Rechtsprechung
| BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 21; PartG §§ 18 ff.; VwGO § 132 Abs. 2, § 133
Auslaufendes Recht; Parteienfinanzierung. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 21
Anfechtungsklage; Anspruchsausfall; Anspruchsverlust; Auslaufendes Recht; Ausschöpfung; CDU; Chancengleichheit; Drittanfechtungsklage; Erhöhung; Fristversäumnis; Gesamtvolumen; Höherfestsetzung; Klagehäufung; Mittelzuweisung; Nichtberücksichtigung; ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 21; ; PartG §§ 18 ff.; ; VwGO § 132 Abs. 2; ; VwGO § 133
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wegen Grundsätzlichkeit der Rechtssache; Fehlerhaftigkeit der Festsetzung staatlicher Mittel für eine Partei; Hinweis darauf, dass der Präsident des Deutschen Bundestages im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der politischen Parteien - Auslaufendes Recht; Parteienfinanzierung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Streit um CDU-Parteienfinanzierung rechtskräftig abgeschlossen
- nomos.de
, S. 60 (Leitsatz)
§§ 18 ff. PartG; GG Art. 3 Abs. 2; §§ 132 Abs. 2, 133 VwGO
Parteienfinanzierung - Festsetzung staatlicher Mittel - nomos.de
, S. 59 (Leitsatz)
§§ 18 ff. PartG; Art. 3 Abs. 2 GG; §§ 132 Abs. 2, 133 VwGO
Parteienfinanzierung/Festsetzung staatlicher Mittel/auslaufendes Recht/Nichtzulassung der Revison - 123recht.net (Pressebericht)
CDU erleidet weitere Niederlage im Rechtsstreit um Millionen-Strafe
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
- BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1135
- NJ 2003, 274 (Ls.)
- DVBl 2003, 682 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Das Oberverwaltungsgericht ist nicht, wie die Beschwerde meint, von einem Rechtssatz abgewichen, den das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. April 1992 - 2 BvE 2/89 - (BVerfGE 85, 264, 298) aufgestellt hat.Für den Zweck der Parteienfinanzierung stehen aus übergeordneten Gründen einerseits nur in beschränktem Umfang staatliche Mittel zur Verfügung (absolute Obergrenze; vgl. BVerfGE 85, 264, 290 f.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …
Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
b) Das - innerhalb der Begründungsfrist eingegangene und allein maßgebliche - Beschwerdevorbringen zu der von der Klägerin aufgeworfenen Frage, ob Rechtsnormen, die im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung anspruchsberechtigte Parteien (§ 18 Abs. 4 PartG) unabhängig von einem Verschulden des in § 23 Abs. 1 PartG genannten Vorstands der Partei ganz oder teilweise von der staatlichen Teilfinanzierung ausschließen (Anspruchsverlust bei nicht fristgerechter Vorlage eines Rechenschaftsberichts oder Antragstellung), Sanktionen mit Strafcharakter im Sinne von BVerfGE 58, 159, 192 sind, genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Denn das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, mit der Revision der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, kann grundsätzlich nicht mehr erreicht werden, wenn sich die zu klärende Rechtsfrage im Zusammenhang mit früherem oder auslaufendem Recht oder Übergangsregelungen stellt und ihre Beantwortung deshalb nicht für die Zukunft richtungweisend sein kann (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 -, vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nrn. 4, 6 und 9 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Denn das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, mit der Revision der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, kann grundsätzlich nicht mehr erreicht werden, wenn sich die zu klärende Rechtsfrage im Zusammenhang mit früherem oder auslaufendem Recht oder Übergangsregelungen stellt und ihre Beantwortung deshalb nicht für die Zukunft richtungweisend sein kann (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 -, vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nrn. 4, 6 und 9 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 11.95
Ehrenverfahren nach dem HEG Mecklenburg-Vorpommern
Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Denn das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, mit der Revision der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, kann grundsätzlich nicht mehr erreicht werden, wenn sich die zu klärende Rechtsfrage im Zusammenhang mit früherem oder auslaufendem Recht oder Übergangsregelungen stellt und ihre Beantwortung deshalb nicht für die Zukunft richtungweisend sein kann (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 -, vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nrn. 4, 6 und 9 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00
Abschlagszahlungen; Antrag; Chancengleichheit; endgültige Festsetzung; …
Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Hingegen verfolgt die Klägerin mit der Anfechtung des gegenüber der Beigeladenen zu 1 ergangenen Bescheids selbständige und weitergehende Ziele, deren Bedeutung der Senat entsprechend dem Vorbringen der Klägerin mit 7 500 000 EUR veranschlagt (vgl. zum Streitwert bei "echten" Drittanfechtungsklagen im Rahmen der Parteienfinanzierung Beschluss vom 17. Mai 2000 - BVerwG 1 C 1.00 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Entgegen der Ansicht der Beschwerde hat die aufgeworfene Frage nicht etwa im Hinblick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. Mai 1999 (DVBl 1999, 1372) grundsätzliche Bedeutung.
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2003 - BVerwG 6 B 68.02 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Juni 2002 - OVG 3 B 2.01 -,.Darüber hinaus greift sie den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2003 (NJW 2003, S. 1135) an, mit dem ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts zurückgewiesen worden ist.
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2003 - BVerwG 6 B 68.02 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Juni 2002 - OVG 3 B 2.01 -, c) mittelbar: § 19 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl I S. 149) .Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Beschwerdeführerin wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. Februar 2003 (NJW 2003, S. 1135) zurück.
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