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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2242
BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78 (https://dejure.org/1980,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1980 - 6 C 34.78 (https://dejure.org/1980,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1980 - 6 C 34.78 (https://dejure.org/1980,2242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach § 130 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) - Ermittlung der Antragserfordernis und des Anrechnungsbeginns vom Ersten des Antragsmonats an - Voraussetzungen für eine Anrechnung des Studiums bei der Berechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 86.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Die Ermächtigung des BG HE § 130 zur Anrechnung bestimmter Vordienstzeiten deckt auch die Einführung eines Antragserfordernisses und die Festlegung des Anrechnungsbeginns auf den Ersten des Antragsmonats (Aufrechterhaltung von BVerwG, VI C 86.64, 20.10.1967, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 12).

    Wegen dieser abschließenden gesetzlichen Regelung sei auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 86.64 -, die sich nur mit der andersartigen bundesrechtlichen Regelung auseinandersetze, nicht einschlägig.

    Die Rechtsausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in demUrteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 86.64 - zu der vergleichbaren bundesrechtlichen Regelung müßten auch für die Bestimmung des § 130 HBG gelten.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend in demUrteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 86.64 - (Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 12) die Zulässigkeit des Antragserfordernisses und die zeitliche Beschränkung der Leistung auf den Ersten des Antragsmonats für die bundesbeamtenrechtliche Anrechnungsvorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG (a.F.) mit folgenden Erwägungen bejaht:.

  • BVerwG, 30.04.1970 - VI C 45.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Zwar hat der Dienstherr die Pflicht, die Versorgungsberechtigten zu ihrem Recht zu verhelfen und im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen nicht an Formalien scheitert (vgl.Urteile vom 31. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 175.62 - [Buchholz 234 § 24 c G 131 Nr. 2], vom 13. April 1964 - BVerwG 6 C 65.62 - [Buchhholz 234 § 81 G 131 Nr. 5] undvom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - [Buchholz 232 § 181 b BBG Nr. 2]).

    Anderenfalls würde der vom Gesetz verfolgte Zweck des Antragserfordernisses weitgehend hinfällig werden (Urteil vom 30. April 1970, a.a.O., m.w. Nachw.).

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Im übrigen ist eine solche generelle Ermessensbindung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur zulässig, sondern zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sogar geboten (BVerwGE 31, 212 [214] mit weiteren Nachweisen), weil die Verwaltung alle in den Richtlinien angesprochenen Fälle nach diesen Vorschriften behandeln muß und nur dann davon abweichen darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigt (BVerwGE 19, 48 [55]; 44, 72 [75];Urteil vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]).

    Der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angesprochene Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54] unter Bezugnahme auf BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]) kommt hier schon deshalb nicht zum Tragen, weil die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) eine gesetzliche Regelung nur hinsichtlich der Hauptverpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung der Besoldung und Versorgung fordern (BVerwGE 19, 48 [54]).

  • BVerwG, 31.10.1963 - VI C 175.62

    Belehrungspflichten der obersten Dienstbehörde i.S.d. Art. 131 Grundgesetz (GG) - …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Zwar hat der Dienstherr die Pflicht, die Versorgungsberechtigten zu ihrem Recht zu verhelfen und im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen nicht an Formalien scheitert (vgl.Urteile vom 31. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 175.62 - [Buchholz 234 § 24 c G 131 Nr. 2], vom 13. April 1964 - BVerwG 6 C 65.62 - [Buchhholz 234 § 81 G 131 Nr. 5] undvom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - [Buchholz 232 § 181 b BBG Nr. 2]).
  • BVerwG, 13.04.1964 - VI C 65.62
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Zwar hat der Dienstherr die Pflicht, die Versorgungsberechtigten zu ihrem Recht zu verhelfen und im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen nicht an Formalien scheitert (vgl.Urteile vom 31. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 175.62 - [Buchholz 234 § 24 c G 131 Nr. 2], vom 13. April 1964 - BVerwG 6 C 65.62 - [Buchhholz 234 § 81 G 131 Nr. 5] undvom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - [Buchholz 232 § 181 b BBG Nr. 2]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angesprochene Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54] unter Bezugnahme auf BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]) kommt hier schon deshalb nicht zum Tragen, weil die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) eine gesetzliche Regelung nur hinsichtlich der Hauptverpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung der Besoldung und Versorgung fordern (BVerwGE 19, 48 [54]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Im übrigen ist eine solche generelle Ermessensbindung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur zulässig, sondern zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sogar geboten (BVerwGE 31, 212 [214] mit weiteren Nachweisen), weil die Verwaltung alle in den Richtlinien angesprochenen Fälle nach diesen Vorschriften behandeln muß und nur dann davon abweichen darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigt (BVerwGE 19, 48 [55]; 44, 72 [75];Urteil vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angesprochene Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54] unter Bezugnahme auf BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]) kommt hier schon deshalb nicht zum Tragen, weil die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) eine gesetzliche Regelung nur hinsichtlich der Hauptverpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung der Besoldung und Versorgung fordern (BVerwGE 19, 48 [54]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Im übrigen ist eine solche generelle Ermessensbindung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur zulässig, sondern zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sogar geboten (BVerwGE 31, 212 [214] mit weiteren Nachweisen), weil die Verwaltung alle in den Richtlinien angesprochenen Fälle nach diesen Vorschriften behandeln muß und nur dann davon abweichen darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigt (BVerwGE 19, 48 [55]; 44, 72 [75];Urteil vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
    Der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angesprochene Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54] unter Bezugnahme auf BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]) kommt hier schon deshalb nicht zum Tragen, weil die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) eine gesetzliche Regelung nur hinsichtlich der Hauptverpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung der Besoldung und Versorgung fordern (BVerwGE 19, 48 [54]).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 183.73

