Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; VwGO § 137 Abs. 1, § 142 Abs. 1 Satz 1, § 173 Satz 1; ZPO § 560
Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung an ADHS
- rechtsinformationen.bund.de
Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung an ADHS
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung an ADHS - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung an ADHS
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 3, Art. 12 GG
Berufsbezogene Prüfung; Rücktritt; Dauerleiden; Chancengleichheit; ADHS - doev.de
Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung an ADHS
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsbezogene Prüfung; Modulprüfung; Bachelorstudium; Prüfungszweck; krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; vorübergehende Beeinträchtigung; individuelle Leistungsfähigkeit; Dauerleiden; Leistungsfähigkeit prägende Beeinträchtigungen; Berufswahlfreiheit; ...
- rechtsportal.de
Berufsbezogene Prüfung; Modulprüfung; Bachelorstudium; Prüfungszweck; krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; vorübergehende Beeinträchtigung; individuelle Leistungsfähigkeit; Dauerleiden; Leistungsfähigkeit prägende Beeinträchtigungen; Berufswahlfreiheit; ...
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Rücktritt von Prüfungen - Rücktritt wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Rücktritt von Prüfungen wegen ADHS - Kein Rücktritt von Prüfungen wegen ADHS
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rücktritt von einer Prüfung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
- juraforum.de (Kurzinformation)
Dauerleiden ADHS ist kein Grund für einen Prüfungsrücktritt
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 3, Art. 12 GG
Berufsbezogene Prüfung; Rücktritt; Dauerleiden; Chancengleichheit; ADHS
Verfahrensgang
- VG Arnsberg - 9 K 2666/17
- VG Arnsberg, 01.09.2016 - 9 K 2666/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2071/16
- BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 14 A 2071/16
- BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Papierfundstellen
- BVerwGE 171, 334
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85
Prüfung - Dauerleiden
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48 und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 ; Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84, vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f. und vom 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176 S. 133 f.).Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es mit Blick auf den Prüfungszweck, über derartige Leistungsmängel hinwegzusehen und die der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Prüfungsleistung unberücksichtigt zu lassen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. August 1968 - 7 B 23.68 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 34 S. 3 f., vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 und vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit gebietet nicht, dem Prüfling schon bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs die Möglichkeit einer erneuten Prüfung offenzuhalten, weil er insoweit nicht von den ihm zurechenbaren Risiken im Hinblick auf ungewisse Möglichkeiten einer späteren Heilung oder Symptomfreiheit entlastet werden muss (so bereits zu Dauerleiden mit erheblichen Schwankungen: BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f.).
- BVerwG, 03.07.1995 - 6 B 34.95
Klage gegen das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung in der zahnärztlichen …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48 und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 ; Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84, vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f. und vom 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176 S. 133 f.).Nicht erfasst sind Beeinträchtigungen der individuellen Leistungsfähigkeit aufgrund von Prüfungsstress und Examenspsychosen, da sie ihre Ursache in der Persönlichkeit des Prüflings haben, dem allgemeinen Lebensrisiko bzw. dem Risikobereich des Prüflings zugerechnet werden und die Folgen derartiger Beeinträchtigungen für die Prüfungsleistungen nicht quantifizierbar sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48; vom 6. Juli 1979 - 7 C 26.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 116 S. 185 und vom 28. November 1980 - 7 C 54.78 - BVerwGE 61, 211 ; Beschluss vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es mit Blick auf den Prüfungszweck, über derartige Leistungsmängel hinwegzusehen und die der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Prüfungsleistung unberücksichtigt zu lassen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. August 1968 - 7 B 23.68 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 34 S. 3 f., vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 und vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).
- BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61
Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Da die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes dem Prüfling im Vergleich zu den anderen Prüflingen eine weitere Chance zur Erbringung des Befähigungsnachweises eröffnet, darf die Anwendung der Rücktrittsregelung zu keiner gegenüber den anderen Prüflingen ungerechtfertigten Bevorzugung und nicht zu ungleichen Erfolgschancen führen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 47 f. und vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ).Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48 und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 ; Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84, vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f. und vom 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176 S. 133 f.).
