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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5285
BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04 (https://dejure.org/2004,5285)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.2004 - 6 B 31.04 (https://dejure.org/2004,5285)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 2004 - 6 B 31.04 (https://dejure.org/2004,5285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen Auffassung nach relvanten Tatumständen; Anfechtung einer medizinischen Prüfung wegen sprachlicher Ungenauigkeiten; Missverständlichkeit einer Prüfungsfrage bei Verwendung des Wortes "Inzidenz" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 26.03.1997 - 6 C 7.96

    Antwort-Wahl-Verfahren - Ärztliche Prüfung - Gesicherte medizinische Erkenntnisse …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt vor, wenn ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, was nicht schon dann der Fall ist, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fern liegenden Schluss gezogen hat (Urteil vom 26. März 1997 - BVerwG 6 C 7.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 378 = NJW 1997, S. 3104 ;… Beschlüsse vom 12. Januar 1995, a.a.O., und vom 12. März 2004 - BVerwG 6 B 2.04 - juris).

    Der Prüfling muss substantiiert darlegen, dass und warum sich aus dem in Bezug genommenen Fachschrifttum die Richtigkeit oder zumindest die Vertretbarkeit der von ihm gewählten Antwort ergibt (BVerwG, Urteil vom 26. März 1997 - 6 C 7.96 -, BVerwGE 104, S. 203 ).

    Auch eine zunächst nur vereinzelt vertretene Meinung, die in der Folge in der medizinischen Wissenschaft Anerkennung gefunden hat, ist eine gesicherte medizinische Erkenntnis (Urteil vom 26. März 1997 a.a.O. - insoweit in BVerwGE 104, 203 nicht veröffentlicht -).

    Zwar ist hier die gebotene Vertretbarkeitskontrolle erschwert, sie ist aber - erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen - durchaus möglich (BVerfG…, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 26. März 1997, a.a.O. ).

    Das Vorliegen einer solchen Ausnahme ist vom Prüfling schlüssig darzulegen (Urteil vom 26. März 1997, a.a.O. ).

    Unter I. 3. der Urteilsgründe hat das Berufungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. März 1997, a.a.O.) zum Antwort-Spielraum des Prüflings im Antwort-Wahl-Verfahren wiedergegeben und dabei auch ausgeführt, dass es Sache der Gerichte sei, erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen eine entsprechende Kontrolle der Prüfungsfrage und der gewählten Antwort vorzunehmen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    Hinsichtlich des von ihr behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, bezüglich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, S. 3328).

    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (…z.B. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 = NVwZ-RR 1995, S. 310 , vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, S. 359 und vom 19. August 1997, a.a.O.).

    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O.).

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18, vom 19. August 1997, a.a.O., …und vom 17. Januar 2000 - BVerwG 6 BN 2.99 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 334 = NVwZ-RR 2000, S. 339).

    Entsprechendes gilt für eine geltend gemachte Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (…Beschlüsse vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 22 = NJW 1994, S. 1672 und vom 19. August 1997, a.a.O.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz nicht (Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 , vom 19. August 1997, a.a.O. …und vom 17. Januar 2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    Es ist Sache der Gerichte, eine entsprechende Kontrolle - erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen - vorzunehmen (BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 u.a. -, BVerfGE 84, S. 59 , …und vom 16. Oktober 1991 - 1 BvR 1486/90 -, NVwZ 1992, S. 55).

    Zwar ist hier die gebotene Vertretbarkeitskontrolle erschwert, sie ist aber - erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen - durchaus möglich (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. ; BVerwG…, Urteil vom 26. März 1997, a.a.O. ).

    Ob eine Prüfungsfrage in diesem Sinne ungeeignet ist, ist im Streitfall gerichtlicherseits aufzuklären, erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. ;… BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1995 - BVerwG 6 C 8.94 - BVerwGE 98, S. 210 und - BVerwG 6 C 12.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 349 ).

    Unter I. 3. der Urteilsgründe hat das Berufungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 26. März 1997, a.a.O.) zum Antwort-Spielraum des Prüflings im Antwort-Wahl-Verfahren wiedergegeben und dabei auch ausgeführt, dass es Sache der Gerichte sei, erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen eine entsprechende Kontrolle der Prüfungsfrage und der gewählten Antwort vorzunehmen.

  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18…, vom 19. August 1997, a.a.O., und vom 17. Januar 2000 - BVerwG 6 BN 2.99 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 334 = NVwZ-RR 2000, S. 339).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz nicht (…Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 , vom 19. August 1997, a.a.O. und vom 17. Januar 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94

    Berufsfreiheit - Ärztliche Vorprüfung - Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    Ob eine Prüfungsfrage in diesem Sinne ungeeignet ist, ist im Streitfall gerichtlicherseits aufzuklären, erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen (BVerfG…, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. ; BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1995 - BVerwG 6 C 8.94 - BVerwGE 98, S. 210 und - BVerwG 6 C 12.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 349 ).

