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Rechtsprechung
   BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3407
BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 (https://dejure.org/2005,3407)
BAG, Entscheidung vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 (https://dejure.org/2005,3407)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 (https://dejure.org/2005,3407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung durch den Personalrat bei einer Kündigung während der Probezeit; Anwendbarkeit der zu § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) entwickelten Grundsätze auf Personalräte hinsichtlich des Umfangs der Informationspflichten bei einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung - Informationspflicht des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 808 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93

    Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis - …

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Speziell für eine Kündigung in der Probezeit hat das Berufungsgericht angenommen, der Personalrat könne geltend machen, dass Kündigungsschutzbestimmungen nicht beachtet seien, die Verlängerung der Probezeit möglich sei oder eine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung bestehe oder aber, dass andere außerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn liegende Gründe gegen die Kündigung sprächen; für diese Ansicht hat es sich auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 (- 6 P 11.93 - BVerwGE 97, 154) berufen.

    (3) Nun hat sich allerdings das Landesarbeitsgericht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 (- 6 P 11.93 - BVerwGE 97, 154) berufen.

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren - …

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Es ist vielmehr von der Entscheidung des Zweiten Senats vom 29. September 1983 (- 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1) ausgegangen, wonach der Personalrat im Rahmen der bei der ordentlichen Kündigung vorgeschriebenen Mitwirkung Einwendungen jeglicher Art erheben kann und also nicht auf die in Abs. 1 Satz 3 des § 79 BPersVG aufgezählten Gründe beschränkt ist mit der Folge, dass das Mitwirkungsverfahren allemal nach § 72 Abs. 3 und 4 BPersVG fortzusetzen ist.

    (2) Demnach greift grundsätzlich die Entscheidung des Zweiten Senats vom 29. September 1983 (- 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1), nach der der Personalrat im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens bei ordentlicher Kündigung nicht auf die in § 79 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 - 5 BPersVG aufgeführten Punkte beschränkt ist, sondern auch andere Gründe wirksam vortragen kann.

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Die pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes durch ein Werturteil, zB nicht hinreichende Arbeitsleistungen, erfüllt ausnahmsweise dann die Anforderungen der Mitteilungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber seine Motivation nicht mit konkreten Tatsachen belegen kann (vgl. BAG 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136; 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 10, zu B I der Gründe).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Die pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes durch ein Werturteil, zB nicht hinreichende Arbeitsleistungen, erfüllt ausnahmsweise dann die Anforderungen der Mitteilungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber seine Motivation nicht mit konkreten Tatsachen belegen kann (vgl. BAG 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136; 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 10, zu B I der Gründe).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Hier ist anerkannt, dass der Betriebsrat konkret darlegen muss, auf welchem freien Arbeitsplatz eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht kommt; hierbei muss der Arbeitsplatz zumindest in bestimmbarer Weise angegeben und der Bereich bezeichnet werden, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden kann (BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11;… vgl. nur Kittner in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 9. Aufl. § 102 Rn. 201).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    a) Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens - …

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Die Darlegung einer Rechtsauffassung oder der Vortrag von Tatsachen, aus denen sich ersichtlich kein Verweigerungsgrund ergibt, kann rechtlich nicht anders behandelt werden als das Fehlen einer Begründung (BVerwG 4. April 1985 - 6 P 37.82 - PersV 1987, 155).
  • BVerwG, 17.08.1998 - 6 PB 4.98
    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Auf die Mitbestimmtheit der Probezeitkündigung übertragen bedeutet dies, dass nur solche Einwendungen beachtlich sind, die die Unwirksamkeit der Probezeitkündigung immerhin als möglich erscheinen lassen - "Möglichkeitstheorie" (BVerwG 17. August 1998 - 6 PB 4.98 -) -, also etwa ein Verstoß gegen § 242 BGB, § 138 BGB, Vorschriften besonderen Kündigungsschutzes wie SGB IX usw.
  • LAG Berlin, 14.10.2004 - 18 Sa 1508/04
    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 14. Oktober 2004 - 18 Sa 1508/04 - aufgehoben.
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Ihre Vorüberlegungen, die zu ihrer Entscheidung geführt haben, das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit zu kündigen, musste sie dem Betriebsrat deshalb nicht mitteilen (…vgl. bereits BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 40).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Vielmehr sind die zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (Senat 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 35, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29; BAG 24. August 1989 - 2 AZR 592/88 - ZTR 1990, 34, 35)..
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).

    Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Rn. 18 2. Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens hat der Arbeitgeber den Betriebsrat insbesondere über die Art der beabsichtigten Kündigung - als ordentliche oder außerordentliche - zu unterrichten (…BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 13, BAGE 130, 369 [zur Beteiligung des Personalrats nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 NPersVG]; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 36).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Dies ergibt die Auslegung der Satzung, die den Regeln über die Auslegung von Normen folgt: Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 127/22

    Ordnungsgemäße Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer …

    Beachtlich sind nur solche Einwendungen des Personalrats, die die Unwirksamkeit einer Wartezeitkündigung immerhin als möglich erscheinen lassen, also etwa ein Verstoß gegen § 242 BGB , gegen § 138 BGB , gegen Vorschriften des besonderen Kündigungsschutzes etc. (BAG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 29, juris = EzBAT § 53 BAT Beteiligung des Personalrats Nr. 29; LAG Thüringen…, Urteil vom 8. März 2022 - 5 Sa 62/22 - Rn. 31, juris = ZTR 2022, 565 ).
  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 800/08

    Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung

    Ob dies nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen beachtlich war (BVerwG 30. November 1994 - 6 P 11.93 - BVerwGE 97, 154;… BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 58/06 - Rn. 22, BAGE 123, 175; vgl. auch Senat 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 28 f., AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29), etwa weil sich dem Schreiben entnehmen ließe, der Personalrat habe einwenden wollen, das beklagte Land habe seinem Kündigungsentschluss einen unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt (…zur Beachtlichkeit eines solchen Einwands auch bei Ermessens- und Beurteilungsspielräumen des Arbeitgebers Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber BPersVG Stand Oktober 2007 § 69 Rn. 60; vgl. BVerwG 27. März 1990 - 6 P 34.87 - AP BPersVG § 77 Nr. 3 für eine Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG), kann dahinstehen.
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.12.2023 - 2 Ca 2206/23

    Außerordentliche Kündigung eines low performers

    Für den Umfang der Unterrichtungspflicht gelten dieselben Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht für Kündigungen in der Privatwirtschaft im Rahmen von § 102 BetrVG entwickelt hat (BAG 26.01.2017 - 2 AZR 61/16; BAG 27.10.2005 - 6 AZR 27/05, juris).
  • VG Freiburg, 11.09.2024 - PB 12 K 2931/23

    Mitwirkungsrecht des örtlichen Personalrats bei der Kündigung eines …

    Bei der Darlegung von Gründen, aus denen sich ersichtlich kein Verweigerungsgrund zur Zustimmung ergebe, sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05) eine Einwendung gegen eine Kündigung in der Probezeit unbeachtlich.

    Dabei beruft er sich im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 -, das sich allerdings auf die Mitbestimmungstatbestände des § 79 Abs. 1 BPersVG bezieht.

    Zwar entspricht die Rechtsansicht des weiteren Beteiligten der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 - juris, s. oben unter 3.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 Sa 983/07

    Zur Beteiligung des Personalrats nach dem PersVG BE 2004 bei einer …

    § 242 BGB, § 138 BGB, Vorschriften besonderen Kündigungsschutzes wie SGB IX usw. (im Anschluss an BAG, Urt. v. 27.10.05 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972).

    Die vom beklagten Land für dessen Rechtsansicht angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (6 AZR 27/05) sei nicht einschlägig, wenn aber doch, dann erfülle die Ablehnungsbegründung auch die dort gestellten Anforderungen.

    Deshalb wird nicht nur eine begründungslose Zustimmungsverweigerung, sondern auch die Darlegung von Gründen, aus denen sich ersichtlich kein Verweigerungsgrund ergibt, als unbeachtlich angesehen (BAG vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972 unter Hinweis auf BVerwG vom 04.04.1985 - 6 P 37/82 - PersV 1987, 155).

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 62/22

    Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 1 Sa 447/17

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Kündigung, …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2007 - PL 15 S 388/05

    Mitbestimmung bei auf Eignungsmängel gestützter Probezeitkündigung

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft …

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17

    Unterrichtung des Personalrats vor einer Probezeitkündigung - Abgrenzung zwischen …

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.12.2023 - 2 Ca 2207/23
  • LAG Niedersachsen, 11.02.2008 - 8 Sa 1368/07

    Höchstdauer einer Befristung für wissenschaftliches und künstlerisches Personal …

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 778/06

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung für angestellten Hochschulprofessor

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 65/22

    Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat

  • LAG Bremen, 03.04.2024 - 3 Sa 64/23

    Kündigung während der Probezeit

  • LAG Nürnberg, 09.09.2008 - 2 Sa 83/07

    Kündigung - Personalratsanhörung - Probezeit - Mitteilungspflicht

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1529/11

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete …

  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen …

  • ArbG Dortmund, 27.04.2023 - 6 Ca 376/23
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