Nicht erfasst sind Beeinträchtigungen der individuellen Leistungsfähigkeit aufgrund von Prüfungsstress und Examenspsychosen, da sie ihre Ursache in der Persönlichkeit des Prüflings haben, dem allgemeinen Lebensrisiko bzw. dem Risikobereich des Prüflings zugerechnet werden und die Folgen derartiger Beeinträchtigungen für die Prüfungsleistungen nicht quantifizierbar sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48; vom 6. Juli 1979 - 7 C 26.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 116 S. 185 und vom 28. November 1980 - 7 C 54.78 - BVerwGE 61, 211 ; Beschluss vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).
- BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14
Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Zudem müssen die Prüfer an die gezeigten Prüfungsleistungen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab ohne Rücksicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Prüflings anlegen, um aufgrund von Bewertungsrelationen zwischen den Leistungen die für die Notenbildung unverzichtbaren Mindest- und Durchschnittsanforderungen zu bestimmen (siehe BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 - BVerwGE 152, 330 Rn. 21).Aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erwächst kein genereller Anspruch auf Anerkennung eines Rücktrittsgrundes im Falle eines Dauerleidens, weil die hierdurch herbeigeführte Bevorzugung behinderter Prüflinge mit dem Prüfungszweck und dem prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit kollidiert (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 - BVerwGE 152, 330 Rn. 30).
- BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98
Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Der Eingriff ist gerechtfertigt, weil mit der Prüfung der Nachweis von in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen erbracht werden soll, die für die Berufsausübung erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ;… vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 - Buchholz 451.33 SprG Nr. 4 Rn. 11 …und vom 21. Juni 2017 - 6 C 4.16 - BVerwGE 159, 171 Rn. 11).Da die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes dem Prüfling im Vergleich zu den anderen Prüflingen eine weitere Chance zur Erbringung des Befähigungsnachweises eröffnet, darf die Anwendung der Rücktrittsregelung zu keiner gegenüber den anderen Prüflingen ungerechtfertigten Bevorzugung und nicht zu ungleichen Erfolgschancen führen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 47 f. und vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ).
- BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 4.16
Beeinträchtigung des Wissenschaftsbetriebs; Berufsfreiheit; Bestechung von …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Der Eingriff ist gerechtfertigt, weil mit der Prüfung der Nachweis von in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen erbracht werden soll, die für die Berufsausübung erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ;… vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 - Buchholz 451.33 SprG Nr. 4 Rn. 11 und vom 21. Juni 2017 - 6 C 4.16 - BVerwGE 159, 171 Rn. 11).Denn die Prüfung ist kein Selbstzweck, sondern dient mit Blick auf die zukünftige Berufsausübung des Prüflings dem Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zum Erwerb einer bestimmten Qualifikation notwendig sind (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 4.16 - BVerwGE 159, 171 Rn. 11).
