Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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SG §§ 18, 30 Abs. 1, § 31 Abs. 1; USG § 7a; WSG § 1 Abs. 1, § 4; ZDG § 19 Abs. 3, §§ 31, 35 Abs. 1;
Beschäftigungsstelle; Fürsorgepflicht; Geldleistungsanspruch; Gemeinschaftsunterkunft; Heimschlaferlaubnis; Mietkosten; Sachleistungsanspruch; Schadensersatz; dienstliche Unterkunft; Zivildienstleistender - openjur.de
Beschäftigungsstelle; Fürsorgepflicht; Geldleistungsanspruch; Gemeinschaftsunterkunft; Heimschlaferlaubnis; Mietkosten; Sachleistungsanspruch; Schadensersatz; dienstliche Unterkunft; Zivildienstleistender.
- Bundesverwaltungsgericht
SG §§ 18; 30 Abs. 1; § 31 Abs. 1
Beschäftigungsstelle; Beschäftigungsstelle; Fürsorgepflicht; Fürsorgepflicht; Geldleistungsanspruch; Gemeinschaftsunterkunft; Heimschlaferlaubnis; Heimschläfer; Kosten; Miete; Mietkosten; Sachleistung; Sachleistungsanspruch; Schadensersatz; Schadensersatz; Unterkunft; ... - rechtsinformationen.bund.de
Keine Mietkosten für das Jugendzimmer eines Zivildienstleistenden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 SG, § 30 Abs 1 S 1 SG, § 31 Abs 1 S 2 SG, § 7a USG, § 1 Abs 1 S 1 WSG
Keine Mietkosten für das Jugendzimmer eines Zivildienstleistenden - Wolters Kluwer
Herleitung eines Anspruchs auf Übernahme von Mietkosten für die private Unterkunft eines Zivildienstleistenden mit sogenannter Heimschlaferlaubnis aus der allgemeinen Fürsorgepflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herleitung eines Anspruchs auf Übernahme von Mietkosten für die private Unterkunft eines Zivildienstleistenden mit sogenannter Heimschlaferlaubnis aus der allgemeinen Fürsorgepflicht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss Bund Mietkosten für Jugendzimmer eines Zivis übernehmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Der Bund muss keine Mietkosten für das Jugendzimmer eines Zivildienstleistenden übernehmen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Jugendzimmer eines Zivildienstleistenden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bund muss keine Mietkosten für das Jugendzimmer eines Zivildienstleistenden übernehmen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss der Bund Mietkosten für Jugendzimmer eines Zivis übernehmen? (IMR 2011, 178)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2011, 10
- NVwZ 2011, 511
- DÖV 2011, 580
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Sie kann grundsätzlich auch Grundlage für Ansprüche des Dienstpflichtigen auf Leistungen des Dienstherrn sein (Urteile vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 112.86 - Buchholz 448.11 § 4 ZDG Nr. 3 S. 17 und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3 S. 2;… Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 78 Rn. 7 ff.).Auch wenn diese Bedingungen erfüllt sind, liegt es - zweitens - weitgehend im Ermessen des Dienstherrn, ob und wie er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu Gunsten des Dienstpflichtigen tätig werden will; einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung hat der Dienstpflichtige nur dann, wenn er bei ihrem Unterbleiben unzumutbaren Belastungen ausgesetzt wäre, die den Wesenskern der Fürsorgepflicht beeinträchtigen würden (Urteile vom 10. Februar 1972 - BVerwG 2 C 4.72 - Buchholz 235 § 36 BBesG Nr. 3 S. 5, vom 28. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 98.80 - Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 3 S. 5 - insoweit in BVerwGE 66, 330 ff. nicht abgedruckt - und vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 310 f. bzw. S. 3).
Schließlich können - drittens - aus der allgemeinen Fürsorgepflicht Ansprüche gegen den Dienstherrn dann nicht hergeleitet werden, wenn dessen einschlägige Leistungspflichten speziell und abschließend festgelegt sind (…Urteile vom 10. Februar 1972 a.a.O. S. 2 und vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 310 bzw. S. 2).
Rn. 20 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamten- und Soldatenrecht (Urteile vom 24. August 1961 - BVerwG 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 1 S. 3…, vom 30. August 1973 a.a.O. S. 54 bzw. S. 5, vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 311 f. bzw. S. 3 und vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 5.04 - BVerwGE 123, 175 = Buchholz 239.1 § 3 BeamtVG Nr. 3 S. 15 ff.) ist anerkannt, dass eine schuldhafte Verletzung der allgemeinen Fürsorgepflicht oder einer sonstigen Pflicht aus dem Dienstverhältnis durch den Dienstherrn einen Anspruch des Dienstpflichtigen auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens begründen kann.
