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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1025
BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94 (https://dejure.org/1994,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1994 - 6 B 73.94 (https://dejure.org/1994,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94 (https://dejure.org/1994,1025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen Prüfung - Anforderungen an den prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum und an eine diesbezügliche gerichtliche Kontrolle - Vorliegen einer Ausnahme von der Pflicht zur Aussetzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbestimmungen (Rechtmäßigkeit) - Berechnungsmodus der Bestehensnote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 977
  • NVwZ 1995, 602 (Ls.)
  • DVBl 1995, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings (vgl.Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132) notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die von dem Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (…sog. Antwortspielraum des Prüflings, vgl. BVerfGE a.a.O. S. 55).

    Es kann offenbleiben, ob die Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der behaupteten Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt.

    Dies hat allerdings, wie in demUrteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - weiterhin ausführlich begründet worden ist (…a.a.O. S. 146 a.E.), nur auf Antrag des Prüflings zu geschehen.

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Approbation

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein "gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Prüfungsanforderungen" hinzunehmen (BVerfGE 25, 236, 248 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67], stRspr, zuletzt: BVerfGE 80, 1, 24).

    Knüpfen Bestehensregeln nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, ist zusätzliche Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, daß dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (vgl. BVerfGE 80, 1, 35).

  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Zwar ist mit der genannten Rechtsprechung entschieden worden, daß in der Übergangszeit "regelmäßig" das gerichtliche Verfahren auf Antrag des Prüflings gemäß § 94 VwGO auszusetzen ist (Urteil des Senatsvom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -).

    Dies darf es nach dem schon genannten Urteil des Senatsvom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - dann, "wenn sich die Aussetzung als bloße Formalität darstellt, die auf das Ergebnis der Prüferbewertung keinerlei Einfluß haben kann".

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Nicht nur die allgemeine Frage nach den Grenzen des den Prüfern zustehenden Beurteilungsspielraums, sondern auch diejenige nach der richterlichen Kontrolle der Gewichtung von Teilleistungen durch den Prüfer ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 ) und die ihr folgende Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320) inzwischen geklärt.
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Nicht nur die allgemeine Frage nach den Grenzen des den Prüfern zustehenden Beurteilungsspielraums, sondern auch diejenige nach der richterlichen Kontrolle der Gewichtung von Teilleistungen durch den Prüfer ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 ) und die ihr folgende Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320) inzwischen geklärt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Zahnheilkunde

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein "gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Prüfungsanforderungen" hinzunehmen (BVerfGE 25, 236, 248 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67], stRspr, zuletzt: BVerfGE 80, 1, 24).
  • BVerwG, 11.05.1983 - 7 B 85.82

    Vereinbarkeit von § 13 Abs. 1 der Verordnung der baden-württembergischen …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Sie sind vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,60 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4 bis 6 Punkte) erreicht hat (vgl.Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - undvom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 und 249;… vgl. auch schonBeschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 7 B 31.88

    Prüfung - Leistungsbewertung - Kontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Sie sind vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,60 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4 bis 6 Punkte) erreicht hat (vgl.Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - undvom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 und 249;… vgl. auch schonBeschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
  • BVerwG, 11.08.1980 - 7 CB 81.79

    Verstoß gegen Grundrechte bei Beschränkung der Zulassung zur mündlichen Prüfung …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Sie sind vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,60 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4 bis 6 Punkte) erreicht hat (vgl.Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - undvom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 und 249; vgl. auch schonBeschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im …

    Rn. 6 Der Senat hat in Bezug auf die Gewichtung von Teilleistungen einer Prüfungsarbeit in früheren Entscheidungen allgemein angenommen, dass insoweit ein prüfungsspezifischer Wertungsspielraum eröffnet sei, dessen Einhaltung durch den Prüfer nur im Hinblick auf bestimmte äußere Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sei, insbesondere dahingehend, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt habe (Beschluss vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 47 f.;… Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 16., vgl. bereits Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.).
  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

    Hiervon ist auszugehen, wenn die Prüfer bzw. Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ; BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f. …und vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:100419U6C19.18.0] - BVerwGE 165, 202 Rn. 15; Beschlüsse vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 47 f.; vom 17. Dezember 1997 - 6 B 55.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385;… vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 [ECLI:DE:BVerwG:2011:160811B6B18.11.0] - juris Rn. 16;… vom 19. Mai 2016 - 6 B 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:190516B6B1.16.0] - juris Rn. 24 …und vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:050318B6B71.17.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 429 Rn. 10).
  • BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17

    Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen …

    Schließlich müssen die prüfungsspezifischen Wertungen und Gewichtungen nachvollziehbar sein; sie dürfen insbesondere keine inhaltlichen Widersprüche enthalten (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.; Beschlüsse vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 47 f.; vom 17. Dezember 1997 - 6 B 55.97 - NVwZ 1998, 738;… vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16 …und vom 19. Mai 2016 - 6 B 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:190516B6B1.16.0] - juris Rn. 24).
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