Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kfz-Haftpflichtversicherung: Direktanspruch des Unfallgeschädigten gegen den Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer; Nachweis der bedingt vorsätzlichen Unfallverursachung bei einem Selbsttötungsversuch
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer
- verkehrslexikon.de
Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung bei Unfall in Selbsttötungsabsicht
- IWW
- Judicialis
ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § ... 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; VVG § 152 a.F.; ; VVG § 158 c Abs. 1; ; VVG § 158 c Abs. 2; ; VVG § 158 c Abs. 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 4; ; PflVG § 3 Nr. 5; ; PflVG § 3 Nr. 6 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 152 a.F.; PflVG § 3 Nr. 1
Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatz bei einem in Suizidabsicht herbeigeführten Unfall
- rheiderland.de (Pressemeldung, 05.11.2009)
Bluttat von Leer: Täter-Versicherung muss nicht zahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatz bei einem in Suizidabsicht herbeigeführten Unfall - Bei billigend in Kauf genommenem Unfall entfällt Anspruch des Geschädigten gegen Haftpflichtversicherung des Täters
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Vorsatz statt Fahrlässigkeit - Keine Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers bei Suizid des Unfallverursachers
Verfahrensgang
- LG Aurich - 2 O 884/08
- OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 10.03.2003 - 12 U 184/01
Kfz-Haftpflichtversicherung: Indizwirkung einer schwierigen persönlichen Lage für …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Denn da der Direktanspruch eines im Straßenverkehr durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Gegners nach § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz voraussetzt, dass dieser seinerseits einen Anspruch auf Haftpflichtleistungen gegen seine eigene Versicherung hat, entfällt konsequenterweise der Direktanspruch, wenn diese im Verhältnis zum Versicherungsnehmer gemäß § 152 VVG a.F. nicht haftet, weil der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 482. KG VersR 2004, 325 jeweils m.w.N.). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil genügt den Anforderungen, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (dazu BGH, NJW 2004, 1876 m.w.N.). - OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 08.08.2006 (5 U 247/04) steht dieser Beweiswürdigung nicht entgegen.
- OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - 14 U 167/02
Subjektiver Risikoausschluss bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Gemäß § 158 c Abs. 3 VVG haftet der Versicherer aber nur im Rahmen der von ihm übernommenen Gefahr - und also nicht für eine vorsätzliche und rechtswidrige Schadenszufügung seines Versicherungsnehmers (OLG Oldenburg, a.a.O. m.w.N.. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1248). - OLG Köln, 14.12.1977 - 2 U 67/77
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Vorsatz im Sinne dieser Vorschrift ist derjenige des allgemeinen Zivilrechts (vgl. BGH, VersR 1978, 265), also Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges. - OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97
Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht, …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Denn da der Direktanspruch eines im Straßenverkehr durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Gegners nach § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz voraussetzt, dass dieser seinerseits einen Anspruch auf Haftpflichtleistungen gegen seine eigene Versicherung hat, entfällt konsequenterweise der Direktanspruch, wenn diese im Verhältnis zum Versicherungsnehmer gemäß § 152 VVG a.F. nicht haftet, weil der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 482. KG VersR 2004, 325 jeweils m.w.N.).