Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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TKG § 52 Abs. 3 Satz 1, § 53 Abs. 3; BGB §§ 677 ff.
Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des Verkehrswegeunterhaltungspflichtigen und des Nutzungsberechtigten; Geschäftsführung ohne Auftrag; analoge Anwendung. - Bundesverwaltungsgericht
TKG § 52 Abs. 3 Satz 1, § 53 Abs. 3
Geschäftsführung ohne Auftrag; Rechte des Verkehrswegeunterhaltungspflichtigen und des Nutzungsberechtigten; analoge Anwendung; Änderung an einer Telekommunikationslinie
- Judicialis
- aufrecht.de
BVerwG; Beschluss vom 28. März 2003; Az.: 6 B 22.03
- Wolters Kluwer
Bürgerlich-rechtliche Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag ; Anwendung der bürgerlich-rechtliche Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im öffentlichen Recht ; Berechtigung zur Benutzung der Verkehrswege ; Änderung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TKG § 52 Abs. 3 S. 1 § 53 Abs. 3; BGB §§ 677 ff.
Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des Verkehrswegeunterhaltungspflichtigen und des Nutzungsberechtigten; Geschäftsführung ohne Auftrag; analoge Anwendung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 08.03.2002 - 7 K 494/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2002 - 6 A 11416/02
- BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
Wird zitiert von ... (58) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86
Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; Urteil vom 11. Juni 1991 - BVerwG 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 ; Urteil vom 9. Mai 1960 - BVerwG 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ). - BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
Davon abgesehen sind die Verwaltungsgerichte mit Blick auf das Gebot der Gewährung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gehalten, Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349 ). - BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98
Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
Es liegt insoweit nicht anders als für das Verhältnis von § 53 Abs. 1 TKG zu § 3 Abs. 1 TWG (vgl. dazu Urteil vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 ).
- BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91
Deutsche Bundesbahn - Kein Ersatz von Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen
Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; Urteil vom 11. Juni 1991 - BVerwG 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 ; Urteil vom 9. Mai 1960 - BVerwG 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ). - BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 78.85
Kostentragungspflicht - Post - Schutz von Fernmeldekabeln - Behelfsfahrbahn - …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
Den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über die Benutzung der Verkehrswege ist - ebenso wie den Vorgängerbestimmungen des Telegraphenwegegesetzes - der Grundsatz zu entnehmen, dass im Fall eines Konflikts zwischen den Interessen an der Nutzung des Verkehrsweges durch eine Telekommunikationslinie und den von dem Wegeunterhaltungspflichtigen repräsentierten Interessen an einer der Widmung entsprechenden Nutzung des Verkehrsweges den zuletzt genannten Belangen der Vorrang einzuräumen ist (vgl. Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 78.85 - BVerwGE 77, 276 ). - BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00
Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation und auf dieser Grundlage ohne weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 m.w.N.). - BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59
Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides - …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; Urteil vom 11. Juni 1991 - BVerwG 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 ; Urteil vom 9. Mai 1960 - BVerwG 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ).
- BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich
Rn. 26 Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 und vom 28. Oktober 1999 - 7 A 1.98 - BVerwGE 110, 9 ; Beschlüsse vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2 S. 10 …und vom 22. Februar 2018 - 9 B 6.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:220218B9B6.17.0] - juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 70/03 - NVwZ 2004, 373 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11
Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen
Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, juris, mit weiteren Nachweisen, und Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170.Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 -, NWVBl 2007, 437.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11
Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB …
Rn. 31 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2, und Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170.
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2018 - 6 A 10009/18
Kostenersatzanspruch der Trägerin einer Abwasserbeseitigungseinrichtung für die …
Aus der mit § 72 Abs. 3 TKG übereinstimmenden Vorschrift des § 53 Abs. 3 TKG a. F. hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, juris) den Schluss gezogen, dass nur der Nutzungsberechtigte befugt ist, die erforderlichen Arbeiten auszuführen; die Bestimmung schließe es aus, dass die hinsichtlich des Verkehrsweges unterhaltungspflichtige Behörde die gebotenen Arbeiten an der Telekommunikationslinie selbst vornehme.Hiernach erweise sich das Fehlen einer solchen Regelung in § 53 Abs. 3 TKG a. F. als deutlicher Hinweis darauf, dass dies Ausdruck einer bewussten gesetzgeberischen Entscheidung sei (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, juris).
Rn. 27 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, juris; Beschluss vom 19. Dezember 2012.