- VG Freiburg, 30.08.2007 - 2 K 1667/07
Keine Nachteilsausgleich durch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Klausur im …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Nicht zu entscheiden ist auch, ob im Falle einer Erkrankung an ADHS die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei berufsbezogenen Prüfungen ausgeschlossen ist, weil sich die Beeinträchtigungen auf eine Fähigkeit beziehen, die mit der Prüfung nachzuweisen ist (so OVG Münster…, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 14 E 680/14 - juris Rn. 6 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 16; VG Berlin…, Urteil vom 20. September 2017 - 12 K 488.16 - juris Rn. 18; VG Freiburg, Beschluss vom 30. August 2007 - 2 K 1667/07 - juris Rn. 8; VG Würzburg…, Urteil vom 29. November 2017 - W 2 K 16.28 4 - juris Rn. 34 f.). - OVG Niedersachsen, 24.06.2019 - 2 ME 570/19
ADHS; ADS; Behinderung; Chancengleichheit; chronische Erkrankung; …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Nicht zu entscheiden ist auch, ob im Falle einer Erkrankung an ADHS die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei berufsbezogenen Prüfungen ausgeschlossen ist, weil sich die Beeinträchtigungen auf eine Fähigkeit beziehen, die mit der Prüfung nachzuweisen ist (so OVG Münster…, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 14 E 680/14 - juris Rn. 6 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 16; VG Berlin…, Urteil vom 20. September 2017 - 12 K 488.16 - juris Rn. 18; VG Freiburg…, Beschluss vom 30. August 2007 - 2 K 1667/07 - juris Rn. 8; VG Würzburg…, Urteil vom 29. November 2017 - W 2 K 16.28 4 - juris Rn. 34 f.). - BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81
Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Zum anderen soll vermieden werden, dass die Berufung auf den Anspruch auf Nachteilsausgleich missbräuchlich erfolgt, um sich unter Verletzung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1969 - 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 , vom 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; ebenso im Falle der Geltendmachung einer nicht für ausreichend erachteten Ausgleichsmaßnahme: Quapp, DVBl 2018, 80 ). - BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
Auszug aus BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Zum anderen soll vermieden werden, dass die Berufung auf den Anspruch auf Nachteilsausgleich missbräuchlich erfolgt, um sich unter Verletzung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1969 - 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 , vom 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; ebenso im Falle der Geltendmachung einer nicht für ausreichend erachteten Ausgleichsmaßnahme: Quapp, DVBl 2018, 80 ). - BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67
Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - 14 E 680/14
Klage gegen eines Prüfungsbescheid des Landesjustizprüfungsamtes; Voraussetzungen …
- VG Berlin, 20.09.2017 - 12 K 488.16
Feststellung, dass das Bachelorstudium der Politikwissenschaft endgültig nicht …
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
- BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18
Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
- BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15
Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; …
- BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17
Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit; …
- BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
- BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
- BVerwG, 28.11.1980 - 7 C 54.78
Arzt - Lösungsfeld - Antwortbogen - Prüfungschance - Schreibversehen - …
- BVerwG, 06.08.1968 - VII B 23.68
- BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82
Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses der Zweitwiederholung der ersten juristischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 6 B 986/21
Nachteilsausgleich; Schreibzeitverlängerung; juristischer Vorbereitungsdienst; …
Rn. 27 Vgl. zum Prüfungsrücktritt aufgrund eines Dauerleidens BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1.20 -, GewArch 2021, 246 = juris Rn. 24, wonach in einem solchen Fall allenfalls ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen. - OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20
ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich
Zum anderen ist auf der Grundlage des Vortrags in der Antragsbegründung und des bisherigen Sach- und Streitstandes jedenfalls nicht ersichtlich, dass bei dem Kläger in absehbarer Zeit eine Heilung oder wesentliche Symptomfreiheit zu erwarten ist (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Urt. v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 -, juris Rn. 23). - VG Ansbach, 29.11.2021 - AN 2 K 21.00348
Berücksichtigung von Dauerleiden bei Prüfungen
Rn. 46 bb) Die Vorschriften nach § 4 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 5 Satz 3 … sind im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678) verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. teleologisch zu reduzieren, dass die Annahme eines Nichtvertretenmüssens bzw. ein Ruhen der Bearbeitungsfrist bei Dauerleiden nicht in Betracht kommt.Den Prüflingen muss etwa eine gleiche Anzahl an Prüfungsversuchen zustehen und die Prüfer müssen an die Prüfungsleistungen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab ohne Rücksicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Prüflings anlegen (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678 Rn. 17).
So kommt etwa die Anerkennung eines Rücktritts wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit in Betracht, wenn der Prüfling auf Grund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen (vgl. BVerwG U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678 Rn. 18).