    Abschließend führt das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1995 - BVerwG 6 C 8.94 - (…a.a.O. ) aus, "wenn die nach dem Lösungsmuster als 'zutreffend' anzukreuzende Antwort in Wahrheit falsch ist, handelt es sich um eine ungeeignete Frage im Sinne des § 14 Abs. 4 S. 3 ÄAppO".

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    In der Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten sowie mit von den Beteiligten beigebrachten gutachterlichen und fachwissenschaftlichen Äußerungen hat das Berufungsgericht in den Urteilsgründen hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass es über die notwendige Sachkenntnis verfügt (…vgl. Beschluss vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 -, NVwZ-RR 1990, S. 652 ; Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 = NJW 1998, S. 323 ).

    Ferner nimmt sie Bezug auf das Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - (…a.a.O. ), worin ausgeführt sei: 'Zutreffend hat das Berufungsgericht zunächst ausgeführt, dass fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Prüfling über die Zugehörigkeit der Prüfungsfragen zu dem durch die Prüfungsordnung vorgegebenen Prüfungsstoff sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegen'.

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen, …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    Die Ermessensfreiheit findet allerdings ihre Grenze, wenn die Entscheidung des Gerichts eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erfordert oder wenn sich dem Gericht aus anderen Gründen eine (weitere) Beweiserhebung aufdrängt (Urteile vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 -, BVerwGE 75, 119 und vom 9. August 1996 - BVerwG 6 C 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 372 = NVwZ-RR 1998, S. 176 ).

    Die Klägerin verweist insoweit auf das Urteil vom 9. August 1996 - BVerwG 6 C 3.95 - (…a.a.O. ), wonach 'das Gericht aufgrund substantiierter Einwendungen notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu entscheiden' habe, 'ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar war'.

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    Ebenso kann eine Anhörung geboten sein, wenn die Berufungsinstanz eine nach seiner materiellrechtlichen Auffassung entscheidungserhebliche schriftliche oder mündliche Ausführung eines Sachverständigen inhaltlich abweichend von der Vorinstanz würdigen will (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1 - 11.92 -, NVwZ 1993, S. 572 ;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 98 Rn. 16;… Geiger, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 98 Rn. 20;… Rudisile, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand: September 2003, § 98 Rn. 169; BGH…, Urteil vom 8. Juni 1993, a.a.O.).

    Nach diesen Maßstäben, die auch von der Berufungsinstanz in Bezug auf ein erstinstanzlich eingeholtes Sachverständigengutachten zu beachten sind (Beschluss vom 26. Juni 1992, a.a.O. ), hat das Berufungsgericht verfahrensfehlerfrei davon abgesehen, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen.

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (z.B. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 = NVwZ-RR 1995, S. 310 , vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, S. 359 …und vom 19. August 1997, a.a.O.).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt vor, wenn ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, was nicht schon dann der Fall ist, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fern liegenden Schluss gezogen hat (…Urteil vom 26. März 1997 - BVerwG 6 C 7.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 378 = NJW 1997, S. 3104 ; Beschlüsse vom 12. Januar 1995, a.a.O., und vom 12. März 2004 - BVerwG 6 B 2.04 - juris).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
    Hinsichtlich des von ihr behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, bezüglich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 …und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, S. 3328).

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ihm die notwendige Sachkunde anhand der zahlreichen gutachterlichen Äußerungen vermittelt worden ist und es auf dieser Grundlage auch über den entsprechenden Sachverstand zur Würdigung der Auszüge aus dem fachwissenschaftlichen Schrifttum verfügte (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Rüge der nicht ordnungsgemäßen …

  • BGH, 08.06.1993 - VI ZR 192/92

    Anhörung eines Sachverständigen durch Berufungsgericht bei abweichender …

  • BVerwG, 26.03.1997 - 6 C 8.96

    Ärztliche Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren - Einholung von …

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 11.03

    Kriegsdienstverweigerung; sog. eingehendere Prüfung; Gewissensentscheidung; …

  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 12.94

    Fehlerhafte Prüfungsaufgaben - Individuelles Eliminierungsverbot - …

  • BVerfG, 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Kontrolle der Bewertung von …

  • BVerwG, 04.08.1989 - 7 B 102.89

    Sachverständiger - Gutachten - Beurteilungsermächtigung - Beweismittel - Umfang …

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische …

  • BVerwG, 28.06.1990 - 9 B 15.90

    Umfang der eigenen Sachkunde des Tatsachengerichts

  • BVerwG, 13.12.1995 - 2 B 68.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • BVerwG, 10.01.2001 - 6 B 42.00

    Freies Ermessen eines Tatsachengerichts hinsichtlich Art und Zahl einzuholender …

  • BVerwG, 14.06.1999 - 7 B 47.99
  • BVerwG, 24.07.1992 - 4 B 135.92
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2025 - 2 ME 185/24

    Neubewertung einer universitären Prüfung im Eilverfahren (hier: Humanmedizin)

    Die Voraussetzungen, nach denen eine Prüfungsfrage im Antwort-Wahl-Verfahren als ungeeignet zu bewerten ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5.8.2004 - 6 B 31.04 -, juris Rn. 35) geklärt.

