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| VGH Bayern, 10.01.2012 - 6 BV 11.2897 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wiederaufnahme; Wiederaufnahmegrund; Darlegung; Verwerfung durch Beschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 6 BV 11.2897
Die Klage auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens Az. 6 BV 10.2536 wird verworfen.Rn. 1 Im Berufungsverfahren Az. 6 BV 10.2536 hatte der Kläger vergeblich beantragt, unter Abänderung des klageabweisenden erstinstanzlichen Urteils den (Änderungs-) Bescheid der Beklagten vom 19. November 2009 über die Erhebung einer Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, eine endgültige Veranlagung durchzuführen sowie einen endgültigen Bescheid zu erteilen.
Rn. 2 Mit Schreiben vom 8. Dezember 2011, beim Verwaltungsgerichtshof eingegangen am 12. Dezember 2011, hat der Kläger (sinngemäß) beantragt, das Berufungsverfahren Az. 6 BV 10.2536 wiederaufzunehmen.
Rn. 7 Die Wiederaufnahmeklage gegen das Berufungsurteil vom 1. Juni 2011 - 6 BV 10.2536 - ist unzulässig (§ 153 Abs. 1 VwGO i.V. mit § 589 ZPO).
- BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11
Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 6 BV 11.2897
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil mit Beschluss vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11 - zurückgewiesen; eine Anhörungsrüge und ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht blieben ebenfalls ohne Erfolg (Beschlüsse vom 3.11.2011 und 22.11.2011 - BVerwG 9 B 82.11). - BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83
Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 6 BV 11.2897
Aus dem vom Kläger entgegen gehaltenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1985 - 8 C 114.83 (NVwZ 1985, 279 ff.) ergibt sich nichts anderes; der Kläger verwechselt insoweit die Begriffe "Schlussrechnung" (letzte Unternehmerrechnung als Voraussetzung zur Ermittlung des umlagefähigen Aufwands) und "Schlussabrechnung" (endgültige Beitragserhebung). - BVerwG, 15.09.1995 - 11 PKH 9.95
Verwaltungsprozeßrecht: Begriff der Urkunde i.S. von § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO , …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 6 BV 11.2897
Der Senat macht von seiner Befugnis Gebrauch, sie nach Anhörung des Klägers in entsprechender Anwendung des § 125 Abs. 2 VwGO ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss zu verwerfen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.1995 - 11 PKH 9.95 - juris ;… Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 17 zu § 153). - BVerwG, 22.11.2011 - 9 B 82.11
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 6 BV 11.2897
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil mit Beschluss vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11 - zurückgewiesen; eine Anhörungsrüge und ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht blieben ebenfalls ohne Erfolg (Beschlüsse vom 3.11.2011 und 22.11.2011 - BVerwG 9 B 82.11).
- VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 BV 13.1273
Wiederaufnahme; Wiederaufnahmegrund; Darlegung; Verwerfung durch Beschluss
Rn. 2 Einen (ersten) Antrag auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens 6 BV 10.2536 nahm der Kläger zurück, nachdem der Senat die Klage mit Beschluss vom 10. Januar 2012 als unzulässig verworfen hatte (Senatsbeschluss vom 8.3.2012 - 6 BV 11.2897 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 1.17
Restitutionsklage; rückwirkende Aufhebung eines präjudiziellen Verwaltungsaktes
Soweit eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf den Fall einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wie sie der Kläger für gegeben hält, erwogen worden ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 28. November 1984 - 5 UE 1115/84 - NJW 1986, 209 f.), kommt dies nicht mehr in Betracht, seit der Gesetzgeber mit Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO einen eigenständigen Rechtsbehelf für die Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Entscheidung, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, geschaffen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 6 BV 11.2897 - juris Rn. 8;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 153 Rn. 8a;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 153 Rn. 55). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Wiederaufnahme eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen (rückwirkender) …
Soweit eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf den Fall einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wie sie der Kläger für gegeben hält, erwogen worden ist (vgl,. HessVGH, Urteil vom 28. November 1984 - 5 UE 1115/84 - NJW 1986, 209 f.), kommt dies nicht mehr in Betracht, seit der Gesetzgeber mit Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO einen eigenständigen Rechtsbehelf für die Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Entscheidung, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, geschaffen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 6 BV 11.2897 - juris Rn. 8;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 153 Rn. 8a;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 153 Rn. 55).
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