Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1987 - 6 C 29.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vertagung des Verhandlungstermins bei entschuldigter Säumnis auch ohne ausdrücklichen Antrag des Klägers - Bedeutung der Bekundungen des Wehrpflichtigen und des von ihm gewonnenen Gesamteindrucks bei der Entscheidung in Kriegsdienstverweigerungssachen - Grundsätze zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 26.02.1986 - III/2 E 1181/83
- BVerwG, 26.11.1987 - 6 C 29.87
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 6 C 29.87
Dieses wird nunmehr unter Beachtung der vom Senat zur sinngemäßen Anwendung des § 14 KDVG im gerichtlichen Verfahren entwickelten Grundsätze (vgl. insbesondere BVerwGE 70, 216 und 222) über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben. - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 6 C 29.87
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, regelmäßig auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - <BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 98> sowie Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - < Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 4 = NJW 1986, 2897>). - BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 6 C 29.87
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, regelmäßig auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - <BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 98> sowie Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - < Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 4 = NJW 1986, 2897>). - BVerwG, 24.10.1985 - 6 B 215.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 6 C 29.87
Nach der Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung besteht zwar nach § 14 Abs. 3 KDVG die Möglichkeit einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, wenn die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung aus dem Inhalt der zum zuständigen Prüfungsgremium vorliegenden Akten gewonnen werden kann; für die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens gelten dagegen die zur bisherigen Rechtslage entwickelten Grundsätze zur Aufklärungspflicht des Gerichts und zum Umfang seiner Pflicht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren; eine Ausnahme von der Regel, wonach eine Klageabweisung die Parteivernehmung des Klägers voraussetzt, ist lediglich dann zu machen, wenn die gesamten Umstände des Falles, zu denen auch ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Termin gerechnet werden kann, den Schluß rechtfertigen, daß der Antragsteller keine ernsthafte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat oder sie jedenfalls nicht nachweisen kann (vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 215.84 - ).
- BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90
Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung
Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder (und) sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muß der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1985, a.a.O. S. 68 m.weit.Nachw., vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 10 S. 2 , vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 8 ; Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 - Buchholz § 108 VwGO Nr. 196 S. 25 ). - BVerwG, 20.06.2000 - 5 B 27.00
Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Verhandlung und Entscheidung über die …
Hat das Gericht - wie im vorliegenden Fall - das persönliche Erscheinen des Beteiligten angeordnet, muß es den Termin auch von Amts wegen aufheben, so daß es unerheblich ist, daß der Kläger - wie das Berufungsgericht dies dargestellt hat - eine Terminsaufhebung nicht förmlich und ausdrücklich beantragt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - ), sondern lediglich "zu bedenken gegeben" hat (S. 10 unten des Berufungsurteils). - BVerwG, 27.11.1989 - 6 C 30.87
Rechtliches Gehör - Kriegsdienstverweigerer - Wehrdienstverweigerung - …
Verletzung des seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrenden Wehrpflichtigen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn in seiner Abwesenheit verhandelt und zu seinem Nachteil entschieden wird, obwohl er noch vor der mündlichen Verhandlung durch einen Arbeitskollegen seine Erkrankung hatte mitteilen und die Nachreichung eines ärztlichen Attestes hatte ankündigen lassen (im Anschluß u.a. an Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - ).
- BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Wenn das Gericht Bedenken gegen die Vollständigkeit oder Aussagekraft des vom Kläger eingereichten privatärztlichen Attestes hatte und es deshalb nicht für ausreichend hielt, so hätte es diesen Bedenken nachgehen müssen - etwa durch telefonische Nachfrage bei dem Arzt, der das Attest ausgestellt hatte, selbst wenn dieser aufgrund seiner ärztlichen Schweigepflicht nur beschränkt Auskunft geben durfte (vgl. Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - ). - BVerwG, 13.10.1988 - 6 B 17.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der Senat hat u.a. in seinem bereits erwähnten Beschluß vom 24. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 215.84 - sowie in seinem Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - (Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 10) näher ausgeführt, daß es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, regelmäßig auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt. - VGH Bayern, 28.11.2024 - 4 ZB 24.30842
Asyl: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag nach Nichterscheinen bei mündlicher …
Rn. 5 c) Wird ein Urteil unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung verkündet, bei der ein Beteiligter unentschuldigt nicht erschienen ist, birgt dieses Vorgehen das Risiko, dass das Gericht das rechtliche Gehör des Beteiligten verletzt, selbst wenn kein Vertagungsantrag gestellt wurde (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.1989 - 6 C 29.87 - juris Rn. 16).
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