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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 16.04.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6990
BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91 (https://dejure.org/1991,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1991 - 6 B 10.91 (https://dejure.org/1991,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 6 B 10.91 (https://dejure.org/1991,6990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Fristversäumung - Zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84

    Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91
    Insoweit sei zur Vermeidung von Mißverständnissen lediglich angemerkt, daß allein der Umstand, daß gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 60.84 - (BVerwGE 75, 275) - das seinerseits hinsichtlich der Maßstäbe für die Anerkennung eines "besonderen pädagogischen Interesses" an der Zulassung einer privaten Grundschule gemäß Artikel 7 Abs. 5, 1. Alternative GG eine grundsätzliche Klärung gebracht hat - Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt worden ist, der Sache insoweit noch keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verleiht, die die Zulassung der Revision zwecks Herbeiführung einer erneuten, grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gebieten würde; vielmehr muß unterschieden werden zwischen der bereits herbeigeführten grundsätzlichen Klärung einer Rechtsfrage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren und einer noch ausstehenden Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht.
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZB 1/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91
    Dieser Umstand allein genügt für die Annahme einer im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO "verschuldeten" Fristversäumung, so daß es auf den weiteren Vortrag des Bevollmächtigten des Klägers nicht mehr ankommt (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 5. März 1991, NJW 1991, 2082, m.N.).
  • BVerwG, 08.04.1991 - 2 C 32.90

    Revisionsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht der Rechtsanwalts - Fristablauf

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91
    Vielmehr hätte er die Fristversäumung bei Anwendung derjenigen Sorgfalt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Prozeßführenden geboten und ihm nach den Umständen des Einzelfalles zuzumuten ist (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht. Beschluß vom 8. April 1991 - BVerwG 2 C 32.90 - NJW 1991, 2096/97. mit Nachweisen), vermeiden können.
  • BGH, 28.09.2020 - AnwZ (Brfg) 16/20

    Zulassung einer GmbH-Geschäftsführerin als Syndikusanwältin: Anwaltliche Prägung …

    Der Umstand, dass gegen die Entscheidung des Senats unter diesem Gesichtspunkt Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt ist, verleiht der Sache noch keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1991 - 6 B 10/91, juris Rn. 5; BSG…, Beschluss vom 29. September 1999 - B 6 KA 33/99 B, juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 26.05.2023 - AN 16 S 23.903

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an den vorgebrachten …

    Unverschuldet ist eine Fristversäumnis, wenn dem Betreffenden nach den gesamten Umständen kein Vorwurf daraus zu machen ist, dass er die Frist versäumt hat, ihm also die Einhaltung der Frist nicht zumutbar war (vgl. BVerwG, B.v. 4.10.1991 - 6 B 10.91 - juris Rn. 2 ff., B.v. 8.4.1991 - 2 C 32.90 - juris Rn. 11, B. v. 5.2.1990 - 9 B 506.89 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 6 B 2.94

    Verstreichen der Zweimonatsfrist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß sich der Kläger das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. Beschluß vom 4. Oktober 1991 - BVerwG 6 B 10.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 173).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1998 - 15 A 2721/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Oktober 1991 - 6 B 10.91 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 173, S. 43.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1996 - 20 A 3523/95
    Rn. 28 Vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Oktober 1991 - 6 B 10.91 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 173; Beschluß vom 8. April 1991 - 2 C 32.90 -, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 81; Beschluß vom 5. Februar 1990 - 9 B 506.89 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 168.
  • BVerwG, 27.02.1996 - 6 B 6.96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Zurechnung des Verschuldens des …

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß sich ein Verfahrensbeteiligter das Verschulden seines Vertreters als eigenes zurechnen lassen muß, wenn er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begehrt (vgl. Beschlüsse vom 4. Oktober 1991 - BVerwG 6 B 10.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 173, vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 14.74 und 22. August 1974 - BVerwG I B 16.74 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 04.04.2018 - 18a L 67/16
    Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. August 1996- 20 A 3523/95 - NRWE Rn. 27 = juris Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1991 - 6 B 10.91 - juris Rn. 2.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1998 - 10 S 2672/98

    Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Verdacht des …

    Der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers hat nämlich durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt, daß nur eine ausgebildete Bürokraft wie Frau G. eine so wichtige Frist, wie dies bei einer Rechtsmittelfrist der Fall ist, überwachen und im Fristenkalender löschen durfte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 04.10.1991 - BVerwG 6 B 10.91 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 173).
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   OVG Berlin, 16.04.1993 - 6 B 10.91   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 16.04.1993 - 6 B 10.91 (https://dejure.org/1993,37436)
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