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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,313
OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17 (https://dejure.org/2018,313)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2018 - 6 U 92/17 (https://dejure.org/2018,313)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 6 U 92/17 (https://dejure.org/2018,313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassung der Werbung für ein verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel außerhalb der Fachkreise

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Einschränkung des Werbeverbots gemäß § 10 Abs. 1 HWG für ein Tierarzneimittel bei Auseinandersetzungen mit einem "Shitstorm"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Werbung für Arznei gegen Hundeflöhe bei Facebook

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Eingeschränktes Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arznei nach «Shitstorm»

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arznei kann nach «Shitstorm» eingeschränkt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Als Reaktion auf Shitstorm kann Diskussion über Wirkstoff durch Arzneimittelhersteller bei Facebook mit werbenden Aussagen entgegen § 10 HWG zulässig sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbeverbot für Medikamente: Pharmariesen im Shitstorm machtlos?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Facebook-Posts mit werbendem Inhalt für Tierarzneimittel gegen Parasiten können bei Reaktion auf Shitstorm zulässig sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung für Arznei gegen Hundeflöhe bei Facebook

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Shitstorm" gegen Hunde-Flohmittel - Als Debattenbeitrag kann ein "Facebook-Post" mit werbendem Inhalt für eine Arznei ausnahmsweise zulässig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Arzneimittel-Werbung auf Facebook auch dann, wenn aktueller "Shitstorm" im Internet

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Werbung für Arznei gegen Hundeflöhe bei Facebook

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Werbende Facebook-Posts als Verteidigung gegen "Shitstorm"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 124
  • MMR 2018, 697
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06

    Festbetragsfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17
    Allerdings stellt das Werbeverbot des Heilmittelwerbegesetzes im Grundsatz einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) der Hersteller von Tierarzneimitteln dar (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung; BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007, BvR 1226/06, GRUR 2007, 720 - Geistheiler; Beschluss vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03, GRUR 2004, 797 - Faltenbehandlung).

    Soweit eine Einschränkung des Werbeverbotes im Einzelfall durch die Verfassung geboten sein kann (vgl. BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung), führt dies nicht dazu, dass angenommen werden könnte, das Gesetz könnte die Werbung für Tierarzneimittel bei Nicht-Nutztieren (insbesondere Tieren, die nicht zum Verzehr gehalten werden) nicht grundsätzlich untersagen.

    Für die Anwendung der Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes reicht es nach dessen Schutzzweck aus, dass die betreffende Maßnahme neben anderen Zwecken auch auf den Absatz eines oder mehrerer bestimmter Arzneimittel gerichtet ist (vgl. BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).

    Auch danach kommt es maßgeblich darauf an, ob die betreffende Maßnahme (auch) den Zweck hat, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch des Arzneimittels zu fördern, oder ob es sich um eine Angabe handelt, die ohne eine solche Werbeabsicht nur anderen Zwecken dient (BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).

    Dabei reicht es aus, wenn die werbende Funktion, die auf die Förderung des Absatzes gerichtet ist, neben weiteren Zielen (hier der Aufklärung über vermeintliche falsche Aussagen im Internet und einen "Shitstorm") steht (vgl. BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).

    Dabei stellt es keinen zu strengen Maßstab dar, wenn gefordert wird, dass der werbende Charakter völlig hinter die Informationsfunktion der Anzeige zurücktritt, zumal es sich ersichtlich nicht um eine reine Imagewerbung, sondern eine Werbung für ein konkretes Produkt handelt (vgl. BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).

    Dies kann auch gegenüber einem unbestimmten Personenkreis möglich sein und es darf in diesem Zusammenhang auf die Eigenschaften des Medikaments hingewiesen werden (vgl. BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1226/06

    Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit durch Werbebeschränkung bzgl des

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17
    Allerdings stellt das Werbeverbot des Heilmittelwerbegesetzes im Grundsatz einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) der Hersteller von Tierarzneimitteln dar (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung; BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007, BvR 1226/06, GRUR 2007, 720 - Geistheiler; Beschluss vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03, GRUR 2004, 797 - Faltenbehandlung).