§ 53 Abs. 3 TKG a. F. regelte abschließend, dass derjenige, der nach § 50 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 TKG a. F. zur Benutzung der Verkehrswege durch eine Telekommunikationslinie berechtigt ist (Nutzungsberechtigter), die notwendigen Maßnahmen an der Telekommunikationslinie durchzuführen hat (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum …
Rn. 29 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2, sowie Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170.Rn. 31 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003, a.a.O..
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2024 - 12 S 775/22
Erstattung der für unbegleitete minderjährige Ausländer anfallenden Kosten
Rn. 66 Zwar ist es in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) auch im öffentlichen Recht entweder analog oder als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens prinzipiell anwendbar sind (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.11.2006 - 5 B 40.06 -, juris Rn. 3, und vom 28.03.2003 - 6 B 22.03 -, juris Rn. 4;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 02.08.2017 - 1 S 542/17 -, juris Rn. 50 , und vom 03.05.2006 - 9 S 2708/04 - juris m.w.N.).Eine entsprechende Anwendung der §§ 677 ff. BGB kommt aber nur dann in Betracht, wenn das öffentliche Recht insoweit eine planwidrige Lücke aufweist (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2003 - 6 B 22.03 -, juris Rn. 4;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 02.08.2017 - 1 S 542/17 -, juris Rn. 50 , und vom 03.05.2006 - 9 S 2708/04 -, juris m.w.N.).
In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2003 - 6 B 22.03 -, juris Rn. 4).
- BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 6.17
Abwasserbeseitigung; Abwassereinrichtungen; Benutzungsgebühr; Entwässerung; …
Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff.) gelten im öffentlichen Recht ebenfalls entsprechend (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 und vom 28. Oktober 1999 - 7 A 1.98 - BVerwGE 110, 9 ), insoweit nicht gesetzliche Sonderregelungen ihre Anwendbarkeit hindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2 S. 10; OVG Münster, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 - DVBl. 2014, 49 ).Der vom Beklagten in Bezug genommene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2003 (- 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2) betraf die Auslegung von § 53 Abs. 3 TKG, der für den vorliegenden Rechtsstreit ohne Bedeutung ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - 20 A 3586/20
Ausspruch der Zustimmung zur Verlegung von Telekommunikationslinien vom Träger …
Rn. 143 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, juris, Rn. 2 ff. - BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12
Telekommunikation; Wegerecht; Kostenerstattung; …
Rn. 5 In der Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, dass die mit § 72 Abs. 3 TKG wörtlich übereinstimmende Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 3 TKG a.F., nach der der Nutzungsberechtigte in den Fällen der Absätze 1 und 2 die gebotenen Maßnahmen an der Telekommunikationslinie auf seine Kosten zu bewirken hat, es ausschließt, dass die Behörde, die hinsichtlich des Verkehrsweges unterhaltungspflichtig ist, die gebotenen Arbeiten an der Telekommunikationslinie selbst vornimmt (Beschluss vom 28. März 2003 - BVerwG 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2, Rn. 5 ff.).Bestehen Unsicherheiten darüber, ob eine Telekommunikationslinie im Rahmen der beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen zu verlegen sein wird, ist es nach der gesetzlichen Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen Sache des Wegeunterhaltungspflichtigen, von dem Nutzungsberechtigten die Freilegung und gegebenenfalls vorübergehende Verlegung der Telekommunikationslinie auf dessen Kosten zu verlangen und gegebenenfalls durch Verwaltungsakt oder im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes durchzusetzen (vgl. Beschluss vom 28. März 2003, a.a.O., Rn. 9).
- VGH Hessen, 02.03.2012 - 7 A 2037/10
Wegerechtliche Folgepflichten des nutzungsberechtigten …
Denn die Bewirkung dieser Maßnahmen ist ausschließliche Verpflichtung und Berechtigung des Nutzungsberechtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - BVerwG 6 B 22.03 - juris).Denn der Nutzungsberechtigte verfügt im Vergleich zum Wegeunterhaltungspflichtigen über größere Erfahrung und Sachkunde im Zusammenhang mit Arbeiten an Telekommunikationslinien (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003, a. a. O.).
Zudem steht einem Kostenersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag entgegen, dass § 72 Abs. 1, Abs. 3 TKG dem Wegeunterhaltungspflichtigen eine Selbstvornahme grundsätzlich verwehrt (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003, a. a. O.).
- VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die …
- VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17
Erstattung von Baukosten für den Einbau eines Personenaufzugs zur Herstellung der …
- BVerwG, 17.11.2008 - 6 B 41.08
Rechtsweg, Verwaltungsrechtsweg, Straße, besondere Anlage, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10310/13
Kosten für Sicherungsarbeiten an Telekommunikationskabel
- OVG Sachsen, 17.04.2012 - 2 A 520/11
Erstattung der Kosten für in der Schule erstellte Kopien von Arbeitsblättern …
- BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers …
- VG Stade, 10.08.2015 - 4 A 3578/13
Erstattungsanspruch, öffentlich rechtlicher; Finanzhoheit, kommunale; GoA; …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - 8 A 162/10
Kosten für die Signalplanung einer Lichtzeichenanlage entfallen auf die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 931/05
Absonderung, Kostenerstattung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2025 - 12 A 2334/22
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer …
- VG Minden, 27.06.2017 - 4 K 5405/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 932/05
§ 16 Abs. 7 S. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Ausnahmeregelung gegenüber den …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2006 - 2 LB 20/05
Bestattung einer Angehörigen und Fremdgeschäftsführung
- VG Koblenz, 22.08.2005 - 8 K 3606/04
Kostentragung bei eigenmächtigem Abriss einer Eisenbahnbrücke durch einen nicht …
- VG Potsdam, 01.03.2012 - 10 K 1189/07
Kein Anspruch eines Kreises auf Widmung einer selbst hergestellten Ortsumfahrung …
- VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05
Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes
- BVerwG, 14.12.2011 - 5 B 32.11
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung; Abschlussprüfung
- BVerwG, 05.12.2011 - 8 B 53.11
Abtretungsanzeige analog § 409 BGB bei Verwaltungsverfahren, die auf eine …
- OVG Sachsen, 01.03.2024 - 3 A 433/23
Zum Aufwendungsanpruch des nicht Personensorgeberechtigten für …
- BVerwG, 09.07.2012 - 5 B 39.12
Förderungsfähigkeit einer Teilnahme an eine berufliche Qualifikation …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2026 - 5 LB 7/25
Keine Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung des Wikingecks
- OVG Sachsen, 22.10.2020 - 3 A 477/20
Inobhutnahme; Pflegevertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Analogie; …
- VG Köln, 29.03.2019 - 9 K 15283/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 20 A 1317/12
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Trägers eines planfestgestellten …
- VG Oldenburg, 20.09.2007 - 2 A 16/05
Verpflichtung der für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zur …
- VG Ansbach, 16.04.2026 - AN 18 K 23.148
Parteiwechsel kraft Gesetzes, Gesamtrechtsnachfolge, Kostenerstattungsanspruch, …
- VG Augsburg, 18.05.2012 - Au 4 K 11.1702
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
- VG Schleswig, 29.04.2013 - 4 A 185/08
Abgabenrecht - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
- OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjährige …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2022 - 19 E 154/21
Fehlender Fremdgeschäftsführungswille eines Hinterbliebenen bei der Überführung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2007 - 2 L 290/05
Beendigung einer Verwaltungsgemeinschaft ohne wirksame Regelung der Folgekosten
- VG Köln, 17.11.2010 - 21 K 1975/07
Grundlagen einer Abänderung oder Beseitung einer Telekommunikationslinie nach § …
- VG Düsseldorf, 15.01.2015 - 9 K 4006/13
Ersatz von Aufwendungen für archäologische Untersuchungen eines Baugrundstücks
- VG Sigmaringen, 12.04.2006 - 9 K 1840/04
Kostenerstattungsanspruch der Katastrophenschutzbehörde nur bei Kenntnis vom …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 10 N 33.10
Prozesskostenhilfe; PKH für beabsichtigten Zulassungsantrag; Insolvenzverwalter …
- VG Braunschweig, 29.10.2008 - 2 A 349/07
Ersatzvornahme bei Sanierung eines Wehrs; Ersatzvornahme; Geschäftsführung ohne …
- VG Stade, 27.03.2015 - 3 A 1171/13
Anspruch eines Gymnasiallehrers auf Erstattung von Anschaffungskosten für zwei …
- VG Düsseldorf, 13.07.2023 - 5 K 8844/21
- VG Minden, 15.02.2007 - 2 K 835/06
Voraussetzungen für einen Anspruch aus den Grundsätzen der öffentlich- …
- VG Berlin, 02.07.2026 - 25 K 307.25
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2026 - 4 L 37/25
Zur Vornahme des Sofortvollzugs nach § 53 Abs. 2 SOG LSA im Rahmen einer …
- VG Düsseldorf, 11.05.2016 - 28 K 5714/14
Umfang der Erlaubnispflicht bei der Änderungen von denkmalgeschützten baulichen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2025 - 4 L 41/25
Erstattung der Kosten des Disziplinarverfahrens
- VG Hamburg, 10.12.2025 - 18 K 107/21
- VG Berlin, 03.07.2025 - 2 K 315.23
Abziehen von Kosten für die Protokollführung in einem Ausschuss von …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 6 B 22.03 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 6 B 22.03
- BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 38.06
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung; …
Anders ergäben diese Vorschriften keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnrn. 32, 41, 43).Ein solcher "Sonderfall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden § 93 Abs. 3 BSHG Fassung 1999 mit Absatz 2 dieser Vorschrift, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-)Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle (§ 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999) und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).
