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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7361
VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09 (https://dejure.org/2009,7361)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 (https://dejure.org/2009,7361)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 (https://dejure.org/2009,7361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung des Verfahrens in Parallelverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 372
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2009 - 4 E 1358/08

    Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Auch in diesem Fall ist für eine Verfahrensaussetzung nach § 94 VwGO kein Raum und zwar, anders als von dem Verwaltungsgericht angenommen, auch nicht über eine entsprechende Anwendung der Bestimmung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 4 E 1358/08 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 1 O 153/08, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 14 S 812/98 -, jeweils Juris; Bay.VGH, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 8 C 91.1185 -, NVwZ-RR 1992, 334).

    Dies schließt es grundsätzlich aus, bei anderen Parallelverfahren, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, auf eine analoge Anwendung von § 94 zurückzugreifen; anderenfalls würde die in § 93a VwGO zum Ausdruck kommende gesetzliche Wertung unterlaufen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 4 E 1358/08 -, Juris;… Rudisile a.a.O., § 94 Rdnr. 43).

  • VGH Bayern, 04.06.1991 - 8 C 91.1185
    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Auf die gegen einen Aussetzungsbeschluss eingelegte Beschwerde prüft das Beschwerdegericht lediglich das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 94 VwGO in formeller Hinsicht, jedoch grundsätzlich nicht, ob das Verwaltungsgericht auf der Basis seiner materiellen Rechtsauffassung zu Recht eine Vorgreiflichkeit des in einem anderen Verfahren zur Entscheidung anstehenden Rechtsverhältnisses annehmen durfte (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 8 C 91.1185 -, NVwZ-RR 1992, 334;… Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rdnr. 41 zu § 94 m.w.N.).

    Auch in diesem Fall ist für eine Verfahrensaussetzung nach § 94 VwGO kein Raum und zwar, anders als von dem Verwaltungsgericht angenommen, auch nicht über eine entsprechende Anwendung der Bestimmung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 4 E 1358/08 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 1 O 153/08, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 14 S 812/98 -, jeweils Juris; Bay.VGH, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 8 C 91.1185 -, NVwZ-RR 1992, 334).

  • VGH Hessen, 15.01.2004 - 4 TG 3441/03

    Aussetzung des Verfahrens, fehlende Begründung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Das Beschwerdeverfahren über die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO stellt ein nichtstreitiges Zwischenverfahren dar, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen; dies gilt auch dann, wenn einer der Beteiligten - wie hier - einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hat (Hess. VGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 4 TG 3441/03 -, ESVGH 54, 149).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Keine Vorfrage in diesem Sinne ist die Frage der Rechtsgültigkeit der für die Entscheidung in dem anhängigen Verfahren maßgeblichen Rechtsnorm sowie die Frage der Auslegung dieser Bestimmung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 55.99 -, Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 13, Urteil vom 11. Februar 2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, NVwZ 2009, 787).
  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Rn. 4 Mit Beschluss vom 22. Oktober 2009 setzte das Verwaltungsgericht das Verfahren aus, bis der Hessische Verwaltungsgerichtshof über das Verfahren 6 A 1767/08 entschieden habe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2008 - 1 O 153/08

    Zur Aussetzungsmöglichkeit analog § 94 VwGO

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Auch in diesem Fall ist für eine Verfahrensaussetzung nach § 94 VwGO kein Raum und zwar, anders als von dem Verwaltungsgericht angenommen, auch nicht über eine entsprechende Anwendung der Bestimmung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 4 E 1358/08 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 1 O 153/08, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 14 S 812/98 -, jeweils Juris; Bay.VGH, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 8 C 91.1185 -, NVwZ-RR 1992, 334).
  • BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Keine Vorfrage in diesem Sinne ist die Frage der Rechtsgültigkeit der für die Entscheidung in dem anhängigen Verfahren maßgeblichen Rechtsnorm sowie die Frage der Auslegung dieser Bestimmung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 55.99 -, Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 13, Urteil vom 11. Februar 2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, NVwZ 2009, 787).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1998 - 14 S 812/98

    Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim BVerwG zur Frage anhängigen …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Auch in diesem Fall ist für eine Verfahrensaussetzung nach § 94 VwGO kein Raum und zwar, anders als von dem Verwaltungsgericht angenommen, auch nicht über eine entsprechende Anwendung der Bestimmung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 4 E 1358/08 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 1 O 153/08, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 14 S 812/98 -, jeweils Juris; Bay.VGH, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 8 C 91.1185 -, NVwZ-RR 1992, 334).
  • VGH Hessen, 12.02.2008 - 7 A 165/08