    Danach ist die gesetzliche Bestimmung mit den vorgenannten Vorschriften aufgrund ausreichender Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und trägt auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 720 - Geistheiler).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 210/07

    Tierarzneimittelversand

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17
    Vor diesem Hintergrund habe der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 210/07 - Tierarzneimittelversand) entschieden, dass der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen oder Tieren begründe.

    Dies liegt zwar bei den meisten Tiermedikamenten, die solchen Tieren verabreicht werden, die nicht zum Verzehr bestimmt sind, eher fern (vgl. BGH, GRUR 2010, 542 - Tierarzneimittelversand).

  • LG Köln, 24.05.2017 - 84 O 67/17
    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 24.05.2017 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 67/17 - teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Antragsgegnerin beantragt, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 24.05.2017, Az. 84 O 67/17, aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17
    An die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage sind bei gesundheitsbezogenen Angaben besonders strenge Anforderungen zu stellen, weil mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil, mwN).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17
    Bei § 3 S. 1 und 2 HWG handelt es sich um solche Marktverhaltensregelungen (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2015 - I ZR 29/14 - Äquipotenzangabe in Fachinformation).
  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17
    Allerdings stellt das Werbeverbot des Heilmittelwerbegesetzes im Grundsatz einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) der Hersteller von Tierarzneimitteln dar (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung; BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007, BvR 1226/06, GRUR 2007, 720 - Geistheiler; Beschluss vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03, GRUR 2004, 797 - Faltenbehandlung).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.12.2017 - I-6 U 92/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54785
OLG Hamm, 11.12.2017 - I-6 U 92/17 (https://dejure.org/2017,54785)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2017 - I-6 U 92/17 (https://dejure.org/2017,54785)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - I-6 U 92/17 (https://dejure.org/2017,54785)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich sog. mitgebrachter Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeit bei Vertragsschluss

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 172
    Beweislast für "mitgebrachte Berufsunfähigkeit"

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich sog. mitgebrachter Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich sog. mitgebrachter Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 352
  • VersR 2018, 666
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 28.06.2011 - 8 U 2330/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verzicht auf Gesundheitsprüfung;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2017 - 6 U 92/17
    Auch ist hier nicht etwa eine Rückwärtsversicherung für die Zeit vor dem 01.11.2010 nach § 2 Abs. 1 VVG abgeschlossen worden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.06.2011, Az. 8 U 2330/10, Tz. 53, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2017 - 6 U 92/17
    Entsprechend hat der BGH mit Urteil vom 27.01.1993, Az. IV ZR 309/91, NJW-RR 1993, 671 für vergleichbar formulierte Versicherungsbedingungen ausgeführt, für die Feststellung der Berufsunfähigkeit sei entscheidend, ob der Versicherte "während der Dauer" des Vertragsverhältnisses berufsunfähig geworden sei.
  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2017 - 6 U 92/17
    Beweisbelastet ist insoweit der Versicherungsnehmer (OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2008, Az. 20 U 187/07, BeckRS 2008, 24148; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Auflage 2014, D. Rn. 58).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

    Den Kläger trifft als Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast, dass die behauptete Berufsunfähigkeit erst nach Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetreten ist; Unklarheiten darüber, ob schon in vorvertraglicher Zeit ein dauerhafter gesundheitsbedingter Ausschluss der Fähigkeit zur Berufsausübung vorgelegen hat, gehen damit zu seinen Lasten (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rn. 83; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - I-6 U 92/17, juris Rn. 17; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl., Kapitel 4 Rn. 230).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2020 - 7 U 203/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich

    Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 172 Abs. 1 VVG, wonach der Versicherer verpflichtet ist, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen, handelt es sich bei dem nach Vertragsbeginn eingetretenen Verlust der Fähigkeit, im Beruf tätig zu sein, um eine anspruchsbegründende Tatbestandsvoraussetzung der Berufsunfähigkeit, die der Versicherungsnehmer zu beweisen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2017 - 6 U 92/17 -, VersR 2018, 666, Tz. 17; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl. 2020, Kapitel 3 Rn. 50).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 U 92/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44009
OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 U 92/17 (https://dejure.org/2017,44009)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.2017 - 6 U 92/17 (https://dejure.org/2017,44009)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 2017 - 6 U 92/17 (https://dejure.org/2017,44009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 Abs. 2
    Eilverfahren; Vollziehung; Prozessbevollmächtigter

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 Abs. 2
    Richtiger Adressat für die Zustellung einer Beschlussverfügung zum Zwecke der Vollziehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 U 92/17
    Die Antragsgegnerin beruft sich in diesem Zusammenhang ohne Erfolg auf die Entscheidung BGH NJW-RR 2011, 997 [BGH 06.04.2011 - VIII ZR 22/10] .
  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 U 92/17
    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Beschlusszurückweisung nicht den Weg zum Bundesgerichtshof versperrt (vgl. BVerfG NJW 2007, 3118 [BVerfG 29.05.2007 - 1 BvR 624/03] , Rn. 16); diese Erwägung steht im vorliegenden Fall einer Entscheidung nach § 522 II ZPO schon deswegen nicht entgegen, weil im Eilverfahren eine Revision ohnehin nicht statthaft ist (§ 542 II 1 ZPO).
  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 U 92/17
    Darüber hinaus ist eine Divergenz insbesondere zu den Entscheidungen des OLG Hamm (Urteil vom 12.1.2010 - 4 U 193/09) und des OLG Jena (Beschluss vom 19.1.2011 - 2 W 17/14) ohnehin nicht gegeben.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 6 U 218/11

    Vollziehung der Unterlassungsverfügung durch Zustellung an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 U 92/17
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil v. 12.1.2012 - 6 U 218/11, juris) ist eine Unterlassungsverfügung nur dann zum Zwecke der Vollziehung dem Anwalt des Antragsgegners zuzustellen, wenn der Antragsgegner - entweder selbst oder durch seinen Anwalt - dem Antragsteller die Bevollmächtigung zur Prozessführung zur hinreichend sicheren Kenntnis gebracht hat.
  • OLG Frankfurt, 21.12.2004 - 6 W 199/04

    Nicht-Wahrung der Vollziehungsfrist bei falscher Zustellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 U 92/17
    Schließlich liegt auch kein Fall vor, in dem der Antragsteller möglicherweise dadurch Kenntnis vom Bestehen der Prozessvollmacht des gegnerischen Anwalts erhalten hat, dass das Gericht diesen als Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners in das Rubrum der Beschlussverfügung aufgenommen hat (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21.12.2004 - 6 W 199/04).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 161/20

    Keine erneute Zustellung der Unterlassungsverfügung an nachträglich bestellten

    Eine Unterlassungsverfügung ist nur dann zum Zwecke der Vollziehung dem Anwalt des Antragsgegners zuzustellen,wenn dieser sich als Prozessbevollmächtigter bestellt hat und dem Antragssteller die Bevollmächtigung zur Prozessführung zur hinreichend sicheren Kenntnis gebracht wurde (Festhaltung an OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.09.2017 - 6 U 92/17 ).

    aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist eine Unterlassungsverfügung (nur) dann zum Zwecke der Vollziehung dem Anwalt des Antragsgegners zuzustellen, wenn dieser sich als Prozessbevollmächtigter bestellt hat und dem Antragsteller die Bevollmächtigung zur Prozessführung zur hinreichend sicheren Kenntnis gebracht worden ist (§ 172 Abs. 1 ZPO; vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.9.2017 - 6 U 92/17 = NJW-RR 2018, 252).

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