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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,18875
OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23 (https://dejure.org/2024,18875)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2024 - 6 Bf 133/23 (https://dejure.org/2024,18875)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2024 - 6 Bf 133/23 (https://dejure.org/2024,18875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 2 Nr 3 FreizügG/EU, § 3 Abs 1 FreizügG/EU, Art 24 Abs 1 S 2 EGRL 38/2004
    Begriff des Familienangehörigen i.S.v. § 1 ABs. 2 Nr. 3c FreizügG/EU; Kettennachzug

  • doev.de PDF

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte als freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Unionsbürgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines kolumbianischen Staatsangehörigen auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte als freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Unionsbürgers

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Unterhaltsgewährung bei Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach erstmaligem Zuzug in den Aufnahmemitgliedstaat

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 09.01.2007 - C-1/05

    Jia - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Richtlinie 73/148/EWG - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    Die Unterhaltsgewährung im Sinne des Freizügigkeitsrechts setzt das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses voraus; diese Abhängigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die grundsätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass der materielle Unterhalt des Familienangehörigen durch den Unionsbürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, oder durch dessen Ehegatten sichergestellt wird (…vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 21 ff.; Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 35).

    Der Unterhaltsbedarf muss im Herkunfts- oder Heimatland eines solchen Verwandten in dem Zeitpunkt bestehen, in dem er beantragt, dem Unionsbürger nachzuziehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 57;… Urt. v. 16.1.2014, a.a.O., juris Rn. 22, 30; Urt. v. 9.1.2007, a.a.O., juris Rn. 37;… vgl. auch: Urt. v. 5.9.2012, C-83/11, Rahman, InfAuslR 2012, 389, juris Rn. 33).

    Rn. 29 b) Wird, wie vorliegend, der Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte erstmalig nach Zuzug in den Aufnahmemitgliedstaat gestellt, ohne dass im Heimat- bzw. Herkunftsland ein Visumverfahren durchgeführt bzw. die Ausstellung einer Aufenthaltskarte beantragt wurde, muss jedenfalls die Unterhaltsgewährung bzw. das tatsächliche Abhängigkeitsverhältnis auch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verwandte zu dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nachzog, bestehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 62: "... zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihr [der freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmerin] nachzog";… Schlussanträge der Generalanwältin Capeta vom 16.2.2023 in der Rechtsache C-488/21, Rn. 42;… EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-432/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 22, 24 - die Ausstellung einer Aufenthaltskarte wurde erst nach Einreise im Aufnahmemitgliedstaat beantragt; Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 37 - die Aufenthaltserlaubnis wurde im Aufnahmemitgliedstaat nach Einreise mit einem Besuchervisum für den Schengenraum gestellt); dabei versteht das Berufungsgericht das Abhängigkeitsverhältnis beim "Nachzug" dahingehend, dass es bei Ausreise aus dem Herkunfts- bzw. Heimatland und bei der in den Aufnahmemitgliedstaat erfolgenden Einreise bzw. Niederlassung bestanden haben muss.

    Rn. 47 aa) Die Unterhaltsgewährung im Sinne des Freizügigkeitsrechts setzt - wie ausgeführt - das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses voraus; diese Abhängigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die grundsätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass der materielle Unterhalt des Familienangehörigen durch den Unionsbürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, oder durch dessen Ehegatten sichergestellt wird (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 57;… Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 21 ff.; Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 35).

    Die Tatsache, dass der Verwandte in absteigender Linie regelmäßig während eines beachtlichen Zeitraums einen Geldbetrag erhält, den er zur Deckung seiner Grundbedürfnisse im Herkunftsland benötigt, ist im Grundsatz geeignet, ein tatsächliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Verwandten in absteigender Linie und dem Unionsbürger nachzuweisen (…vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 21 ff.; Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 35).

    Zudem ist es nicht erforderlich, die Gründe für diese Abhängigkeit und damit für die Inanspruchnahme der entsprechenden Unterstützung zu ermitteln, da die Vorschriften über die zu den Grundlagen der Union gehörende Freizügigkeit der Unionsbürger, etwa die Richtlinie 2004/38/EG, weit auszulegen sind (…vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, a.a.O., juris Rn. 23; Urt. v. 9.1.2007, a.a.O., juris Rn. 36 m.w.N.).

