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   BGH, 07.02.2024 - 6 StR 577/23   

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https://dejure.org/2024,4245
BGH, 07.02.2024 - 6 StR 577/23 (https://dejure.org/2024,4245)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2024 - 6 StR 577/23 (https://dejure.org/2024,4245)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - 6 StR 577/23 (https://dejure.org/2024,4245)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 327/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - 6 StR 577/23
    Der Ausspruch über die Unterbringung des Angeklagten O.   in einer Entziehungsanstalt hält rechtlicher Überprüfung aufgrund der gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO seit dem 1. Oktober 2023 maßgeblichen Fassung des § 64 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2023 - 6 StR 327/23, Rn. 8) nicht stand.
  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revision wegen des Ausspruchs über die Anordnung der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - 6 StR 577/23
    Insoweit wird das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht gegebenenfalls die geänderte Fassung des § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 erster Halbsatz StGB zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23, Rn. 16).
  • BGH, 14.03.2023 - 2 StR 265/22

    Urteil (Urteilsformel: Berichtigung nach der Urteilsverkündung, offensichtliches

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - 6 StR 577/23
    Dieses kann aufgrund des insoweit anzulegenden strengen Prüfungsmaßstabs nur angenommen werden, wenn sich der Fehler ohne Weiteres aus solchen Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten - auch ohne Neufassung - offensichtlich sind, und der auch nur entfernte Verdacht einer späteren inhaltlichen Änderung des verkündeten Urteils ausgeschlossen ist, die Berichtigung also lediglich dazu dient, die äußere Übereinstimmung der Urteilsformel mit der tatsächlich beschlossenen herzustellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. März 2023 - 2 StR 265/22, NStZ 2023, 440 mwN).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 351/22

    Änderung der Urteilsformel (offensichtlicher Schreibfehler)

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - 6 StR 577/23
    Der Senat stellt die Schuldsprüche in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO klar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 3 StR 204/14, Rn. 2; vom 16. November 2022 - 3 StR 351/22, Rn. 4 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 204/14

    Korrektur eines Zählfehlers; rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - 6 StR 577/23
    Der Senat stellt die Schuldsprüche in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO klar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 3 StR 204/14, Rn. 2; vom 16. November 2022 - 3 StR 351/22, Rn. 4 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 26.03.2024 - 4 StR 473/23
    Der Senat hat seiner Entscheidung die am 1. Oktober 2023 in Kraft getretene Neufassung des § 64 StGB zugrunde zu legen (§ 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2024 - 6 StR 577/23 Rn. 6; Beschluss vom 17. Januar 2024 - 5 StR 509/23 Rn. 2; Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 4 StR 221/23 Rn. 6).
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