    Auslandsaufenthalt - Schulbeihilfe - Bundesbedienstete im Ausland - …

  • BVerwG, 24.02.1961 - IV C 327.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.08.1966 - VIII C 40.63

    Rechtsmittel

  • VG Schleswig, 11.05.2016 - 12 A 315/15

    Nachzahlung von Versorgungsbezügen - Antragserfordernis bei Berücksichtigung von …

    Denn durch das ihr in § 12 Abs. 2 BeamtVG eingeräumte Ermessen hat der Gesetzgeber der Verwaltung einen Handlungsspielraum eingeräumt, der ihr u.a. auch gestattet, ihr Tätigwerden von einem Antrag des Versorgungsempfängers abhängig zu machen und den Beginn ihrer Leistung zeitlich zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 14.01.1980 - 6 C 34/78 - zitiert nach juris Rn. 22ff).

    § 12 BeamtVG regelt jedoch lediglich die Möglichkeit der Gewährung freiwilliger zusätzlicher Leistungen, die der Gesetzgeber überhaupt nicht hätte vorsehen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1980, a.a.O. Rn. 27).

    Rn. 28 Schließlich ist eine solche generelle Ermessensbindung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur zulässig, sondern zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sogar geboten, weil die Verwaltung alle in den Richtlinien angesprochenen Fälle nach diesen Vorschriften behandeln muss und nur dann davon abweichen darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1980, a.a.O. Rn. 27).

    Andernfalls würde der vom Gesetz verfolgte Zweck des Antragserfordernisses weitgehend hinfällig werden (BVerwG, Urteil vom 14.01.1980, a.a.O. Rn. 28).

    Der Kläger hat die Beklagte in der Angelegenheit weder um Auskunft gebeten, noch befand er sich für die Beklagte erkennbar in einem Irrtum (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 58.78

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Anforderung an die Festsetzung eines …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat demgemäß die Zulässigkeit des Antragserfordernisses und der zeitlichen Beschränkung der Leistung auf den Ersten des Antragsmonats nicht nur für die versorgungsrechtliche Anrechnungsvorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG a.F.(Urteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 86.64 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 12]) und die gleichartige landesrechtliche Regelung des § 130 des Hessischen Landesbeamtengesetzes(Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 6 C 34.78 -), sondern sogar für zwingende Versorgungsbestimmungen im Anwendungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG (Urteil vom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45 66 - [Buchholz 232 § 181 b Nr. 2]) bejaht.

    Der Dienstherr hat zwar die Pflicht, seine Bediensteten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen nicht an Formalien scheitert (vgl.Urteile vom 31. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 175.62 - [Buchholz 234 § 24 c G 131 Nr. 2], vom 13. April 1964 - BVerwG 6 C 65.62 - [Buchholz 234 § 81 G 131 Nr. 5], vom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - [a.a.O.] undvom 14. Januar 1980 - BVerwG 6 C 34.78 -).

  • VGH Hessen, 13.11.2007 - 1 UE 438/07

    Zur Anerkennung ruhegehaltsfähiger Vordienstzeiten eines Professors in der DDR

    Es ist anerkannt und auch zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens nicht umstritten, dass die Verwaltung ihr Ermessen sowohl durch Verwaltungsvorschriften als auch durch reine Verwaltungsübung für die Zukunft binden darf (vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1967 - VI C 86.64 - ZBR 1968, 187 und vom 14. Januar 1980 - 6 C 34.78 - ZBR 1981, 65; aus neuerer Zeit Beschlüsse vom 25. September 1998 - 5 B 24.98 - sowie vom 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 - jeweils bei juris).
  • VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 13.535

