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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,691
BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63 (https://dejure.org/1967,691)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1967 - VI C 71.63 (https://dejure.org/1967,691)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1967 - VI C 71.63 (https://dejure.org/1967,691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Recht der ehemaligen Berufssoldaten - Konkretisierung der Versorgungsansprüche per Festsetzung als Voraussetzung für die Beschreitung des Rechtsweges - Wiedereröffnung des Rechtsweges gegen den gesamten Verwaltungsakt nach teilweiser Änderung eines unanfechtbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 16.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63
    Gegenteiliges kann auch nicht aus der Entscheidung des erkennenden Senats in BVerwGE 9, 257 (vgl. jetzt auch § 6 Abs. 4 der 6. DV zum G 131 in der Fassung vom 4. Juni 1962 [BGBl. I S. 403]) hergeleitet werden.
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63
    Eine solche nach Eintritt der Rechtsbeständigkeit einer Regelung von der Behörde im Interesse des Bürgers vorgenommene Belehrung stellt jedoch keine neue Sachentscheidung dar (vgl. u. a. BVerwGE 13, 99).
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63
    Abgesehen davon, daß der Bescheid über die Änderung der Feststellung des Beginns des Ruhestandes vom 1. März 1956 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. April 1956 unanfechtbar geworden ist, gilt der sich aus § 47 Abs. 1 Satz 2 BBG ergebende Grundsatz, daß eine rechtswirksame, wenn auch rechtswidrige Versetzung in den Ruhestand nach dessen Beginn nicht nach allgemeinen Grundsätzen rücknehmbar ist (vgl. BVerwGE 19, 284), nicht für die Falle des Eintritts in den Ruhestand kraft Gesetzes gemäß § 35 Abs. 1 G 131 (vgl. u. a.Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 109.62 - [Leitsatz in NDBZ 1964 S. 282]).
  • BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 175 [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62] mit weiteren Nachweisen) unterliegt ein Bescheid nicht mehr der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, soweit er in früher ergangenen und unanfechtbar gewordenen Bescheiden getroffene Entscheidung einzelner rechtlich selbständiger Entscheidungskomponenten eines einheitlichen Anspruchs unberührt läßt.
  • BVerwG, 26.06.1958 - II C 409.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63
    Die Berufung der Revision auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. Juni 1958 - BVerwG II C 409.57 - (BVerwGE 7, 148 [BVerwG 26.06.1958 - II C 409/57]) geht fehl, weil in dem dort entschiedenen Fall nicht eine unter § 155 BBG fallende Festsetzung bzw. Neufestsetzung von Versorgungsbezügen in Frage stand, sondern der Anspruch auf Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 G 131. Hat der Beklagte die Versorgungsbezüge des Klägers für die Zeit ab 1. Oktober 1961 bereits festgesetzt, so hat dieser Bescheid ein selbständiges Verwaltungsverfahren mit eigenem verwaltungsgerichtlichen Schicksal eingeleitet.
  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 109.62
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63
    Abgesehen davon, daß der Bescheid über die Änderung der Feststellung des Beginns des Ruhestandes vom 1. März 1956 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. April 1956 unanfechtbar geworden ist, gilt der sich aus § 47 Abs. 1 Satz 2 BBG ergebende Grundsatz, daß eine rechtswirksame, wenn auch rechtswidrige Versetzung in den Ruhestand nach dessen Beginn nicht nach allgemeinen Grundsätzen rücknehmbar ist (vgl. BVerwGE 19, 284), nicht für die Falle des Eintritts in den Ruhestand kraft Gesetzes gemäß § 35 Abs. 1 G 131 (vgl. u. a.Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 109.62 - [Leitsatz in NDBZ 1964 S. 282]).
  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60

    Wiederverwendung ehemaliger, mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63
    Solange dies nicht geschehen ist und damit die sich abstrakt aus dem Gesetz ergebenden Versorgungsansprüche nicht konkretisiert sind, ist der Rechtsweg nur unter den hier nicht vorliegenden Voraussetzungen des § 75 VwGO eröffnet (vgl.Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8], siehe dazu auch dasUrteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VI C 93.62 -).
  • BVerwG, 30.11.1971 - VI C 7.68

    Anwendung des so genannten Beförderungsschnitts auf berufsmäßige Angehörige des …

    Eine Berücksichtigung des Kriegsdienstes, wie sie § 181 Abs. 5 BBG (dazu Vwv Nr. 4 zu § 181 BBG) kennt, ist im Rahmen des Beförderungsschnitts nicht vorgesehen (Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - [Buchholz 234 § 29 G 131 Nr. 13]).

    Diese Trennung der Rechtsstandsregelungen für Beamte, Berufssoldaten und berufsmäßige Angehörige des RAD kommt weiterhin zum Ausdruck in dem Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - (Buchholz 234 § 29 G 131 Nr. 13) und dem Beschluß vom 24. April 1968 - BVerwG II C 98.65 -.

