Rechtsprechung
| BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 62/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschlußverfahren - Durchgeführte Betriebsratswahl - Erledigungsgrund
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 29.01.1979 - 4 TaBV 4/78
- BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 62/79
Papierfundstellen
- DB 1981, 1242
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63
Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes …
Auszug aus BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 62/79
Davon zu unterscheiden ist jedoch die Meinungsverschiedenheit über die grundsätzliche Zuordnung der Betriebsstätte N Zwar wäre es den Beteiligten möglich gewesen, durch die Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG mit den gleichen Gründen, die sie im vorliegenden Verfahren anführen, sich auch gegen die Wahl des in N gewählten Betriebsrats zu wenden, da die Verkennung des Betriebsbegriffs regelmäßig zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führt (vgl. BAG 15, 235 = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; AP Nr. 5 und 10 zu § 3 BetrVG; AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972 sowie zuletzt Beschluß des Senats vom 11. April 1978, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972).
- BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
Rechtskraft im Beschlußverfahren
Gegenstand und Ziel dieses Verfahrens soll es nicht nur sein, die Voraussetzungen für eine (künftige) ordnungsgemäße Wahl von Betriebsräten zu schaffen, sondern auch Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats oder Meinungsverschiedenheiten über den Umfang von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu entscheiden (BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972; Beschluß vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972;… so auch das Schrifttum: Dietz/Richardi, BetrVG. 6. Aufl., § 18 Rz 25;… Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 18 Rz 60;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 18 Rz 28;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 18 Rz 18;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 18 Rz 11). - BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85
Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer
Dieses ist weder durch die zwischenzeitlich durchgeführte Betriebsratswahl noch dadurch entfallen, daß die Wahl angefochten worden ist (Senatsbeschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972). - BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85
Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen …
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und das Schrifttum gehen davon auch aus (BAGE 14, 82 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62]; BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63]; BAG Beschlüsse vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 - und vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 5, 6, 7 und 9 zu § 3 BetrVG;… BAGE 30, 12, 18 = AP, aaO, zu II 1 c der Gründe; BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 und 41, 403 = AP Nr. 3 und 4 zu § 4 BetrVG 1972;… Dietz/Richardi, aaO, § 18 Rz 19;… Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 1 Rz 26 a;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 18 Rz 17).
- LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22
Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - …
Die Durchführung des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 BetrVG ist unabhängig von der Wahl zulässig (BAG, Beschluss vom 25.11.1980 - Az.: 6 ABR 62/79 - in juris recherchiert). - LAG München, 27.11.2007 - 8 TaBV 50/07
Betriebsratswahlanfechtung
Das Rechtsschutzinteresse für die in § 18 Abs. 2 BetrVG genannten Feststellungen besteht auch außerhalb eines Wahlverfahrens, wenn die gleiche Problematik bei einer künftigen Betriebsratswahl erneut auftreten kann (im Anschluss an BAG vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 - n. a. v. unter Verweisung auf BAG vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972).Das Rechtsschutzinteresse für die in § 18 Abs. 2 BetrVG genannten Feststellungen muss daher auch außerhalb eines Wahlverfahrens bestehen, wenn die gleiche Problematik bei einer künftigen Betriebsratswahl wie hier erneut auftreten kann (BAG vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 - n. a. v. unter Verweisung auf BAG vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972).
- BAG, 27.11.2024 - 7 ABR 30/23
Betriebsabgrenzungsverfahren - Feststellungsinteresse
Rn. 20 bb) Des besonderen rechtlichen Feststellungsinteresses als Ausprägung des Rechtsschutzinteresses bedarf es auch bei einem auf § 18 Abs. 2 BetrVG gestützten Begehren (zum Erfordernis des Rechtsschutzinteresses bei § 18 Abs. 2 BetrVG vgl. bereits BAG 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - zu II der Gründe;… zum Erfordernis des besonderen Feststellungsinteresses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO vgl. BAG 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 11 ff., BAGE 121, 7). - LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 55/11
Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit wegen Verkennung des Betriebsbegriffs
Die Entscheidung in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt damit eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche und wesentliche Vorfrage, indem sie bei einem Streit darüber verbindlich festlegt, was als der "Betrieb" anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 25.11.1980 - 6 ABR 62/79 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 3; BAG 29.01.1987 - 6 ABR 23/85 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 6).Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann eine derartige Entscheidung inzwischen zu jeder Zeit - auch außerhalb des Wahlverfahrens - herbeigeführt werden, weil die Klärung, was zum Betrieb gehört und ob ein gemeinsamer Betrieb vorliegt, nicht nur für die Wahl des Betriebsrats oder der Betriebsräte eine Rolle spielt, sondern auch für die Frage, ob und in welchem Umfang dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte und Zuständigkeiten zustehen (BAG 25.11.1980 - 6 ABR 62/79 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 3; BAG 09.04.1991 - 1 AZR 488/90 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 8;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 81 Rn. 32;… Fitting/Engels/Schmidt/ Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 26. Aufl., § 18 Rn. 54, 57;… Kreutz/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 18 Rn. 56 m.w.N.).
