Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20.A |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
EMRK Art. 3, AsylG § 4 Abs. 1, AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 4
Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Verlustgrund für die äthiopische Staatsangehörigkeit; Parallelentscheidung zu 6 A 178/21.A - milo.bamf.de
AsylG, § 27; AsylG, § 29 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1
Erfolglose Berufung: Subsidiärer Schutz bei drohender Einberufung zum Militärdienst mit drohender unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegen die erstinstanzlich festgelegt Verpflichtung der Gewährung subsidiären Schutzes für einen eritreischen Staatsangehöriger tigrinischer Volkzugehörigkeit und christlichen Glaubens
- rechtsportal.de
Berufung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegen die erstinstanzlich festgelegt Verpflichtung der Gewährung subsidiären Schutzes für einen eritreischen Staatsangehöriger tigrinischer Volkzugehörigkeit und christlichen Glaubens
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 21.09.2020 - 7 K 2248/18
- OVG Sachsen, 09.12.2021 - 6 A 923/20
- OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20.A
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (35)
- OVG Hamburg, 27.10.2021 - 4 Bf 106/20
Rückkehr von erwachsenen Eritreern
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Geht man von 300.000 bis 400.000 Dienstleistenden (davon entweder die Hälfte oder weniger als ein Fünftel im militärischen Teil) aus, entspräche dies einem Bevölkerungsanteil von ca. 11, 4 Prozent (vgl. näher OVG Hamburg, Urt. v. 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 44 gestützt auf EASO, Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, September 2019, S. 25 f.;… UK Home Office, Eritrea: National service an illegal exit, September 2021, S. 25: insgesamt 700.000, was einem Bevölkerungsanteil von 20 Prozent entspräche, davon 200.000 im militärischen Teil).Kritisiert wird vor allem die mangelnde Möglichkeit, einen der jeweiligen Ausbildung, Fähigkeiten oder Interessen entsprechenden Arbeitsplatz selbst wählen zu können, zu geringe Löhne (v. a. in der Hauptstadt Asmara), das Verbot von Auslandsreisen sowie Tätigkeiten an abgelegenen Orten (…EASO, Eritrea Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, September 2019, S. 39 f.; OVG Hamburg, Urt. v. 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris Rn. 55).
Rn. 43 Während ein Teil der Rechtsprechung für die Lebensbedingungen im zivilen Nationaldienst einschätzt, dass sie nicht das für eine unmenschliche Behandlung notwendige Mindestmaß an Schwere erreichen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris Rn. 56;… VG Köln, Urt. v. 27. Oktober 2022 - 8 K 5179/22.A -, juris Rn. 224 ff.), ist dies im militärischen Teil zur Überzeugung des Senats anders zu beurteilen.
Es gibt kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung (…Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 9. Dezember 2020, S. 2020) und nicht allein Deserteure, sondern auch Dienstverweigerer werden strafrechtlich verfolgt und ihre illegale Ausreise dabei strafschärfend berücksichtigt (…vgl. zu den Strafmaßen nach Art. 37 der Proklamation Nr. 82/1995 und die außergerichtliche, willkürliche Verhängung von Strafmaßnahmen durch Militärkommandanten: EASO, Eritrea: Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, September 2019, S. 22; vgl. auch OVG Hamburg, Urt. v. 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 62).
Soweit die Beklagte den damit verbundenen ernsthaften Schaden im Falle des Klägers nicht für beachtlich wahrscheinlich hält, weil er für die regelmäßige Rekrutierungsmethode über die 12. Schulklasse altersmäßig nicht mehr in Betracht kommt und weil auch die Rekrutierung infolge einer Razzia rein theoretischer Art sei, folgt der Senat nicht der seinerzeit noch vom OVG Hamburg (Urt. v. 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris Rn. 44 und 47) vertretenen Auffassung, dass die Rekrutierung durch Razzien aufgrund fehlender Systematik und Regelmäßigkeit nicht beachtlich wahrscheinlich sei.
