Rechtsprechung
| BVerwG, 20.08.1987 - 6 B 2.87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Protokoll - Parteivernehmung - Rüge
Verfahrensgang
- VG Stade, 27.10.1986 - 4 A 1/83
- BVerwG, 20.08.1987 - 6 B 2.87
Papierfundstellen
- NJW 1988, 579
- NVwZ 1988, 348 (Ls.)
Wird zitiert von ... (20)
- BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive …
Sie hätten den behaupteten Verfahrensfehler spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung, also am 3. Verhandlungstag (18. November 2005), rügen müssen (Beschluss vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 41). - BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03
Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …
Denn er hat durch seine Prozessbevollmächtigte nach seiner informatorischen Anhörung in der mündlichen Verhandlung zur Sache verhandelt, ohne zuvor zu rügen, dass seine Äußerungen nicht in das Protokoll aufgenommen worden seien (§ 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO, Beschluss vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 41). - BFH, 11.12.2019 - X B 40/19
Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Unterlagen, die ein Beteiligter …
Vielmehr genügt dafür auch eine Verhandlung, die sich --wie § 370 Abs. 1 ZPO es vorsieht-- an eine Beweisaufnahme unmittelbar anschließt (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.08.1987 - 6 B 2/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 579, m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 28.11.2024 - 6 U 79/19
Vindikationsanspruch hinsichtlich europäischem Patent über Verfahren zu …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein anwaltlich vertretener Beteiligter die gesetzwidrig unterbliebene Protokollierung einer Parteiaussage nur dann mit der Revision rügen, wenn er diesen Verfahrensfehler bei der nächsten mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme beanstandet hat (BVerwG NJW 1988, 579). - VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
Beamtenrecht; Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12); Versetzung in den Ruhestand; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 9 A 4142/01
Ablehnung der Gewährung von Familienasyl; Nicht aufklärbarer Einreiseweg; …
Rn. 19 - 6 B 2.87 -, NJW 1988, 579,.Rn. 21 Vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 20. August 1987 - 6 B 2.87 -, a.a.O.
- BFH, 30.04.2022 - X B 130/21
Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung …
Rn. 23 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedenfalls unbestritten und mit dem Wortlaut des § 295 Abs. 1 ZPO ohne Weiteres vereinbar, dass eine "nächste" mündliche Verhandlung auch dann gegeben ist, wenn nach Durchführung einer Beweisaufnahme die mündliche Verhandlung gemäß § 82 FGO i.V.m. § 370 Abs. 1 ZPO fortgesetzt wird (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.08.1987 - 6 B 2/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 579, m.w.N.;… BFH-Urteil vom 19.04.2005 - VIII R 73/02, BFH/NV 2006, 66, unter II.2.). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 6 A 10608/23
Rechtmäßigkeit einer Tourismusbeitragssatzung; Antrag auf Protokollergänzung; …
- BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als …
Ein anwaltlich vertretener Verfahrensbeteiligter kann derartige Protokollierungsmängel nur rügen, wenn er diesen Verfahrensfehler bei der nächsten mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme beanstandet hat; nächste mündliche Verhandlung ist nicht notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie hier geschehen - nach § 370 Abs. 1 ZPO an eine Beweisaufnahme anschließt (vgl. BVerwGE 50, 344 ; Beschlüsse vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - und vom 14. Juli 1981 - BVerwG 6 CB 61.79 -DÖV 1981, 840>; BVerwGE 67, 43 [BVerwG 23.02.1983 - 6 C 96/82]; Beschlüsse vom 19. Januar 1987 - BVerwG 6 B 27.86 - und vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - NJW 1988, 579>). - BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des …
"Nächste mündliche Verhandlung", in der gemäß § 295 Abs. 1 VwGO ein Mangel gerügt werden muß, ist nicht notwendigerweise ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich an eine Beweisaufnahme oder - wie hier - an eine informatorische Anhörung (anstelle einer förmlichen Beweisaufnahme) anschließt (vgl. Beschluß vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 41 S. 2 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 225.93
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erlaubnis zum …
- FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99
Keine Protokollergänzung nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Antrag auf …
- BVerwG, 12.12.1997 - 10 B 6.97
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.11.1990 - 2 B 96.90
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
- BVerwG, 29.01.1991 - 9 B 229.90
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beanspruchung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 N 70.13
Störende Häufung von Werbeanlagen; gesetzwidrige Protokollierung als …
- BVerwG, 14.11.1991 - 2 B 124.91
Anforderungen an die Ladung eines Klägers und seines Prozessbevollmächtigten - …
- OVG Sachsen, 20.09.2018 - 4 A 1110/18
Irak; Schiit; Sunnit; Sicherheitslage; Protokoll; Niederschrift
- BVerwG, 22.06.1998 - 6 PKH 8.98
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Überprüfung von …
- BVerwG, 22.06.1998 - 6 B 47.98
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bewilligung von …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".