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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,122
BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74 (https://dejure.org/1975,122)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1975 - VI C 4.74 (https://dejure.org/1975,122)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1975 - VI C 4.74 (https://dejure.org/1975,122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers - Isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides in Kriegsdienstverweigerungssachen - Nachholen der persönlichen Anhörung eines Wehrpflichtigen im Hinblick auf eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtschutz in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anfechtung eines Widerspruchsbescheids - Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 307
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74
    In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht in der Regel kein Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung des Widerspruchsbescheids wegen eines Verfahrensfehlers (Ergänzung zu BVerwGE 44, 17 [22 f.] und 45, 351 [357]).

    Die Prüfungsausschüsse und Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer entscheiden weder nach Zweckmäßigkeits- oder sonstigen Ermessenserwägungen noch auf Grund einer Beurteilungsermächtigung, sondern nach zwingendem Recht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG und § 25 WPflG erfüllt sind, so daß ihre Entscheidung gerichtlich voll nachzuprüfen ist (BVerwGE 44, 17 [22]).

    Eine solche "Chance" kann schon deshalb nicht als rechtlich geschützt angesehen werden, weil ein dem Antrag des Wehrpflichtigen entsprechender Widerspruchsbescheid der Prüfungskammer nicht der gerichtlichen Nachprüfung und damit einer möglichen Aufhebung entzogen ist; denn nach § 35 Abs. 2 WPflG kann gegen den anerkennenden Bescheid der Prüfungskammer die Wehrbereichsverwaltung Klage erheben (vgl. BVerwGE 44, 17 [23]).

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74
    In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht in der Regel kein Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung des Widerspruchsbescheids wegen eines Verfahrensfehlers (Ergänzung zu BVerwGE 44, 17 [22 f.] und 45, 351 [357]).

    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 34.73 - (BVerwGE 45, 351 [357]) in einem Fall, in dem der Kläger mit der Rüge, die Prüfungsgremien hätten wesentliche Verfahrensregeln mißachtet, Aufhebung der Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer begehrt und lediglich hilfsweise beantragt hat, seine Berechtigung festzustellen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entschieden, es entspreche der gegebenen Verfahrenslage, über das Anerkennungsbegehren zu befinden.

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74
    Hier ist es allein sachgerecht, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst herbeizuführen, um eine andernfalls nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts - nach erneutem Widerspruchsverfahren - zu vermeiden und der sowohl im öffentlichen Interesse als auch dem des Wehrpflichtigen gewollten Beschleunigung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10]) Rechnung zu tragen.
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für …

    Für die isolierte Anfechtung der Widerspruchsentscheidung der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer besteht auch im Hinblick auf die Regelung der §§ 45, 46 VwVfG kein Rechtsschutzbedürfnis (Fortführung von BVerwGE 49, 307).
  • VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003

    Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt …

    Eine Zurückverweisung in das Verwaltungsverfahren kommt ausnahmsweise in Betracht bei Entscheidungen, für die Ermessens- und andere Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 43.73 - (BVerwGE 44, 17), vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (BVerwGE 49, 307), vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (BVerwGE 61, 45) und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 -); weitere Ausnahmen vom Grundsatz der herbeizuführenden Spruchreife bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn eine bestimmte fachliche Prüfung besonderen Behörden übertragen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 1 WB 57.74 - (BVerwGE 46, 356) m. w. N.) oder wenn es zur abschließenden Sachaufklärung einer mit den erforderlichen Mitteln ausgerüsteten Behörde bedarf (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. November 1972 - BVerwG 8 C 81.71 - (BVerwGE 41, 220) und vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 56.73 - (BVerwGE 44, 278)).

    Da auch eine "wohlwollendere" Beurteilung des persönlichen Vortrags vor dem Bundesamt durch die Bundesrepublik Deutschland einer unbeschränkten gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden könnte, ist es in diesen Fällen allein sachgerecht, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst herbeizuführen; nur auf diese Weise läßt sich eine andernfalls nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts - nach erneutem Verwaltungsverfahren - vermeiden und der im öffentlichen Interesse liegenden Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens Rechnung tragen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (a. a. O.), vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (…a. a. O.) und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 -).

  • BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81

    Kriegsdienstverweigerer - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung - …

    Die Zulässigkeit der Klage folge aus § 79 Abs. 2 VwGO; soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (BVerwGE 49, 307) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer verneint habe, träfen seine Erwägungen im vorliegenden Falle nicht zu, weil gemäß der am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Vorschrift des § 45 VwVfG eine Heilung des Verfahrensmangels der unterlassenen Anhörung des Klägers nur im Verwaltungsverfahren und nicht mehr im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren möglich sei.

    Das ergibt sich im einzelnen aus den Erwägungen, die in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Senats vom 5. November 1975 (BVerwGE 49, 307) niedergelegt worden sind.

    Auch § 45 VwVfG vermag an der insbesondere in BVerwGE 49, 307 zusammengefaßten Rechtsprechung nichts zu ändern.

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