Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
StVZO § 31a
Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung (hier verneint); Rotlichtverstoß - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 31a
Klager des Halters eines Kraftfahrzeugs gegen die Verpflichtung ein Fahrtenbuch zu führen
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 20.06.2022 - 1 K 1729/21
- OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80
Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Rn. 26 Die Einstellung eines wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleiteten Bußgeldverfahrens, die auf die Begründung gestützt ist, der Täter sei nicht zu ermitteln, reicht nicht schon für sich allein aus, um festzustellen, dass alle gemäß § 31a StVZO angemessenen und zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt worden sind; denn Ermittlungen, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit aufklären sollen, können gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) geändert worden ist, - OWiG - auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit eingestellt werden, ohne dass die Möglichkeiten angemessener Ermittlungen voll ausgeschöpft sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7 m. w. N.).Das gilt besonders dann, wenn es um die Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten geht, die nur einen Sinn hat, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen (§ 33 Abs. 1 bis 3 OWiG) so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann und die daran anknüpfenden verkehrspolizeilichen Maßnahmen eingeleitet werden können (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1982 a. a. O. Rn. 7 m. w. N.;… Beschl. vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5).
Ergeben sich im Einzelfall aber besondere Beweisanzeichen, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, kann die Behörde zu weiteren Ermittlungen verpflichtet sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1982 a. a. O. Rn. 7).
- BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fallen unter Zuwiderhandlungen eines Verkehrsverstoßes i. S. v. § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO nur solche von einigem Gewicht (BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, juris Rn. 9).Darüber hinaus rechtfertigt die Bewertung einer Verkehrsordnungswidrigkeit mit mindestens einem Punkt die Annahme, die Missachtung der in Rede stehenden Verkehrsregel sei so gewichtig, dass bei ihrem Vorliegen auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1995 a. a. O. Rn. 10;… Beschl. v. 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Urt. v. 31. März 2021 - 6 A 964/19 -, juris Rn. 23).
- BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85
Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Ein solcher liegt bereits in einer einmaligen Verletzung von Verkehrsvorschriften dann, wenn sich diese verkehrsgefährdend auswirken kann, was beim Überfahren einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel regelmäßig der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1986 - 7 B 234.85 -, juris Rn. 3).Zwar ist - wie das Verwaltungsgericht und der Beklagte zutreffend ausführen - die Behörde nicht verpflichtet, wahllos weitere Ermittlungen durchzuführen, insbesondere ist es ihr bei einer gänzlich verweigerten Mitwirkung des Fahrzeughalters grundsätzlich nicht zumutbar, den in Betracht kommenden Personenkreis einzuschränken oder Ermittlungen innerhalb des Personenkreises anzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1986 - 7 B 234.85 -, juris Rn. 4).
- BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Rn. 21 Als Dauerverwaltungsakt ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage an der Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt auszurichten (BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 12 m. w. N.). - BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99
Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Darüber hinaus rechtfertigt die Bewertung einer Verkehrsordnungswidrigkeit mit mindestens einem Punkt die Annahme, die Missachtung der in Rede stehenden Verkehrsregel sei so gewichtig, dass bei ihrem Vorliegen auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs verhältnismäßig ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1995 a. a. O. Rn. 10; Beschl. v. 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Urt. v. 31. März 2021 - 6 A 964/19 -, juris Rn. 23). - BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Das gilt besonders dann, wenn es um die Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten geht, die nur einen Sinn hat, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen (§ 33 Abs. 1 bis 3 OWiG) so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann und die daran anknüpfenden verkehrspolizeilichen Maßnahmen eingeleitet werden können (…BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1982 a. a. O. Rn. 7 m. w. N.; Beschl. vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Abzustellen ist dabei auf das im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren erforderliche Maß der Überzeugung (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 15. Mai 2018 - 8 A 740/18 -, juris Rn. 39 m. w. N.). - BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96
Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Rn. 25 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Feststellung eines Fahrzeugführers unmöglich ist, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, ohne einen Täter zu ermitteln; Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Dezember 1996 - 11 B 84.96 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 07.05.2024 - 3 B 6.23
Fahrtenbuchauflage - Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Das gilt unabhängig davon, ob der Fahrzeughalter die Aussage verweigert oder sich so spät erklärt hat, dass die Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Ahndung der Zuwiderhandlung vor Eintritt der Verjährung nicht mehr in zumutbarer Weise ergreifen konnte (st. Rspr.; vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 7. Mai 2024 - 3 B 6.23 -, juris Rn. 8 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 8 A 1423/19
Fahrtenbuchauflage, Firmenfahrzeug, Mitwirkungsobliegenheiten
Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2024 - 6 A 340/22
Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der Gegenstand der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Beschl. v. 30. Juni 2020 - 8 A 1423/19 -, juris Rn. 30) war. - OVG Sachsen, 31.03.2021 - 6 A 964/19
Berufungsbegründung; Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen
- OVG Sachsen, 07.07.2026 - 6 B 299/25
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeug; Unaufklärbarkeit des Fahrzeugführers; …
Gleiches gilt seit der Reform, zumal Punkte nun nur noch für Verstöße vergeben werden, die nach Einschätzung des Verordnungsgebers (vgl. BT-Drs. 17/12636 S. 17) die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (…BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 14. f.; SächsOVG Urt. v. 6. Dezember 2024 - 6 A 340/22 -, juris Rn. 23, v. 31. März 2021 - 6 A 964/19 -, juris Rn. 23;… BayVGH, Beschl. v. 15. Oktober 2018 - 11 CS 18.1240 -, juris Rn. 19).Rn. 10 Unmöglichkeit im Sinne von § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Mai 2024 - 3 B 6.23 -, juris Rn. 8, v. 23. Dezember 1996 - 11 B 84.96 -, juris Rn. 3, v. 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4, Urt. v. 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 6. Dezember 2024 - 6 A 340/22 -, juris Rn. 25).
Unbeschadet eines Rechts, die Auskunft oder das Zeugnis in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu verweigern, ist der Fahrzeughalter gehalten, an der Feststellung des Fahrzeugführers mitzuwirken, will er von einer Fahrtenbuchauflage verschont bleiben (…BVerwG, Beschl. v. 7. Mai 2024 a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 6. Dezember 2024 a. a. O.).
Das Verwaltungsgericht hat aber zu Recht angenommen, dass eine verspätete Anhörung die Anordnung eines Fahrtenbuchs dann nicht ausschließt, wenn etwa aufgrund der Weigerung des Halters, sich überhaupt zu äußern oder - wie hier - innerhalb von zwei Wochen nach Befragung eines leitenden Vertreters vor Ort keinerlei zumutbare Mitwirkung erfolgt, feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (…BVerwG a. a. O. Rn. 19, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139.87 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Urt. v. 6. Dezember 2024 - 6 A 340/22 -, juris Rn. 11, Beschl. v. 11. Januar 2021 - 6 D 80/20 -, juris Rn. 9).
Aufgrund der primär dem Halter eines Firmenfahrzeugs obliegenden betriebsinternen Ermittlung der in Frage kommenden Fahrzeugführer hält der Senat solche Maßnahmen vielmehr für überobligatorisch, wenn andere Ermittlungen wie die Übersendung eines Zeugenfragebogens oder hier eine Vorortbefragung ergebnislos geblieben sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 6. Dezember 2024 - 6 A 340/22 -, juris Rn. 30).
- VG Leipzig, 09.07.2026 - 1 K 1363/25
Fahrtenbuch, Firmenpark, Unmöglichkeit der Feststellung, Zeugefragebogen, Zugang, …
Die Angemessenheit der Aufklärung beurteilt sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß Erfolg haben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, Rn. 4; SächsOVG, Urt. v. 6.12.2024 - 6 A 340/22 -, Rn. 26; beide juris). - VG Leipzig, 15.01.2025 - 1 K 1680/23
Fahrtenbuchauflage unzulässig: Behördenfehler bei unbekanntem Fahrer
Die Angemessenheit der Aufklärung beurteilt sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris; SächsOVG, Urt. v. 6.12.2024 - 6 A 340/22 -).
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