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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20   

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OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20 (https://dejure.org/2020,33681)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2020 - 6 U 47/20 (https://dejure.org/2020,33681)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 6 U 47/20 (https://dejure.org/2020,33681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2020, 846
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 2/11

    Zum Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Auch bei der Haftung für getarnte Werbung geht es um lauterkeitsrechtlich erfasste Handlungen zur Förderung des Absatzes oder Bezugs eines fremden Unternehmens (BGH GRUR 2014, 879 Rn. 13 - Good News II).

    b) Das Landgericht hat zu Recht in der Werbung zugunsten von Glücksspielanbietern eine geschäftliche Handlung im Sinne der § 3 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG gesehen (vgl. BGH GRUR 2014, 879 Rn. 13 - Good News II).

  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.02.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 152/19 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des am 18. Februar 2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln (Az. 31 O 152/19) abzuweisen.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Anerkannt ist, dass es einem Verband durchaus freisteht, gegen einen oder mehrere einzelne Verletzer vorzugehen, und zwar schon deswegen, weil dem Abgemahnten seinerseits die Möglichkeit offensteht, gegen Mitglieder des abmahnenden Verbandes vorzugehen (vgl. BGH GRUR 2012, 411 Rn. 19 - Glücksspielverband; Köhler /Bornkamm/ Feddersen , § 8 Rn. 4.21).

    Die Grenze ist erst überschritten, wenn ein Verband grundsätzlich nur gegen Außenstehende und nicht gegen seine eigenen Mitglieder vorgeht, vielmehr deren Wettbewerbsverstöße planmäßig duldet (BGH GRUR 2012, 411 Rn. 22 - Glücksspielverband; Köhler /Bornkamm/ Feddersen , § 8 Rn. 4.21).

  • OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18

    Unterlassungsanspruch nach der GlüStV

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Dass die Werberegeln des GlüStV Marktverhaltensnormen sind, hat der Senat bereits in der Entscheidung 6 U 196/18 festgestellt (Urteil v. 10.5.2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 24908 Rn. 31; ebenso für Sportwetten BGH GRUR 2012, 193 juris Rn. 21 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 21).

    bb) Die Normen des GlüStV verstoßen nicht gegen Unionsrecht (Senatsurteil v. 10.5.2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 24905 Rn. 39 unter Verweisung auf BVerwGE 160, 193, juris Rn. 30 ff. - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.).

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Als Indiz dafür wird neben dem im Gesetz genannten Fall eines Vorgehens im Gebührenerzielungsinteresse auch ein selektives Vorgehen genannt (vgl. BGH GRUR 1987, 430, 432 - Grabsteinaufträge; GRUR 1985, 58, 59 - Mischverband II).

    Die Klagebefugnis von sog. Mischverbänden fehlt lediglich, wenn ein Verband keine gleichgerichteten Verbandsinteressen verfolgen kann, weil zu seinen Mitgliedern auch Verbraucher gehören (BGH GRUR 1983, 129 - Mischverband, GRUR 1985, 58, 59 - Mischverband II).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn - wie hier - Prüfpflichten aufgrund einer konzerninternen Aufgabenverteilung auf die Beklagte ausgelagert wurden, die solche Prüfungen übernehmende Abteilung Kenntnis von dem Verstoß erhält und ihn daraufhin nicht abstellt (vgl. insoweit BGHZ 173, 188 - GRUR 2007, 890 Rn. 22 - Jugendgefährdende Medien; ebenso unter Aufgabe der sog. Störerhaftung BGH GRUR 2014, 883 Tz. 15 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2013, 301 Tz. 51 - Solarinitiative; BGH GRUR 2011, 152 Tz. 48 - Kinderhochstühle im Internet).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Zwar ist dieses Anzeigeprivileg formal nur auf die Presse und inhaltlich nur für die Schadensersatzhaftung in § 9 UWG vorgesehen, gleichwohl ist die für das Äußerungsrecht bedeutsame Stellung der Medienveranstalter überall dort zu berücksichtigen, wo die Ausübung der Medienfreiheiten berührt werden kann (vgl. nur BVerfGE 20, 162 = NJW 1966, 1603, 1604 - Spiegel, zur entsprechenden Anwendung des § 9 S. 2 UWG auf den Rundfunk: Köhler /Bornkamm/Feddersen, § 9 UWG Rn. 2.12).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn - wie hier - Prüfpflichten aufgrund einer konzerninternen Aufgabenverteilung auf die Beklagte ausgelagert wurden, die solche Prüfungen übernehmende Abteilung Kenntnis von dem Verstoß erhält und ihn daraufhin nicht abstellt (vgl. insoweit BGHZ 173, 188 - GRUR 2007, 890 Rn. 22 - Jugendgefährdende Medien; ebenso unter Aufgabe der sog. Störerhaftung BGH GRUR 2014, 883 Tz. 15 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2013, 301 Tz. 51 - Solarinitiative; BGH GRUR 2011, 152 Tz. 48 - Kinderhochstühle im Internet).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn - wie hier - Prüfpflichten aufgrund einer konzerninternen Aufgabenverteilung auf die Beklagte ausgelagert wurden, die solche Prüfungen übernehmende Abteilung Kenntnis von dem Verstoß erhält und ihn daraufhin nicht abstellt (vgl. insoweit BGHZ 173, 188 - GRUR 2007, 890 Rn. 22 - Jugendgefährdende Medien; ebenso unter Aufgabe der sog. Störerhaftung BGH GRUR 2014, 883 Tz. 15 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2013, 301 Tz. 51 - Solarinitiative; BGH GRUR 2011, 152 Tz. 48 - Kinderhochstühle im Internet).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn - wie hier - Prüfpflichten aufgrund einer konzerninternen Aufgabenverteilung auf die Beklagte ausgelagert wurden, die solche Prüfungen übernehmende Abteilung Kenntnis von dem Verstoß erhält und ihn daraufhin nicht abstellt (vgl. insoweit BGHZ 173, 188 - GRUR 2007, 890 Rn. 22 - Jugendgefährdende Medien; ebenso unter Aufgabe der sog. Störerhaftung BGH GRUR 2014, 883 Tz. 15 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2013, 301 Tz. 51 - Solarinitiative; BGH GRUR 2011, 152 Tz. 48 - Kinderhochstühle im Internet).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14

    TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und

  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 136/13

    TIP der Woche - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung:

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 92/04

    Gefälligkeit

  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17

    Rückforderung einer Mehrarbeitsvergütung

  • BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81

    Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, WRP 2021, 102).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22171
OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20 (https://dejure.org/2022,22171)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2022 - 6 U 47/20 (https://dejure.org/2022,22171)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2022 - 6 U 47/20 (https://dejure.org/2022,22171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 33
  • MMR 2023, 155
  • K&R 2022, 709
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.02.2020 (31 O 152/19) - soweit die Klage nicht bereits rechtskräftig durch Urteil des BGH vom 22.07.2021 (I ZR 194/20) abgewiesen wurde - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Soweit der Beklagte auf eine unklare Rechtslage und in diesem Zusammenhang auf BGH - I ZR 317/01 - Schöner Wetten Rn. 37f. sowie BGH I ZR 194/20 - Rundfunkhaftung Rn. 82 verweist, geht es dort um die hier nicht streitgegenständlichen Fragen einer (damals umstrittenen) unionsrechtlichen Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen, zum anderen mit der Einordnung mittelbarer Werbung, die im hiesigen Verfahren keine tragende Rolle mehr spielt.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20
    Mit der Information über Verstöße ist es auch Medienunternehmen zumutbar, eine Prüftätigkeit zu initiieren (vgl. BGH GRUR 2015, 1025 Rn. 17 - TV-Wartezimmer; ebenso die Revisionsentscheidung BGH, Rn. 81 mit Hinweis auf BGHZ 158, 343, 353 - juris-Rn. 35 - Schöner Wetter; BGHZ 206, 103 Rn. 24 - Haftung für Hyperlink).

    Soweit der Beklagte auf eine unklare Rechtslage und in diesem Zusammenhang auf BGH - I ZR 317/01 - Schöner Wetten Rn. 37f. sowie BGH I ZR 194/20 - Rundfunkhaftung Rn. 82 verweist, geht es dort um die hier nicht streitgegenständlichen Fragen einer (damals umstrittenen) unionsrechtlichen Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen, zum anderen mit der Einordnung mittelbarer Werbung, die im hiesigen Verfahren keine tragende Rolle mehr spielt.

  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.02.2020 (31 O 152/19) - soweit die Klage nicht bereits rechtskräftig durch Urteil des BGH vom 22.07.2021 (I ZR 194/20) abgewiesen wurde - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des am 18. Februar 2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln (Az. 31 O 152/19) abzuweisen, soweit nicht bereits der BGH die Klage betreffend das Angebot unter mrgreen.de abgewiesen hat.

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14

    Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20
    Mit der Information über Verstöße ist es auch Medienunternehmen zumutbar, eine Prüftätigkeit zu initiieren (vgl. BGH GRUR 2015, 1025 Rn. 17 - TV-Wartezimmer; ebenso die Revisionsentscheidung BGH, Rn. 81 mit Hinweis auf BGHZ 158, 343, 353 - juris-Rn. 35 - Schöner Wetter; BGHZ 206, 103 Rn. 24 - Haftung für Hyperlink).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20
    Dies habe der BGH auch in dem Vorlagebeschluss "digibet" so gesehen, indem er dort ausführte, Werbung für Glücksspiele in Fernsehen, Rundfunk und Internet könne aufgrund der Natur dieser Medien nicht wirksam auf ein Bundesland begrenzt werden (BGH GRUR 2013, 527 Rn. 17 - digibet).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14

    TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20
    Mit der Information über Verstöße ist es auch Medienunternehmen zumutbar, eine Prüftätigkeit zu initiieren (vgl. BGH GRUR 2015, 1025 Rn. 17 - TV-Wartezimmer; ebenso die Revisionsentscheidung BGH, Rn. 81 mit Hinweis auf BGHZ 158, 343, 353 - juris-Rn. 35 - Schöner Wetter; BGHZ 206, 103 Rn. 24 - Haftung für Hyperlink).
  • LG Stuttgart, 23.12.2021 - 20 O 43/19

    Regionales TV-Werbeverbot des Medienstaatsvertrages ist europarechtswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20
    Die danebenstehende Frage, ob ein regionales Werbeverbot für nationale Fernsehsender zulässig ist (LG Stuttgart, Urt. v. 23.12.2021 - 20 O 43/19, ZUM-RD 2012, 170 m. Anm. Quernd; AfP 2022, 77 m. Anm. Ory; vorgehend EuGH, ZUM 2021, 330 - Fussl/SevenOne Media), muss in diesem Zusammenhang nicht geklärt werden.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20
    Dies ändert sich nicht dadurch, dass die Tochterunternehmen ebenso wie die Beklagte verfassungsrechtlich privilegiert sind, weil sie besondere Aufgaben im Bereich der Meinungsverbreitung und Meinungsbildung haben (Art. 5 Abs. 1 S. 2 UWG, BGH GRUR 1990, 1012, 1014 - Pressehaftung I).
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