Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen der Klärungsbedürftigkeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) hinsichtlich der Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften; Erhebung einer Verwaltungsgebühr als Wertgebühr für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.11.2001 - 21 B 98.2470
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02
Insbesondere kann es weitgehend frei auch darüber befinden, welche Gebührenmaßstäbe es anwenden will (vgl. Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - Buchholz 442.066 § 16 TKG Nr. 1 S. 1, 4 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207, ).Die Gebühr darf jedoch nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festgesetzt werden (vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O. S. 4 und 5 m.w.N.).
- BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert; …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02
Das Landesrecht ist befugt, im Rahmen der ihm vom Bundesrecht gezogenen Grenzen bei der Festlegung einer Gebühr zu pauschalieren und zu typisieren sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf differenzierte Regelungen zu verzichten (vgl. Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 m.w.N.).Ob gebührenrechtliche Pauschalierungen und Typisierungen im konkreten Fall deshalb zu beanstanden sind, weil ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht erkennbar ist, ist eine nicht grundsätzlich bedeutsame Frage des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O.).
- BVerwG, 19.09.2000 - 11 BN 6.00
Verwaltungsgebühren; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Gleichbehandlung …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02
Die einschlägigen bundesverfassungsrechtlichen Grundsätze verlangen nicht, dass eine Gebühr nur an dem so genannten Kostendeckungsprinzip ausgerichtet wird, das besagt, dass die Summe der für eine bestimmte Art von Amtshandlungen erhobenen Gebühren nicht höher sein darf als die Aufwendungen der Behörde für diese Art von Amtshandlungen (vgl. Beschluss vom 19. September 2000 - BVerwG 11 BN 6.00 - NVwZ 2000, 1410 m.w.N.).Das Landesrecht ist nicht gehindert, neben der Kostendeckung weitere Ziele zu verfolgen und bei den Gebührenmaßstäben auch den Wert der staatlichen Leistung zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 19. September 2000, a.a.O., 1410; BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - BVerfGE 85, 337 ).
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02
Das Landesrecht ist nicht gehindert, neben der Kostendeckung weitere Ziele zu verfolgen und bei den Gebührenmaßstäben auch den Wert der staatlichen Leistung zu berücksichtigen (…vgl. Beschluss vom 19. September 2000, a.a.O., 1410; BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - BVerfGE 85, 337 ). - BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
Verfassungsmäßigkeit der Gebührentatbestände des Bremer Hafengesetzes
Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02
Insbesondere kann es weitgehend frei auch darüber befinden, welche Gebührenmaßstäbe es anwenden will (vgl. Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - Buchholz 442.066 § 16 TKG Nr. 1 S. 1, 4 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207, ). - BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02
Das sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebende Äquivalenzprinzip gebietet auch, dass Gebühren nicht so hoch festgesetzt werden dürfen, dass sie abschreckende Wirkung ausüben oder zu einem beachtlichen Kostenfaktor werden, der Preiserhöhungen auslöst (vgl. Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG 7 C 109.60 - BVerwGE 12, 162, ). - BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00
Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02
Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation und auf dieser Grundlage ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 m.w.N.).
- BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …
Das ist bei der Erhebung von Gebühren nicht der Fall (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002 - BVerwG 6 B 3.02 - TKMR 2002, 468 ). - BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …
Vielmehr muss die Verknüpfung zwischen den Kosten und der Gebührenhöhe sachgerecht sein (…vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 129 und S. 130 f.; Beschluss vom 30. Mai 2002 - BVerwG 6 B 3.02 - TKMR 2002, 468; Beschluss vom 19. September 2000 - BVerwG 11 BN 6.00 - NVwZ 2000, 1410).Gebühren dürfen nicht so hoch festgesetzt werden, dass sie von der Beantragung der Amtshandlung abschrecken, erdrosselnden Charakter haben oder zu einem beachtlichen, Preiserhöhungen auslösenden Kostenfaktor werden (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002, a.a.O., S. 468 m.w.N.; Beschluss vom 24. Mai 1961 - BVerwG 7 C 109.60 - BVerwGE 12, 162 ; Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 P 5.78 [richtig: 7 C 5.87 - d. Red.] - BVerwGE 80, 36 ).
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an …
Dieses Verständnis liegt auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats zugrunde, nach der der Begriff "Benutzung der Verkehrswege" alle Maßnahmen erfasst, durch die Verkehrswege in Anspruch genommen werden, wie etwa durch die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002 - BVerwG 6 B 3.02 - TKMR 2002, 468).Nach dieser läuft es (auch) dem Wortlaut des § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. nicht zuwider, wenn für die Erteilung der für die Benutzung von Verkehrswegen für Telekommunikationslinien notwendigen Zustimmung des Trägers der Wegebaulast nach § 50 Abs. 3 Satz 1 TKG a.F. eine Gebühr erhoben wird (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002, a.a.O., 469).
