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| VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17 |
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- openjur.de
- Justiz Hessen
41 Abs 1 EEG 2012 §, 41 Abs 2 EEG 2012 §, 41 Abs 3 EEG 2012 §, 41 Abs 4 EEG 2012 §, 41 Abs 5 EEG 2012 §, 43 Abs 1 S 1 EEG 2012 §
Begrenzung der EEG-Umlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 29.01.2016 - 5 K 1942/14
- VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
- BVerwG, 28.10.2020 - 8 C 19.19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 7.14
Ausschlussfrist; Begrenzung der EEG-Umlage; besondere Ausgleichsregelung; …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision der Klägerin mit Urteil vom 22. Juli 2015 (BVerwG 8 C 7.14) zurück und stellte dabei maßgeblich darauf ab, es sei nicht bis zum Ablauf der Ausschlussfrist am 30. Juni 2011 nachgewiesen worden, dass der vom Unternehmensbereich "Kunststoff" selbst verbrauchte Strom 10 Gigawattstunden überstiegen habe; die bloße Mitteilung der Höhe der durch eine Hochrechnung ermittelten Strommenge ohne jede Angabe zur gewählten Methodik reiche nicht aus.Dabei hat sie sich - nach Abschluss des Revisionsverfahrens (BVerwG 8 C 7.14) und eines entsprechenden Hinweises des Verwaltungsgerichts mit Verfügung vom 29. Oktober 2015 - darauf berufen, dass es sich bei dem Unternehmensteil "Kunststoff" im maßgeblichen Geschäftsjahr (1. April 2011 bis 31. März 2012) um einen selbständigen Unternehmensteil gehandelt habe.
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist die Rechtslage, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist bestand (vgl. dazu grundlegend: BVerwG…, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52/09 -, Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 [Rn. 15]; BVerwG, Urteile vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 -, BVerwGE 152, 313 [Rn. 14] und - 8 C 8.14 -, Buchholz 451.178 EEG Nr. 4 [Rn. 12]).
Damit sollen sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierungen im Interesse der nicht privilegierten Letztverbraucher, die die Entlastungskosten über den Strompreis finanzieren müssen, vermieden werden (vgl. zu den Vorgängerregelungen: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 -, ZNER 2015, 570 [Rn. 24]; BVerwG…, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 -, Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 [Rn. 19, 22]).
Das Bundesverwaltungsgericht sah in der vorgenommenen Auslegung einen Verstoß gegen Bundesrecht (Urteile vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 und 8 C 8.14 -, ZNER 2015, 570 und 574), vertrat aber die Auffassung, dass sich die Urteile, mit denen die Berufungen der jeweiligen Klägerinnen zurückgewiesen worden waren, im Ergebnis aus anderen Gründen als richtig darstellten (§ 144 Abs. 4 VwGO).
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 8 C 7.14 betraf die Begrenzung der EEG-Umlage der Klägerin für ihren Unternehmensteil "Herstellung von Kunststoffverpackungen - ohne Werkzeugbau" für das Jahr 2012.
Regelmäßig sei damit zugleich eine Bescheidung aller Anträge rechtzeitig vor Beginn des Begrenzungszeitraums am 1. Januar des Folgejahres gesichert (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 - BVerwGE 152, 313 Rn. 25 m.w.N.;… vgl. auch zu früheren Gesetzesfassungen: BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 Rn. 24 ff. …und vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 22 ff.).
Bereits im Urteil vom 22. Juli 2015 (- 8 C 7.14 -, a. a. O., Rn. 25) hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass das Bedürfnis zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen unter den stromintensiven Unternehmen und zu rechtzeitiger Entscheidung in gleicher Weise für Anträge auf Begrenzung der EEG- Umlage für selbständige Unternehmensteile gelte.
Soweit sich die Klägerin - ebenso wie bereits im Verfahren BVerwG 8 C 7.14 - darauf beruft, dass die Beklagte in vergleichbaren Fällen den Anträgen "selbständiger Unternehmensteile" stattgegeben habe bzw. dass die Beklagte Anträgen von eigenständigen Rechtsträgern stattgegeben habe, ohne zu prüfen, ob diese Rechtsträger Schwestergesellschaften gehabt hätten, mit denen der beantragende Rechtsträger wie auch immer geartete Berührungspunkte gehabt habe, vermag diese Argumentation dem von der Klägerin geltend gemachten Anspruch nicht zum Erfolg zu verhelfen.
- BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 8.14
Änderung der Rechtsauffassung der Behörde; Ausgliederung; Ausschlussfrist; …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Bei dem Bereich "Kunststoffverarbeitung ohne Werkzeugbau" handele es sich - unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2015 in einem Parallelfall (8 C 8.14) - nicht um einen selbständigen Unternehmensteil im Sinne des § 41 Abs. 5 EEG, wonach eine mit hinreichenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Werks- oder Niederlassungsleitung vorhanden sein müsse, die sich deutlich von der Leitung etwa einer Unternehmensabteilung, die im Wesentlichen Weisungen der Unternehmensleitung ausführe, unterscheide.Sie verteidigt das erstinstanzliche Urteil und hält daran fest, dass eine Begrenzung der EEG-Umlage daran scheitere, dass die Kunststoffverarbeitung die Voraussetzungen für einen selbständigen Unternehmensteil im Sinne des § 41 Abs. 5 EEG 2012 - präzisiert durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2015 (8 C 8.14) - nicht erfülle.
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist die Rechtslage, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist bestand (vgl. dazu grundlegend: BVerwG…, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52/09 -, Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 [Rn. 15]; BVerwG, Urteile vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 -, BVerwGE 152, 313 [Rn. 14] und - 8 C 8.14 -, Buchholz 451.178 EEG Nr. 4 [Rn. 12]).
Das Bundesverwaltungsgericht sah in der vorgenommenen Auslegung einen Verstoß gegen Bundesrecht (Urteile vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 und 8 C 8.14 -, ZNER 2015, 570 und 574), vertrat aber die Auffassung, dass sich die Urteile, mit denen die Berufungen der jeweiligen Klägerinnen zurückgewiesen worden waren, im Ergebnis aus anderen Gründen als richtig darstellten (§ 144 Abs. 4 VwGO).
Demgegenüber betraf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 8 C 8.14 ein anderes Unternehmen, das für seinen Unternehmensteil eine Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2011 geltend gemacht hatte.
Eine derartige Möglichkeit zur beliebigen Ausweitung der Begrenzung der EEG-Umlage - so die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts - wäre mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucher nicht vereinbar und widerspräche auch dem Wesen der Regelung als Ausnahmebestimmung, das einer erweiternden Auslegung entgegenstehe (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 8.14 -, a. a. O., Rn. 22 f.).
Dabei sei in Rechnung zu stellen, dass die Entscheidung für eine rechtliche Ausgliederung stromintensiver Unternehmensteile noch von weiteren Faktoren - beispielsweise steuerlichen Auswirkungen - abhängig, eine rein organisatorische Abspaltung stromintensiver Betriebsteile dagegen weitgehend beliebig möglich sei (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 8.14 -, a. a. O., Rn. 26).
- BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09
Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung; …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist die Rechtslage, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist bestand (vgl. dazu grundlegend: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52/09 -, Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 [Rn. 15];… BVerwG, Urteile vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 -, BVerwGE 152, 313 [Rn. 14] und - 8 C 8.14 -, Buchholz 451.178 EEG Nr. 4 [Rn. 12]).Damit sollen sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierungen im Interesse der nicht privilegierten Letztverbraucher, die die Entlastungskosten über den Strompreis finanzieren müssen, vermieden werden (vgl. zu den Vorgängerregelungen: BVerwG…, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 -, ZNER 2015, 570 [Rn. 24]; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 -, Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 [Rn. 19, 22]).
Regelmäßig sei damit zugleich eine Bescheidung aller Anträge rechtzeitig vor Beginn des Begrenzungszeitraums am 1. Januar des Folgejahres gesichert (BVerwG…, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 - BVerwGE 152, 313 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch zu früheren Gesetzesfassungen: BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 Rn. 24 ff. …und vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 22 ff.).
- BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15
Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage; …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Dasselbe gilt auch für die Folgeregelungen in § 43 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. §§ 41 und 42 EEG 2009/2012 (BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 8 C 11.15 -, ZNER 2017, 151).Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil auch ausgeführt, dass sich die materielle Ausschlussfrist neben dem Antrag auf die vollständigen Antragsunterlagen beziehe, zu denen alle gesetzlich geforderten Unterlagen gehörten (BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 8 C 11.15 -, Rn. 19).
- VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 1999/13
Besondere Ausgleichsregelung für selbständige Unternehmensteile
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Das Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 14. März 2013 ab; der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung der Klägerin mit Urteil vom 9. Januar 2014 zurück ( 6 A 1999/13 ).Der Senat hat bereits in zwei Urteilen vom 9. Januar 2014 ( 6 A 71/13 und 6 A 1999/13 ) den Versuch unternommen, den Begriff "selbständige Teile des Unternehmens" auszulegen und hat gleichzeitig die Revision zugelassen.
- BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11
Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 -, BVerwGE 143, 230 [Rn. 24]). - BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12
Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung; …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Jede Art der richterlichen Rechtsfortbildung setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 5 C 18.12 -, NJW 2013, 2457 [2458]). - BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12
Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung; …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Regelmäßig sei damit zugleich eine Bescheidung aller Anträge rechtzeitig vor Beginn des Begrenzungszeitraums am 1. Januar des Folgejahres gesichert (BVerwG…, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 - BVerwGE 152, 313 Rn. 25 m.w.N.;… vgl. auch zu früheren Gesetzesfassungen: BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 Rn. 24 ff. und vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 22 ff.). - BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03
Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis, …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 6 C 30.03 -, BVerwGE 122, 130 [133]; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995 - 2 BvR 1437/93 u.a. -, NStZ 1995, 399 [400]). - BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 24.12
Strommengenbegrenzung; Antrag; Verpflichtung; Nachweise; Nachweispflicht; …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17
Dass es sich bei der im Wesentlichen identischen Regelung in § 16 Abs. 6 Satz 1 EEG 2004 um eine materielle Ausschlussfrist handelte, die für sämtliche Nachweise im Sinne von § 16 Abs. 2 EEG 2004 galt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 - (ZNER 2014, 211) ausdrücklich bestätigt. - BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern
- VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15
Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die …
- VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 71/13
Besondere Ausgleichsregelung für selbständige Unternehmensteile
- BVerwG, 23.01.2019 - 8 C 1.18
Ersatzbrennstoff; Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008; Sekundärbrennstoff; …
- OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
Ausschlussfrist; Bestandskraft
Allein das Vorliegen einer materiellen Ausschlussfrist führt nicht zur Unanwendbarkeit von § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 10.11.2016 - 8 C 11.15 -, juris Rn. 11, 19; Hessischer VGH, Urteil vom 17.07.2019 - 6 A 753/17 -, juris Rn. 58, 61;… Senatsurteil vom 18.01.2011 - 10 LB 70/09 -, juris Rn. 36, 40; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.11.2005 - 2 NB 462/05 -, NVwZ-RR 2006, 258;… Michler in BeckOK, VwVfG, Stand: 01.01.2020, § 31 Rn. 44) bzw. von § 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X (vgl. BSG…, Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R -, juris Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 21.03.2012 - 3 L 176/09 -, juris Rn. 26, 29). - VG Frankfurt/Main, 29.09.2020 - 5 K 8402/17
Voraussetzungen eines selbständigen Unternehmensteils bei der …
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Berufungsurteil vom 17. Juli 2019 - 6 A 753/17 -, BeckRS 2019, 22066, sich zwar nicht ausdrücklich zu dem oben abschließend angeführten obiter dictum verhalten, jedoch ergänzt, dass im Hinblick auf die Ausschlussfrist für die Antragstellung bei der Beantwortung der Frage, ob im maßgeblichen Geschäftsjahr eine mit hinreichenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattete "Leitung" vorhanden gewesen sei, "die über eine von der Leitung des Unternehmens abgrenzbare, eigenständige Kompetenz zu unternehmerischen und planerischen Entscheidungen verfügte, nur auf diejenigen Antragsunterlagen abgestellt werden kann, die bis zum Ablauf der Antragsfrist am 2. Juli 2012 (§ 43 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG) bei der Behörde eingegangen waren" (…HessVGH a.a.O. Rn. 47).
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