Hinzu kommt, dass nach § 93 Abs. 3 Satz 3 BSHG Fassung 1999, der ebenso wie die übrigen Regelungen in § 93 Absätze 2 und 3 BSHG Fassung 1999 aus den bereits dargelegten Gründen den Anspruch des Hilfesuchenden unmittelbar einschränkt und bei einer höheren heimvertraglichen Verpflichtung des Hilfesuchenden Teilleistungen des Sozialhilfeträgers an diesen ermöglicht (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnrn. 41 und 43), die Vergütungen nur bis zu der Höhe übernommen werden dürfen, wie sie der Sozialhilfeträger am Ort der Unterbringung oder in seiner nächsten Umgebung für vergleichbare Leistungen nach den gemäß Absatz 2 abgeschlossenen Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen trägt.
Auch aus diesem Grund können auf die ab dem 1. Januar 1999 geltende Rechtslage die vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 20. Oktober 1994 aufgestellten Grundsätze keine Anwendung mehr finden (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03.
- OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 4 LC 126/06
Übernahme von Heimkosten aus Sozialhilfemitteln bei einem über 60-jährigen …
Anders ergäben diese Vorschriften keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnrn. 32, 41, 43).Auch könnte die Einrichtung nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechend kalkulieren, wenn sie mit jedem örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger gesonderte Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abschließen müsste (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).
Ein solcher "anderer Fall" bzw. "Sonderfall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden 2. Halbsatzes mit dem 1. Halbsatz des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1994 bzw. § 93 Abs. 3 BSHG Fassung 1999 mit Absatz 2 dieser Vorschrift, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-)Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle (§ 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1994 und § 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999) und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).
Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 1999 kommt hinzu, dass nach § 93 Abs. 3 Satz 3 BSHG Fassung 1999, der ebenso wie die übrigen Regelungen in § 93 Absätze 2 und 3 BSHG Fassung 1999 aus den bereits dargelegten Gründen den Anspruch des Hilfesuchenden unmittelbar einschränkt und bei einer höheren heimvertraglichen Verpflichtung des Hilfesuchenden Teilleistungen des Sozialhilfeträgers an diesen ermöglicht (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnrn. 41 und 43), die Vergütungen nur bis zu der Höhe übernommen werden dürfen, wie sie der Sozialhilfeträger am Ort der Unterbringung oder in seiner nächsten Umgebung für vergleichbare Leistungen nach den gemäß Absatz 2 abgeschlossenen Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen trägt.
Auch aus diesem Grund können auf die ab dem 1. Januar 1999 geltende Rechtslage die vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 20. Oktober 1994 aufgestellten Grundsätze keine Anwendung mehr finden (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).
- OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener …
Anders ergäben diese Vorschriften keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 93 Rdnrn. 32, 41, 43).Ein solcher "anderer Fall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden 2. Halbsatzes mit dem 1. Halbsatz des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1994, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a. a. O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-) Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).
- OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03
Anspruch auf Übernahme ungedeckter Kosten eines Aufenthalts in einer sogenannten …
Anders ergäben diese Regelungen keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a. a. O., § 93 Rdnrn. 32, 41, 43). - OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die …
Anders ergäben diese Vorschriften keinen Sinn, weil sie keinen Anwendungsbereich hätten, da nach dem oben Gesagten der Einrichtungsträger selbst keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 - Münder in LPK-BSHG, a. a. O., § 93 Rdnrn. 32, 41, 43).
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