Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18, 6 PKH 5.18, 6 B 151.18, 6 PKH 5.18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, §§ 130a, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 133 Abs. 3 Satz 3
Begründungsanforderungen; Begründungspflicht; Entscheidung durch Beschluss; Juristische Staatsprüfung; Zweitkorrektor; Zweitkorrektur; Zweitprüfer; Überdenkensverfahren; Überzeugungsgrundsatz - rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an die Zweitkorrektur im Juristischen Staatsexamen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 GG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 130a VwGO, § 133 Abs 3 S 3 VwGO
Anforderungen an die Zweitkorrektur im Juristischen Staatsexamen - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründungspflichten des Zweitprüfers in der juristischen Staatsprüfung bei Abweichung von der Bewertung des Erstprüfers (hier: Bewertung der Prüfungsleistung als nicht bestanden i.R.d. Zweitkorrektur)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründungspflichten des Zweitprüfers in der juristischen Staatsprüfung bei Abweichung von der Bewertung des Erstprüfers (hier: Bewertung der Prüfungsleistung als nicht bestanden i.R.d. Zweitkorrektur)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Bewertung einer Examensklausur: Wenn der Zweitkorrektor durchfallen lässt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Zweitkorrektur im Juristischen Staatsexamen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die durch Beschluss entschiedene Berufung - und die Frage der grundsätzlichen Bedeutung
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 20.08.2015 - 7 K 342/15
- VGH Hessen, 23.07.2018 - 9 A 1242/17
- BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18, 6 PKH 5.18, 6 B 151.18, 6 PKH 5.18
- BVerwG, 30.11.2018 - 6 B 157.18
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 422
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
Ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung ist nur zu beanstanden, wenn es auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des Berufungsgerichts beruht (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 …und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 22 m.w.N.).Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ).
Rn. 16 Die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 …und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles.
- BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09
Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
Ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung ist nur zu beanstanden, wenn es auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des Berufungsgerichts beruht (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 22 m.w.N.).Rn. 16 Die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles.
- BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17
Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
Denn ein Prüfer hat seine Bewertungen anhand der von ihm in Bezug auf die konkrete Prüfungsaufgabe autonom erstellten Maßstäbe im Rahmen des von ihm gebildeten Bezugssystems aus Gründen der Chancengleichheit auf die Bewertung aller Bearbeitungen derselben Prüfungsaufgabe anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:050318B6B71.17.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 429 Rn. 8).
- BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12
Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
Diese aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Nachkorrektur im Überdenkensverfahren (BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 6 B 148.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:051018B6B148.18.0] - Rn. 17; VGH München, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 7 B 18.12 8 [ECLI:DE:BAYVGH:2018:0517.7B18.128.00] - Rn. 18). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
Rn. 9 2. Die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Beschwerde eine Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweist (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr). - BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ). - BVerwG, 05.10.2018 - 6 B 148.18
Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes im Prüfungsrecht
Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
Diese aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Nachkorrektur im Überdenkensverfahren (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 6 B 148.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:051018B6B148.18.0] - Rn. 17; VGH München…, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 7 B 18.12 8 [ECLI:DE:BAYVGH:2018:0517.7B18.128.00] - Rn. 18). - BVerwG, 12.12.2017 - 6 B 30.17
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
Denn der Spielraum, den der Überzeugungsgrundsatz dem Tatrichter einräumt, bezieht sich nicht auf die Auslegung des anzuwendenden Rechts, sondern auf die Würdigung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2003 - 6 B 11.03 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 17 und vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:121217B6B30.17.0] - Rn. 5). - BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 11.03
Kriegsdienstverweigerung; sog. eingehendere Prüfung; Gewissensentscheidung; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
Denn der Spielraum, den der Überzeugungsgrundsatz dem Tatrichter einräumt, bezieht sich nicht auf die Auslegung des anzuwendenden Rechts, sondern auf die Würdigung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2003 - 6 B 11.03 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 17 …und vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:121217B6B30.17.0] - Rn. 5).
- VGH Bayern, 23.09.2026 - 8 B 25.1896
Straßenrechtliche Planfeststellung einer Staatsstraße (Ortsumgehung), …
Die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden insoweit erst überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (…vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2023 - 4 B 4.23 - juris Rn. 2; B.v. 24.10.2018 - 6 B 151.18 - NVwZ 2019, 422 - juris Rn. 16). - BVerwG, 30.11.2018 - 6 B 157.18
Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 24. Oktober 2018 - BVerwG 6 B 151.18 und 6 PKH 5.18 - wird zurückgewiesen.Rn. 1 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2018 - BVerwG 6 B 151.18 und 6 PKH 5.18 - den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung von Rechtsanwalt K. abgelehnt und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juli 2018 - 9 A 1242/17 - zurückgewiesen.
- BVerwG, 01.11.2024 - 6 B 9.24
Zulassung zur zweiten Wiederholung einer Fluglotsenberechtigungsprüfung
Unter dem Gesichtspunkt der Komplexität des Streitstoffs erweist sich eine Entscheidung des Berufungsgerichts ohne mündliche Verhandlung als ermessensfehlerhaft, wenn die Rechtssache außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist; abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 …und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24;… Beschlüsse vom 10. Juni 2008 - 3 B 107.07 - juris Rn. 3, vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18, 6 PKH 5.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 S. 35 …und vom 10. Dezember 2021 - 6 B 1.21 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 18.06.2021 - 8 B 62.20
Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2015
Dieses Ermessen ist revisionsgerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzungen vorgelegen haben (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ; Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 Rn. 15 …und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19, 1 PKH 29.19 - juris Rn. 6;… Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 5.18 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 28 Rn. 14).Die Grenzen des § 130a VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist; abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 Rn. 16 …und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19, 1 PKH 29.19 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 10.12.2021 - 6 B 1.21
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; gesetzlicher Richter; rechtliches …
Unter dem Gesichtspunkt der von der Klägerin geltend gemachten Komplexität des Streitstoffs erweist sich eine Entscheidung des Berufungsgerichts ohne mündliche Verhandlung als ermessensfehlerhaft, wenn die Rechtssache außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist; abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 …und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 , Beschlüsse vom 10. Juni 2008 - 3 B 107.07 - juris Rn. 3 und vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18, 6 PKH 5.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 S. 35). - BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
Erfolgreiche Rüge eines Verstoßes gegen Überzeugungsgrundsatz in einer …
Denn die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden insoweit erst überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 …und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24 sowie Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 Rn. 16). - VG Ansbach, 22.04.2022 - AN 2 K 19.00069
Versäumung der Begründungsfrist im Nachprüfungsverfahren, Rüge von …
Auch kommt es vorliegend nicht darauf an, ob mit Blick auf die sog. Hälfteklausel aus § 31 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 JAPO an die Begründungspflicht des Zweitprüfers gesteigerte Anforderungen zu stellen sind, sofern er von einer Bewertung im Notenbereich des Bestehens zu einer Bewertung im Notenbereich des Nichtbestehens abweicht (bejahend VG Ansbach U.v. 23.3.2000 - AN 2 K 99.01000, BeckRS 2000, 27440;… U.v. 4.8.2011 - AN 2 K 10.01591, BeckRS 2011, 33498 Rn. 48; VG Schwerin, B.v. 17.11.2000 - 7 B 859/00 - NJOZ 2001, 491, 495; ablehnend BVerwG, B.v. 24.10.2018 - 6 B 151/18 - NVwZ 2019, 422 Rn. 12;… VG Bayreuth, U.v. 29.2.2016 - B 3 K 15.133 - juris Rn. 118).
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