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es mit Blick auf den Prüfungszweck über derartige Leistungsmängel hinwegzusehen und die der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Prüfungsleistung unberücksichtigt zu lassen (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678 Rn. 17).
- BVerwG, 01.10.2025 - 6 CN 1.24
Nordrhein-westfälische Ersatzschulverordnung in Teilen unwirksam
Rn. 55 (1) Eine Prüfung dient dem Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zum Erwerb einer bestimmten Qualifikation notwendig sind (…BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2017 - 6 C 4.16 - BVerwGE 159, 171 Rn. 11 und vom 24. Februar 2021 - 6 C 1.20 - BVerwGE 171, 334 Rn. 22). - OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 2 LB 280/20
Klage gegen das endgültige Nichtbestehen einer leistungsnachweispflichtigen …
Der nachträgliche Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustandes nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit zu zeigen und er diese Beeinträchtigung während der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.2021 - 6 C 1.20 - juris, Rn. 18 m.w.N.).Nicht erfasst sind Beeinträchtigungen der individuellen Leistungsfähigkeit aufgrund von Prüfungsstress und Examenspsychosen, da sie ihre Ursache in der Persönlichkeit des Prüflings haben, dem allgemeinen Lebensrisiko bzw. dem Risikobereich des Prüflings zugerechnet werden und die Folgen derartiger Beeinträchtigungen für die Prüfungsleistungen nicht quantifizierbar sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1980 - 7 C 54.78 -, juris Rn.17;… Beschl. v. 3.7.1995 - 6 B 34.95 -, juris Rn. 7 und Urt. v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 -, juris Rn. 18).
- VGH Hessen, 02.05.2024 - 1 A 938/22
Zweite Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung wegen eines in der …
Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit ist dafür Sorge zu tragen ist, dass für alle Teilnehmer vergleichbarer Prüfungen so weit wie möglich gleiche Prüfungsbedingungen und Bewertungsmaßstäbe gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1/20 -, juris Rn. 17).Dies bedeutet auch, dass den Prüflingen grundsätzlich eine gleiche Anzahl an Prüfungsversuchen zur Verfügung stehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1/20 -, juris Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2024 - 9 S 835/24
Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung in …
Rn. 74 Schließlich spricht gegen kompetenzorientierte Modulprüfungen auch nichts unter dem Aspekt einer unverhältnismäßigen Prüfungsbelastung (…zu aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Grenzen der Prüfungsbelastung BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13 -, juris Rn. 24;… vom 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 und 174/84 - juris Rn. 60; BVerwG, Urteile vom 24.02.2021 - 6 C 1.20 -, juris Rn. 16…, vom 28.10.2020 - 6 C 8.19 -, juris Rn. 57;… Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 376; Ziffer 1.1 Abs. 1 Satz 7 Rahmenvereinbarung).Studienziele sind typischerweise nicht nur auf den Erwerb von Kenntnissen, sondern auch auf den Erwerb von Fähigkeiten gerichtet (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24.02.2021 - 6 C 1.20 -, juris Rn. 16).
- OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 697/20
Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Migräne; Attest; Beweislast; …
Derartige Dauerleiden prägen als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften vielmehr das normale Leistungsbild des Prüflings und können auch bei Berücksichtigung des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. Februar 2021 - 6 C 1.20 -, juris Rn. 19 m. w. N.).Nicht als Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne anzuerkennen sind zum anderen Beeinträchtigungen der individuellen Leistungsfähigkeit aufgrund von Prüfungsstress und Examenspsychosen, weil sie ihre Ursache in der Persönlichkeit des Prüflings haben, dem allgemeinen Lebensrisiko bzw. dem Risikobereich des Prüflings zugerechnet werden und die Folgen derartiger Beeinträchtigungen für die Prüfungsleistungen nicht quantifizierbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. Februar 2021 - 6 C 1.20 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - 6 B 1232/22
Eilrechtsschutz zur erneuten Ablegung einer Klausur im Bachelorstudiengang der …
Rn. 53 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2021 - 6 C 1.20 -, BVerwGE 171, 334 = juris Rn. 19; Sächs. OVG, Urteil vom 6.4.2022 - 5 A 697/20 -, juris Rn. 40.Rn. 55 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2021 - 6 C 1.20 -, a. a. O., juris Rn. 18; zu über eine allgemeine Examenspsychose hinausgehenden psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert: OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21.7.2014 - OVG 10 S 5.14 -, juris Rn. 18 m. w. N.
- VGH Bayern, 09.05.2022 - 7 ZB 21.1805
Kein nachträglicher krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt bei Dauerleiden (hier: …
Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris Rn. 18 m.w.N.).Ob sich die Klägerin vorliegend auf die Möglichkeit eines nachträglichen Rücktritts berufen könnte, um (ebenfalls nachträglich) einen Nachteilsausgleich wegen ihres im Prüfungszeitpunkt unerkannten Dauerleidens für die zweite Wiederholungsprüfung geltend zu machen, kann offenbleiben (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris Rn. 27 ff.).
Diese Obliegenheit des Prüflings gründet im Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Prüfungsrechtsverhältnis Anwendung beansprucht (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - juris LS 3, Rn. 28;… Jeremias in Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 283).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 19 B 539/23
Chancengleichheit; Dauerleiden; Leistungsvermögen; Nachteilsausgleich
- VGH Bayern, 02.06.2022 - 7 B 21.349
Zur Bindung der Prüfungsbehörde an amtsärztliches Zeugnis
- VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
Einsatz von Hilfsmitteln in einer mündlichen Prüfung zum Nachteilsausgleich …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2026 - 2 ME 208/25
Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit
- VG Düsseldorf, 24.04.2026 - 15 K 5200/22
- VG Freiburg, 05.08.2021 - 1 K 3332/20
Gewährung eines Nachteilsausgleichs für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen …
- VG Stuttgart, 07.04.2022 - 10 K 6237/20
Kein Anspruch auf Prüfung durch zwei Prüfer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2023 - 19 E 224/23
Erhebliche Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit eines Schülers durch …
- VG Augsburg, 21.06.2022 - Au 8 K 21.2517
Prüfungsrecht, Endgültig nicht bestandene Prüfung, Unverzüglicher …
- VG Berlin, 09.01.2024 - 12 K 294.23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - 19 B 943/21
Anspruch auf Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren wegen einer …
- VG Augsburg, 30.06.2026 - Au 8 K 25.1321
Prüfungsrecht, Modulprüfung im Fach "Digital, Process Modeling", Bewertung mit …
- VG Berlin, 06.11.2024 - 26 L 181.24
Einstweiliger Rechtschutz zur Fortsetzung einer Laufbahnausbildung im …
- VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 129.22
- VG München, 14.07.2026 - M 3 E 26.5090
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Feststellungsprüfung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2024 - 6 A 1849/22
Anspruch auf Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs der …
- VGH Hessen, 27.07.2023 - 6 A 184/23
Prüfungsunfähigkeit wegen wegen infektionsbedingter oder psychovegetativer …
- VGH Bayern, 27.05.2024 - 7 ZB 22.2202
Zu den Rechtsfolgen des Rücktritts von einer Prüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2025 - 19 A 1942/24
Lehramtsprüfung; Rücktritt; Langzeitbeurteilung; Unterrichtsbesuch
- VG Köln, 28.11.2024 - 6 K 1141/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2025 - 3 S 31.25
Genehmigung des Abschlusses der Abiturprüfung trotz Nichterfüllung der im …
- VG Ansbach, 05.07.2023 - AN 2 E 23.1305
Glaubhaftmachung einer Prüfungsbehinderung
- VG Düsseldorf, 03.05.2024 - 15 K 3295/22
- VG München, 05.07.2022 - M 3 K 18.5793
Nachteilsausgleich für eine Lese- und Rechtschreibstörung
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