    Auch setzt die Eigenschaft als Familienangehöriger, dem Unterhalt gewährt wird, keinen Unterhaltsanspruch voraus (EuGH, Urt. v. 9.1.2007, a.a.O., juris Rn. 36 m.w.N).

    Rn. 48 Dabei muss der Verwandte, der sich auf ein Freizügigkeitsrecht als Familienangehöriger beruft, das Abhängigkeitsverhältnis darlegen und ggf. auch nachweisen, wobei der Nachweis der Unterhaltsgewährung ebenso wie der Nachweis der übrigen Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts mit jedem geeigneten Beweismittel geführt werden kann (vgl. EuGH, Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 41 ff.).

    Dagegen ist es zulässig, die bloße Verpflichtungserklärung des Stammberechtigten oder seines Ehegatten, dem betroffenen Verwandten Unterhalt zu gewähren, nicht als Nachweis für eine tatsächliche Unterhaltsgewährung anzusehen (EuGH, Urt. v. 9.1.2007, a.a.O., juris Rn. 42).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-423/12

    Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    Die Unterhaltsgewährung im Sinne des Freizügigkeitsrechts setzt das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses voraus; diese Abhängigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die grundsätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass der materielle Unterhalt des Familienangehörigen durch den Unionsbürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, oder durch dessen Ehegatten sichergestellt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 21 ff.;… Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 35).

    Der Unterhaltsbedarf muss im Herkunfts- oder Heimatland eines solchen Verwandten in dem Zeitpunkt bestehen, in dem er beantragt, dem Unionsbürger nachzuziehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 57; Urt. v. 16.1.2014, a.a.O., juris Rn. 22, 30;… Urt. v. 9.1.2007, a.a.O., juris Rn. 37;… vgl. auch: Urt. v. 5.9.2012, C-83/11, Rahman, InfAuslR 2012, 389, juris Rn. 33).

    Rn. 29 b) Wird, wie vorliegend, der Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte erstmalig nach Zuzug in den Aufnahmemitgliedstaat gestellt, ohne dass im Heimat- bzw. Herkunftsland ein Visumverfahren durchgeführt bzw. die Ausstellung einer Aufenthaltskarte beantragt wurde, muss jedenfalls die Unterhaltsgewährung bzw. das tatsächliche Abhängigkeitsverhältnis auch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verwandte zu dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nachzog, bestehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 62: "... zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihr [der freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmerin] nachzog";… Schlussanträge der Generalanwältin Capeta vom 16.2.2023 in der Rechtsache C-488/21, Rn. 42; EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-432/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 22, 24 - die Ausstellung einer Aufenthaltskarte wurde erst nach Einreise im Aufnahmemitgliedstaat beantragt;… Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 37 - die Aufenthaltserlaubnis wurde im Aufnahmemitgliedstaat nach Einreise mit einem Besuchervisum für den Schengenraum gestellt); dabei versteht das Berufungsgericht das Abhängigkeitsverhältnis beim "Nachzug" dahingehend, dass es bei Ausreise aus dem Herkunfts- bzw. Heimatland und bei der in den Aufnahmemitgliedstaat erfolgenden Einreise bzw. Niederlassung bestanden haben muss.

    Rn. 47 aa) Die Unterhaltsgewährung im Sinne des Freizügigkeitsrechts setzt - wie ausgeführt - das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses voraus; diese Abhängigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die grundsätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass der materielle Unterhalt des Familienangehörigen durch den Unionsbürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, oder durch dessen Ehegatten sichergestellt wird (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 57; Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 21 ff.;… Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 35).

    Die Tatsache, dass der Verwandte in absteigender Linie regelmäßig während eines beachtlichen Zeitraums einen Geldbetrag erhält, den er zur Deckung seiner Grundbedürfnisse im Herkunftsland benötigt, ist im Grundsatz geeignet, ein tatsächliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Verwandten in absteigender Linie und dem Unionsbürger nachzuweisen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 21 ff.;… Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 35).