- BVerwG, 28.12.1982 - 6 C 98.80
Sanitätsoffiziere - Berufsständische Kammer - Beitragszahlung - …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Rn. 12 Zusatzleistungen des Dienstherrn kraft Fürsorge sind jedoch - erstens - nur dann statthaft, wenn der Dienstpflichtige einer dienstlich veranlassten Belastung ausgesetzt ist oder einen Nachteil erleidet, dem kein ausgleichender Vorteil gegenübersteht, und wenn dies seine Ursache ausschließlich in der Sphäre des Dienstes hat (Urteile vom 28. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 98.80 - BVerwGE 66, 330 = Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 3 S. 4 f. …und vom 21. Oktober 1988 a.a.O. S. 17).Auch wenn diese Bedingungen erfüllt sind, liegt es - zweitens - weitgehend im Ermessen des Dienstherrn, ob und wie er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu Gunsten des Dienstpflichtigen tätig werden will; einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung hat der Dienstpflichtige nur dann, wenn er bei ihrem Unterbleiben unzumutbaren Belastungen ausgesetzt wäre, die den Wesenskern der Fürsorgepflicht beeinträchtigen würden (Urteile vom 10. Februar 1972 - BVerwG 2 C 4.72 - Buchholz 235 § 36 BBesG Nr. 3 S. 5, vom 28. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 98.80 - Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 3 S. 5 - insoweit in BVerwGE 66, 330 ff. nicht abgedruckt - …und vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 310 f. bzw. S. 3).
- BVerwG, 30.08.1973 - II C 5.72
Rechtswegeröffnung für eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Diese Verpflichtung des Dienstherrn nach Soldatenrecht entspricht der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (vgl. Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 5.72 - BVerwGE 44, 52 = Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 4 S. 5;… Walz, in: Walz/Eichen/Sohm, SG, 2. Aufl. 2010, § 31 Rn. 3).Rn. 20 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamten- und Soldatenrecht (Urteile vom 24. August 1961 - BVerwG 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 1 S. 3, vom 30. August 1973 a.a.O. S. 54 bzw. S. 5…, vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 311 f. bzw. S. 3 und vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 5.04 - BVerwGE 123, 175 = Buchholz 239.1 § 3 BeamtVG Nr. 3 S. 15 ff.) ist anerkannt, dass eine schuldhafte Verletzung der allgemeinen Fürsorgepflicht oder einer sonstigen Pflicht aus dem Dienstverhältnis durch den Dienstherrn einen Anspruch des Dienstpflichtigen auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens begründen kann.
- BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 112.86
Zivildienst - Krankenhaus - Arzt - Haftpflichtversicherung
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Sie kann grundsätzlich auch Grundlage für Ansprüche des Dienstpflichtigen auf Leistungen des Dienstherrn sein (Urteile vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 112.86 - Buchholz 448.11 § 4 ZDG Nr. 3 S. 17 und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3 S. 2;… Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 78 Rn. 7 ff.).Rn. 12 Zusatzleistungen des Dienstherrn kraft Fürsorge sind jedoch - erstens - nur dann statthaft, wenn der Dienstpflichtige einer dienstlich veranlassten Belastung ausgesetzt ist oder einen Nachteil erleidet, dem kein ausgleichender Vorteil gegenübersteht, und wenn dies seine Ursache ausschließlich in der Sphäre des Dienstes hat (Urteile vom 28. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 98.80 - BVerwGE 66, 330 = Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 3 S. 4 f. und vom 21. Oktober 1988 a.a.O. S. 17).
- BVerwG, 10.02.1972 - II C 4.72
Kostentragung der Umpaspelierung der Dienstbekleidung - Änderung der schon …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Auch wenn diese Bedingungen erfüllt sind, liegt es - zweitens - weitgehend im Ermessen des Dienstherrn, ob und wie er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu Gunsten des Dienstpflichtigen tätig werden will; einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung hat der Dienstpflichtige nur dann, wenn er bei ihrem Unterbleiben unzumutbaren Belastungen ausgesetzt wäre, die den Wesenskern der Fürsorgepflicht beeinträchtigen würden (Urteile vom 10. Februar 1972 - BVerwG 2 C 4.72 - Buchholz 235 § 36 BBesG Nr. 3 S. 5, vom 28. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 98.80 - Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 3 S. 5 - insoweit in BVerwGE 66, 330 ff. nicht abgedruckt - …und vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 310 f. bzw. S. 3).Schließlich können - drittens - aus der allgemeinen Fürsorgepflicht Ansprüche gegen den Dienstherrn dann nicht hergeleitet werden, wenn dessen einschlägige Leistungspflichten speziell und abschließend festgelegt sind (Urteile vom 10. Februar 1972 a.a.O. S. 2 …und vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 310 bzw. S. 2).
- BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Den Dienstherrn trifft grundsätzlich keine aus der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für die Dienstpflichtigen einschlägigen Vorschriften, vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Dienstpflichtigen vorausgesetzt werden können oder die sich der Dienstpflichtige unschwer selbst verschaffen kann (vgl. zur beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht: Urteil vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 113 S. 8). - BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92
Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Diesem Vorschlag kam objektiv der Erklärungsgehalt zu, dass der Kläger während der Ableistung seines Zivildienstes in der von ihm bevorzugten Einrichtung keine dienstliche Unterkunft benötige, weil er weiter ohne Verursachung eines erhöhten Aufwandes und deshalb kostenlos (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 150/92 - NJW 1994, 938 ) in seinem Elternhaus wohnen werde. - BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Rn. 20 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamten- und Soldatenrecht (Urteile vom 24. August 1961 - BVerwG 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 1 S. 3…, vom 30. August 1973 a.a.O. S. 54 bzw. S. 5…, vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 311 f. bzw. S. 3 und vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 5.04 - BVerwGE 123, 175 = Buchholz 239.1 § 3 BeamtVG Nr. 3 S. 15 ff.) ist anerkannt, dass eine schuldhafte Verletzung der allgemeinen Fürsorgepflicht oder einer sonstigen Pflicht aus dem Dienstverhältnis durch den Dienstherrn einen Anspruch des Dienstpflichtigen auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens begründen kann. - BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Rn. 20 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamten- und Soldatenrecht (Urteile vom 24. August 1961 - BVerwG 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 1 S. 3…, vom 30. August 1973 a.a.O. S. 54 bzw. S. 5…, vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 311 f. bzw. S. 3 und vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 5.04 - BVerwGE 123, 175 = Buchholz 239.1 § 3 BeamtVG Nr. 3 S. 15 ff.) ist anerkannt, dass eine schuldhafte Verletzung der allgemeinen Fürsorgepflicht oder einer sonstigen Pflicht aus dem Dienstverhältnis durch den Dienstherrn einen Anspruch des Dienstpflichtigen auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens begründen kann. - BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 25.06
Zivildienst, Wehrdienst, Einberufung, Diensteintritt, Dienstantritt, …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Rn. 16 Diese Argumentation verkennt, dass sich Zivil- und Wehrdienstleistende hinsichtlich ihres Unterkunftsbedarfs und dessen Finanzierung durch den Staat im Wesentlichen in derselben Lage befinden (so bereits: Urteil vom 18. April 2007 - BVerwG 6 C 25.06 - Buchholz 448.3 § 7a USG Nr. 6 Rn. 16). - BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71
Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung …
- OVG Bremen, 16.05.1989 - 2 BA 11/89
- BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 6.77
Genehmigung zur Übernachtung außerhalb der dienstlichen Unterkunft - …
- OVG Sachsen, 14.03.2012 - 5 A 199/09
Anspruch eines Zivildienstleistenden auf Mietbeihilfe nach dem USG für das …
Er richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für den Zivildienst, und nicht gegen die Dienststelle (hier die Heimatstadt des Klägers), auch wenn die Dienststelle gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 ZDG letztlich die Kosten für die Dienstunterkunft zu tragen hat (…OVG NRW, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 1 A 2175/07 -, juris Rn. 39 bis 42, m. w. N.; nachgehend: BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2011 - 6 C 1/10 -, ZFSH/SGB 2011, 215 ff.).Alternativ kann das Bundesamt den Sachleistungsanspruch dadurch erfüllen, dass es den Dienstleistenden mittels Änderung des Einberufungsbescheids oder mittels Versetzung einer Dienststelle mit eigenen Unterkünften zuweist (von denen es bundesweit genügend gibt) und gemäß § 31 ZDG das Wohnen in der Dienstunterkunft anordnet (so ausdrücklich: BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2011 - 6 C 1/10 -, juris Rn. 16 bis 18 = ZFSH/SGB 2011, 215 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 A 403/09
Gewährung einer Mietbeihilfe als Unterhaltssicherungsleistung für die Zeit des …
Rn. 33 Vgl. zu diesem Anspruch und seiner grundsätzlichen Realisierungsmöglichkeit BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 6 C 1.10 -, juris Rn. 13 ff., 18; ausführlich auch OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 1 A 2175/07 -, juris Rn. 46, 55, 71, 81 ff., 95 ff.Rn. 38 Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 6 C 1.10 -, juris Rn. 27.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 5.11 (6 C 1.10) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines Zahlungsanspruchs aufgrund einer speziellen und abschließenden, einen Rückgriff auf die allgemeine Fürsorgepflicht ausschließenden gesetzlichen Regelung
- rechtsportal.de
Ausschluss eines Zahlungsanspruchs aufgrund einer speziellen und abschließenden, einen Rückgriff auf die allgemeine Fürsorgepflicht ausschließenden gesetzlichen Regelung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 24.05.2007 - 1 K 1213/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 2175/07
- BVerwG, 20.01.2010 - 6 C 1.10
- BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
- BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 5.11 (6 C 1.10)
- BVerfG, 10.08.2011 - 2 BvR 927/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
Gleichzeitige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Beamter auf Zeit
Auszug aus BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 5.11
Rn. 8 Abgesehen davon, dass der Anwendungsbereich der Anhörungsrüge auf die Geltendmachung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710 ), liegt die geltend gemachte Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) in der Sache nicht vor. - BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07
Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein …
Auszug aus BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 5.11
Zwar kann ein vorheriger Hinweis auf einen wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkt geboten sein, wenn erst durch diesen den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu einem sachlich fundierten Vortrag gegeben wird (Beschluss vom 6. November 2007 - BVerwG 8 C 17.07 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.01.2010 - 6 C 1.10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
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Verfahrensgang
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