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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,748
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14 (https://dejure.org/2015,748)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.2015 - 6 A 883/14 (https://dejure.org/2015,748)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 (https://dejure.org/2015,748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Feuerwehr Zuvielarbeit Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung Hemmung der Verjährung Einredeverzicht Unzulässige Rechtsausübung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Feuerwehr Zuvielarbeit Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung Hemmung der Verjährung Einredeverzicht Unzulässige Rechtsausübung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung eines finanziellen Ausgleichsanspruchs eines Beamten (hier: Oberbrandmeister) für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
    Denn sie stützt die Ablehnung darauf, dass mangels einer Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG, auf der die vom Kläger angeführten Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - basierten, (derzeit) keine nationale Rechtsgrundlage vorliege und damit auch keine Abgeltungsansprüche für in der Vergangenheit bereits geleistete Zuvielarbeit bestünden.

    Rn. 13 Das weitere Vorbringen des Klägers, aus seinem Antrag gehe hervor, dass es ihm - in Anknüpfung an die weitreichenden Entscheidungen des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten - gerade um die Abgeltung der in den Jahren 2001 bis 2003 abgeleisteten Zuvielarbeitsstunden gegangen sei, verlangt keine abweichende Einschätzung.

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
    Denn sie stützt die Ablehnung darauf, dass mangels einer Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG, auf der die vom Kläger angeführten Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - basierten, (derzeit) keine nationale Rechtsgrundlage vorliege und damit auch keine Abgeltungsansprüche für in der Vergangenheit bereits geleistete Zuvielarbeit bestünden.

    Rn. 13 Das weitere Vorbringen des Klägers, aus seinem Antrag gehe hervor, dass es ihm - in Anknüpfung an die weitreichenden Entscheidungen des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten - gerade um die Abgeltung der in den Jahren 2001 bis 2003 abgeleisteten Zuvielarbeitsstunden gegangen sei, verlangt keine abweichende Einschätzung.

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
    Soweit er sich darauf beruft, sein Schreiben vom 10. Dezember 2003 könne - im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - bei einer vertretbaren Auslegung nach § 133 BGB als Widerspruch gewertet werden, erschöpft sich sein Vorbringen in einer nicht näher substantiierten Behauptung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - 6 A 1458/13

    Finanzieller Ausgleich gegenüber einem Ruhestandsbeamten für unionsrechtswidrig …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
    Rn. 20 vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 A 1458/13 -, nrwe.de mit zahlreichen weiteren Nachweisen,.
  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 21/25

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …

    Insofern unterscheidet sich das Erfordernis zeitnaher Geltendmachung von der Einrede der Verjährung, die der Dienstherrin ein einseitiges und grundsätzlich verfügbares, d.h. im Grunde auch verzichtbares Recht zur Einwirkung auf die Rechtslage gibt (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.6.2020, 2 C 20/19, BVerwGE 168, 236, juris Rn. 52;… vorgehend OVG Berlin-Brandenburg, 12.9.2019, OVG 4 B 6.17, juris Rn. 22 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 22.1.2015, 6 A 883/14, juris Rn. 6 ff.;… zu den materiell-rechtlichen Grenzen, die sich aus der Pflicht der Dienstherrin zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung ergeben können, siehe etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, 2 C 32/81, BVerwGE 66, 256, juris Rn. 19;… BVerwG, Urt. v. 15.6.2006, 2 C 14/05, juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 6.17

    Verjährung eines finanziellen Ausgleichsanspruchs von Beamten bei Zuvielarbeit

    Es gibt aber keinen Grundsatz, dass etwaige Unklarheiten bei der Formulierung eines solchen Verzichts grundsätzlich zulasten des Dienstherrn gehen (…vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 29; OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 - juris Rn. 11), zumal der Empfänger einer solchen Erklärung es selbst in der Hand hat, entweder eine Klarstellung herbeizuführen oder verjährungshemmende Maßnahmen vorzunehmen (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 A 1459/13 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16

    Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit …

    Rn. 29 Spricht mithin einiges dafür, dass die Erklärung lediglich einen Verzicht auf noch nicht bereits verjährte Ansprüche enthält, so gibt es auch keinen Grundsatz, dass etwaige verbleibende Unklarheiten in der Reichweite eines solchen Verzichts grundsätzlich zu Lasten des Erklärenden gehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 - juris Rn. 11; a. A. VG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2017 - VG 36 K 180.15 - UA Seite 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14

    Feuerwehr Zuvielarbeit Freizeitausgleich Finanzieller Ausgleich Verjährung …

    (Im Wesentlichen gleichlautend mit Senatsbeschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 -.).