Dementsprechend hat der Senat bereits ausgesprochen, dass § 50 Abs. 1 TKG a.F. kein Gebot enthält, den Telekommunikationsunternehmen die Verwirklichung von Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit Telekommunikationslinien frei von öffentlichen Abgaben zu ermöglichen (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002, a.a.O., 469).
Nach der Rechtsprechung des Senats ist nicht erkennbar, dass bei Wahrung der bundesrechtlichen Vorgaben für die Erhebung von Gebühren, insbesondere bei Beachtung des Äquivalenzprinzips, die Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit der Ausübung der Nutzungsberechtigung im Sinne von § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. die verfassungsrechtlichen Aufträge zur flächendeckenden Versorgung und zur Privatisierung im Bereich der Telekommunikation beeinträchtigt (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002, a.a.O., 469).
- VG Arnsberg, 14.12.2010 - 11 K 2837/09
Heranziehung zu Verwaltungsgebühren für die Genehmigung von Straßenaufbrüchen für …
Rn. 35 Ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 09.03.2005 aaO., Beschluss vom 30.05.2002 - 6 B 3/02 -, zitiert nach JURIS, und Beschluss vom 07.05.2001 - 6 B 55/00 -, NVwZ 2001, 1170, jeweils zu § 50 TKG a.F.Rn. 41 vgl. zu entsprechenden Fallgestaltungen BVerwG, Urteil vom 09.03.2005 aaO. und Beschluss vom 30.05.2002 aaO..
Rn. 60 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.05.2002 - 6 B 3/02 -, zitiert nach JURIS, zur gleichlautenden Vorgängerregelung in § 50 Abs. 3 TKG a.F.
- VG Darmstadt, 25.03.2011 - 5 K 1496/09
Verwaltungsgebühr für Zustimmung zur Verlegung einer Telekommunikationsleitung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war das Landesrecht zuvor nämlich nicht gehindert, neben der Kostendeckung weitere Ziele zu verfolgen und bei den Gebührenmaßstäben auch den Wert der staatlichen Leistung zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 30.05.2002 - 6 B 3/02 -, juris).Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Mai 2002, Az. 6 B 3/02 für die Erteilung von Zustimmungen nach dem TKG ausdrücklich klargestellt hat, verbleibt den Ländern im Rahmen der zu beachtenden bundesverfassungsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung hinsichtlich der Gebührenhöhe ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsraum.
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 3.02
Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …
Vielmehr muss die Verknüpfung zwischen den Kosten und der Gebührenhöhe sachgerecht sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 129 und 130 f.; Beschluss vom 30. Mai 2002 - BVerwG 6 B 3.02 - TKMR 2002, 468; Beschluss vom 19. September 2000 - BVerwG 11 BN 6.00 - NVwZ 2000, 1410).Gebühren dürfen nicht so hoch festgesetzt werden, dass sie von der Beantragung der Amtshandlung abschrecken, erdrosselnden Charakter haben oder zu einem beachtlichen, Preiserhöhungen auslösenden Kostenfaktor werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2002, a.a.O., S. 468 m.w.N.; Urteil vom 24. Mai 1961 - BVerwG 7 C 109.60 - BVerwGE 12, 162 ; Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 P 5.78 [richtig: 7 C 5.87 - d. Red.] - BVerwGE 80, 36 ).
- BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 23.03
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …
Das ist bei der Erhebung von Gebühren nicht der Fall (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002 - BVerwG 6 B 3.02 - TKMR 2002, 468 ). - VG Darmstadt, 06.04.2006 - 5 E 746/04 Diese konnten dafür auf der Grundlage entsprechenden Landesrechts Verwaltungsgebühren erheben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.05.2002 - 6 B 3.02 - , TMR 2002, 468, zit. nach juris;… VG Darmstadt, Urt. v. 29.12.2004 - 5 E 1022/00 - , NVwZ-RR 2006, 291; Gerichtsbescheid v. 27.05.2005 - 5 E 1160/01 - [rechtskräftig]).
Die bereits zitierte Entscheidung vom 30.05.2002 (a. a. O.) befasst sich nur mit der Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Zustimmung i. S. des § 50 Abs. 3 TKG a. F., also für Maßnahmen, zu denen - wie vorstehend dargelegt wurde - Straßenaufbrüche zu Reparaturzwecken nicht gehören.