    Ob eine Prüfungsfrage in diesem Sinne ungeeignet ist, ist im Streitfall gerichtlicherseits aufzuklären, gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen (…Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 -, juris Rn. 69f.; BVerwG, Beschl. v. 5.8.2004 - 6 B 31.04 -, juris Rn. 35;… siehe auch SächsOVG, Beschl. v. 9.3.2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 7).

    Auch eine zunächst nur vereinzelt vertretene Meinung, die in der Folge in der medizinischen Wissenschaft Anerkennung gefunden hat, ist eine gesicherte medizinische Erkenntnis (BVerwG, Beschl. v. 5.8.2004 - 6 B 31.04 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat keine Zweifel daran, dass die Frage verständlich, insbesondere nicht mehrdeutig gestellt worden ist (zu den Anforderungen BVerwG, Beschl. v. 5.8.2004 - 6 B 31.04 -, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wichtiger Grund; Vornamen; Namensänderung; Änderung; Schreibweise; …

    Die Aufklärungspflicht nach § 86 VwGO gebietet dem Tatrichter (nur), solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiell-rechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern eine solche des materiellen Rechts (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. August 2004 - 6 B 31.04 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

    Das Gericht ist nur verpflichtet, ein weiteres Gutachten einzuholen, wenn sich ihm eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. August 2004 - BVerwG 6 B 31.04 - juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1066.06

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

    Das Gericht ist nur verpflichtet, ein weiteres Gutachten einzuholen, wenn sich ihm eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. August 2004 - BVerwG 6 B 31.04 - juris, Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 5 B 50/17

    Vorläufige Neubewertung einer Prüfung; Leistungsnachweis …

    Rn. 7 Prüfungsfragen im Antwort-Wahl-Verfahren sind danach ungeeignet, wenn sie nach ihrem Wortlaut unverständlich, widersprüchlich oder mehrdeutig sind, wenn die nach dem Lösungsmuster als "zutreffend" anzukreuzende Antwort in Wahrheit falsch ist oder wenn sie auf mehrfache Weise vertretbar beantwortet werden können (…im Einzelnen m. w. N.: BVerfG, Beschl. v. 17. April 1991 a. a. O, Rn. 68/69;… BVerwG, Urt. v. 19. Mai 2005 - 6 C 14.04 -, juris Rn. 29, und Beschl. v. 5. August 2004 - 6 B 31.04 -, juris Rn. 35).

    Eine Lösung im Antwort-Wahl-Verfahren darf nicht als falsch gewertet werden, wenn sie gesicherten, veröffentlichten oder sonst ohne besondere Schwierigkeiten zugänglichen fachwissenschaftlichen Kenntnissen entspricht (…im Einzelnen m. w. N.: BVerfG, Beschl. v. 17. April 1991 a. a. O, Rn. 70/71; BVerwG, Beschl. v. 5. August 2004 a. a. O. Rn. 30, …und Urt. v. 26. März 1997 - 6 C 7.96 -, juris Rn. 35 bis 38).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2025 - 2 ME 33/25

    Eignung der Prüfungsfrage; Erklärungsirrtum; Prüfungsrecht; Zweiter Abschnitt der …

    Die Voraussetzungen, nach denen eine Prüfungsfrage im Antwort-Wahl-Verfahren als ungeeignet zu bewerten ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5.8.2004 - 6 B 31.04 -, juris Rn. 35;… Beschl. v. 17.5.1995 - 6 C 8/94 -, juris Rn. 25) geklärt.

    Ob eine Prüfungsfrage in diesem Sinne ungeeignet ist, ist im Streitfall gerichtlicherseits aufzuklären, gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen (…BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 -, juris Rn. 69f.; BVerwG, Beschl. v. 5.8.2004 - 6 B 31.04 -, juris Rn. 35;… siehe auch SächsOVG, Beschl. v. 9.3.2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 7).

    Auch eine zunächst nur vereinzelt vertretene Meinung, die in der Folge in der medizinischen Wissenschaft Anerkennung gefunden hat, ist eine gesicherte medizinische Erkenntnis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.8.2004 - 6 B 31.04 -, juris Rn. 30 m.w.N.;… Senatsbeschl. v. 20.2.2025 - 2 M 185/24 -, juris Rn. 22).