    Festbetrag; Beihilfe; Sortis

    Abweichend von diesem Grundsatz können besondere Fallgestaltungen eine Belehrungspflicht auslösen, so z.B. bei einer ausdrücklichen Bitte des Beamten oder Versorgungsempfängers um Auskunft, bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt sowie einer bestehenden allgemeinen Praxis, die Beamten über einschlägige Rechtsvorschriften zu belehren (so schon: BVerwG, U.v. 14. Januar 1980, Az. 6 C 34/78; BayVGH, B.v. 13. Januar 2011, Az. 3 ZB 07.3411;… Weiß/ Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Rn. 180 und 181 zu § 45 BeamtStG mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Düsseldorf, 10.06.1998 - 14 K 8219/97

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für ein in Berufsausbildung befindliches …

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  • VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 1 K 15.00797

    Verfall angesparten Erholungsurlaubs

    Rn. 61 Abweichend von diesem Grundsatz können besondere Fallgestaltungen eine Belehrungspflicht auslösen, so z.B. bei einer ausdrücklichen Bitte des Beamten um Auskunft, bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt sowie einer bestehenden allgemeinen Praxis, die Beamten über einschlägige Rechtsvorschriften zu belehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.1.1980 - 6 C 34.78, ZBR 1981, 65; BVerwG, Urteil vom 30.1.1997 - 2 C 10.96, BVerwGE 104, 55; BayVGH, Beschluss vom 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411, juris;… Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Rn. 180 zu § 45 BeamtStG m.w.N.).
  • VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 1 K 15.797

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs

    Abweichend von diesem Grundsatz können besondere Fallgestaltungen eine Belehrungspflicht auslösen, so z. B. bei einer ausdrücklichen Bitte des Beamten um Auskunft, bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt sowie einer bestehenden allgemeinen Praxis, die Beamten über einschlägige Rechtsvorschriften zu belehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.1.1980 - 6 C 34.78, ZBR 1981, 65; BVerwG, Urteil vom 30.1.1997 - 2 C 10.96, BVerwGE 104, 55; BayVGH, Beschluss vom 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411, juris;… Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Rn. 180 zu § 45 BeamtStG m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 29.07.2014 - B 5 K 12.581

    Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitszeitumfangs: Hier: Wechsel von Vollzeit …

    Abweichend von diesem Grundsatz können jedoch besondere Fallgestaltungen eine Belehrungspflicht auslösen, so z.B. bei einer ausdrücklichen Bitte des Beamten um Auskunft, bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt sowie einer bestehenden allgemeinen Praxis, die Beamten über einschlägige Rechtsvorschriften zu belehren (BVerwG, U.v. 14. Januar 1980, Az. 6 C 34.78, ZBR 1981, 65; BVerwG, U.v. 30. Januar 1997, Az. 2 C 10.96, BVerwGE 104, 55, 57; BayVGH, B.v. 13. Januar 2011, Az. 3 ZB 07.3411 - juris;… Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, § 45 BeamtStG Rn. 180 m.w.N).
  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 09.02298

    Vorwegentscheidung über Vordienstzeiten; Anerkennung der Zeit der Vorbereitung …

    Für die Selbstbindung der Verwaltung durch Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften gilt Entsprechendes, wobei beim Erlass von Verwaltungsvorschriften bzw. Richtlinien anerkannt ist, dass diese, soweit dies nicht auf Kosten der Verwirklichung gesetzlicher Ziele geht (vgl. OVG Hamburg, U. v. 19.4.2012, 4 Bf 56/11, DVBl 2012, 991 f.; OVG Berlin, U. v. 18.4.2012, 4 B 40/10), auch die Grundsätze der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität berücksichtigen und insoweit auch Typisierungen bzw. Pauschalisierungen vornehmen dürfen (vgl. BVerfG, B. v. 31.5.1988, 1 BvR 520/83, BVerfGE 778, 214 ff.) = DVBl 1989, 94 ff. = NJW 1989, 666 ff.; BVerwG, U. v. 14.1.1980, 6 C 34/78, ZBR 1981, 65 ff., unter Hinweis auf U. v. 29.8.1966, VIII C. 40.63, Buchholz BVerwG Nr. 12 = JR 1967, 238).
  • VG Bayreuth, 29.07.2014 - B 5 K 12.651

    Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitszeitumfangs; Belehrungspflicht bei …

    Abweichend von diesem Grundsatz können jedoch besondere Fallgestaltungen eine Belehrungspflicht auslösen, so z.B. bei einer ausdrücklichen Bitte des Beamten um Auskunft, bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt sowie einer bestehenden allgemeinen Praxis, die Beamten über einschlägige Rechtsvorschriften zu belehren (vgl. BVerwG, U.v. 14.1.1980 - 6 C 34.78 - ZBR 1981, 65; BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 ; BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris;… Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, § 45 BeamtStG Rn. 180 m.w.N.).
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