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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 68.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2450
BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 68.80 (https://dejure.org/1980,2450)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1980 - 6 C 68.80 (https://dejure.org/1980,2450)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - 6 C 68.80 (https://dejure.org/1980,2450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Verletzung der Aufklärungspflicht - Parteiaussage - Beanstandung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1981, 536
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Unterlassen der Protokollierung von Parteiaussagen und Zeugenaussagen - …

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 68.80
    Fehler auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht zu bereinigen gehalten wäre (vgl. BVerwGE 50, 344 [345] = Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 19).

    Nächste mündliche Verhandlung ist nicht etwa notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie es hier geschehen ist - nach § 370 Abs. 1 ZPO an eine Beweisaufnahme anschließt (vgl. BVerwGE 50, 344 [346]; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 22]).

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76

    Protokollierungspflicht des Verwaltungsgerichts für Parteiaussagen und …

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 68.80
    Nächste mündliche Verhandlung ist nicht etwa notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie es hier geschehen ist - nach § 370 Abs. 1 ZPO an eine Beweisaufnahme anschließt (vgl. BVerwGE 50, 344 [346]; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 22]).
  • BSG, 23.03.2015 - B 5 RS 2/15 B

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

    Nach der Rechtsprechung des BSG und des BVerwG kann der Verfahrensmangel im selben Verfahrensabschnitt, dh im Extremfall auch in derselben mündlichen Verhandlung, begangen und geheilt werden (BSG Urteil vom 28.3.2000 - B 8 KN 7/99 R- SozR 3-1500 § 61 Nr. 1 und BVerwG Beschluss vom 7.10.1980 - 6 C 68/80 - Juris RdNr 5).
  • BVerwG, 12.09.1985 - 4 B 165.85

    Nichtzulassung einer Revision - Gebot der Konkretisierung eines Urteils - Verstoß …

    Wurde dies nicht geltend gemacht, so kann hierauf eine Verfahrensrüge nicht gestützt werden (vgl. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 22 = NJW 1977, 313; Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 68.80 - DÖV 1981, 536).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 9 B 229.90

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beanspruchung eines …

    § 295 Abs. 1 ZPO eingetreten (Beschluß vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 41), der auch eine Berufung auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs sowie eine Verletzung der Aufklärungspflicht von vornherein ausschließt (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 84. sowie Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 68.80 - DÖV 1981, 536).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 97.84

    Klage gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Bekanntgabe eines …

    Soweit der Kläger beanstandet, die Tonbandaufnahme über die Aufklärungsversammlung vom 8. April 1981 sei in der mündlichen Verhandlung vom 29. März 1984 unter Verstoß gegen § 96 VwGO in Abwesenheit des Gerichts abgespielt worden, ergibt sich dies schon daraus, daß der geltend gemachte Mangel vor dem Flurbereinigungsgericht nicht in der nächsten, d.h. hier in der im Anschluß an die Beweisaufnahme fortgesetzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 68.80 - <DÖV 1981, 536/537> mit weiteren Nachweisen) gerügt worden ist (§ 173 VwGO in Verbindung mit 295 Abs. 1, 2. Alt. ZPO und dazu mit Bezug auf § 96 VwGO BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 41.68 - ).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 6 C 68.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unrichtigkeiten des Protokolls als …

    Nächste mündliche Verhandlung ist nicht etwa notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie es hier geschehen ist - nach § 370 Abs. 1 ZPO an die Beweisaufnahme anschließt (vgl. BVerwGE 50, 344 346 [BVerwG 03.05.1976 - VI CB 91/75]; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 22]; Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 68.80 -).
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