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Rechtsprechung
   BAG, 22.07.1980 - 6 ABR 5/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1119
BAG, 22.07.1980 - 6 ABR 5/78 (https://dejure.org/1980,1119)
BAG, Entscheidung vom 22.07.1980 - 6 ABR 5/78 (https://dejure.org/1980,1119)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 1980 - 6 ABR 5/78 (https://dejure.org/1980,1119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsverfassungrecht - Friedenspflicht - Betriebsrat - Pflichtverstoß - Eigenständiger Anspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 75
  • NJW 1981, 1800 (Ls.)
  • ZIP 1980, 1123
  • BB 1981, 494
  • DB 1981, 481
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88

    Tarifverhandlungen: Anspruch der Gewerkschaft bei laufendem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.07.1980 - 6 ABR 5/78
    Von entsprechenden Unterlassungspflichten ist das Bundesarbeitsgericht auch zum Verbot von Arbeitskampfmaßnahmen nach § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ausgegangen (vgl. z.B. AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt -).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72

    Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 22.07.1980 - 6 ABR 5/78
    Das läuft aber darauf hinaus, daß das Gericht ein Rechtsgut achten erstatten soll, eine Aufgabe zu der es vom Gesetz nicht legitimiert ist (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 und AP 7.
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    § 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG enthalte vielmehr einen eigenständigen Unterlassungsanspruch, der unabhängig neben § 23 Abs. 1 BetrVG bestehe(BAG 22. Juli 1980 - 6 ABR 5/78 - zu II 2 der Gründe, BAGE 34, 75). Auch bei einem Verstoß gegen das Verbot der parteipolitischen Betätigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betriebsrat zuerkannt (12. Juni 1986 - 6 ABR 67/84 - AP BetrVG 1972 § 74 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 7). An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht fest.
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

    Demgegenüber müßte ein Betriebsrat, der die hier getroffene positive Feststellung eines für bestimmte Fallgruppen beschränkten Zugangsrechts erreichen wollte, die konkreten Fallkonstellationen in seinem Antrag genau bezeichnen (vgl. dazu BAGE 34, 75, 80 [BAG 22.07.1980 - 6 ABR 5/78] = AP Nr. 3 zu § 74 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAGE 44, 226, 234 = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 52, 160, 166 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Senatsbeschluß vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • LAG Niedersachsen, 06.12.2018 - 5 TaBV 107/17

    Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im …

    Denn diese Problembatik sei nicht Gegenstand des Beschlussverfahrens als Erkenntnisverfahren und im Übrigen seien dem geltenden Recht, wie sich zum Beispiel aus § 888 Abs. 2 ZPO ergebe, Ansprüche nicht fremd, die gerichtlich geltend gemacht werden könnten, aber dennoch nicht im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbar seien (mit beachtlicher Argumentation: BAG vom 22.07.1980 - 6 ABR 5/78 -).
  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

    Die Entscheidung über den Globalantrag erfordert nicht die unzulässige Erstattung eines Rechtsgutachtens durch das Gericht, wie das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf den Beschluß des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 1980 (BAGE 34, 75 [BAG 22.07.1980 - 6 ABR 5/78] = AP Nr. 3 zu § 74 BetrVG 1972) angenommen hat.
  • ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21

    Bestellung des Wahlvorstandes einer Schwerbehindertenvertretung

    Wie die Antragsteller richtigerweise ausführen, steht dem Arbeitgeber nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2010 (7 ABR 95/08) gegenüber dem Betriebsrat generell kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen zu (Aufgabe von BAG, Beschluss vom 22.07.1980 - 6 ABR 5/78 - und BAG, Beschluss vom 12.06.1986 - 6 ABR 67/84).
  • LAG Köln, 16.11.1990 - 12 TaBV 57/90

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgeber gegen die Grundsätze vertrauensvoller …

    Dies kann auch durch die unsachgemäße Form der Auseinandersetzung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschehen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.1976 - 15 Ta BV 10/76 -, BB 1977, 294; BAG, Beschluss vom 22.07.1980 - 6 ABR 5/78 -, AP Nr. 3 zu § 74 Betriebsverfassungsgesetz 1972).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen …

    Dies liefe auf ein Rechtsgutachten hinaus, zu dem die Gerichte nicht befugt sind (so auch schon BAGE 34, 75 [BAG 22.07.1980 - 6 ABR 5/78] = AP Nr. 3 zu § 74 BetrVG 1972; BAGE 44, 226 = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    In einem solchen Falle würde das Gericht dem Antragsteller etwas ande res als beantragt zusprechen (im An schluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 22. Juli 1980 - 6 ABR 5/78 -, BAG 34, 75).

    Wäre das Gericht gezwungen, auf den Globalantrag des Antragstellers hin sämtliche im Betriebe der Antragsgegnerin nur denkbaren Möglichkeiten der Leistung von Mehrarbeit ohne Rücksicht auf ihre Aktualität im konkreten Betriebs geschehen ins Auge zu fassen und rechtlich zu beurteilen, so liefe das au f di e Erstattung eines Rechtsgutachtens hin aus , wozu die Gerichte vom Gesetz nicht legitimiert sind und wofür es auch an einem Rechtsschutzinteresse des Antragstellers fehlt (vgl. BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - I ABR 5/72 -, AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953, zu II 1 der Grün de; BAG 34, 75, 79 f. r AP Nr. 3 zu § 74 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 67/84

    Streitigkeit über das Aushängen von Flugblättern zur Frage der …

    Die Anträge sind auch gemäß § 2 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, §§ 80 ff. ArbGG im Beschlußverfahren zu verfolgen (BAG 34, 75 ff. = AP Nr. 3 zu § 74 BetrVG 1972;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 74 Rz 7 b).
  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 204/05

    Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat, Neutralitätspflicht …

    Ein Verstoß gegen die sich aus § 74 Abs. 2 BetrVG ergebende Neutralitätspflicht des Betriebsrates kann auch einen entsprechenden Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers zur Folge haben (BAG, Beschluss vom 22.07.1980 - AP BetrVG 1972 § 74 Nr. 3;… Fitting, a.a.O., § 74 Rz. 74;… Kreutz/GK-BetrVG, a.a.O., § 74 Rz. 88;… ErfK/Kania, a.a.O., § 74 BetrVG Rz. 37;… Richardi, a.a.O., § 74 Rz. 52, 72 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 09.02.1990 - 3 TaBV 4/89

    Informationspflicht; Arbeitgeber; Betriebsrat; Zutritt; Betriebsgelände; …

  • LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87

    Vollstreckbarkeit von Beschlüssen; Betriebsrat; Arbeitsgerichtliches …

  • LAG Hessen, 08.01.1987 - 4 TaBV 39/86

    Erfordernis eines auf den konkreten, tatbestandlich eingegrenzten Streitpunkt …

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