- LAG Hamm, 14.10.2011 - 10 TaBV 35/11
Führung eines gemeinsamen Betriebs durch zwei Unternehmen; …
Die Entscheidung in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt damit eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche und wesentliche Vorfrage, indem sie bei einem Streit darüber verbindlich festlegt, was als "der Betrieb" anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 25.11.1980 - 6 ABR 62/79 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 3; BAG 29.01.1987 - 6 ABR 23/85 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 6).Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann eine derartige Entscheidung inzwischen jeder Zeit - auch außerhalb des Wahlverfahrens - herbeigeführt werden, weil die Klärung, was zum Betrieb gehört und ob ein gemeinsamer Betrieb vorliegt, nicht nur für die Wahl des Betriebsrats oder der Betriebsräte eine Rolle spielt, sondern auch für die Frage, ob und in welchem Umfang dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte und Zuständigkeiten zustehen (BAG 25.11.1980 - 6 ABR 62/79 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 3; BAG 09.04.1991 - 1 AZR 488/90 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 8;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 81 Rn. 32;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 18 Rn. 54, 57;… Kreutz/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 18 Rn. 56 m.w.N.).
- LAG Hamm, 14.10.2011 - 10 TaBV 29/11
Betriebsverfassungsrecht; Voraussetzungen für die Führung eines gemeinsamen …
Die Entscheidung in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt damit eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche und wesentliche Vorfrage, indem sie bei einem Streit darüber verbindlich festlegt, was als "der Betrieb" anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 25.11.1980 - 6 ABR 62/79 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 3; BAG 29.01.1987 - 6 ABR 23/85 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 6).Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann eine derartige Entscheidung inzwischen jeder Zeit - auch außerhalb des Wahlverfahrens - herbeigeführt werden, weil die Klärung, was zum Betrieb gehört und ob ein gemeinsamer Betrieb vorliegt, nicht nur für die Wahl des Betriebsrats oder der Betriebsräte eine Rolle spielt, sondern auch für die Frage, ob und in welchem Umfang dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte und Zuständigkeiten zustehen (BAG 25.11.1980 - 6 ABR 62/79 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 3; BAG 09.04.1991 - 1 AZR 488/90 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 8;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 81 Rn. 32;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 18 Rn. 54, 57;… Kreutz/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 18 Rn. 56 m.w.N.).
- BAG, 27.11.2024 - 7 ABR 4/24
Betriebsabgrenzungsverfahren - Feststellungsinteresse
Rn. 19 b) Des besonderen rechtlichen Feststellungsinteresses als Ausprägung des Rechtsschutzinteresses bedarf es auch bei einem auf § 18 Abs. 2 BetrVG gestützten Begehren (zum Erfordernis des Rechtsschutzinteresses bei § 18 Abs. 2 BetrVG vgl. bereits BAG 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - zu II der Gründe;… zum Erfordernis des besonderen Feststellungsinteresses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO vgl. BAG 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 11 ff., BAGE 121, 7). - LAG Hamm, 26.03.2004 - 10 TaBV 103/03
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmenumsatzsteuerliche Organschaft
- LAG Hamm, 14.10.2011 - 10 TaBV 27/11
Betriebsverfassungsrecht; Voraussetzungen für die Führung eines gemeinsamen …
- BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
Vorliegen eines einheitlichen Betriebsteils bei zwei Niederlassungen
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - 2 TaBV 27/14
Betriebsratsfähige Organisationseinheit - Außenstelle
- LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
Beschlussverfahren; Feststellung einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit; …
- LAG Hessen, 22.01.2004 - 9 TaBV 71/03
Vorliegen oder Nichtvorliegen eines gemeinsamen Betriebes; Zulässigkeit einer …
- BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 89/88
Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes - Beteiligteneigenschaft eines …
- LAG Hessen, 28.07.1988 - 12 TaBV 58/87
Voraussetzungen für das Vorliegen eines einheitlichen Betriebes; Anforderungen an …
- LAG Hessen, 03.03.1988 - 12 TaBV 59/87
Vorliegen eines "Einheitlichen Betriebs"; Entfallen der Antragsbefugnis der …
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