Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2816
OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06 (https://dejure.org/2006,2816)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.06.2006 - 6 U 99/06 (https://dejure.org/2006,2816)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 6 U 99/06 (https://dejure.org/2006,2816)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Notare Bayern PDF, S. 60

    BGB § 2287
    Kein lebzeitiges Eigeninteresse bei Einräumung Nießbrauchsrecht

  • openjur.de

    Herausgabeanspruch des durch gemeinschaftliches Testament Bedachten hinsichtlich beeinträchtigender Schenkung: Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schenkung des letztversterbenden Ehegatten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beeinträchtigung eines Erbes durch eine Schenkung zu Lebzeiten; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Schenkung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2287
    Kein lebzeitiges Eigeninteresse bei Einräumung Nießbrauchsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung eines Erbes durch eine Schenkung zu Lebzeiten; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Schenkung

  • Judicialis

    BGB § 2265; ; BGB § 2270; ; BGB § 2287

  • RA Kotz

    Schenkung: Anerkennung setzt ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers voraus

  • RA Kotz

    Schenkungsanerkennung - lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2265; BGB § 2270; BGB § 2287
    Anerkennung einer Schenkung - Gemeinschaftliches Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beeinträchtigende Schenkungen - Wann liegt ein lebzeitiges Eigeninteresse i. S. von § 2287 BGB vor?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1876
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Allgemein anerkannt ist dabei, dass eine solche von § 2287 BGB geforderte Beeinträchtigungsabsicht nicht das einzige oder zumindest das treibende Motiv für die Schenkung gewesen sein muss und dass die Absicht eines Erblassers, einen Beschenkten zu begünstigen, meist in untrennbarem Zusammenhang mit seinem Wissen darüber gesehen werden muss, dass die aus dem gemeinschaftlichen Testament bedachten Erben zwangsläufig benachteiligt werden (BGHZ 59, 343, 350).

    Vielmehr fordert die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für die Anerkennung einer Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers derart, dass die Schenkung gleichsam eine sittliche Verpflichtung seinerseits voraussetzt, die sich nur aus besonderen Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen ergibt, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (BGHZ 59, 343, 350; 82, 274, 282; 116, 167, 175f).

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Vielmehr fordert die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für die Anerkennung einer Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers derart, dass die Schenkung gleichsam eine sittliche Verpflichtung seinerseits voraussetzt, die sich nur aus besonderen Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen ergibt, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (BGHZ 59, 343, 350; 82, 274, 282; 116, 167, 175f).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Vielmehr fordert die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für die Anerkennung einer Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers derart, dass die Schenkung gleichsam eine sittliche Verpflichtung seinerseits voraussetzt, die sich nur aus besonderen Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen ergibt, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (BGHZ 59, 343, 350; 82, 274, 282; 116, 167, 175f).
  • OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95

    Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Insoweit steht die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 96, 327) nicht entgegen, weil dort der Erblasser mittels einer Schenkung gerade seine erste und einzige Ehefrau gegenüber dem gemeinsamen durch die Schenkung beeinträchtigten Sohn absichern wollte.
  • OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99

    Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen von Todes

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Entscheidend ist, ob diese Gründe ihrer Art nach so sind, dass der durch gemeinschaftliches Testament bindend bedachte Erbe sie anerkennen und deswegen die aus der Schenkung sich ergebende Benachteiligung hinnehmen muß (OLG Celle ZEV 02, 22, 23; MünchKomm/Musielak, § 2287 Rn..13).
  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    In diesem Sinne führt auch das OLG Celle in seinem Beschluss vom 15.06.2006 (6 O 99/06, abgedruckt in BeckRS 2006 09162) aus, wobei diese Ausführungen einen sachverhaltsmäßig (hier war der Beschenkten ein Nießbrauchsrecht zugewendet worden) ähnlich gelagerten Fall betreffen:.
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21

    Beeinträchtigung bei Nießbrauchsgewährung an Lebensgefährten

    Ein von einem Erblasser zu Lebzeiten unentgeltlich gewährter Nießbrauch an einem Hausgrundstück zu Gunsten seiner Lebensgefährtin stellt sich nicht als beeinträchtigend im Sinne des § 2287 Abs. 1 BGB analog dar, wenn der Erblasser im erheblichen Eigeninteresse gehandelt hat, da er sich hierdurch (auch) der Unterstützung seiner Lebensgefährtin in alten und kranken Tagen versichern wollte, und der Nießbrauch sich nicht nur als bloße Versorgungsleistung zu Gunsten seiner Lebensgefährtin darstellt (Abgrenzung zu OLG Celle, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 6 U 99/06, Rn. 3, juris).(Rn.49).

