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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1996 - 6 B 77.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1240
BVerwG, 30.04.1996 - 6 B 77.95 (https://dejure.org/1996,1240)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1996 - 6 B 77.95 (https://dejure.org/1996,1240)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1996 - 6 B 77.95 (https://dejure.org/1996,1240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung von Teilbeträgen für ein Semesterticket sowie zu einer Teilsumme für den Semesterticket-Härtefond - Beitragsbescheid und Widerspruchsbescheid als eine einheitliche Verwaltungsentscheidung - Heranziehungsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1
    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand der Anfechtungsklage bei Änderung des Ausgangsbescheids durch den Widerspruchsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 132
  • DVBl 1996, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren …

    Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruchsbescheid den Ausgangsbescheid nicht inhaltlich ändert, sondern nur bekräftigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.04.1996, 6 B 77/95, NVwZ-RR 1997, S. 132 f.).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 50.09

    Alkoholische Getränke; Berufsausübung; Ermessensfehler; Ermessensnichtgebrauch; …

    Vielmehr ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der Widerspruchsentscheidung maßgeblich (vgl. u.a. Beschluss vom 30. April 1996 - BVerwG 6 B 77.95 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 32 S. 5).

    Er kann das Verfahren - wenn es nur um diesen Rechtsfehler ging - für erledigt erklären oder etwaige weitere Mängel ungehindert geltend machen (vgl. Beschluss vom 30. April 1996 a.a.O. S. 5 f.).

  • BVerwG, 21.11.2024 - 4 B 20.24

    Teilzulassung einer Berufung

    Sie zieht vielmehr klarstellend für das Prozessrecht die Folgerungen daraus, dass das in §§ 68 ff. VwGO geregelte Widerspruchsverfahren kein gesondertes Verwaltungsverfahren ist, sondern mit dem Ausgangsverfahren eine Einheit bildet, das erst mit einem etwaigen Widerspruchsbescheid abgeschlossen wird (…vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2016 - 8 C 5.15 - BVerwGE 155, 261 Rn. 22 …und vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 12; Beschluss vom 30. April 1996 - 6 B 77.95 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 32 S. 5).

    Entgegen der Beschwerde ist der von dieser in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Oktober 1964 - 5 C 14.63 - BVerwGE 19, 327 ; Beschluss vom 30. April 1996 - 6 B 77.95 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 32 S. 5) kein im Widerspruch zur angegriffenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts stehender - über die Formulierung in der 'Zusammenfassung' (Beschwerdebegründung S. 21) hinausgehender - Rechtssatz des Inhalts zu entnehmen, dass sich die Teilbarkeit des Streitgegenstands einer Anfechtungsklage, die sich gegen die in einem Ausgangsbescheid verbundenen Verwaltungsakte wendet, wegen § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO allein nach dem bundesrechtlichen Prozessrecht, nicht aber nach den Anforderungen der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage richte.

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