- EGMR, 28.02.2008 - 37201/06
Saadi ./. Italien
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Für die Entscheidung, ob eine bestimmte Form der Misshandlung als Folter einzustufen ist, muss die Unterscheidung berücksichtigt werden, die Art. 3 EMRK zwischen Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung macht, um Fälle vorsätzlicher Misshandlung, die sehr starke und grausame Leiden verursacht, als besonders schändlich, nämlich als Folter, zu brandmarken (EGMR, Urt. 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330 Rn. 136).Eine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung setzt voraus, dass die zugefügten Leiden oder Erniedrigungen jedenfalls über das Maß hinausgehen, welches unvermeidbar mit einer bestimmten Form berechtigter Behandlung oder Strafe verbunden ist (EGMR, Urt. 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330 Rn. 135).
Das Mindestmaß ist relativ und hängt von den gesamten Umständen des Falles ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung und ihren physischen und psychischen Wirkungen (EGMR, Urt. 28. Februar 2008 a. a. O., Rn. 134).
Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des EGMR auf die tatsächliche Gefahr ("real risk") abzustellen (EGMR, Urt. v. 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330 Rn. 129;… Urt. v. 30. Oktober 1991 - 45/1990/236/302-306 -, NVwZ 1992, 869, 870), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 19 A 1857/19
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Die Angaben über die Altersgrenzen, bis zu denen die Staatsangehörigen als dienstpflichtig angesehen werden, variieren bei Männern zwischen 50 und 57 Jahren (vgl. AA, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Eritrea - im Folgenden Lagebericht Eritrea - v. 3. Januar 2022;… BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Eritrea, Gesamtaktualisierung am 19. Mai 2021, S. 11, 14 f.;… USDOS, Eritrea, Human Rights Report, 12. April 2022, S. 19;… EASO, Country of Origin Information Report - Eritrea, September 2019, S. 35 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A -, juris Rn. 56 ff.;… VG Köln, Urt. v. 13. September 2022 - 8 K 233/17.A -, juris Rn. 114 ff.).Der Nationaldienst dient im zivilen Teil vor allem der Förderung der volkswirtschaftlichen Entwicklung und Förderung des Landes, der Steigerung der Gewinne staatsnaher und staatlich unterstützter Unternehmen und der Aufrechterhaltung der Kontrolle des totalitären Regimes über die eritreische Bevölkerung, hingegen nur noch nachrangig auch militärischen Verteidigungszwecken (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A -, juris, Rn. 56, 87 f. m. w. N.).
Im zivilen Teil des Dienstes sollen sie im Wesentlichen dieselben sein wie diejenigen außerhalb des Nationaldienstes (…EASO, Eritrea Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, September 2019, S. 40; OVG NRW, Beschl. v. 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A -, juris Rn. 68).
- VG Münster, 10.09.2019 - 11 K 5924/16
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Rn. 41 Auch jüngeren Erkenntnismitteln zufolge kommt es im eritreischen Militärdienst im militärischen Teil verbreitet zur Anwendung von Folter sowie zu unmenschlicher sowie erniedrigender Behandlung (vgl. UNHRC, Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in Eritrea, 6. Mai 2022, Nr. 22;… Human Rigths Watch, World Report 2023, 13. Februar 2023, S. 2;… UK Home Office, Eritrea: National Service an illegal exit, September 2021, S. 37;… BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Eritrea, Gesamtaktualisierung am 19. Mai 2021, S. 9;… EASO, Eritrea: Latest developments on political situation an national service between 1 January 2020 and 31 January 2021, 19. April 2021, S. 6;… EASO, Eritrea, Nationaldienst, Ausreise, Rückkehr, September 2019, S. 40 f.;… Pro Asyl, Eritrea im Focus, 10. März 2020, S. 22 f.; vgl. auch VG Münster, Urt. v. 10. September 2019 - 11 K 5924/16.A -, juris Rn. 167 f. m. w. N.).Hier ergibt sich aus den zitierten Erkenntnismitteln, dass die Lebenssituation der Dienstpflichtigen nicht allein - wie im zivilen Teil des Nationaldienstes - von Arbeitszwang, mangelnder persönlicher Freiheit und einer unzureichenden Bezahlung geprägt ist, sondern noch darüber hinaus verbreitet mit Folter und willkürlichen Bestrafungen einhergeht, die derart demütigend, erniedrigend, menschenverachtend oder herabsetzend sind, dass sie geeignet sind, den moralischen oder körperlichen Widerstand zu brechen (…vgl. im Ergebnis auch: VG Bremen, Beschl. v. 13. Dezember 2021 - 7 K 2745/20 -, juris Rn. 78 ff; VG Münster, Urt. v. 10. September 2019 - 11 K 5924/16.A -, juris Rn. 156 ff.;… VG Berlin, Urt. v. 28. Februar 2019 - 28 K 392.18.A -, juris Rn. 46;… VG Hannover, Urt. v. 23. Januar 2018 - 3 A 6312/16 -, juris Rn. 74).
