Rechtsprechung
| BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Rangverhältnisses zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen privaten Hörfunkveranstaltern im baden-württembergischen Landesmediengesetz (LMedienG,BW); Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum bei der Regelung des Rundfunks und der Zuordnung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04
- BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Sie zeigt zwar eine Vielzahl allgemeiner Rechtssätze auf, die sie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Rundfunkfreiheit, insbesondere dem Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - (BVerfGE 57, 295 ) entnimmt.Der Gesetzgeber verfügt deshalb über einen breiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er sowohl verschiedene Rundfunkmodelle wählen und kombinieren als auch das gewählte Modell in unterschiedlicher Weise ausformen kann (s. nur Urteile vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 , vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238 und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Der Gesetzgeber verfügt deshalb über einen breiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er sowohl verschiedene Rundfunkmodelle wählen und kombinieren als auch das gewählte Modell in unterschiedlicher Weise ausformen kann (s. nur Urteile vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 , vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238 und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).In diesem Rahmen, der Überlegungen des Gesetzgebers zu den wirtschaftlichen Folgen seiner Entscheidungen nicht ausschließt (vgl. BVerfG, Urteile vom 24. März 1987 - 1 BvR 147, 478/86 - BVerwGE 74, 297 und vom 5. Februar 1991 a.a.O. S. 328, 330), bedarf die Zuordnung technischer Übertragungskapazitäten an öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter zwar nicht der unmittelbaren gesetzlichen Regelung im Einzelfall, wohl aber der allgemeinen Festlegung von Kriterien, nach denen die konkreten Zuordnungsentscheidungen durch die jeweilige Landesmedienanstalt zu treffen sind (Urteil vom 5. Februar 1991 a.a.O. S. 324).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Auf eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung höchstrichterlicher Rechtssätze kann die Divergenzrüge dagegen nicht gestützt werden (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).Die grundsätzliche Bedeutung ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen; dies verlangt die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Der Gesetzgeber verfügt deshalb über einen breiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er sowohl verschiedene Rundfunkmodelle wählen und kombinieren als auch das gewählte Modell in unterschiedlicher Weise ausformen kann (s. nur Urteile vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 , vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238 und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ). - BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95
Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allg. - BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Maßregelung potenziell gefährlicher …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allg.
- BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines …
Dies genügt den Anforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 4. April 2007 - BVerwG 6 BN 1.07 - juris Rn. 4).
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