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   LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14   

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https://dejure.org/2016,13174
LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14 (https://dejure.org/2016,13174)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14 (https://dejure.org/2016,13174)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. März 2016 - 6 TaBV 39/14 (https://dejure.org/2016,13174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung

  • rechtsportal.de

    TV-DRK LSA § 12 Abs. 8
    Dienstplanmäßiger Freizeitausgleich für an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit im Rettungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Freistellung für an Sonn-/Feiertag geleistete Arbeit nach DRK-Tarifvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 42/95

    Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14
    Entsprechend habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.08.1995 (3 AZR 42/95) § 39 DRK-TV ausgelegt.
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 09.12.2015 - 10 AZR 488/14 - Rn. 12).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 341/99

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Feiertagsarbeit

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14
    Demgemäß hat der 5. Senat in der nachfolgenden Entscheidung vom 15.11.2000 (5 AZR 341/99) bei dieser Konstellation die Gewährung einer zusätzlich bezahlten Freistellung verneint.
  • BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16

    Auslegung einer Tarifregelung - Antragsbefugnis des Betriebsrats

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. März 2016 - 6 TaBV 39/14 - wird zurückgewiesen.
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