Wenn das Auswärtige Amt auf diese vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gestellte Frage (Nr. 4) in seiner Antwort vom 27. Juli 2018 (Gz.: 508-516.80/50859) eher ausweichend antwortet, dass nach seiner Kenntnis "willkürliche Bestrafungen und auch körperliche Züchtigungen nicht auszuschließen" seien, Folter aber "zumindest in einer systematischen Art und Weise, nicht statt(finde)", so steht das den oben zitierten anderen Erkenntnismitteln zum verbreiteten Vorkommen von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung im militärischen Teil des Nationaldiensts nicht entgegen (so auch VG Münster, Urt. v. 10. September 2019 - 11 K 5924/16.A -, juris Rn. 167 ff.).
- VG Köln, 27.10.2022 - 8 K 5179/22
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Einen gewillkürten Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit nahm die äthiopische Anwendungspraxis in der Zeit zwischen dem 24. Mai 1993 und dem Beginn des Grenzkriegs im Mai 1998 allerdings für in Eritrea lebende (oder dorthin umgesiedelte), vormals äthiopische Staatsangehörige an, weil die äthiopischen Behörden davon ausgingen, dass das eritreische Recht für alle auf dem Gebiet Eritreas lebenden, über 18 Jahre alte, vormals äthiopische Staatsangehörigen eritreischer Abstammung zwingend die Ausstellung einer eritreischen Identitätskarte vorschrieb, was als "gewillkürter Erwerb" der eritreischen Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 11 Buchst. a StAG Äthiopien 1930 gewertet wurde (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 86 ff., Beschl. v. 26. März 2021 - 19 A 2410/19.A -, juris Rn. 4; VG Köln, Urt. v. 27. Oktober 2022 - 8 K 5179/22.A -, juris Rn. 65 unter Bezug auf Schröder, Stellungnahme für das VG Kassel, 20. August 2019 Rn. 24;… vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 11 ff.).Rn. 43 Während ein Teil der Rechtsprechung für die Lebensbedingungen im zivilen Nationaldienst einschätzt, dass sie nicht das für eine unmenschliche Behandlung notwendige Mindestmaß an Schwere erreichen (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris Rn. 56; VG Köln, Urt. v. 27. Oktober 2022 - 8 K 5179/22.A -, juris Rn. 224 ff.), ist dies im militärischen Teil zur Überzeugung des Senats anders zu beurteilen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19
Eritrea: Zurückweisung der Berufung; keine eigene Auslegung ausländischen Rechts …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Einen gewillkürten Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit nahm die äthiopische Anwendungspraxis in der Zeit zwischen dem 24. Mai 1993 und dem Beginn des Grenzkriegs im Mai 1998 allerdings für in Eritrea lebende (oder dorthin umgesiedelte), vormals äthiopische Staatsangehörige an, weil die äthiopischen Behörden davon ausgingen, dass das eritreische Recht für alle auf dem Gebiet Eritreas lebenden, über 18 Jahre alte, vormals äthiopische Staatsangehörigen eritreischer Abstammung zwingend die Ausstellung einer eritreischen Identitätskarte vorschrieb, was als "gewillkürter Erwerb" der eritreischen Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 11 Buchst. a StAG Äthiopien 1930 gewertet wurde (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 86 ff., Beschl. v. 26. März 2021 - 19 A 2410/19.A -, juris Rn. 4;… VG Köln, Urt. v. 27. Oktober 2022 - 8 K 5179/22.A -, juris Rn. 65 unter Bezug auf Schröder, Stellungnahme für das VG Kassel, 20. August 2019 Rn. 24;… vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 11 ff.).Auch die späteren äthiopischen Staatsangehörigkeitsvorschriften (Art. 20 Abs. 3 StAG Äthiopien 2003 und Direktive vom 19. Januar 2004) haben daran für vormals äthiopische Staatsangehörige mit Daueraufenthalt in Eritrea oder sonstiger Ausübung der eritreischen Staatsangehörigkeit nichts geändert (OVG NRW, Beschl. v. 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Ls. 3;… Urt. v. 5. März 2021 - 19 A 2373/17.A -, juris Rn. 33).
- OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18
Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich um einen Erwerb kraft Gesetzes und nicht um einen Antragserwerb; der Staatsangehörigkeitsausweis, der nach Art. 2 Abs. 4 der Proklamation auf Antrag erteilt werden soll, hat für das Abstammungsprinzip keine konstitutive Bedeutung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 11).Einen gewillkürten Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit nahm die äthiopische Anwendungspraxis in der Zeit zwischen dem 24. Mai 1993 und dem Beginn des Grenzkriegs im Mai 1998 allerdings für in Eritrea lebende (oder dorthin umgesiedelte), vormals äthiopische Staatsangehörige an, weil die äthiopischen Behörden davon ausgingen, dass das eritreische Recht für alle auf dem Gebiet Eritreas lebenden, über 18 Jahre alte, vormals äthiopische Staatsangehörigen eritreischer Abstammung zwingend die Ausstellung einer eritreischen Identitätskarte vorschrieb, was als "gewillkürter Erwerb" der eritreischen Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 11 Buchst. a StAG Äthiopien 1930 gewertet wurde (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 86 ff., Beschl. v. 26. März 2021 - 19 A 2410/19.A -, juris Rn. 4;… VG Köln, Urt. v. 27. Oktober 2022 - 8 K 5179/22.A -, juris Rn. 65 unter Bezug auf Schröder, Stellungnahme für das VG Kassel, 20. August 2019 Rn. 24; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 11 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 19 A 2410/19
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Einen gewillkürten Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit nahm die äthiopische Anwendungspraxis in der Zeit zwischen dem 24. Mai 1993 und dem Beginn des Grenzkriegs im Mai 1998 allerdings für in Eritrea lebende (oder dorthin umgesiedelte), vormals äthiopische Staatsangehörige an, weil die äthiopischen Behörden davon ausgingen, dass das eritreische Recht für alle auf dem Gebiet Eritreas lebenden, über 18 Jahre alte, vormals äthiopische Staatsangehörigen eritreischer Abstammung zwingend die Ausstellung einer eritreischen Identitätskarte vorschrieb, was als "gewillkürter Erwerb" der eritreischen Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 11 Buchst. a StAG Äthiopien 1930 gewertet wurde (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 86 ff., Beschl. v. 26. März 2021 - 19 A 2410/19.A -, juris Rn. 4;… VG Köln, Urt. v. 27. Oktober 2022 - 8 K 5179/22.A -, juris Rn. 65 unter Bezug auf Schröder, Stellungnahme für das VG Kassel, 20. August 2019 Rn. 24;… vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 11 ff.).lebten, ihre vormals äthiopische Staatsangehörigkeit verloren mit der Folge, dass der Kläger diese schon nicht mehr durch einen Abstammungserwerb erwerben konnte (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26. März 2021 - 19 A 2410/19.A -, juris Rn. 4).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18
Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Dieser im Tatbestandsmerkmal "tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens" (§ 4 Abs. 3 i. V. m. § 3e Abs. 1 AsylG) enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt unabhängig von der Frage, ob der Antragsteller bereits einen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von einem solchen unmittelbar bedroht war oder nicht und ob ihm deshalb die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 Richtlinie 2011/95/EU zugutekommt oder nicht (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 15 f. zum entsprechenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei begründeter Furcht vor Verfolgung). - EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Erniedrigend ist eine Behandlung, wenn sie eine Person - nicht zwingend vorsätzlich - demütigt oder erniedrigt, es an Achtung für ihre Menschenwürde fehlen lässt oder sie herabsetzt oder in ihr Gefühle der Angst, Beklemmung oder Unterlegenheit erweckt und geeignet ist, den moralischen oder körperlichen Widerstand zu brechen (EGMR, Urt. v. 