  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Versetzung in den Ruhestand wegen …

    Eine solche typische selbständige Komponente des einheitlichen Anspruchs ist bei der Festsetzung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge der nach selbständigen Rechtsgrundlagen - hier vor allem nach § 53 oder § 54 Abs. 1 G 131 - zu beurteilende Versorgungsstatus, aus dem sich - als Schlußergebnis - zusammen mit den übrigen versorgungsrechtlich bedeutsamen Elementen (z.B. Besoldungsdienstalter, ruhegehaltfähige Dienstzeit usw.) die Versorgungsbezüge nach ihrer Art und Höhe ergeben (vgl. dazu auch Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI G 71.63 - [DÖD 1968, 32]).

    Denn nach dem gemäß § 29 G 131 anzuwendenden § 155 BBG hat zunächst die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde über die sich daraus ergebenden Änderungen durch Neufestsetzung der Versorgungsbezüge zu befinden (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - mit weiteren Nachweisen), was hier durch den Bescheid des Beklagten vom 30. Mai 1968 auch geschehen ist.

  • BVerwG, 15.01.1970 - II C 126.65

    Geltung der Überleitungsvorschrift des § 180 Abs. 2 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz …

    Sollte sich für die Zeit seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 53 Abs. Satz 4 G 131 durch Art. 1 Nr. 17 Buchst. a des Vierten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1203) - 4. ÄG/G 131 - am 1. Januar 1967 (vgl. Art. VI Abs. 1 des 4. ÄG/G 131 in Verbindung mit Art. 12 Nr. 2 Buchst. d des Gesetzes zur Sicherung des Haushaltsausgleichs vom 20. Dezember 1965 [BGBl. I S. 2065]) eine Verbesserung in der Versorgung des Klägers bezüglich des Ruhegehaltsatzes und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ergeben haben, ist dies für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unbeachtlich; denn darüber hat nach dem gemäß § 29 G 131 entsprechend anzuwendenden § 155 BBG zunächst die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde zu befinden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a.Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - [Buchholz BVerwG 234, § 29 G 131 Nr. 13]).
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer …

    Die ablehnenden Bescheide der Beklagten und die Urteile der Vorinstanzen standen - wie regelmäßig in derartigen Fällen - unter dem stillschweigenden Vorbehalt einer einschlägigen gesetzlichen Regelung, wie sie hier mit der Änderung des § 114 BBG durch Art. IV § 1 Nr. 11 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173 [1232]) mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft getreten ist (vgl. hierzu Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz 232 § 110 BBG Nr. 8], vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - und vom 5. Mai 1969 - BVerwG VI C 43.66 -).
  • BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65

    Rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides sowie Rückforderung …

    Denn darüber hat nach dem gemäß § 29 G 131 entsprechend anzuwendenden § 155 BBG zunächst die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde zu befinden (vgl. u.a. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 -, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63

    Begriff des "ehemaligen Berufssoldaten" - Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft …

    Solange die Behörde die hiernach erforderliche Entscheidung nicht getroffen und damit die sich abstrakt aus dem Gesetz ergebenden Versorgungsansprüche nicht konkretisiert hat, ist der Rechtsweg insoweit nur unter den hier nicht gegebenen Voraussetzungen des § 75 VwGO eröffnet (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.05.1983 - 2 B 42.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen eines …

    Eine Belehrung der Behörde im Interesse des Bürgers nach Eintritt der Rechtsbeständigkeit einer Regelung erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht (vgl. u.a. BVerwGE 13, 99 [101 ff.], Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - [DVBl. 1963, 186], vom 26. April 1967 - BVerwG 6 C 71.63 - und vom 23. Oktober 1968 - BVerwG 6 C 51.65 -).
  • BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66

    Erledigungserklärungen unter dem Vorbehalt gesetzlicher Änderungen - …

    Mit Rücksicht auf die Neuregelung der Versorgung des Klägers und auf den eingangs erwähnten Vorbehalt, der den streitigen Bescheiden und den Urteilen der Vorinstanzen innewohnt, war nur über die Versorgungsansprüche bis zum 31. Dezember 1966 zu entscheiden; das hätte hier auch ohne die für die Folgezeit abgegebenen Erledigungserklärungen gegolten (vgl. dazu Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VI C 24.66

    Kostenentscheidung nach Revisionsrücknahme

    Die übereinstimmende Erklärung der Parteien, daß die Hauptsache für die Zeit ab 1. Juni 1967 erledigt sei, weil der Kläger von dieser Zeit an auf Grund einer Gesetzesänderung das begehrte erhöhte Unfallruhegehalt erhalte, war nicht zu berücksichtigen; Gegenstand des Rechtsstreits war lediglich der mit den Anträgen vom 31. Januar 1963, 12. Februar und 2. April 1964 auf Grund des damals gültigen Rechts geltend gemachte Anspruch auf erhöhtes Unfallruhegehalt (vgl. Urteile vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - [DÖD 1968, 32] und vom 16. Oktober 1967 - BVerwG VI C 61.63 - [Buchholz BVerwG 234, § 37 b G 131 Nr. 6] und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BVerwG, 15.11.1967 - VI C 10.64

    Antrag auf Festsetzung eines Übergangsgehaltes während der Zeit einer …

    Solange dies nicht geschehen ist, ist der Verwaltungsrechtsweg nur unter den hier nicht vorliegenden Voraussetzungen des § 75 VwGO eröffnet (vgl. Urteile vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - und vom 16. Oktober 1967 - BVerwG VI C 61.63 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 29.67

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Neufassung des Landesbesoldungsgesetzes …

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