    Zudem ist es nicht erforderlich, die Gründe für diese Abhängigkeit und damit für die Inanspruchnahme der entsprechenden Unterstützung zu ermitteln, da die Vorschriften über die zu den Grundlagen der Union gehörende Freizügigkeit der Unionsbürger, etwa die Richtlinie 2004/38/EG, weit auszulegen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, a.a.O., juris Rn. 23;… Urt. v. 9.1.2007, a.a.O., juris Rn. 36 m.w.N.).

    Der das Freizügigkeitsrecht begehrende Verwandte muss auch nicht nachweisen, dass er vergeblich versucht hat, Arbeit zu finden, von den Behörden seines Herkunfts- oder Heimatlandes Hilfe zum Lebensunterhalt zu erlangen und/oder auf andere Weise seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (EuGH, Urt. v. 16.1.2014, a.a.O., juris Rn. 25).

    Auch die Tatsache, dass ein Familienangehöriger aufgrund persönlicher Umstände wie Alter, Ausbildung und Gesundheit gute Voraussetzungen dafür mitbringt, eine Arbeit zu finden, und darüber hinaus beabsichtigt, im Aufnahmemitgliedstaat einer Arbeit nachzugehen, wirkt sich nicht auf die Auslegung des Erfordernisses der Unterhaltsgewährung aus (EuGH, Urt. v. 16.1.2014, a.a.O., juris Rn. 33).

    Sie widerspräche schließlich dem Grundsatz, dass die Vorschriften über die zu den Grundlagen der Union gehörende Freizügigkeit der Unionsbürger, zu denen die Richtlinie 2004/38/EG - auch soweit sie das Freizügigkeitsrecht von Familienangehörigen betrifft - zählt, weit auszulegen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 23).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-488/21

    Freizügigkeit: Die Mutter eines Wanderarbeitnehmers der Union kann, wenn ihr von …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    Der Unterhaltsbedarf muss im Herkunfts- oder Heimatland eines solchen Verwandten in dem Zeitpunkt bestehen, in dem er beantragt, dem Unionsbürger nachzuziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 57;… Urt. v. 16.1.2014, a.a.O., juris Rn. 22, 30;… Urt. v. 9.1.2007, a.a.O., juris Rn. 37;… vgl. auch: Urt. v. 5.9.2012, C-83/11, Rahman, InfAuslR 2012, 389, juris Rn. 33).

    Ein drittstaatsangehöriger Familienangehöriger, dem danach ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht zusteht, behält dieses Recht, solange ihm von dem freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmer bzw. dessen Ehegatten Unterhalt gewährt wird bzw. bis er nach ununterbrochenem fünfjährigen Aufenthalt als freizügigkeitsberechtigter Familienangehöriger im Aufnahmemitgliedstaat das Recht auf Daueraufenthalt gemäß Art. 16 Abs. 1 RL 2004/38/EG beanspruchen kann (EuGH, Urt. v. 21.12.2023, a.a.O., juris Rn. 60).

    Rn. 29 b) Wird, wie vorliegend, der Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte erstmalig nach Zuzug in den Aufnahmemitgliedstaat gestellt, ohne dass im Heimat- bzw. Herkunftsland ein Visumverfahren durchgeführt bzw. die Ausstellung einer Aufenthaltskarte beantragt wurde, muss jedenfalls die Unterhaltsgewährung bzw. das tatsächliche Abhängigkeitsverhältnis auch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verwandte zu dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nachzog, bestehen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 62: "... zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihr [der freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmerin] nachzog"; Schlussanträge der Generalanwältin Capeta vom 16.2.2023 in der Rechtsache C-488/21, Rn. 42;… EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-432/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 22, 24 - die Ausstellung einer Aufenthaltskarte wurde erst nach Einreise im Aufnahmemitgliedstaat beantragt;… Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 37 - die Aufenthaltserlaubnis wurde im Aufnahmemitgliedstaat nach Einreise mit einem Besuchervisum für den Schengenraum gestellt); dabei versteht das Berufungsgericht das Abhängigkeitsverhältnis beim "Nachzug" dahingehend, dass es bei Ausreise aus dem Herkunfts- bzw. Heimatland und bei der in den Aufnahmemitgliedstaat erfolgenden Einreise bzw. Niederlassung bestanden haben muss.