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09 -, NVwZ 2011, 413 Rn. 220). - BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"
- BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19
Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu nationalem Abschiebungsverbot …
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
- EGMR, 30.10.1991 - 13163/87
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
- VG Trier, 16.08.2019 - 1 K 6280/17
Ein eritreischer Staatsangehöriger, der vor der Einberufung zum Nationaldienst …
- VG Schleswig, 22.10.2018 - 3 A 365/17
Risiko für außerhalb Eritreas aufgewachsene Eritreer
- OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1078/17
Afghanistan; Religion; humanitäre Situation
- VG Hannover, 23.01.2018 - 3 A 6312/16
Eritrea; subsidiärer Schutz
- VG Köln, 13.09.2022 - 8 K 233/17
- VG Berlin, 28.02.2019 - 28 K 392.18
Subsidiärer Schutz von Ausländern nach dem Asylgesetz - eritreische …
- VG Köln, 20.10.2022 - 8 K 5604/17
- VG Köln, 20.04.2023 - 8 K 14995/17
- VG Minden, 16.02.2021 - 10 K 1527/20
ENSF, ENSF-HDRI, Eritrea, religiöse Verfolgung, Freikirche, Evangelikale, …
- VG Bayreuth, 17.02.2022 - B 7 K 21.30893
Eritrea: Beantragung von "Diaspora-Status" zumutbar
- EGMR, 17.01.2012 - 8139/09
Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich
- EGMR, 13.12.2012 - 39630/09
El Masri klagt gegen Mazedonien
- BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 28.18
Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei …
- BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19
Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage; …
- EuGH, 18.12.2014 - C-542/13
M'Bodj - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 3 L 154/18
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei Entziehung vom …
- BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e. …
- BVerwG, 12.04.2021 - 1 B 18.21
Anforderungen an die Berufungsbegründung eines innerhalb einer mehrfach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 19 A 2373/17
Streit über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Feststellung von …
- OVG Sachsen, 21.08.2019 - 5 A 50/17
- VG Regensburg, 26.10.2023 - RN 2 K 23.30938
Subsidiärer Schutz bei drohender Heranziehung zum militärischen Bereich des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR kann eine Abschiebung durch einen Konventionsstaat Fragen nach Art. 3 EMRK aufwerfen, wenn es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass der Betroffene im Fall seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung unterworfen zu werden (EGMR, U.v. 17.1.2012 - Nr. 8139/09 - NVwZ 2013, 487, 488; OVG Bautzen U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online).Im Hinblick auf den auf Auslandseritreer zugeschnittenen Zweck des Diaspora-Status erscheint es durchaus nachvollziehbar, dass für die Erlangung eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Ausland oder ein ausländischer Pass erforderlich sei, um die Möglichkeit, ins Ausland zurückzukehren, nachzuweisen (so auch OVG Bautzen, U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online).
