Rechtsprechung
| BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Anfechtung - Drohung
- openjur.de
Anfechtung; Drohung
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses im Wege eines Vergleichs; Anfechtbarkeit der zum Abschluss des Vergleichs führenden Willenserklärung; Voraussetzungen für die Annahme einer widerrechtlichen Drohung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 § 141 § 144; ZPO § 563 Abs. 2
Anfechtung wegen Drohung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ankündigung, ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis durch Fristablauf enden zu lassen, ist keine Drohung
- advogarant.de (Kurzinformation)
Anfechtung eines Vergleiches wegen Drohung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Arbeitsverhältnis wird nur befristet fortgesetzt " Diese Ankündigung stellt keine rechtswidrige Drohung des Arbeitgebers dar
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DB 2008, 2483
- NZA-RR 2008, 341
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
Tarifverträge: Nachwirkung, Neuregelung der Vergütung, Anfechtung wegen Drohung, …
Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07
bb) Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus dem angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1987 (- 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8) kein anderes Ergebnis.Von Arbeitgeberseite sollte damit anders als in der angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1987 (- 5 AZR 323/86 - aaO) kein Übel erzwungen werden.
- BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 366/05
Befristung - Gerichtlicher Vergleich - Befristungskontrollklage
Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07
Auf die vom beklagten Land eingelegte Revision hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (BAG 26. April 2006 - 7 AZR 366/05 - AP TzBfG § 14 Vergleich Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 29).Auf Grund der Entscheidung des Siebten Senats vom 26. April 2006 (- 7 AZR 366/05 - AP TzBfG § 14 Vergleich Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 29) steht fest und wird vom beklagten Land auch nicht mehr in Frage gestellt, dass die im gerichtlichen Vergleich vom 12. August 2003 vereinbarte Befristung unwirksam ist.
- BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87
Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung …
Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07
Die Klägerin konnte deshalb diesen Vortrag aufgeben (vgl. BGH 23. November 1977 - IV ZR 131/76 - NJW 1978, 884, 885, zu III der Gründe; 29. September 1989 - V ZR 326/87 - LM BGB § 1191 Nr. 34, zu II 3 a der Gründe).
- BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07
Die Klägerin konnte deshalb diesen Vortrag aufgeben (vgl. BGH 23. November 1977 - IV ZR 131/76 - NJW 1978, 884, 885, zu III der Gründe; 29. September 1989 - V ZR 326/87 - LM BGB § 1191 Nr. 34, zu II 3 a der Gründe). - BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07
Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung rechtswidrig (Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6 mwN). - BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02
Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als …
Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07
Die Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils betrifft auch das Revisionsgericht selbst, wenn es sich erneut mit der Sache zu befassen hat (BAG 20. März 2003 - 8 AZR 77/02 - AP ZPO § 565 Nr. 23 = EzA ZPO 2002 § 563 Nr. 1, zu II 2 a aa der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 05.12.2006 - 22 Sa 67/06
Befristung - gerichtlicher Vergleich i. S. § 14 Abs 1 S 2 Nr 8 TzBfG - Anfechtung …
Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 5. Dezember 2006 - 22 Sa 67/06 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08
Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung
Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist das Mittel nach Treu und Glauben nicht als angemessen zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung rechtswidrig (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 200/07 - Rn. 18, EzA BGB 2002 § 123 Nr. 8;… 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 14, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6 mwN).. - BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21
Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns
Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung ebenfalls rechtswidrig (…vgl. etwa BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 52 mwN; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 200/07 - Rn. 18 mwN). - BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …
Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung ebenfalls rechtswidrig (vgl. etwa BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 200/07 - Rn. 18 mwN).
- OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21
Anfechtung einer durch Androhung eines Lieferstopps seitens des Zulieferers …
Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung rechtswidrig (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 200/07, juris Rn. 18). - LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15
Befristeter Arbeitsvertrag, Künstler
Der Bedrohte muss einer Zwangslage ausgesetzt sein, die ihm subjektiv das Gefühl gibt, sich nur noch zwischen zwei Übeln entscheiden zu können (vgl. etwa BAG, U. v. 13.12.2007, 6 AZR 200/07, Rz. 16, m. w. N. -). - LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09
Eilantrag auf Unterlassung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit; unbegründete …
Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung des Zwecks anzusehen, ist die Drohung rechtswidrig (vgl. BAG, 13. Dezember 2007, 6 AZR 200/07, NZA-RR 2008, 341; 5. Dezember 2002, 2 AZR 478/01, AP BGB § 123 Nr. 63). - LAG Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 7 Sa 18/08
Zulässigkeit einer gewillkürten Parteierweiterung auf Beklagtenseite in der …
Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung rechtswidrig (zum Beispiel BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 200/07 - nicht amtlich veröffentlicht, Juris-Zitat, zu I 2 a der Gründe = Randnummer 18). - LAG Niedersachsen, 15.03.2010 - 9 Sa 517/09
Personalabbau durch Abfindungs- und Altersteilzeitverträge in Anlehnung an …
Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung rechtswidrig (BAG vom 12.08.1999, 2 AZR 832/98;… AP Nr. 51 zu § 123 BGB = NZA 2000, S. 27 Rn. 23; BAG vom 13.12.2007, 6 AZR 200/0,7 NZA-RR 2008, S. 341-343 Rn. 18). - LAG Düsseldorf, 12.12.2008 - 10 Sa 1100/08
"Druck auf Arbeitnehmer durch Androhung einer betriebsbedingten Kündigung"
Habe der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder sei die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, sei die Drohung rechtswidrig (BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 200/07 = ZTR 2008, 333-334). - ArbG Solingen, 18.08.2015 - 2 Ca 180/15
Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages
Das setzt voraus, dass die Drohung mit der Kündigung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zum Erreichen des angestrebten Zwecks angesehen werden kann (BAG 13.12.2007, 6 AZR 200/07). - LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 17 Sa 2219/14
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages aufgrund widerrechtlicher Drohung
- ArbG Düsseldorf, 10.07.2008 - 6 Ca 1542/08
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