    Damit stellt sich der vereinbarte Nießbrauch nicht nur als bloße Versorgungsleistung zu Gunsten der Beklagten dar (vgl. zu einer solchen Konstellation OLG Celle, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 6 U 99/06 -, Rn. 3, juris), vielmehr handelte der Erblasser auch im erheblichen Eigeninteresse, da er sich hierdurch (auch) der Unterstützung seiner Lebensgefährtin in alten und kranken Tagen versicherte.

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19070
LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06 (https://dejure.org/2011,19070)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.04.2011 - L 6 U 99/06 (https://dejure.org/2011,19070)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. April 2011 - L 6 U 99/06 (https://dejure.org/2011,19070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zugunsten des Meldepflichtigen entsteht bei Veranlassung zum persönlichen Erscheinen auch durch einen im Auftrag der Arbeitsverwaltung handelnden Dritten; Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII - Einschaltung Dritter

  • rechtsportal.de

    SGB III § 309 Abs. 1; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 14
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Nachkommen der Meldepflicht nach dem SGB III unter Einschaltung eines Dritten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 749
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 5/01 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - Arbeitsamt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Die in § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII vom Gesetzgeber vorgenommene nähere Kennzeichnung der aus § 539 Abs. 1 Nr. 4 lit. b Reichsversicherungsordnung (RVO) übernommenen "Aufforderung" als "besondere" und "im Einzelfall" an den Arbeitslosen gerichtet, hat am Inhalt des Begriffs der Aufforderung selbst nichts geändert, so dass die zur Auslegung der Vorgängervorschrift ergangene Rechtsprechung des BSG weiterhin herangezogen werden kann, zumal das BSG in seinen hierzu ergangenen Entscheidungen auch keine von dieser "Präzisierung" abweichende Auslegung vertreten hat (vgl. BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R -, SozR 3-2700 § 2 Nr. 3, Rn. 18 in juris).

    Zur "Aufforderung" ist eine Willenserklärung einer der im Gesetz genannten Stellen erforderlich, die im Zusammenhang mit deren Aufgaben steht und die erkennen lässt, dass ein bestimmtes Verhalten, z. B. die persönliche Vorsprache oder Meldung, vom Arbeitslosen erwartet wird (BSG, 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, Rn. 22 in juris).

    Selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung der Arbeitsverwaltung kann eine Aufforderung darstellen, sofern der Eindruck vermittelt wird, dass das Erscheinen notwendig ist und erwartet wird (BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - SozR 3-2700 § 2 Nr. 3 m.w.N.); der Begriff der "Einladung" entspricht dieser weniger schroffen Form der "Aufforderung" (BSG vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11).

    Irrelevant ist, ob die beschriebene Aufforderung selbst rechtmäßig erfolgt ist, da dem Meldepflichtigen nicht zuzumuten ist, die Rechtmäßigkeit einer an ihn gerichteten Aufforderung zutreffend zu beurteilen (vgl. BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - juris; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III K § 309 Rn. 35).

    Maßgebend sind dabei die gesamten Begleitumstände im Einzelfall, zu denen auch die Auffassung der als Empfänger in Betracht kommenden Kreise zählt (BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - juris).

    Die Androhung von Sanktionen oder sonstigen Nachteilen ist für die Annahme einer den Bürger bindenden Weisung aus dessen Sicht jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die möglichen Nachteile einer Nichtbeachtung - wie die Verzögerung oder sogar Ablehnung des Arbeitslosenhilfeantrages - als mögliche Konsequenz dann zumindest erst später aufklärbarer Anspruchsvoraussetzungen ohne weiteres ersichtlich sind (BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - juris).

    Der Kläger konnte insgesamt zu Recht davon ausgehen, dass seine persönliche Vorsprache bei der am 12. Januar 2004 von der Arbeitsverwaltung erwartet wurde (zu der Bedeutung vgl. BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - juris).

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 25/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Meldepflicht nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Zur "Aufforderung" ist eine Willenserklärung einer der im Gesetz genannten Stellen erforderlich, die im Zusammenhang mit deren Aufgaben steht und die erkennen lässt, dass ein bestimmtes Verhalten, z. B. die persönliche Vorsprache oder Meldung, vom Arbeitslosen erwartet wird (BSG, 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, Rn. 22 in juris).

    Selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung der Arbeitsverwaltung kann eine Aufforderung darstellen, sofern der Eindruck vermittelt wird, dass das Erscheinen notwendig ist und erwartet wird (BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - SozR 3-2700 § 2 Nr. 3 m.w.N.); der Begriff der "Einladung" entspricht dieser weniger schroffen Form der "Aufforderung" (BSG vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11).

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94

    Unfallversicherung - Weg zum Arbeitsamt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise gewährt werden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg zum und den Aufenthalt am Arbeitsplatz hat (BSG vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32).

    Zur "Aufforderung" ist eine Willenserklärung einer der im Gesetz genannten Stellen erforderlich, die im Zusammenhang mit deren Aufgaben steht und die erkennen lässt, dass ein bestimmtes Verhalten, z. B. die persönliche Vorsprache oder Meldung, vom Arbeitslosen erwartet wird (BSG, 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, Rn. 22 in juris).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Maßstab der Auslegung des Verwaltungshandelns, ist der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, nicht jedoch eine Absicht der Behörde, die von diesem "Empfängerhorizont" aus nicht erkennbar ist (vgl. BSG vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSG vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 19/92 - BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Tätigkeit den Unfall hervorgerufen (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - UV-Recht Aktuell 2008, 142; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - NZS 2003, 268).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Maßstab der Auslegung des Verwaltungshandelns, ist der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, nicht jedoch eine Absicht der Behörde, die von diesem "Empfängerhorizont" aus nicht erkennbar ist (vgl. BSG vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSG vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 19/92 - BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Tätigkeit den Unfall hervorgerufen (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - UV-Recht Aktuell 2008, 142; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - NZS 2003, 268).
  • SG Hamburg, 19.12.2019 - S 40 U 230/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Eine Aufforderung kann aber selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung der Agentur für Arbeit darstellen, sofern der Eindruck vermittelt wird, dass das Erscheinen notwendig sei und erwartet werde (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.2001 - B 2 U 5/01 R = SozR 3-2700 § 2 Nr. 3; Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R = juris RdNr. 15, beide m. w. N.; so auch: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.04.2011 - L 6 U 99/06, BeckRS 2011, 73191; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 U 5238/14, BeckRS 2015, 70537).

    Vor dieser Neuregelung wurde zumindest auch nach der Gesetzesbegründung aus dem Jahre 2008 ein Bedürfnis gesehen, Arbeitslose, die Maßnahmeträgern nach § 37 SGB III zugewiesen waren, dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.04.2011 - L 6 U 99/06, BeckRS 2011, 73191).

    Solche Umstände können für den Umfang des Unfallversicherungsschutzes nicht maßgeblich sein, weil sie im Verhältnis zum Zweck dieses Schutzes nur zufällig sind (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.04.2011 - L 6 U 99/06, BeckRS 2011, 73191).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Dies ersetzt keine besondere Aufforderung im Einzelfall i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII. Trotz des Interesses der staatlichen Gemeinschaft an einer funktionierenden Arbeitsvermittlung und einer niedrigen Arbeitslosigkeit dient die Erlangung eines Arbeitsplatzes vornehmlich den Interessen des Arbeitslosen (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

    Ein allgemeiner Versicherungsschutz für Arbeitslose und Arbeitssuchende ist jedoch nicht gewollt (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).
  • SG Lüneburg, 15.04.2013 - S 2 U 130/10

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei selbstständigem Tätigwerden eines Arbeitslosen

    Dies ersetzt keine besondere Aufforderung im Einzelfall i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII. Trotz des Interesses der staatlichen Gemeinschaft an einer funktionierenden Arbeitsvermittlung und einer niedrigen Arbeitslosigkeit dient die Erlangung eines Arbeitsplatzes vornehmlich den Interessen des Arbeitslosen (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

    Ein allgemeiner Versicherungsschutz für Arbeitslose und Arbeitssuchende ist jedoch nicht gewollt (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 18/11 R
    das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14.4.2011 (L 6 U 99/06) aufzuheben sowie (sinngemäß), die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts zurückzuweisen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 U 223/12
    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise gewährt werden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg zum und den Aufenthalt am Arbeitsplatz hat (vgl. BSG, Urteil vom 08. Dezember 1994 - 2 RU 4/94, juris; siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. April 2011 - L 6 U 99/06, juris; BT-Drucks. 13/2204 S.&8201; 75).
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