- VGH Bayern, 11.03.2004 - 8 BV 03.1703
Bindung des Berufungsgerichts durch rechtswidrige Berufungszulassung durch den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Gießen, 19.12.2003 - 8 E 3224/01
Bemessung einer Wertgebühr; Spielraum des Gesetzgebers; wirtschaftlicher Wert der …
Das Kostendeckungsprinzip besteht nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 06.05.2002 - 6 B 3.02 -und 10.04.2000 - 11 B 61.99 - jew. Juris; U. v. 12.05.1992 - 1 C 3.89 -, GewArch 1992, 342, 343 r.Sp.; B. v. 07.02.1989 - 8 B 129.88 -, Buchholz 406.11 Nr. 40 zu § 128 BBauG).Der Gebührengesetzgeber verfügt bei dem Erlass einer Gebührenordnung hinsichtlich der Gebührenhöhe über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum (…vgl. BVerfG, B. v. 16.07.1976, a.a.O.; BVerwG, U. v. 19.09.2001 - 6 C 13.00 -, BVerwGE 115, 125, 129; B. v. 30.05.2002 - 6 B 3.02 -, Juris), und er ist bei der Kalkulation des Gebührenaufkommens und des Verwaltungsaufwands aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität auf Schätzwerte und bestimmte Pauschalierungen angewiesen (vgl. BVerwG, U. v. 15.07.1988 - 7 C 5.87 -, BVerwGE 80, 36, 42;… Hess. VGH, B. v. 13.03.2002, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - 20 A 2732/01
Rechtfertigung für eine Nebenbestimmung zur Zustimmung zur Verlegung einer neuen …
- VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
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Rechtsprechung
| LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02 SF |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 07.08.2001 - S 11 SF 1094/00
- LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02 SF
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF, 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: E-LSG B-207).Die Ansicht des Beschwerdeführers, für jedes der drei Kriterien des § 12 BRAGO (Bedeutung der Angelegenheit für den Kläger, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Klägers) sei ca. 1/3 der Differenz zur Höchstgebühr zu addieren beziehungsweise 1/3 der Differenz zur Mindestgebühr abzuziehen, teilt der Senat nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF und vom 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: E-LSG B-207).
- LSG Thüringen, 08.02.2000 - L 6 B 71/99
Gebührenbestimmung in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
Abweichungen bis zu 20 v.H. von der als billig erscheinenden Gebühr werden im Einzelfall im Allgemeinen noch als verbindlich angesehen (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999 - Az.: L 6 B 59/98 SF in E-LSG B-137 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF in E-LSG B-172;… Madert in Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Kommentar, 14. Auflage 1999, § 12 Rdnr. 9).Die Mittelgebühr wird in ausgesprochenen Normalfällen ohne Besonderheiten und ohne Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit und bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen des Klägers, für die regelmäßig drei volle Gebühren anfallen, erstattet (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999, a.a.O. und vom 8. Februar 2000, a.a.O., Hartmann, a.a.O., § 116 BRAGO Rdnr. 7).
- LSG Thüringen, 04.11.1999 - L 6 B 37/99
Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
Diese wird bei ausgesprochen normalen Fällen ohne Besonderheiten in Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit und bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen eines Klägers, für die regelmäßig drei volle Gebühren anfallen, erstattet (…vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 1999, a.a.O., und vom 4. November 1999 - Az.: L 6 B 37/99 SF;… LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 738, 740;… Hartmann, a.a.O., § 116 BRAGO Rdnr. 7).Nachdem die Beschwerdegegnerin selbst keine Beschwerde erhoben hat, ist der Senat nach dem im Beschwerdeverfahren geltenden Grundsatz des Verbots der so genannten "reformatio in peius" an die vom Sozialgericht festgestellte Höhe der Entschädigung gebunden (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 4. November 1999, a.a.O., und vom 18. April 2001 - Az.: L 6 B 2/01 SF in: E-LSG B-211;… Meyer-Ladewig, a.a.O., Vor § 172 Rdnr. 4).
- LSG Thüringen, 06.10.2000 - L 6 B 47/00
Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF, 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: E-LSG B-207).Die Ansicht des Beschwerdeführers, für jedes der drei Kriterien des § 12 BRAGO (Bedeutung der Angelegenheit für den Kläger, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Klägers) sei ca. 1/3 der Differenz zur Höchstgebühr zu addieren beziehungsweise 1/3 der Differenz zur Mindestgebühr abzuziehen, teilt der Senat nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF und vom 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: E-LSG B-207).
- LSG Thüringen, 17.05.1999 - L 6 B 34/98
Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF, 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: E-LSG B-207).Diese wird bei ausgesprochen normalen Fällen ohne Besonderheiten in Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit und bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen eines Klägers, für die regelmäßig drei volle Gebühren anfallen, erstattet (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 1999, a.a.O., und vom 4. November 1999 - Az.: L 6 B 37/99 SF;… LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 738, 740;… Hartmann, a.a.O., § 116 BRAGO Rdnr. 7).