Das Gericht geht nach alledem von einer beachtlichen Gefahr für eine erniedrigende Behandlung bei einer zu erwartenden Einberufung des Klägers in den militärischen Bereich des Nationaldienstes aus (vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 18.8.2023 - 4 LB 8/23 - beck-online; OVG Bautzen, U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online; VG Magdeburg, U.v. 25.5.2023 - 6 A 219/21 MDE - beck-online; VG Bremen, B.v. 13.12.2021 - 7 K 2745/20 - beck-online), VG Münster, U.v. 12.4.2021 - 9 K 3018/17.A - beck-online; VG Bremen, U.v. 23.2.2021 - 7 K 436/19 - beck-online; VG Bremen, U.v. 23.2.2021 - 7 K 445/19 m.w.N. - beck-online; VG Wiesbaden, GB v. 11.3.2021 - 5 K 1405/17.WI.A - n.v.; VG Düsseldorf, U.v. 7.11.2019 - 6 K 1503/19.A - juris; a.A. VG Schleswig, U.v. 22.10.2018 - 3 A 365/17 - juris; BVerwG Schweiz, U.v. 10.7.2018 - E-5022/2017).
- VG Regensburg, 22.04.2025 - RN 2 K 24.30262
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus für volljährigen Eritreer., Zuerkennung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR kann eine Abschiebung durch einen Konventionsstaat Fragen nach Art. 3 EMRK aufwerfen, wenn es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass der Betroffene im Fall seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung unterworfen zu werden (EGMR, U.v. 17.1.2012 - Nr. 8139/09 - NVwZ 2013, 487, 488; OVG Bautzen U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online).Im Hinblick auf den auf Auslandseritreer zugeschnittenen Zweck des Diaspora-Status erscheint es durchaus nachvollziehbar, dass für die Erlangung eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Ausland oder ein ausländischer Pass erforderlich sei, um die Möglichkeit, ins Ausland zurückzukehren, nachzuweisen (so auch OVG Bautzen, U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online).
Das Gericht geht nach alledem von einer beachtlichen Gefahr für eine erniedrigende Behandlung bei einer zu erwartenden Einberufung des Klägers zu 1 in den militärischen Bereich des Nationaldienstes aus (vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 18.8.2023 - 4 LB 8/23 - beck-online; OVG Bautzen, U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online; VG Magdeburg, U.v. 25.5.2023 - 6 A 219/21 MDE - beck-online; VG Bremen, B.v. 13.12.2021 - 7 K 2745/20 - beck-online), VG Münster, U.v. 12.4.2021 - 9 K 3018/17.A - beck-online; VG Bremen, U.v. 23.2.2021 - 7 K 436/19 - beck-online; VG Bremen, U.v. 23.2.2021 - 7 K 445/19 m.w.N. - beck-online; VG Wiesbaden, GB v. 11.3.2021 - 5 K 1405/17.WI.A - n.v.; VG Düsseldorf, U.v. 7.11.2019 - 6 K 1503/19.A - juris; a.A. VG Schleswig, U.v. 22.10.2018 - 3 A 365/17 - juris; BVerwG Schweiz, U.v. 10.7.2018 - E-5022/2017).
- OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
Asyl Eritrea -Ableistung des Nationaldienstes
Vorausgesetzt hierfür wurde jedoch unter anderem der ununterbrochene Aufenthalt des Betroffenen in Äthiopien sowie die physische Anwesenheit auf dem Staatsgebiet bei Antragstellung bzw. die dortige Wohnsitznahme (…vgl. Günter Schröder, Stellungnahmen vom 22. März 2011, S. 23 ff. , S. 30 …und vom 20. August 2019, S. 20 ff. , S. 33 ; OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 923/20.A -, juris Rn. 26 m. w. N.).Rn. 108 Soweit in der Rechtsprechung - in Anlehnung an den Gedanken der sogenannten inländischen Fluchtalternative - anerkannt ist, dass ein Schutzsuchender des subsidiären Schutzes in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht bedarf, wenn er den ihm bei Abschiebung drohenden ernsthaften Schaden - hier in Form der Einberufung in den militärischen Teil des eritreischen Nationaldienstes - durch zumutbares eigenes Verhalten, etwa durch eine freiwillige Rückkehr oder sonstiges Tun, hier durch Erlangung des Diaspora-Status durch Abgabe einer Reueerklärung, abwenden könnte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, juris Rn. 27;… vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 -, juris Rn. 11 f.; OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 923/20.A -, juris Rn. 52; OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 59), kommt es auf diese Frage letztlich nicht an:.
