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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51492
BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17 (https://dejure.org/2017,51492)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2017 - 6 B 52.17 (https://dejure.org/2017,51492)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 (https://dejure.org/2017,51492)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO, § 133 Abs 3 VwGO, § 27a Abs 2 PolG BW 1992
    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegenüber einer Person für bestimmte Bereiche der Stadt Freiburg; Zugehörigkeit zu der gewaltbereiten Problemfanszene des Fußballvereins SC Freiburg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; PolG BW § 27a Abs. 2 S. 3
    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegenüber einer Person für bestimmte Bereiche der Stadt Freiburg; Zugehörigkeit zu der gewaltbereiten Problemfanszene des Fußballvereins SC Freiburg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17
    Wird ein Gehörsverstoß geltend gemacht, muss substantiiert dargelegt werden, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. nur: BVerwG…, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 7 sowie zu § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO: BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 37, jew. m.w.N.).

    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38;… Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 …und vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11

    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör; …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17
    Wird ein Gehörsverstoß geltend gemacht, muss substantiiert dargelegt werden, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 7 sowie zu § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO: BVerwG…, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 37, jew. m.w.N.).

    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG…, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38; Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 …und vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 01.06.2015 - 9 B 61.14

    Reichweite des allgemeine Zuschussbegriffs des Einkommensteuergesetzes im Rahmen …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17
    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG…, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38;… Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120

    Festsetzungsbescheid für rückständige Rundfunkbeiträge

    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18

    Anhörungsrüge; Überraschungsurteil

    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 m.w.N.;… Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8…, vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18 und vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:181217B6B52.17.0] - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (…Senatsbeschluss vom 10.07.2019 - 10 LA 35/19 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 01.02.2018 - 4 A 1763/15.A -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 23.01.2018 - 10 ZB 17.31099 -, juris Rn. 4, vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ferner OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19.04.2018 - 8 A 1590/16 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 08.03.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 20; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 24.03.2017 - 3 A 829/16 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 04.05.2016 - 10 ZB 15.2737 -, juris Rn. 8;… vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.02.2018 - 2 BvR 549/17 -, juris Rn. 7 zu § 92 BVerfGG; BVerwG, Beschluss vom 18.12.2017 - 6 B 52/17 -, juris Rn. 5 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
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