    Verfahrensaussetzung wegen Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Eine entsprechende Anwendung des § 94 VwGO wird ferner dann befürwortet, wenn die für die Entscheidung im betreffenden Verwaltungsstreitverfahren bestimmende Rechtsnorm in einem Normenkontrollverfahren zur Klärung ansteht oder wenn die maßgebliche Rechtsnorm dem EuGH oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Überprüfung vorliegt (vgl. zum Vorstehenden etwa Hess. VGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 7 A 165/08 -, ZfWG 2008, 149; Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2009 - 7 C 09.887 - und vom 9. September 2009 - 19 BV 09.3 -, jeweils Juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., Rdnr. 4a zu § 94 VwGO, Rennert in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, Rdnr. 5 zu § 94).
  • VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 TE 1829/88

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen Abrißverfügung bei anhängiger zivilrechtlicher …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
    Eine Rechtskraftwirkung dieser anderen Entscheidung bezüglich des in Frage stehenden Rechtsstreits ist nicht erforderlich, es genügt jeder rechtslogische Einfluss auf die zu treffende Entscheidung (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, Rdnr. 4 zu § 94; auch Hess. VGH, Beschluss vom 27. Juli 1988 - 3 TE 1829/88 -, NJW 1989, 1180).
  • VGH Bayern, 02.06.2009 - 7 C 09.887

    Aussetzung des Verfahrens; Studienbeiträge

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 09.3

    Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Zustimmung der Jagdbehörde zum …

  • VGH Hessen, 20.08.2024 - 3 B 1062/24

    Beschwerde gegen die Aussetzung einer Untätigkeitsklage in einem …

    Im Unterschied zu Beschwerdeverfahren sonstiger Art, die nichtstreitige Zwischenverfahren darstellen und bei denen sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen (zu § 94 VwGO vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 18), wird mit der Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO für das gesamte weitere Verfahren bindend das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Nichtentscheidung über den Antrag durch die Behörde festgestellt (VGH Kassel, Beschluss vom 3. August 2023 - 5 E 955/23 -, n. v., Seite 9).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17

    Einstellung in Beamtenverhältnis auf Probe; Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 …

    Das Beschwerdegericht prüft also nicht, ob diese materiell-rechtliche Beurteilung zutreffend ist, sondern allein, ob das Verwaltungsgericht auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Würdigung des Streitstoffes zu Recht von einer Vorgreiflichkeit des in einem anderen Verfahren zur Entscheidung anstehenden Rechtsverhältnisses ausgegangen ist (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 4.6.1991, a. a. O., Rn. 10; Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 12).

    In den anerkannten Fällen der Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO liegt es im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten, dass in dem Rechtsstreit keine Entscheidung getroffen wird, die mit einer demnächst zu erwartenden - für das Verwaltungsgericht bindenden - Entscheidung eines der oben genannten übergeordneten Gerichte (vgl. etwa § 31 BVerfGG, § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO) in Widerspruch steht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 16; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.11.2009, a. a. O., Rn. 4).

    Der von der Vorinstanz offenbar bejahte Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie allein rechtfertigt eine Aussetzung des Verfahrens - womöglich gegen den Willen der Beteiligten oder, wie hier, eines der Beteiligten - nicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 16).

    Rn. 22 3. Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG…, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5;… Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die …

    Dadurch unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von Beschwerdeverfahren sonstiger Art, die nichtstreitige Zwischenverfahren darstellen und bei denen sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, wie etwa bei Beschlüssen über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO (vgl. hierzu VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 14 S 812/98 - juris Rn. 5; VGH Kassel…, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 4 TG 3441/03 - juris Rn. 3; Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 - juris Rn. 18;… Beschluss vom 23. September 2013 - 1 E 1560/13 - juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 13.02.2025 - 10 E 2232/24

    Beschwerde gegen einen gerichtlichen Aussetzungsbeschluss

    Eine solche "allgemeinverbindliche Wirkung" wird bei verwaltungsgerichtlichen oder verfassungsrechtlichen Normenkontrollen, bei Verfassungsbeschwerden, bei Entscheidungsvorlagen an den Großen Senat oder bei Vorabentscheidungsverfahren angenommen (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 20; Hess. VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 15 ).

