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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.06.1975

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.06.1973 - VI C 15.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3428
BVerwG, 01.06.1973 - VI C 15.73 (https://dejure.org/1973,3428)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1973 - VI C 15.73 (https://dejure.org/1973,3428)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1973 - VI C 15.73 (https://dejure.org/1973,3428)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05

    Teilerlass von Erschließungsbeiträgen aufgrund widersprüchlichen Verhaltens der …

    Für diese Billigkeitsentscheidung ist ausreichend, wenn der Beitragspflichtige in Anwendung aller Sorgfalt, zu der er den Umständen nach verpflichtet ist, auf die Richtigkeit einer behördlichen Erklärung vertraut und entsprechend gehandelt, d. h. die Erklärung zur Grundlage seiner wirtschaftlichen Dispositionen gemacht hat (vgl. BVerwG Urteil vom 18.4.1975 - VI C 15.73 - BVerwGE 48, 166 = Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 18).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VI CB 43.74

    Rechtsmittel

    Zwar ist ein Gericht auch dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn eines seiner Mitglieder derart vom Schlaf übermannt wird, daß es in der mündlichen Verhandlung während einer nach Lage des Falles erheblichen Zeitspanne wesentliche Vorgänge nicht wahrzunehmen vermag (Urteil vom 6. Mai 1965 - BVerwG VIII C 161.60 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 8]; Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 11]; Beschluß vom 1. Juni 1973 - BVerwG VI C 15.73 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 15]).

    Vielmehr müssen zumindest der Zeitpunkt, die Dauer und weitere Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, wie etwa wiederholtes Einnicken und ruckartiges Aufrichten, Abstützen des Oberkörpers, laute Atemzüge usw. (vgl. Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 - Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG V C 7.72 - Beschluß vom 1. Juni 1973 - BVerwG VI C 15.73 -).

  • BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84

    Schlafender Richter während der Hauptverhandlung als Verfahrensmangel - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt allein die unter Beweisantritt aufgestellte Behauptung, einer der Beisitzer habe während eines Teils der mündlichen Verhandlung geschlafen und deshalb der Verhandlung nicht mehr folgen können, nicht den an die Darlegung eines Verfahrensmangels zu stellenden Anforderungen, weil das behauptete Schlafen als solches ebensowenig durch Zeugen beweisbar ist wie das Gegenteil; vielmehr müssen der Zeitpunkt, die Dauer und die Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, wie etwa Schließen der Augen und regelmäßige laute Atemzüge, Abstützen des Oberkörpers usw. (vgl. Beschlüsse vom 5. März 1971 - BVerwG 4 CB 103.67 -, vom 1. Juni 1973 - BVerwG 6 C 15.73 - und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - ).
  • BVerwG, 14.11.1983 - 6 C 116.82

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt allein die unter Beweisantritt aufgestellte Behauptung, einer der Beisitzer habe während eines Teils der mündlichen Verhandlung geschlafen und deshalb der Verhandlung nicht mehr folgen können, nicht den an die Darlegung eines Verfahrensmangels zu stellenden Anforderungen, weil das behauptete Schlafen als solches ebensowenig durch Zeugen beweisbar ist wie das Gegenteil; vielmehr müssen der Zeitpunkt, die Dauer und die Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, wie etwa Schließen der Augen und regelmäßige laute Atemzüge, Abstützen des Oberkörpers usw. (vgl.Beschlüsse vom 5. März 1971 - BVerwG 4 CB 103.67 -, vom 1. Juni 1973 - BVerwG 6 C 15.73 - undvom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 11, 15 und 17]).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 5 C 43.76

    Beweisaufnahme - Distanzierte Beteiligung eines Beisitzers - Mitglied des …

    Nach der Rechtsprechung ist eine zulassungsfreie Verfahrensrevision nur dann zulässig, wenn der geltend gemachte, im Sinne des § 133 VwGO qualifizierte Verfahrensmangel schlüssig dargelegt ist (vgl. Beschlüsse vom 26.6.1964 - BVerwG 7 C 150.63 - (Gew.Arch. 1964, 264 = DVBl 1965, 404 = Buchholz 310 § 139 VwGO Nummer 14 = JVBl 1964, 257), vom 5. März 1971 - BVerwG 4 CB 103.67 - (RdL 1971, 161 = Buchholz 310 § 138 Nummer 1 VwGO Nummer 11) und vom 1.6.1973 - BVerwG 6 C 15.73 - (DRiZ 1973, 358 = Buchholz 310 § 138 Ziffer 1 VwGO Nummer 15 = HFR 1974, 121); Urteil vom 15.4.1977 - BVerwG 4 C 31.76 - (DVBl 1978, 112)).
  • BVerwG, 16.01.1984 - 6 C 91.82

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt allein die unter Beweisantritt aufgestellte Behauptung, einer der Beisitzer habe während eines Teils der mündlichen Verhandlung geschlafen und deshalb der Verhandlung nicht mehr folgen können, nicht den an die Darlegung eines Verfahrensmangels zu stellenden Anforderungen weil das behauptete Schlafen als solches ebensowenig beweisbar ist, wie das Gegenteil; vielmehr müssen der Zeitpunkt, die Dauer und die Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, wie etwa Schließen der Augen und regelmäßige laute Atemzüge, Abstützen des Oberkörpers usw. (vgl.Beschlüsse vom 5. März 1971 - BVerwG 4 CB 103.67 -, vom 1. Juni 1973 - BVerwG 6 C 15.73 - undvom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 11, 15 und 17] sowieBeschluß vom 14. November 1983 - BVerwG 6 C 116.82 -).
  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 40.83

    Einschlafen eines ehrenamtlichen Richters während der mündlichen Verhandlung - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt allein die unter Beweisantritt aufgestellte Behauptung, einer der Beisitzer habe während eines Teils der mündlichen Verhandlung geschlafen und deshalb der Verhandlung nicht mehr folgen können, nicht den an die Darlegung eines Verfahrensmangels zu stellenden Anforderungen, weil das behauptete Schlafen als solches ebensowenig durch Zeugen beweisbar ist wie das Gegenteil; vielmehr müssen der Zeitpunkt, die Dauer und die Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, wie etwa regelmäßige laute Atemzüge, Abstützen des Oberkörpers usw. (vgl. Beschlüsse vom 5. März 1971 - BVerwG 4 CB 103.67 -, vom 1. Juni 1973 - BVerwG 6 C 15.73 - und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - ).
  • BVerwG, 27.11.1973 - V CB 26.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Die Behauptung, daß dieser zeitweise vom Schlaf übermannt worden sein soll, was übrigens von der Beklagten bestritten wird, reicht nach Lage der Verhältnisse nicht zu einer schlüssigen Verfahrensrüge dieser Art aus (Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG V C 8.72 - Beschluß vom 1. Juni 1973 - BVerwG VI C 15.73 - Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 -).
  • BVerwG, 27.11.1973 - V CB 25.72

    Überprüfung der Zweckmäßigkeit im Flurbereinigungsverfahren - Berücksichtigung …

    Die Behauptung, daß dieser zeitweise vom Schlaf übermannt worden sein soll, reicht nach Lage der Verhältnisse nicht aus, um schlüssig darzutun, daß dieser Beisitzer der Verhandlung nicht habe folgen können (Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG V C 8.72 - Beschlüsse vom 1. Juni 1973 - BVerwG VI C 15.73 - und vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 -).
  • BVerwG, 31.10.1973 - V C 028.72

    Voraussetzungen einer zulassungsfreien Verfahrensrevision - Substantiierung des …

    Vielmehr müssen Zeitpunkt, Dauer und Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, so beispielsweise das Einnicken des Richters oder sein ruckartiges Aufrichten, das Abstützen seines Oberkörpers oder sein auffälliges Atmen (Beschlüsse vom 1. Juni 1973 - BVerwG VI C 15.73 - und vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 - Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG V C 8.72 -).
  • BVerwG, 06.05.1980 - 6 C 57.79

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts wegen alkoholbedingter Beeinträchtigung …

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   BVerwG, 06.06.1975 - VI C 15.73   

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