    Rn. 47 aa) Die Unterhaltsgewährung im Sinne des Freizügigkeitsrechts setzt - wie ausgeführt - das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses voraus; diese Abhängigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die grundsätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass der materielle Unterhalt des Familienangehörigen durch den Unionsbürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, oder durch dessen Ehegatten sichergestellt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 57;… Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 21 ff.;… Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 35).

    Rn. 62 (2) Es kann dahinstehen, ob der Fortbestand eines zuvor gegebenen materiellen Abhängigkeitsverhältnisses im Aufnahmemitgliedstaat in Fortentwickelung der Rechtsprechung des EuGH auch allein dadurch begründet werden kann, dass eine emotionale oder physische Abhängigkeit besteht (vgl. in diese Richtung bei Inanspruchnahme von Invaliditätshilfe: Schlussanträge der Generalanwältin Capeta im Verfahren C-488/21, GV, Rn. 54, 58 ff., 70 ff.).

    Das Berufungsgericht legt die Rechtsprechung des EuGH (vgl. zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen: Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 69;… Urt. v. 18.6.1987, 316/85, Lebon, Slg. 1987, 2832, juris Rn. 20 ff.) dahingehend aus, dass die Inanspruchnahme von Rechten, die einem freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen nach der Freizügigkeitsrichtlinie zustehen, nicht dazu führen darf, dass dies dem Betroffenen die Eigenschaft eines Familienangehörigen nimmt.

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    Dies widerspräche dem Grundsatz, dass das Freizügigkeitsrecht unabhängig von einer Erteilung durch den Aufnahmemitgliedstaat besteht und es für seine Entstehung auch keines entsprechenden Antrags bedarf, sondern sein Bestehen (nur) deklaratorisch durch den Aufnahmemitgliedstaat festgestellt wird (vgl. zum Freizügigkeitsrecht des Ehegatten: EuGH, Urt. v. 25.7.2002, C-459/99, MRAX, InfAuslR 2002, 417, juris Rn. 74).

    Eine solche Auslegung widerspräche zudem dem Grundsatz, dass die Verweigerung des Rechts auf Aufenthalt als freizügigkeitsberechtigte Person nicht darauf gestützt werden kann, dass die Person die Formalitäten in Bezug auf die Ausländerüberwachung, nicht erfüllt hat (vgl. zum Freizügigkeitsrecht des Ehegatten: EuGH, Urt. v. 25.7.2002, a.a.O., Rn. 78, 80).

    Denn der EuGH stellt in der Entscheidung MRAX (Urt. v. 25.7.2002, a.a.O., Rn. 59) ausdrücklich fest, dass zwischen dem Recht auf Einreise aufgrund des Freizügigkeitsrechts und der Ausübung des Rechts auf Einreise zu unterscheiden ist und dass die Ausübung des Rechts auf Einreise vom Besitz eines Visums abhängig gemacht werden kann.

    Der EuGH (Urt. v. 25.7.2002, a.a.O., Rn. 78) hält jedoch die Verweigerung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, also nach deutschem Recht die Verweigerung der Ausstellung einer Aufenthaltskarte, wegen eines Verstoßes gegen die Visumspflicht angesichts der Tatsache, dass die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten ist, für unionsrechtswidrig, weil dies den Kern des unmittelbar durch das Unionsrecht verliehenen Rechts auf Aufenthalt antaste und offensichtlich außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehe.

  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    Dabei reicht es aus, dass nur ein (substantieller) Teil des erforderlichen Unterhalts geleistet wird; die ergänzende Inanspruchnahme von Sozialleistungen steht dem Abhängigkeitsverhältnis nicht entgegen (EuGH, Urt. v. 18.6.1987, 316/85, Lebon, Slg. 1987, 2832, juris Rn. 20;… vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2015, 1 C 22.14, InfAuslR 2015, 420, juris 24).

    Das Berufungsgericht legt die Rechtsprechung des EuGH (…vgl. zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen: Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 69; Urt. v. 18.6.1987, 316/85, Lebon, Slg. 1987, 2832, juris Rn. 20 ff.) dahingehend aus, dass die Inanspruchnahme von Rechten, die einem freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen nach der Freizügigkeitsrichtlinie zustehen, nicht dazu führen darf, dass dies dem Betroffenen die Eigenschaft eines Familienangehörigen nimmt.

    Eine solche Lösung würde es in der Praxis dem Familienangehörigen, dem Unterhalt gewährt wird, verbieten, diese Leistung zu beantragen, und dadurch die dem Wanderarbeitnehmer zuerkannte Gleichbehandlung beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 1987, Lebon, C-316/85, Rn. 20)".

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    Der Begriff "begleiten oder ihm nachziehen" impliziert eine im Sinne des Ehe- und Familienschutzes schutzwürdige tatsächliche Beziehung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2015, 1 C 22.14, NVwZ-RR 2015, 910, juris Rn. 23).

    Dabei reicht es aus, dass nur ein (substantieller) Teil des erforderlichen Unterhalts geleistet wird; die ergänzende Inanspruchnahme von Sozialleistungen steht dem Abhängigkeitsverhältnis nicht entgegen (…EuGH, Urt. v. 18.6.1987, 316/85, Lebon, Slg. 1987, 2832, juris Rn. 20; vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2015, 1 C 22.14, InfAuslR 2015, 420, juris 24).

  • EuGH, 11.04.2019 - C-483/17

    Tarola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    In diesem Fall bleibt die Erwerbstätigeneigenschaft erhalten, sofern sich der Unionsbürger dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung stellt (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1, Satz 2 FreizügG/EU a.F.; vgl. EuGH, Urt. v. 11.4.2019, C-483/17, Tarola, InfAuslR 2019, 232, juris Rn. 27).

    Der Umstand, dass der Stiefvater der Klägerin ausweislich des Rentenversicherungsverlaufs bereits ab dem 20. Mai 2019 erneut Arbeit gefunden hatte, belegt zudem, dass er zum damaligen Zeitpunkt auch fähig war, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 11.4.2019, C-483/17, Tarola, InfAuslR 2019, 232, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    Rn. 26 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung des Bestehens eines Anspruchs auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts (zur Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen eines unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts: BVerwG, Urt. v. 31.5.2012, 10 C 8.12, InfAuslR 2012, 348, juris Rn. 13;… zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte mit Wirkung für die Zukunft: BVerwG, Urt. v. 23.9.2020, 1 C 27.19, InfAuslR 2021, 50, juris Rn. 17;… VGH Mannheim, Urt. v. 5.7.2023, 12 S 1835/21, InfAuslR 2024, 61, juris Rn. 67).

    Rn. 38 Der Stiefvater der Klägerin hat nach Aktenlage zudem ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU erworben, da er sich nach dem Rentenversicherungsverlauf seit dem 1. Juni 2017 ständig rechtmäßig als freizügigkeitsberechtigter Arbeitnehmer im Bundesgebiet aufgehalten hat; die dem Rentenversicherungsverlauf zu entnehmenden kurzen Zeiten, in denen der Stiefvater der Klägerin weder erwerbstätig noch als arbeitssuchend gemeldet war (9.9. - 24.9.2017; 11.5. - 20.5.2019; 1.10 - 31.10.2019; 26.3. - 12.4.2021), berühren nach § 4a Abs. 6 Nr. 1 FreizügG/EU den ständigen Aufenthalt nicht (…vgl. Gerstner-Heck in: Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, Stand 15.1.2024, § 4a FreizügG/EU Rn. 20;… Tewocht in: Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand 1.10.2021, zu § 4a FreizügG/EU Rn. 39;… Dienelt in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 4a FreizügG/EU Rn. 84 ff.; vgl. zu den Voraussetzungen eines Daueraufenthaltsrechts: BVerwG, Urt. v. 31.5.2012, 10 C 8.12, InfAuslR 2012, 348, juris Rn. 15 ff.).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    Der nachziehende Familienangehörige ist dabei nicht verpflichtet, mit dem Unionsbürger unter demselben Dach zusammenzuwohnen, sondern es genügt, dass sich beide in demselben Mitgliedstaat aufhalten, in dem der Unionsbürger wohnt, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht (vgl. zu getrenntlebenden Ehegatten bis zur Scheidung: EuGH, Urt. v. 16.7.2015, C-218/14, Singh u.a., NVwZ 2015, 1431, juris Rn. 54 ff. m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28.3.2019, 1 C 9.18, BVerwGE 165, 128, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
    Der nachziehende Familienangehörige ist dabei nicht verpflichtet, mit dem Unionsbürger unter demselben Dach zusammenzuwohnen, sondern es genügt, dass sich beide in demselben Mitgliedstaat aufhalten, in dem der Unionsbürger wohnt, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht (…vgl. zu getrenntlebenden Ehegatten bis zur Scheidung: EuGH, Urt. v. 16.7.2015, C-218/14, Singh u.a., NVwZ 2015, 1431, juris Rn. 54 ff. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28.3.2019, 1 C 9.18, BVerwGE 165, 128, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 1.93

