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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.2002 - 6 C 23.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12476
BVerwG, 28.02.2002 - 6 C 23.01 (https://dejure.org/2002,12476)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 6 C 23.01 (https://dejure.org/2002,12476)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 6 C 23.01 (https://dejure.org/2002,12476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Pflichten eines Rechtsanwalts bei der Wahrung prozessualer Fristen - Anforderungen an die Organisation einer Kanzlei bezüglich Vorlage von Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 6 C 23.01
    Der Prozessbevollmächtigte legt schon nicht dar, die Revisionsbegründungsfrist selbst berechnet zu haben, wie es aus Gründen der Richtigkeitsgewähr grundsätzlich erforderlich ist (Beschluss vom 7. März 1995 BVerwG 9 C 390.94 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194).
  • BVerwG, 14.02.1992 - 8 B 121.91

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessvertreters

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 6 C 23.01
    Zu diesen Fristen gehören aber im Allgemeinen nicht die im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu beachtenden Rechtsmittelbegründungsfristen (stRspr, z. B. Beschluss vom 14. Februar 1992 BVerwG 8 B 121.91 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung …

    Rn. 23 Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rügt, die Prozessbevollmächtigte der Klägerin hätte zur Vermeidung des Verschuldensvorwurfs die Eintragung der Frist in den Fristenkalender selbst kontrollieren müssen, gibt dies der von ihr herangezogene Beschluss vom 28. Februar 2002 - BVerwG 6 C 23.01 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 243) nicht her.
  • VGH Bayern, 22.05.2026 - 22 ZB 25.880

    Versäumen einer Frist zum Stellen eines Antrags auf Zulassung der Berufung, …

    Diese besondere Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass er die Wahrung der Frist eigenverantwortlich überwacht (BVerwG, B.v. 28.2.2002 - 6 C 23.01 - juris Rn. 6).

    Es ist nicht ersichtlich, dass in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Klägers ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen waren (BVerwG, B.v. 28.2.2002 - 6 C 23.01 - juris Rn. 7 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2010 - 8 B 474/10

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung einer …

    Rn. 7 St. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 6 C 23.01 -, juris, Rn. 3.

    Rn. 15 St. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2002 - 6 C 23.01 -, juris, Rn. 6, und vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 -, NJW 1995, 2122 = juris, Rn. 11.

    Rn. 17 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2002 6 C 23.01 -, juris, Rn. 6, und vom 7. März 1995 9 C 390.94 -, NJW 1995, 2122 = juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2003 - 12 A 5511/00 -, NVwZ-RR 2004, 221; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. August 2003 - 11 S 1201/03 -, NVwZ-RR 2004, 222; OVG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 5 N 78.04 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 11 ZB 05.1223 -, juris, Rn. 4.

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