Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1524
BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03 (https://dejure.org/2003,1524)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2003 - 6 B 22.03 (https://dejure.org/2003,1524)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 (https://dejure.org/2003,1524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    TKG § 52 Abs. 3 Satz 1, § 53 Abs. 3; BGB §§ 677 ff.
    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des Verkehrswegeunterhaltungspflichtigen und des Nutzungsberechtigten; Geschäftsführung ohne Auftrag; analoge Anwendung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG § 52 Abs. 3 Satz 1, § 53 Abs. 3
    Geschäftsführung ohne Auftrag; Rechte des Verkehrswegeunterhaltungspflichtigen und des Nutzungsberechtigten; analoge Anwendung; Änderung an einer Telekommunikationslinie

  • Judicialis

    TKG § 52 Abs. 3 Satz 1; ; TKG § 53 Abs. 3; ; BGB §§ 677 ff.

  • aufrecht.de

    BVerwG; Beschluss vom 28. März 2003; Az.: 6 B 22.03

  • Wolters Kluwer

    Bürgerlich-rechtliche Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag ; Anwendung der bürgerlich-rechtliche Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im öffentlichen Recht ; Berechtigung zur Benutzung der Verkehrswege ; Änderung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 52 Abs. 3 S. 1 § 53 Abs. 3; BGB §§ 677 ff.
    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des Verkehrswegeunterhaltungspflichtigen und des Nutzungsberechtigten; Geschäftsführung ohne Auftrag; analoge Anwendung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; Urteil vom 11. Juni 1991 - BVerwG 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 ; Urteil vom 9. Mai 1960 - BVerwG 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
    Davon abgesehen sind die Verwaltungsgerichte mit Blick auf das Gebot der Gewährung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gehalten, Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
    Es liegt insoweit nicht anders als für das Verhältnis von § 53 Abs. 1 TKG zu § 3 Abs. 1 TWG (vgl. dazu Urteil vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 ).
  • BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91

    Deutsche Bundesbahn - Kein Ersatz von Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; Urteil vom 11. Juni 1991 - BVerwG 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 ; Urteil vom 9. Mai 1960 - BVerwG 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 78.85

    Kostentragungspflicht - Post - Schutz von Fernmeldekabeln - Behelfsfahrbahn - …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
    Den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über die Benutzung der Verkehrswege ist - ebenso wie den Vorgängerbestimmungen des Telegraphenwegegesetzes - der Grundsatz zu entnehmen, dass im Fall eines Konflikts zwischen den Interessen an der Nutzung des Verkehrsweges durch eine Telekommunikationslinie und den von dem Wegeunterhaltungspflichtigen repräsentierten Interessen an einer der Widmung entsprechenden Nutzung des Verkehrsweges den zuletzt genannten Belangen der Vorrang einzuräumen ist (vgl. Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 78.85 - BVerwGE 77, 276 ).
  • BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00

    Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation und auf dieser Grundlage ohne weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides - …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; Urteil vom 11. Juni 1991 - BVerwG 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 ; Urteil vom 9. Mai 1960 - BVerwG 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 6 B 22.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35335
OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 6 B 22.03 (https://dejure.org/2005,35335)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2005 - 6 B 22.03 (https://dejure.org/2005,35335)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 6 B 22.03 (https://dejure.org/2005,35335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,35335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung; …

    Anders ergäben diese Vorschriften keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnrn. 32, 41, 43).

    Ein solcher "Sonderfall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden § 93 Abs. 3 BSHG Fassung 1999 mit Absatz 2 dieser Vorschrift, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-)Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle (§ 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999) und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).

    Hinzu kommt, dass nach § 93 Abs. 3 Satz 3 BSHG Fassung 1999, der ebenso wie die übrigen Regelungen in § 93 Absätze 2 und 3 BSHG Fassung 1999 aus den bereits dargelegten Gründen den Anspruch des Hilfesuchenden unmittelbar einschränkt und bei einer höheren heimvertraglichen Verpflichtung des Hilfesuchenden Teilleistungen des Sozialhilfeträgers an diesen ermöglicht (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnrn. 41 und 43), die Vergütungen nur bis zu der Höhe übernommen werden dürfen, wie sie der Sozialhilfeträger am Ort der Unterbringung oder in seiner nächsten Umgebung für vergleichbare Leistungen nach den gemäß Absatz 2 abgeschlossenen Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen trägt.

    Auch aus diesem Grund können auf die ab dem 1. Januar 1999 geltende Rechtslage die vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 20. Oktober 1994 aufgestellten Grundsätze keine Anwendung mehr finden (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03.

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 4 LC 126/06

    Übernahme von Heimkosten aus Sozialhilfemitteln bei einem über 60-jährigen …

    Anders ergäben diese Vorschriften keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnrn. 32, 41, 43).

    Auch könnte die Einrichtung nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechend kalkulieren, wenn sie mit jedem örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger gesonderte Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abschließen müsste (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).

    Ein solcher "anderer Fall" bzw. "Sonderfall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden 2. Halbsatzes mit dem 1. Halbsatz des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1994 bzw. § 93 Abs. 3 BSHG Fassung 1999 mit Absatz 2 dieser Vorschrift, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-)Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle (§ 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1994 und § 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999) und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).

    Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 1999 kommt hinzu, dass nach § 93 Abs. 3 Satz 3 BSHG Fassung 1999, der ebenso wie die übrigen Regelungen in § 93 Absätze 2 und 3 BSHG Fassung 1999 aus den bereits dargelegten Gründen den Anspruch des Hilfesuchenden unmittelbar einschränkt und bei einer höheren heimvertraglichen Verpflichtung des Hilfesuchenden Teilleistungen des Sozialhilfeträgers an diesen ermöglicht (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnrn. 41 und 43), die Vergütungen nur bis zu der Höhe übernommen werden dürfen, wie sie der Sozialhilfeträger am Ort der Unterbringung oder in seiner nächsten Umgebung für vergleichbare Leistungen nach den gemäß Absatz 2 abgeschlossenen Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen trägt.

    Auch aus diesem Grund können auf die ab dem 1. Januar 1999 geltende Rechtslage die vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 20. Oktober 1994 aufgestellten Grundsätze keine Anwendung mehr finden (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05

    Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener …

    Anders ergäben diese Vorschriften keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 93 Rdnrn. 32, 41, 43).

    Ein solcher "anderer Fall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden 2. Halbsatzes mit dem 1. Halbsatz des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1994, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a. a. O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-) Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03

    Anspruch auf Übernahme ungedeckter Kosten eines Aufenthalts in einer sogenannten …

    Anders ergäben diese Regelungen keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a. a. O., § 93 Rdnrn. 32, 41, 43).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die …

    Anders ergäben diese Vorschriften keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a. a. O., § 93 Rdnrn. 32, 41, 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht