Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Verlängerung des Vorbereitungsdienstes infolge der Inanspruchnahme der Mutterschutzzeit - Beginn eines Besoldungsdienstalters - Anrechenbarkeit wegen des staatlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 10.04.1973 - I A 33/72
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1975 - II A 71/73
- BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 61, 79
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 37, 121 (125) [BVerfG 23.04.1974 - 1 BvL 19/73] unter Bezugnahme auf BAGE 14, 304 (309) [BAG 09.08.1963 - 1 AZR 497/62] ausgeführt hat, verfolgt der Mutterschutz ganz allgemein das Ziel, den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau als Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen.Die von der Klägerin beanstandete Regelung hält sich demnach noch innerhalb des dem Gesetzgeber bei der Verwirklichung des Schutz- und Fürsorgegebotes des Art. 6 Abs. 4 GG zustehenden Gestaltungsspielraumes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974, NJW 1974, 1461; BVerwGE 54, 124 [130]).
- BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Das Bundesverwaltungsgericht habe es in demUrteil vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - als allgemeines Ziel des Mutterschutzes bezeichnet, den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau und Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen.Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in dem - im angefochtenen Urteil zitierten - Urteil vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - (BVerwGE 47, 23) darauf hingewiesen, daß die während der Schwangerschaft und während bestimmter Zeiträume nach der Niederkunft bestehenden Beschäftigungsverbote nur dann den gebotenen lückenlosen Schutz für die Mutter bedeuten, wenn diese während der Schutzfristen vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahrt bliebe.
- BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67
Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).Eine weitere Verbesserung des Besoldungsdienstalters ist weder aus Billigkeitsgründen noch aus dem Gesichtspunkt der Sozialstaatlichkeit oder der Fürsorgepflicht möglich (BVerwGE 27, 159 [161];Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [DÖD 1972, 110]).
- BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 497/62
Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Akkordverbot
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 37, 121 (125) [BVerfG 23.04.1974 - 1 BvL 19/73] unter Bezugnahme auf BAGE 14, 304 (309) [BAG 09.08.1963 - 1 AZR 497/62] ausgeführt hat, verfolgt der Mutterschutz ganz allgemein das Ziel, den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau als Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen.Denn wirtschaftliche Nachteile setzten sie der Verlockung oder sogar der Notwendigkeit aus, entgegen dem Beschäftigungsverbot weiterzuarbeiten (so auch BAGE 14, 304, 309 [BAG 09.08.1963 - 1 AZR 497/62] und Urteil des BAG vom 28. Februar 1964 - DB 1964, 663 -).
- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muß (BVerfGE 33, 171 [189]). - BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Das Bundesverfassungsgericht hat es vielmehr wiederholt (BVerfGE 32, 273 [277]; 47, 1 [20]) offengelassen, ob die Norm des Art. 6 Abs. 4 GG eine Frau nur während der Schwangerschaft schützt oder ob sie darüber hinaus auch einen verfassungsrechtlichen Schutz jeder Frau bedeutet, die Mutter geworden ist. - BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70
Mutterschutz
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Das Bundesverfassungsgericht hat es vielmehr wiederholt (BVerfGE 32, 273 [277]; 47, 1 [20]) offengelassen, ob die Norm des Art. 6 Abs. 4 GG eine Frau nur während der Schwangerschaft schützt oder ob sie darüber hinaus auch einen verfassungsrechtlichen Schutz jeder Frau bedeutet, die Mutter geworden ist. - BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69
Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Dementsprechend wurde in demUrteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - (Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34) entschieden, daß eine Beamtin die Unterbrechung einer vor ihrer Ernennung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichem Dienstherrn geleisteten Tätigkeit, um sich der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu widmen, im Sinne des § 115 Abs. 1 BBG a.F. zu vertreten hat und daß Art. 6 Abs. 4 GG nicht zur Einbeziehung einer vor dieser Unterbrechung liegenden Vortätigkeit in die ruhegehaltfähige Dienstzeit nötigt. - BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78
Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses - …
- BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74
Stipendium - Unterbrechung des wissenschaftlichen Vorhabens - Schwangerschaft - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Die von der Klägerin beanstandete Regelung hält sich demnach noch innerhalb des dem Gesetzgeber bei der Verwirklichung des Schutz- und Fürsorgegebotes des Art. 6 Abs. 4 GG zustehenden Gestaltungsspielraumes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974, NJW 1974, 1461; BVerwGE 54, 124 [130]). - BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73
Besoldung eines Beamten
- BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70
Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf
- BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63
Rechtsmittel
- BAG, 28.02.1964 - 1 AZR 307/63
Beschäftigungsverbot - Akkordarbeit - Zeitlohnarbeit - Werdende Mutter - …
- BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …
Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers regelmäßig abschließend konzipiert, so dass der Möglichkeit einer analogen Anwendung schon das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke entgegensteht (vgl. Urteile 30. Mai 1967 - BVerwG 2 C 27.67 - BVerwGE 27, 159 , vom 20. Juni 1974 - BVerwG 2 C 28.73 - BVerwGE 45, 201 und vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 25.78 - BVerwGE 61, 79 zur Gesamtkonzeption des § 6 BBesG sowie Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 zum Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG). - BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung …
Im vorliegenden Fall ist jedoch nicht darüber zu entscheiden, ob sich eine Mutterschaft in späterer Zeit auch einmal im Ergebnis negativ auswirken darf (so das Bundesverwaltungsgericht zur Verzögerung des Aufstiegs um eine Dienstaltersstufe um einen Monat ca neun Jahre nach der Geburt: BVerwGE 61, 79, 83 ff;… s auch BVerfGE 60, 68, 76 f = SozR 4100 § 104 Nr. 10, wo die - später korrigierte - Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeit für eine Anwartschaft auf Alg ca 2 1/2 Jahre nach der Geburt als gerade "noch vereinbar" mit Art. 6 Abs. 4 GG angesehen wurde). - BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81
Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um …
Schon die pauschalierende Regelung zugunsten des Beamten (Richters), wonach eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge nur zur Hälfte der in Anspruch genommenen Urlaubzeit ein Hinausschieben des Besoldungsdienstalters (bzw. Lebensalters) zur Folge hat, nötigt zu der Annahme, daß ein Hinausschieben des Besoldungsdienstalters (Lebensalters) nur dann völlig unterbleiben soll, wenn besondere Umstände dies ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. auch BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] mit weiteren Nachweisen).Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Anschluß hieran ausgesprochen, daß eine vollständige Berücksichtigung der Mutterschutzzeit bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht wegen des in Art. 6 Abs. 4 GG normierten Schutz- und Fürsorgegebots zugunsten der Mutter geboten ist (vgl. BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Es ist schließlich auch nicht willkürlich, eine Beurlaubung zum Zwecke der Betreuung von Kindern - anders als etwa eine Beurlaubung zum Dienst als Entwicklungshelfer (…vgl. hierzu Nr. 31.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesGVwV - vom 23. November 1979, GMBl. 1980, S. 3) - als dem persönlichen Lebensbereich zugehörig zu behandeln (vgl. auch hierzu BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78]).
- BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit
Dem Gesetzgeber steht - wie in vergleichbarer Weise bei Art. 6 Abs. 1 GG - Gestaltungsfreiheit zu bei der Entscheidung darüber, in welcher Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will (vgl. dazu BVerfGE 11, 105; 39, 316 mit Hinweis auf BVerfGE 23, 258 ; 28, 104 ; 21, 1 ; siehe auch BVerfGE 43, 108 ; 48, 346 ; 62, 323 ; 82, 60 ; ebenso: BVerwGE 54, 124 ; 61, 79 ). - BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe - …
Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 6 A 40/04
Besoldungsanspruch einer Beamtin bei Überschneidung von Freistellungsphase und …
Rn. 11 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15. Oktober 1980 - 6 C 25.78 -, Entscheidungen des BVerwG (BVerwGE) 61, 79 (82 f.).Rn. 13 Vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 6 C 25.78 -, BVerwGE 61, 79 (87); Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: November 2004, § 78b LBG Rdnr. 22; Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 12/2124 S. 45.
- BVerwG, 18.07.1989 - 2 CB 12.89
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision - …
Hinzu kommt, daß die in § 28 Abs. 3 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände nach der auf dem sogenannten mechanisierten Dienstaltersprinzip beruhenden Gesamtkonzeption des § 28 BBesG ohnehin einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich sind (vgl. u.a. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67] ; 45, 201 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] ; 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] ; Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - ). - BVerwG, 22.04.1997 - 5 B 178.96
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - …
Das Berufungsgericht hat sich zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bezogen, wonach der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gehalten ist, unter Hintanstellung vor allem haushaltsrechtlicher Belange jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche oder zeitliche Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 60, 68 [BVerfG 10.02.1982 - 1 BvL 116/78]; BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78]; 79, 336 [BVerwG 17.05.1988 - 1 A 42/84]). - BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige …
Wie der erkennende Senat in BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt hat, nötigt schon diese pauschale Verbesserung des BDA um die Hälfte der in Rede stehenden Differenzzeit zu der Annahme, daß der Gesetzgeber über die in § 6 Abs. 2 BBesG enthaltene Regelung hinaus nur noch bei Vorliegen der in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG angeführten besonderen Tatbestände ausnahmsweise eine weitere Verbesserung des BDA zulassen wollte; die dort nicht ausdrücklich erfaßten Zeiten hat er erkennbar als durch die in § 6 Abs. 2 BBesG vorgesehene pauschale Anrechnung der halben Differenzzeit abgegolten angesehen. - OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1990 - 2 A 114/89
Erkrankung des Beamten ; Antritt des Erziehungsurlaubs ; Hemmung des …
Dieses Grundrecht gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach der Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273, 277; 60, 68, 74; BVerwGE 22, 27 f.; 61, 79, 85), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Mai 1988, aaO). - BVerwG, 28.06.1982 - 2 B 22.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtgewährung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
Privatrechtlich organisiertes Krankenhaus; Caritasverband einer Diözese ; …
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