  • OVG Hamburg, 20.09.2007 - 3 Bf 239/06

    Bestehensvoraussetzungen einer ärztlichen Prüfung

    Die Ermessensfreiheit findet ihre Grenze, wenn die Entscheidung des Gerichts eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erfordert oder wenn sich dem Gericht aus anderen Gründen eine (weitere) Beweiserhebung aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.8.2004, 6 B 31/04, juris).

    Der Senat sieht sich in diesem Zusammenhang aufgrund eigener Sachkompetenz in der Lage, die Verständlichkeit einer gestellten Frage zu beurteilen, denn die Würdigung sprachlicher Zusammenhänge ist eine sich in der verwaltungsgerichtlichen Praxis immer wieder stellende Aufgabe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.8.2004, 6 B 31/04, juris).

  • OVG Hamburg, 30.11.2022 - 11 Bf 155/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Griffs in die Kasse der Postbank

    Rn. 92 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.8.2004, 6 B 31.04, juris Rn. 14, 21;… Beschl. v. 26.6.1992, 4 B 1 - 11 u. a., NVwZ 1993, 572, juris Leitsatz Nr. 6 und 7, Rn. 50, 54), der der Senat folgt (…vgl. auch OVG Hamburg, Urt. v. 9.6.2022, 12 Bf 369/18.F, n.v.), hat ein Berufungsgericht auch für seine eigene tatrichterliche Würdigung von einem erstinstanzlichen Beweisergebnis auszugehen, soweit es den maßgeblichen Sachverhalt auf der Grundlage seiner eigenen materiell-rechtlichen Auffassung für entscheidungserheblich erachtet.
  • VG Düsseldorf, 14.08.2026 - 15 K 555/24

    Erstes Staatsexamen - Zweitkorrektur: Einmal offen, immer offen

    Rn. 40 So zu Fachrügen des Prüflings BVerwG, Beschluss vom 5. August 2004 - 6 B 31.04 -, juris, Rdnr. 30, Urteil vom 26. März 1997 - 6 C 7.96 -, juris, Rdnr. 37, und Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 -, juris;  OVG NRW, Urteil vom 17. September 1993 - 22 A 1931/91 -, juris; zum Begriff des Fachschrifttums bei Ärztlichen Prüfungen vgl. BVerwG, - 6 C 7.96 -, juris, Rdnr. 34 ff.
  • OVG Hamburg, 09.12.2025 - 5 Bf 36/22

    Freizeitausgleich für als Rufbereitschaften abgerechnete Dienste, die ein …

    Rn. 115 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992, 4 B 1 - 11 u. a., NVwZ 1993, 572, juris Leitsatz Nr. 6 und 7, Rn. 50, 54; Beschl. v. 5.8.2004, 6 B 31.04, juris Rn. 14, 21) hat ein Berufungsgericht auch für seine eigene tatrichterliche Würdigung von einem erstinstanzlichen Beweisergebnis auszugehen, soweit es den maßgeblichen Sachverhalt auf der Grundlage seiner eigenen materiell-rechtlichen Auffassung für entscheidungserheblich erachtet.
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 7 ZB 10.901

    Schriftliche Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten; …

  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413

    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen …

  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15

    Restitution; Abtretung von Rückübertragungsansprüchen

  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16

    Anspruchsverpflichteter; DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; Enteignung; …

  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15

    Nachweis einer vermögensrechtlichen Schädigung im Rahmen der Enteignung eines …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 2 L 158/09

    Anordnung zur Vernichtung gentechnisch veränderter Pflanzen

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2014 - 13 LC 101/12

    Rechtmäßigkeit einer Vernichtungsanordnung bei Vorliegen einer gentechnischen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - 13 A 5186/04

    Zulassung einer Berufung mangels ausreichender gerichtlicher Aufklärung des …

  • VG Schwerin, 20.05.2022 - 6 A 1692/19

    Endgültiges Nichtbestehen des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der …

  • VG Berlin, 01.07.2022 - 12 K 233.20

    Staatsprüfung für ein Lehramt: Anforderungen an die schriftliche Begründung einer …

  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 7 ZB 13.2639

    Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Antwort-Wahl-Verfahren; Geeignetheit …

  • VG Düsseldorf, 03.05.2024 - 15 K 3295/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 12 A 2518/22

    Versagung der bestimmungsgemäßen Verwendung des Blindengeldes durch und für einen …

  • VG Stuttgart, 26.07.2012 - 12 K 2934/11

    Nichtbestehen der Prüfung zum Notarzt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 12 A 720/03
  • VG Düsseldorf, 23.03.2026 - 15 K 4404/24
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