    (Im Wesentlichen gleichlautend mit Senatsbeschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 -.).

  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/21

    Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend …

    Insofern unterscheidet sich das Erfordernis zeitnaher Geltendmachung von der Einrede der Verjährung, die der Dienstherrin ein einseitiges und grundsätzlich verfügbares, d.h. im Grunde auch verzichtbares Recht zur Einwirkung auf die Rechtslage gibt (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.6.2020, 2 C 20/19, BVerwGE 168, 236, juris Rn. 52;… vorgehend OVG Berlin-Brandenburg, 12.9.2019, OVG 4 B 6.17, juris Rn. 22 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 22.1.2015, 6 A 883/14, juris Rn. 6 ff.;… zu den materiell-rechtlichen Grenzen, die sich aus der Pflicht der Dienstherrin zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung ergeben können, siehe etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, 2 C 32/81, BVerwGE 66, 256, juris Rn. 19;… BVerwG, Urt. v. 15.6.2006, 2 C 14/05, juris Rn. 23).
  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 18/25

    Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend …

    Insofern unterscheidet sich das Erfordernis zeitnaher Geltendmachung von der Einrede der Verjährung, die der Dienstherrin ein einseitiges und grundsätzlich verfügbares, d.h. im Grunde auch verzichtbares Recht zur Einwirkung auf die Rechtslage gibt (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.6.2020, 2 C 20/19, BVerwGE 168, 236, juris Rn. 52;… vorgehend OVG Berlin-Brandenburg, 12.9.2019, OVG 4 B 6.17, juris Rn. 22 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 22.1.2015, 6 A 883/14, juris Rn. 6 ff.;… zu den materiell-rechtlichen Grenzen, die sich aus der Pflicht der Dienstherrin zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung ergeben können, siehe etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, 2 C 32/81, BVerwGE 66, 256, juris Rn. 19;… BVerwG, Urt. v. 15.6.2006, 2 C 14/05, juris Rn. 23).
  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/25
    Insofern unterscheidet sich das Erfordernis zeitnaher Geltendmachung von der Einrede der Verjährung, die der Dienstherrin ein einseitiges und grundsätzlich verfügbares, d.h. im Grunde auch verzichtbares Recht zur Einwirkung auf die Rechtslage gibt (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.6.2020, 2 C 20/19, BVerwGE 168, 236, juris Rn. 52;… vorgehend OVG Berlin-Brandenburg, 12.9.2019, OVG 4 B 6.17, juris Rn. 22 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 22.1.2015, 6 A 883/14, juris Rn. 6 ff.;… zu den materiell-rechtlichen Grenzen, die sich aus der Pflicht der Dienstherrin zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung ergeben können, siehe etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, 2 C 32/81, BVerwGE 66, 256, juris Rn. 19;… BVerwG, Urt. v. 15.6.2006, 2 C 14/05, juris Rn. 23).
  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 86/25
    Insofern unterscheidet sich das Erfordernis zeitnaher Geltendmachung von der Einrede der Verjährung, die der Dienstherrin ein einseitiges und grundsätzlich verfügbares, d.h. im Grunde auch verzichtbares Recht zur Einwirkung auf die Rechtslage gibt (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.6.2020, 2 C 20/19, BVerwGE 168, 236, juris Rn. 52;… vorgehend OVG Berlin-Brandenburg, 12.9.2019, OVG 4 B 6.17, juris Rn. 22 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 22.1.2015, 6 A 883/14, juris Rn. 6 ff.;… zu den materiell-rechtlichen Grenzen, die sich aus der Pflicht der Dienstherrin zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung ergeben können, siehe etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, 2 C 32/81, BVerwGE 66, 256, juris Rn. 19;… BVerwG, Urt. v. 15.6.2006, 2 C 14/05, juris Rn. 23).
  • VG München, 09.06.2015 - M 5 K 14.3000

    Feuerwehr; unionsrechtlich rechtswidrige Zuvielarbeit; Erlöschen; …

    Zum einen ist die Beklagte grundsätzlich verpflichtet, das Erlöschen geltend zu machen bzw. sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen (OVG NRW, B.v. 22.1.2015 - 6 A 883/14 - juris Rn. 18).
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