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   LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03   

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LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03 (https://dejure.org/2004,19795)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13.01.2004 - 6 Sa 128/03 (https://dejure.org/2004,19795)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 6 Sa 128/03 (https://dejure.org/2004,19795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen positiver Äußerungen des Arbeitnehmers zu den Anschlägen vom 11. September 2001; Beschäftigung als Pflegehelfer im Krankentransportdienst; Politische Äußerungen im Kollegenkreis als fristloser ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen bejahender Äußerungen des Arbeitnehmers zu den Anschlägen vom 11. September 2001; Geeignetheit der politischen Aussagen eines Krankenpflegehelfers als wichtiger Grund im Sinne des § ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen bejahender Äußerungen eines Arbeitnehmers zu Terroranschlägen ; Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ; Kündigung wegen politischer Äußerungen im Kollegenkreis; Störung des ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 626 BGB; § 1 Abs. 2 KSchG; § 9 KSchG
    Kündigung wegen zustimmender Äußerungen zum Terroranschlag vom 11. September 2001; Auflösungsantrag wegen Öffentlichwerden der Äußerungen

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 9
    Kündigung wegen zustimmender Äußerungen zum Terroranschlag vom 11. September 2001; Auflösungsantrag wegen Öffentlichwerden der Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung bei antiamerikanischen Äußerungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03
    Richtig ist auch, dass die Achtung vor den Menschenrechten, insbesondere auch der Menschenwürde und der Unverletzlichkeit der Person, hierzu zu zählen sind (vgl. hierzu Müller-Glöge in ErfKommentar, a.a.O., § 626 BGB Rn. 137; BAG vom 08.06.2000, Az. 2 AZR 638/99, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 182).

    Vielmehr kann, soweit Angestellte als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten, auch eine von diesen verursachte Störung, die das Ansehen des öffentlichen Dienstes herabwürdigt, als Kündigungsgrund geeignet sein (BAG vom 14.02.1996, 2 AZR 274/95, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 160; BAG vom 20.11.1997, 2 AZR 643/96, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; BAG vom 08.06.2000, 2 AZR 638/99, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 182).

    Handlungen, die den Ansehensverlust herbeiführen, müssen ein gewisses Gewicht haben; sie müssen in unmittelbarem Widerspruch zur Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG vom 08.06.2000, a.a.O., unter B.I.2.a. der Entscheidungsgründe).

    Gerade dann, wenn es sich wie dargestellt nicht um eine Straftat des Arbeitnehmers handelt - oder wenn, um eine solche von sehr geringem Gewicht -, wird bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in der Regel eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung genügend sein (BAG vom 08.06.2000, a.a.O., unter B.I.2.b. der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03
    Die Kammer folgt hinsichtlich des Bestehens und der Begründung eines Weiterbeschäftigungsanspruches nach Ausspruch einer Kündigung und bestehender Rechtsunsicherheit über das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnis im fraglichen Zeitraum den Grundsätzen, wie sie der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 27.02.1985 aufgestellt hat (GS 1/84, vgl. z.B. EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03
    Nichts spricht dafür, dass die Bevölkerung aus heutiger Sicht - abzustellen ist für die Beurteilung des Auflösungsgrundes auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (zuletzt BAG vom 07.03.2002, Az. 2 AZR 158/01, EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 45) - ohne Anhaltspunkte in der Presse einen solchen Schluss ziehen würde.
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03
    Dabei geht die Kammer mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass eine Störung des Betriebsfriedens nur dann als Kündigungsgrund dienen kann, wenn diese konkret im Betrieb auftritt oder aufgetreten ist (ständige Rechtsprechung seit BAG vom 17.03.1988, 2 AZR 576/87, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 116).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03
    Vielmehr kann, soweit Angestellte als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten, auch eine von diesen verursachte Störung, die das Ansehen des öffentlichen Dienstes herabwürdigt, als Kündigungsgrund geeignet sein (BAG vom 14.02.1996, 2 AZR 274/95, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 160; BAG vom 20.11.1997, 2 AZR 643/96, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; BAG vom 08.06.2000, 2 AZR 638/99, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 182).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03
    Vielmehr kann, soweit Angestellte als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten, auch eine von diesen verursachte Störung, die das Ansehen des öffentlichen Dienstes herabwürdigt, als Kündigungsgrund geeignet sein (BAG vom 14.02.1996, 2 AZR 274/95, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 160; BAG vom 20.11.1997, 2 AZR 643/96, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; BAG vom 08.06.2000, 2 AZR 638/99, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 182).
  • VG Berlin, 22.04.2008 - 35 A 397.07

    Ausweisung wegen sog. Hasspredigten im Internet

    Der Kläger hat die Attentate vom 11. September 2001 mit ca. 3.000 Toten (USA) und 7. Juli 2005 mit 52 Toten und über 700 Verletzten (London), zu denen sich die terroristische Vereinigung Al-Qaida bekannt hat und die - angesichts der Anzahl der Opfer und ihrer weltweiten politischen Bedeutung - konkrete terroristische Taten von dem nach § 55 Abs. 2 Nr. 8 lit. a) AufenthG erforderlichem Gewicht darstellen (vgl. zu den Anschlägen vom 11. September 2001 BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06 -, NJW 2007, 384 [387ff.]; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. August 2002 - 2 Sa 150/02 -, NZA-RR 2004, 351; sowie LAG Nürnberg, Urteil vom 13. Januar 2004 - 6 Sa 128/03 -, NZA-RR 2004, 347) gebilligt und zugleich für vergleichbare Terroranschläge geworben.

    Es geht dem Kläger auch nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den möglichen Ursachen der Entstehung von Terrorismus und eine Entwicklung von Lösungen zur Überwindung des Terrorismus (so die Fallkonstellationen, die den Entscheidungen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 Ws 179/02 -, NJW 2003, 1200 [1201]; und LAG Nürnberg, Urteil vom 13. Januar 2004 - 6 Sa 128/03 -, NZA-RR 2004, 347 [348] zugrunde lagen), sondern um die Förderung des Terrorismus durch Werbung für weitere Anschläge.

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