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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 63.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24706
BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 63.16 (https://dejure.org/2017,24706)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2017 - 6 B 63.16 (https://dejure.org/2017,24706)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 6 B 63.16 (https://dejure.org/2017,24706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für einen Reservisten; Nachweis einer "Umkehr" der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe; Umkehr als Ergebnis eines längeren Wandlungsprozesses; Begründung einer Gewissensentscheidung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für einen Reservisten; Nachweis einer "Umkehr" der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe; Umkehr als Ergebnis eines längeren Wandlungsprozesses; Begründung einer Gewissensentscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 63.16
    Die von der Klägerin weiter erhobene Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87

    Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 63.16
    Diese Umkehr kann nicht nur durch ein "Schlüsselerlebnis" oder entsprechend schwerwiegende Umstände herbeigeführt werden, sondern auch das Ergebnis eines längeren Wandlungsprozesses sein (BVerwG, Urteil vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294 ).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 6 B 17.14

    Kriegsdienstverweigerung; Anforderungen an den Nachweis einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 63.16
    Dass diese Grundsätze auch auf Sanitätsoffiziere auf Zeit, die nach längerer Dienstzeit einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, Anwendung finden, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls geklärt (BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 6 B 17.14 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 11 Rn. 25).
  • BVerwG, 13.09.2010 - 6 B 31.10

    Unvollständiger Anerkennungsantrag, Parteivernehmung, Vollprüfung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 63.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1987 - 6 C 11.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192 S. 4 ff.; Beschlüsse vom 29. April 1991 - 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 S. 59 f. und vom 13. September 2010 - 6 B 31.10 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 6 Rn. 3) gehört es in gerichtlichen Verfahren, deren Gegenstand die Berechtigung des Klägers zur Verweigerung des Kriegsdienstes ist, unter der Geltung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens in Frage steht, regelmäßig zur Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kläger verschafft und ihn zu diesem Zweck förmlich als Partei vernimmt.
  • BVerwG, 03.09.1987 - 6 C 11.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Parteivernehmung - Beweismittel - …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 63.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1987 - 6 C 11.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192 S. 4 ff.; Beschlüsse vom 29. April 1991 - 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 S. 59 f. …und vom 13. September 2010 - 6 B 31.10 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 6 Rn. 3) gehört es in gerichtlichen Verfahren, deren Gegenstand die Berechtigung des Klägers zur Verweigerung des Kriegsdienstes ist, unter der Geltung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens in Frage steht, regelmäßig zur Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kläger verschafft und ihn zu diesem Zweck förmlich als Partei vernimmt.
  • BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 40.90

    Wehrdienstverweigerung - Klage auf Anerkennung als Kriegdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 63.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1987 - 6 C 11.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192 S. 4 ff.; Beschlüsse vom 29. April 1991 - 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 S. 59 f. …und vom 13. September 2010 - 6 B 31.10 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 6 Rn. 3) gehört es in gerichtlichen Verfahren, deren Gegenstand die Berechtigung des Klägers zur Verweigerung des Kriegsdienstes ist, unter der Geltung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens in Frage steht, regelmäßig zur Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kläger verschafft und ihn zu diesem Zweck förmlich als Partei vernimmt.
  • BVerwG, 03.08.2018 - 6 B 124.18

    Aufklärungspflicht; Berufssoldat; Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an …

    Daher muss sich das Verwaltungsgericht nicht nur einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschaffen, sondern ihn als Partei vernehmen, um seine Gewissensbildung zu ergründen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1987 - 6 C 11.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192 S. 4 ff.;… Beschlüsse vom 13. September 2010 - 6 B 31.10 - Buchholz 448.6 § 2 KVDG Nr. 6 Rn. 3 und vom 29. Juni 2017 - 6 B 63.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:290617B6B63.16.0] - juris Rn. 9).

    Das Verwaltungsgericht muss den Kläger nicht zu erheblichen Lücken und Ungereimtheiten seines Vortrags befragen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2014 - 6 B 32.14 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 8 Rn. 8; vom 29. Juni 2017 - 6 B 63.16 - juris Rn. 9 …und vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 - juris Rn. 15).

  • VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18

    Ein Apotheker ist nicht verpflichtet, die sogenannte "Pille danach" vorrätig zu …

    Selbst Sanitätsoffizieren auf Zeit, die nach längerer Dienstzeit einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, wird dieses Recht nicht abgesprochen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 6 B 63/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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