    Aufenthaltsrecht - Freizügigkeit des Verwandten - Mittel zum Lebensunterhalt - …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - 2 M 54/15

    Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2018 - L 4 AS 913/17

    Anspruch des Familienangehörigen eines aufenthaltsberechtigten Unionsbürgers auf …

  • VG Hamburg, 04.07.2014 - 9 K 2066/12

    Familiennachzug zu daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen, die mit …

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von …

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines …

  • EuGH, 05.09.2012 - C-83/11

    Rahman u.a. - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem …

  • EuGH, 25.06.2013 - C-432/12

    Leifheit / OHMI - Vermop Salmon (Twist System) - Streichung

  • OVG Hamburg, 08.09.2022 - 6 So 35/22

    Freizügigkeitsberechtigung von Familienangehörigen Freizeitzügigkeitsberechtigter

  • VG Düsseldorf, 22.07.2025 - 27 K 2950/23
    Rn. 96 Vgl. zu der Konstellation eines Verwandten, der das 21. Lebensjahr bereits bei Einreise vollendet hat und zu diesem Zeitpunkt Unterhalt erhalten hat, dessen finanzielle Unterstützung aber später entfällt: OVG Hamburg, Urteil vom 25. April 2024 - 6 Bf 133/23 -, juris, Rn. 64 ff., insbesondere Rn. 68; ferner EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-488/21 - Rn. 69 und 72 zur Normkonkurrenz mit dem Recht aus Art. 7 Abs. 2 Verordnung Nr. 492/2011 auf die Inanspruchnahme von sozialen Vergünstigungen, welche dazu führen, dass kein Unterhalt mehr vom Unionsbürger gewährt wird.

    Rn. 100 Vgl. EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-423/12 -, juris, Rn. 31 f., sowie nachfolgend Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-488/21 -, juris, Rn. 69 und 72 zum Recht aus Art. 7 Abs. 2 Verordnung Nr. 492/2011 auf die Inanspruchnahme von sozialen Vergünstigungen; OVG Hamburg, Urteil vom 25. April 2024 - 6 Bf 133/23 -, juris, Rn. 64 ff., insbesondere Rn. 68.

    Rn. 104 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 - juris, Rn. 20 f.; OVG Hamburg, Urteil vom 25. April 2024 - 6 Bf 133/23 -, juris, Rn. 42; Tewocht, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 44. Edition, Stand: 1. April 2025, § 3 FreizügG/EU Rn. 6.

  • VG München, 17.04.2025 - M 27 K 23.3732

    Ausländerrecht, Bosnische Staatsangehörige, Freizügigkeitsrecht, …

    Gemäß § 3 Abs. 1 FreizügG/EU kann das Freizügigkeitsrecht aber nur vom Unionsbürger selbst, nicht jedoch von dessen freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen abgeleitet werden; die Möglichkeit eines "Kettennachzugsanspruchs" besteht nicht (vgl. OVG Hamburg, U.v. 25.4.2024 - 6 Bf 133/23 - juris Rn. 39 m.w.N.).
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