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Rechtsprechung
   ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2094
ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15 (https://dejure.org/2016,2094)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 19.02.2016 - 6 Ca 190/15 (https://dejure.org/2016,2094)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 6 Ca 190/15 (https://dejure.org/2016,2094)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen auf Facebook - Pflichtverletzung - Verletzung der Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen auf Facebook - Pflichtverletzung - Verletzung der Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB; § 241 Abs. 2 BGB; Art. 5 GG

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Äußerungen eines Arbeitnehmers auf seinem privaten Facebook-Account

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auschwitz-Fotos auf Facebook - Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei menschenverachtendem Facebook-Post möglich

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Zugführers wegen Postens eines Auschwitz-Fotos auf Facebook unwirksam

  • spiegel.de (Pressemeldung, 19.02.2016)

    Kündigung wegen Auschwitz-Fotos: Bahn muss Mitarbeiter weiterbeschäftigen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines Facebook-Posts?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Äußerungen auf privaten Facebook-Nutzerkonto können außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Indem man Reue zeigt, kann man ein Kündigungsschutzverfahren gewinnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Post von Ausschwitz-Foto unwirksam

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines Facebook-Posts?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines Facebook-Posts?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Hetze auf Facebook als Kündigungsgrund?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Zugführers wegen Foto auf Facebook von KZ

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Bahn-Mitarbeiters wegen Veröffentlichung eines Auschwitz-Fotos auf Facebook mit Kommentar zu Flüchtlingen unwirksam - Trotz Fehlverhaltens fällt Interessenabwägung zugunsten des Arbeitsnehmers aus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund des Postens eines rassistischen und menschenverachtenden Kommentars auf seinem privaten Facebook-Nutzerkonto; Verletzung einer Nebenpflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rassistische Äußerungen auf Facebook können fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen

  • socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Äußerungen in Social Media?

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 30 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kündigung wegen rassistischer Äußerungen auf privatem Facebook-Nutzerkonto

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 499
  • NZA-RR 2016, 254
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15
    Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 - NZA 2015, 797 mwN).

    Dafür muss hinzutreten, das bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern zum Beispiel die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht, die diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 - NZA 2015, 797 mwN).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - …

    Auszug aus ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - juris mwN).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - BAGE 146, 303).
  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 …

    Auszug aus ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15
    Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von ihr Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15
    Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn schon eine ordentliche Kündigung geeignet war, das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 - juris).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung …

    Auszug aus ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15
    Vielmehr sind der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - BAGE 138, 312).
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …

    Allein schon die vom geschichtlichen Kontext losgelöste Verwendung dieses Symbols oder des Satzes "Arbeit macht frei" ist in Deutschland tabuüberschreitend" (ArbG Mannheim 19.02.2016 ‒ 6 Ca 190/15, juris, Rn. 43).

    Richtigerweise kann bei Aktivitäten des Arbeitnehmers im Internet ein dienstlicher Bezug dadurch gegeben sein, dass sich für andere Internetnutzer ein Zusammenhang zwischen dem Handeln des Arbeitnehmers und dem Arbeitgeber ergibt (Juncker, öAT 2018, 4, 5 f.; siehe auch ArbG Mannheim 19.02.2016 ‒ 6 Ca 190/15, juris, Rn. 45).

    Es gibt Grenzen, die jedem bekannt sind (Fleddermann, ArbRAktuell 2017, 623; siehe auch nochmals ArbG Mannheim 19.02.2016 ‒ 6 Ca 190/15, juris, Rn. 43, zur Verwendung eines verfremdeten Bildes des KZ Auschwitz).

  • ArbG Mainz, 12.07.2024 - 10 Ca 1411/23

    Wirksamkeit fristlose Kündigung - Profifußballspieler - Folgeansprüche

    Rn. 129 Deshalb können Äußerungen eines Arbeitnehmers auf seinem privaten Facebook-Nutzerkonto, die einen rassistischen und menschenverachtenden Inhalt haben, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme und einen "an sich" geeigneten Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB begründen, wenn sich aus dem Facebook-Nutzerkonto ergibt, dass der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist und die Äußerung ruf- und geschäftsschädigend sein kann (vgl. z.B. ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15 -, juris; LAG Sachsen 27.2.2018 - 1 Sa 515/17, NZA-RR 2018, 244, ferner bzgl. Äußerungen nach den Anschlägen des 11.09.2001 in den USA: LAG Schleswig-Holstein 06.08.2002 2 Sa 150/02, NZA-RR 2004, 351ff; zu antisemitischen Äußerungen eines Redakteurs, LAG Berlin-Brandenburg 4.4.2024 - 5 Sa 894/23 NZA_RR 2024, 351 ff.).
  • ArbG Mannheim, 01.12.2022 - 14 Ca 114/22

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Beleidigung - Schmähkritik

    Hierzu zusammenfassend mit den Worten des Arbeitsgerichts Mannheim, Urteil vom 19.02.2016 ( 6 Ca 190/15 ): "Mit der Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit wäre es unvereinbar, wenn es in der betrieblichen Arbeitswelt nicht oder nur eingeschränkt anwendbar wäre.
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