Rechtsprechung
| VG Hannover, 29.07.2003 - 6 B 2994/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Besuch einer anderen als der in der Überweisungsverfügung bestimmten Sonderschule
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 3 Abs 3 S 2 GG; Art 6 Abs 2 S 1 ... GG; § 63 Abs 3 S 1 SchulG ND; § 63 Abs 3 S 4 SchulG ND; § 68 Abs 1 SchulG ND; § 68 Abs 2 SchulG ND; § 68 Abs 2 S 1 SchulG ND; Art 3 Abs 3 S 2 Verf ND; Art 4 Abs 1 Verf ND; § 40 VwVfG
Behinderter; Bildungsweg; Eltern; Ermessen; Ermessensfehler; Erziehungsberechtigte; Schulbezirk; Schulwahl; Schulweg; Schulüberweisung; sonderpädagogischer Förderbedarf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus VG Hannover, 29.07.2003 - 6 B 2994/03
Andererseits sieht § 68 Abs. 2 NSchG in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise vor, dass allein die Schulbehörde die Letztverantwortlichkeit für die Entscheidung über die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und über die Form des Schulbesuchs für förderungsbedürftige Kinder und Jugendliche trägt und dass der betroffene Schüler und seine Erziehungsberechtigten nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung unter Beachtung der o.g. Anforderungen haben (BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 - DVBl. 1997, 1432 [1434 ff.]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
Zuweisung zu einer bestimmten Förderschule; Berücksichtigung des Elternwunsches; …
Der subjektive Anspruch des betroffenen Kindes und seiner Erziehungsberechtigten erstreckt sich dabei nicht auf die aus ihrer individuellen Sicht (theoretisch) bestmögliche Schulorganisation, sondern darauf, dass die Schulbehörde eine ermessensfehlerfrei Entscheidung trifft, die den individuellen Belangen des betroffenen Kindes und den Wünschen seiner Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten (auch in der Begründung der Entscheidung) im notwendigen Umfang angemessen Rechnung trägt (ebenso zu vergleichbaren Regelungen im niedersächsischen Landesrecht bereits VG Hannover, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 6 B 2994/03 -, juris, sowie VG Braunschweig…, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 6 B 506/05 -, Rn. 22 m.w.N.). - VG Braunschweig, 11.01.2006 - 6 B 506/05
60 Minuten; Ausnahmegenehmigung; Auswahlentscheidung; Beförderungszeit; …
Da der Antragsteller seiner Schulpflicht nach § 63 Abs. 1 Satz 1 NSchG zum Besuch einer Förderschule nachkommen möchte, die bereits durch die nicht angefochtene Entscheidung der Antragsgegnerin zum Bestehen sonderpädagogischen Förderbedarfs begründet worden ist, hat er ein berechtigtes Interesse an der baldigen Klärung der Frage, ob er die von ihm gewünschte Förderschule besuchen darf, ohne alsbald wieder mit einem durch die Antragsgegnerin erzwungenen Schulwechsel rechnen zu müssen (in diesem Sinne auch VG Hannover, Beschl. vom 29.07.2003 - 6 B 2994/03 -). - VG Hannover, 25.09.2013 - 6 A 5479/13
Förderbedarf, sonderpädagogischer: Altfall; Förderschulüberweisung: Inklusion: …
Rn. 32 Unabhängig davon lässt sich mangels der bei einer gegen den Willen der Eltern verfügten Förderschulzuweisung notwendigen substantiierten Begründung ihrer Maßnahme (BVerfG…, Beschl. vom 08.10.1997, a.a.O., NJW 1998 S. 134) nicht erkennen, dass die Beklagte wesentliche Überlegungen bei der von ihr nur nach pädagogisch-fachlichen Erwägungen zu treffenden Ermessensentscheidung über den Beschulungsort angestellt hätte (Zur Bedeutung des Ermessens s. Beschl. der Kammer vom 29.07.2003 - 6 B 2994/03 -, juris).
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