- LSG Thüringen, 21.04.1999 - L 6 B 59/98
Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
Abweichungen bis zu 20 v.H. von der als billig erscheinenden Gebühr werden im Einzelfall im Allgemeinen noch als verbindlich angesehen (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999 - Az.: L 6 B 59/98 SF in E-LSG B-137 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF in E-LSG B-172;… Madert in Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Kommentar, 14. Auflage 1999, § 12 Rdnr. 9).Die Mittelgebühr wird in ausgesprochenen Normalfällen ohne Besonderheiten und ohne Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit und bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen des Klägers, für die regelmäßig drei volle Gebühren anfallen, erstattet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999, a.a.O. …und vom 8. Februar 2000, a.a.O., Hartmann, a.a.O., § 116 BRAGO Rdnr. 7).
- LSG Thüringen, 18.04.2001 - L 6 B 2/01
Rechtmäßigkeit der Höhe von Rechtsanwaltsgebühren; Billigkeit und Verbindlichkeit …
Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
Nachdem die Beschwerdegegnerin selbst keine Beschwerde erhoben hat, ist der Senat nach dem im Beschwerdeverfahren geltenden Grundsatz des Verbots der so genannten "reformatio in peius" an die vom Sozialgericht festgestellte Höhe der Entschädigung gebunden (…vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 4. November 1999, a.a.O., und vom 18. April 2001 - Az.: L 6 B 2/01 SF in: E-LSG B-211;… Meyer-Ladewig, a.a.O., Vor § 172 Rdnr. 4). - BVerwG, 18.06.1999 - 6 B 44.99
Verfahrenseinstellung nach Zurücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung …
Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
Relevant sind für die Bedeutung der Angelegenheit neben dem unmittelbaren Ziel der anwaltlichen Tätigkeit (hier: Aufhebung des Rückforderungsbescheides) auch weitere Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers oder seine Stellung im öffentlichen Leben, sein Ansehen, seinen Namen und die rechtliche und tatsächliche Klärung für andere Fälle (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF;… Madert in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 12 Rdnr. 11). - LSG Thüringen, 17.07.2000 - L 6 B 27/00
Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF, 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: E-LSG B-207).
- LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 628/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr - …
Eine Regelvermutung für das Entstehen der Höchstgebühr im Rentenverfahren besteht allerdings nicht (vgl LSG Erfurt vom 30.8.2002 - L 6 B 3/02 SF).Eine Regelvermutung für das Entstehen der Höchstgebühr im Rentenverfahren besteht allerdings nicht (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 30. August 2002 - L 6 B 3/02 SF, nach juris).
- LSG Thüringen, 06.03.2008 - L 6 B 198/07
Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren auf Gewährung von vorläufigem …
Darauf hingewiesen wird, dass eine "gleiche Gewichtung" der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG, wie vom Beschwerdeführer zu 2. im Verlauf des Verfahrens geltend gemacht, nicht in Betracht kommt (so schon Senatsbeschlüsse vom 30. August 2002 - Az.: L 6 B 3/02 SF, 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF und 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: E-LSG B-207). - LSG Thüringen, 12.02.2003 - L 6 B 19/02
Prüfungsgegenstand auf Grund einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Die geforderte Höchstgebühr kommt nur dann in Betracht, wenn entweder alle Umstände für diese Erhöhung sprechen oder bestimmte Umstände (z.B. die Schwierigkeit) so erheblich sind, dass sie alle anderen Gesichtspunkte überwiegen; eine Automatik besteht diesbezüglich - entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers - nicht (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 30. August 2002 - L 6 B 3/02 SF, nach juris).
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Rechtsprechung
| VG Stade, 04.01.2002 - 6 B 3/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sperrzeitverkürzung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 18 GastG
Diskothek; Lärm; Sperrzeitverkürzung - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98
Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet; …
Auszug aus VG Stade, 04.01.2002 - 6 B 3/02
Daran wird im vorliegenden Verfahren auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2000 (4 C 23.98 - GewArch 2000, 388), wonach Diskotheken in Industriegebieten unzulässig sind, festgehalten.
- VG Magdeburg, 17.04.2012 - 11 A 17/11
Verweigerte Sachantragstellung im Mitbestimmungsstreit bezüglich …
Rn. 2 Beide kennen den Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2002, 6 B 3/02, veröffentlicht in Juris, und streiten in Kenntnis dieses Beschlusses darüber, was - vom Schwerpunkt her - mitbestimmungsfreie fachliche Unterweisung und was mitbestimmungspflichtige Fortbildung ist.Sie verwies auf den Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2010, 6 B 3/02, und machte geltend, dass die in den Anlagen 1, 2 und 3 aufgelisteten Maßnahmen - vom Schwerpunkt her - nur der fachlichen Unterweisung dienen und demzufolge die Schwelle zur (mitbestimmungspflichtigen) Fortbildung noch nicht überschreiten.
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