- VG Regensburg, 21.08.2025 - RN 2 K 25.30147
Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft einer Mutter mit minderjährigem Kind mangels …
Nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR kann eine Abschiebung durch einen Konventionsstaat Fragen nach Art. 3 EMRK aufwerfen, wenn es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass der Betroffene im Fall seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung unterworfen zu werden (EGMR, U.v. 17.1.2012 - Nr. 8139/09 - NVwZ 2013, 487, 488; OVG Bautzen U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online).Im Hinblick auf den auf Auslandseritreer zugeschnittenen Zweck des Diaspora-Status erscheint es durchaus nachvollziehbar, dass für die Erlangung eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Ausland oder ein ausländischer Pass erforderlich sei, um die Möglichkeit, ins Ausland zurückzukehren, nachzuweisen (so auch OVG Bautzen, U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online).
- VG Regensburg, 12.02.2025 - RN 2 K 24.32628
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft:, Eine in Äthiopien mit einem Äthiopier …
Im Hinblick auf den auf Auslandseritreer zugeschnittenen Zweck des Diaspora-Status erscheint es durchaus nachvollziehbar, dass für die Erlangung eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Ausland oder ein ausländischer Pass erforderlich sei, um die Möglichkeit, ins Ausland zurückzukehren, nachzuweisen (so auch OVG Bautzen, U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online). - VG Regensburg, 25.03.2025 - RN 2 K 24.30994
Ablehnung der Asylberechtigung aus Art. 16a Abs. 1 GG wegen Ende der Flucht in …
Im Hinblick auf den auf Auslandseritreer zugeschnittenen Zweck des Diaspora-Status erscheint es durchaus nachvollziehbar, dass für die Erlangung eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Ausland oder ein ausländischer Pass erforderlich sei, um die Möglichkeit, ins Ausland zurückzukehren, nachzuweisen (so auch OVG Bautzen, U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online). - VG Regensburg, 17.12.2024 - RN 2 K 24.31013
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Im Hinblick auf den auf Auslandseritreer zugeschnittenen Zweck des Diaspora-Status erscheint es durchaus nachvollziehbar, dass für die Erlangung eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Ausland oder ein ausländischer Pass erforderlich sei, um die Möglichkeit, ins Ausland zurückzukehren, nachzuweisen (so auch OVG Bautzen, U.v. 19.7.2023 - 6 A 923/20.A - beck-online). - VG Freiburg, 03.06.2025 - A 16 K 116/25
Rückkehrgefährdung gesunder männlicher eritreischer Staatsangehöriger im …
Im Hinblick auf den auf Auslandseritreer zugeschnittenen Zweck des Diaspora-Status erscheint es durchaus nachvollziehbar, dass für die Erlangung eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Ausland oder ein ausländischer Pass erforderlich ist, um die Möglichkeit, ins Ausland zurückzukehren, nachzuweisen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 19.07.2023 - 6 A 923/20.A - juris, Rn. 53; VG Regensburg…, Urteil vom 26.10.2023 - RN 2 K 23.30938 - juris, Rn. 82). - VG Freiburg, 24.03.2026 - A 16 K 6278/25 Im Hinblick auf den auf Auslandseritreer zugeschnittenen Zweck des Diaspora- Status erscheint es durchaus nachvollziehbar, dass für die Erlangung eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Ausland oder ein ausländischer Pass erforderlich ist, um die Möglichkeit, ins Ausland zurückzukehren, nachzuweisen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 19.07.2023 - 6 A 923/20.A - juris, Rn. 53; VG Regensburg…, Urteil vom 26.10.2023 - RN 2 K 23.30938 - juris, Rn. 82).
