Rechtsprechung
| BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und Überstunden von Ärzten nach den Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) - Definition des Begriffs "wissenschaftliche Hilfskraft" i.S. von § 3 Buchst. g BAT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 20.01.1988 - 8 Ca 7792/87
- LAG München, 22.11.1988 - 2 Sa 394/88
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87
Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich - …
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Auch der Beklagte ging von einer Anordnung der Überstunden aus, da er die Überstundenvergütungen hinsichtlich eines Teils der insgesamt geleisteten Überstunden gezahlt hat und die weitergehende Bezahlung aus anderen Gründen als einer fehlenden Anordnung verweigert (vgl. dazu BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).Die geleisteten Überstunden und Bereitschaftsdienststunden wurden nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht durch Freizeitausgleich abgegolten (vgl. dazu BAG Urteile vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 -, vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - nicht veröffentlicht).
Wird für angeordnete Bereitschaftsdienste und Überstunden kein Freizeitausgleich gewährt, so werden die Ansprüche auf Bereitschaftsdienstvergütung gemäß SR 2 c Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 BAT nach Ablauf eines dreimonatigen Ausgleichszeitraums fällig (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).
Die Ansprüche auf Überstundenvergütung werden gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT nach Ablauf des einmonatigen Ausgleichs Zeitraums fällig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - EzA § 15 BAT Nr. 1, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso PK-BAT Pieper, § 17 Rz 28;… Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann, aaO, § 17 Erl. 7 S. 98.21).
Die vom Kläger bei der Verwaltung eingereichten Nachweise über die geleisteten Bereitschaftsdienst- und Überstunden stellen keine Geltendmachung im Sinne von § 70 BAT dar, weil die Ansprüche im Zeitpunkt der Einreichung noch nicht fällig waren (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).
- BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Eine derartige, durch Wegfall einer unwirksamen Vereinbarung entstandene Vertragslücke, stellt eine der ergänzenden Vertragsauslegung zugängliche Regelungslücke dar (BGHZ 63, 132, 135 f.; BGHZ 90, 69, 74).Diese ist entsprechend dem hypothetischen Parteiwillen zu ergänzen (BGHZ 90, 69, 74 ff.).
Maßgebend ist, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGHZ 90, 69, 77).
- BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1218/79
Anspruch auf Vergütung für Überstunden
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Dies ergibt sich zwar nicht schon aus dem Ablauf des einmonatigen (§ 17 Abs. 5 Satz 1 BAT a. F.) bzw. dreimonatigen (SR 2 c Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 BAT) Ausgleichszeitraumes, da auch nach dessen Ablauf in beiderseitigem Einverständnis ein Freizeitausgleich gewährt werden kann (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT).Die Ansprüche auf Überstundenvergütung werden gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT nach Ablauf des einmonatigen Ausgleichs Zeitraums fällig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - EzA § 15 BAT Nr. 1, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso PK-BAT Pieper, § 17 Rz 28;… Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann, aaO, § 17 Erl. 7 S. 98.21).
- BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80
Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Unter Anlegung des in §§ 133, 157 BGB vorgegebenen Auslegungsmaßstabes ist daher danach zu fragen, wie die Parteien den Vertrag gestaltet hätten, wenn ihnen die nicht bedachte Unwirksamkeit der Klausel bewußt gewesen wäre (vgl. BGHZ 9, 273, 278; 60, 353, 362; 84, 1, 7). - BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73
Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Eine derartige, durch Wegfall einer unwirksamen Vereinbarung entstandene Vertragslücke, stellt eine der ergänzenden Vertragsauslegung zugängliche Regelungslücke dar (BGHZ 63, 132, 135 f.; BGHZ 90, 69, 74). - BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat: …
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Wie der Senat in der am gleichen Tag entschiedenen Parallelsache im einzelnen ausgeführt hat (vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen), war die Vergütungsordnung zum BAT (Anl. 1 a und 1 b) zum 31. Dezember 1983 wirksam gekündigt, so daß sie nur nachwirkend gemäß § 4 Abs. 5 TVG galt und sich somit nicht wie vorliegend auf erst nach Außerkrafttreten begründete Arbeitsverhältnisse erstreckte (vgl. BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT). - BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
Arzt-Krankenhaus-Vertrag
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Wie der Senat in der am gleichen Tag entschiedenen Parallelsache im einzelnen ausgeführt hat (vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen), war die Vergütungsordnung zum BAT (Anl. 1 a und 1 b) zum 31. Dezember 1983 wirksam gekündigt, so daß sie nur nachwirkend gemäß § 4 Abs. 5 TVG galt und sich somit nicht wie vorliegend auf erst nach Außerkrafttreten begründete Arbeitsverhältnisse erstreckte (vgl. BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT). - BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Die Ansprüche auf Überstundenvergütung werden gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT nach Ablauf des einmonatigen Ausgleichs Zeitraums fällig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - EzA § 15 BAT Nr. 1, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso PK-BAT Pieper, § 17 Rz 28;… Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann, aaO, § 17 Erl. 7 S. 98.21). - BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71
Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Unter Anlegung des in §§ 133, 157 BGB vorgegebenen Auslegungsmaßstabes ist daher danach zu fragen, wie die Parteien den Vertrag gestaltet hätten, wenn ihnen die nicht bedachte Unwirksamkeit der Klausel bewußt gewesen wäre (vgl. BGHZ 9, 273, 278; 60, 353, 362; 84, 1, 7). - BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59
Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche …
Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Arbeitsvertragliche Ansprüche verfallen gemäß § 70 BAT, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach deren Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden (vgl. ständige Rechtsprechung seit BAGE 11, 150 = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
Bezahlte freie Tage
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …
- BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13
Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch …
- BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers
- BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81
Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag
- BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88
Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung
- BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88
Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst
- BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 28/83
Leiharbeitnehmer im Luftfahrtunternehmen
- BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
Einzelne Stufen des Bereitschaftsdienstes - Angestellter Arzt - Anstalt - Heim - …
- BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 325/87
Mehrarbeit: Ausgleich von Bereitschaftsdienst in Freizeit
- BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem …
- BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89
Eingruppierung: Wissenschaftlicher Assistent
- LAG München, 22.11.1988 - 2 Sa 394/88
Ausnahme vom Tarifvertrag; Wissenschaftliche Hilfskräfte; Durchlaufstation; …
- ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
Voraussetzungen einer ergebnisabhängigen Zusatzgratifikation; Abgrenzung zwischen …
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG schließt eine entsprechende Vorschrift, dass Überstunden durch Arbeitsbefreiung auszugleichen sind, den Arbeitnehmer nicht mit dem Anspruch auf Überstundenvergütung aus, wenn er Freizeitausgleich nicht erhalten hat (vgl. BAG 24.10.1990 - 6 AZR 35/89 - Juris; BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93, EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit; BAG 17.01.1995 - 3 AZR 399/94, NZA 1995, 1000).Wird die Abgeltung des Freizeitausgleichs nicht mehr möglich, tritt insoweit Unmöglichkeit ein (vgl. auch BAG 24.10.1990 - 6 AZR 35/89), und zwar eine vom Arbeitgeber zu vertretende Unmöglichkeit, da dieser eine Rechtspflicht hat, den Arbeitnehmer in entsprechendem Umfang der abgeleisteten Überstunden von der Arbeit freizustellen.
- LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslohn durch Übernahme der Führerscheinkosten …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließt eine entsprechende Vorschrift, dass Überstunden durch Arbeitsbefreiung auszugleichen sind, den Arbeitnehmer nicht mit dem Anspruch auf Überstundenvergütung aus, wenn er Freizeitausgleich nicht erhalten hat (vgl. BAG 24.10.1990 - 6 AZR 35/89 - zitiert nach juris).
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