- VG Wiesbaden, 25.02.2026 - 5 K 2079/24
Subsidiärer Schutz für eritreische Staatsangehörige wegen drohender Einziehung …
Diese im militärischen Teil des Nationaldienstes verbreiteten Verletzungen der Menschenrechte aus Art. 3 EMRK sind in Anbetracht der Schwere und ihrer willkürlichen Verhängung sowie der willkürlich langen und nicht berechenbaren Dienstdauer geeignet, bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen, dem seine Einziehung droht, Furcht vor einem ernsthaften Schaden hervorzurufen (so auch die überwiegende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. Hess. VGH…, Urteil vom 29. Oktober 2025 - 2 A 1578/25.A -, juris Rn. 37 ff.; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 16. Mai 2025 - 2 LB 1/25 -, juris Rn. 80; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 55; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 73; Sächs. OVG, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 923/20.A -, juris Rn. 41 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris; OVG Hamburg…, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 54; a.A. VG Schleswig, Urteil vom 22.Oktober 2018 - 3 A 365/17 -, juris). - VG Regensburg, 21.05.2024 - RN 2 K 23.31459
Erfolgreiche Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Eritrea)
- OVG Sachsen, 19.12.2024 - 6 A 123/21
Asylrecht; Herkunftsstaat Äthiopien; Abschiebungsverbot verneint
- VG Bremen, 11.12.2024 - 7 K 1600/24
Eritrea: Flüchtlingseigenschaft wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung in Form …
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 09.12.2021 - 6 A 923/20.A |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3a Abs 1; AsylG, § 4; VwGO, § 78 Abs 1 Nr 1
Eritrea: Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache stattgegeben
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 21.09.2020 - 7 K 2248/18
- OVG Sachsen, 09.12.2021 - 6 A 923/20.A
- OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20
Wird zitiert von ... (2)
- VG Dresden, 25.04.2025 - 2 K 1929/24 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte von daher schon in zahlreichen Verfahren die Berufung wegen der bis dahin in der Rechtsprechung des Senats noch nicht geklärten, und damit grundsätzlich bedeutsamen Frage zugelassen, ob eritreischen Staatsangehörigen, die minderjährig Eritrea verlassen haben und dadurch nicht zum Wehrdienst einberufen werden konnten, durch die mögliche Verpflichtung zur Ableistung dieses Dienstes bei einer Abschiebung nach Eritrea eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i. S. d. § 3a AsylG droht und somit subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG zuzuerkennen ist (Beschl. v. 9. Dezember 2021 - 6 A 923/20.A -, juris; Beschl. v. 7. September 2022 - 6 A 178/21.A -, soweit ersichtlich n. v.).
Zwischenzeitlich hat auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht unter umfassender Auswertung der Erkenntnismittellage ausgeführt (so SächsOVG, Urt. v. 19. Juli 2023 - 6 A 923/20.A -, ebenso Urt. v. 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris): Jedenfalls für einen im aktiven (militärischen) Teil abzuleistenden Nationaldienst (offen gelassen allenfalls noch für den zivilen Teil des Dienstes) sei anzunehmen, dass bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen, dem die Einberufung drohe, Furcht vor einem ernsthaften Schaden hervorgerufen werde.
- VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
Eritrea: Widerruf des subsidiären Schutzes einer (lt. Sachstand) eritreischen …
Ob zudem eritreischen Staatsangehörigen, die minderjährig Eritrea verlassen haben und dadurch nicht zum Wehrdienst einberufen werden konnten, bereits durch die mögliche Verpflichtung zur Ableistung dieses Dienstes bei einer Abschiebung nach Eritrea eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i. S. d. § 3a AsylG droht und damit subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG zuzuerkennen ist, ist darüber hinaus Gegenstand der obergerichtlichen Klärungsnotwendigkeit (SächsOVG, Beschl. v. 9. Dezember 2021 - 6 A 923/20.A -, juris; Beschl. v. 7. September 2022 - 6 A 178/21.A -).
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