    Auch in dem Fall einer alsbald zu erwartenden Klärung der für den Rechtsstreit wesentlichen Rechtsfrage liegt es vielmehr allein in der Hand der Beteiligten, ob sie mit Rücksicht hierauf mit einer Entscheidung in ihrem Verfahren zuwarten und es dem Verwaltungsgericht durch Anträge auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens (§ 173 VwGO i. V. m. 251 ZPO) ermöglichen, die erwartete Entscheidung einzubeziehen, oder ob ihnen daran gelegen ist, dass das Verwaltungsgericht im streitgegenständlichen Verfahren möglichst bald entscheidet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 16 ).

    Dies schließt es grundsätzlich aus, bei anderen Parallelverfahren, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, auf eine analoge Anwendung von § 94 VwGO zurückzugreifen; anderenfalls würde die in § 93a VwGO zum Ausdruck gekommene gesetzliche Wertung unterlaufen (Hess. VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 17 ).

    Das Beschwerdeverfahren über die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO stellt ein nichtstreitiges Zwischenverfahren dar, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen; dies gilt auch dann, wenn einer der Beteiligten einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hat (Hess. VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 18 ;… Toussaint, Kostenrecht, 54. Aufl. 2024, § 66 GKG Rn. 72).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei …

    Dieser Überprüfung ist die Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Verwaltungsgericht zugrunde zu legen, d. h. das Beschwerdegericht prüft nicht, ob das Verwaltungsgericht auf der Basis seiner materiellen Rechtsauffassung zu Recht von einer Vorgreiflichkeit des in einem anderen Verfahren zur Entscheidung anstehenden Rechtsverhältnisses ausgegangen ist (Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 12).

    Dies schließt es aus, bei anderen Parallelverfahren, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, auf eine analoge Anwendung zurückzugreifen (OVG LSA…, Beschluss vom 12.12.2008 - 1 O 153/09 -, juris Rn. 6; OVG NRW…, Beschluss vom 15.1.2009 - 4 E 1385/08 -, juris Rn. 2; Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 17;… Bader u.a., a. a. O., § 94 Rn. 5).

    Rn. 11 Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG…, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5).

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur …

    Einer Aussetzung des Verfahrens nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 5 ThürVerf zum Zwecke der Vorlage der Rechtsfrage der Zulässigkeit von Scheinkandidaturen an das Thüringer Verfassungsgericht kommt allein wegen der Präklusion dieses Vorbringens nicht in Betracht, da diese Rechtsfrage für den vorliegenden Rechtsstreit nicht maßgeblich war (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 - Juris Rdnr. 15).
  • VGH Hessen, 06.12.2012 - 6 E 2128/12

    Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO

    Im Unterschied zu Beschwerdeverfahren sonstiger Art, die nichtstreitige Zwischenverfahren darstellen - etwa bei Beschlüssen über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, ESVGH 60, 251; Beschluss vom 15.01.2004 - 4 TG 3441/03 -, ESVGH 54, 1499) -, bei denen sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, wird mit der Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO - für das gesamte weitere Verfahren bindend (…Dolde/Porsch, a.a.O., § 75 Rdnr. 10) - das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Nichtentscheidung über den Antrag durch die Behörde festgestellt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2012 - 1 O 4/12

    Zur Unzulässigkeit von Untätigkeitsbeschwerden

    Hinsichtlich etwaiger außergerichtlicher Kosten gilt Folgendes: Beim Untätigkeitsbeschwerdeverfahren handelt es sich vergleichbar mit einem Beschwerdeverfahren betreffend die erstinstanzliche Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO (vgl. hierzu OVG Greifswald, Beschl. v. 05.02.2010 - 1 O 125/09 - Beschl. v. 09.03.2010 - 2 O 6/10 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, juris; Beschl. v. 15.01.2004 - 4 TG 3441/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris) um ein nichtstreitiges Zwischenverfahren, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen.
  • VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.869

    Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens

    Nach überwiegender Auffassung der Rechtsprechung ist eine Aussetzung des Verfahrens - in analoger Anwendung des § 94 VwGO - jedenfalls dann möglich, wenn die Gültigkeit einer Rechtsnorm mit beachtlichen Gründen angezweifelt und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO oder ein verfassungsgerichtliches (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 7 C 09.893;… Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 5 zu § 94 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 45 zu § 94; OVG SA vom 12.8.2009 Az. 2 L 180/05 ; HessVGH vom 11.12.2009 Az. 6 E 2989/09 ).
  • VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.879

    Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens

    Nach überwiegender Auffassung der Rechtsprechung ist eine Aussetzung des Verfahrens - in analoger Anwendung des § 94 VwGO - jedenfalls dann möglich, wenn die Gültigkeit einer Rechtsnorm mit beachtlichen Gründen angezweifelt und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO oder ein verfassungsgerichtliches (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 7 C 09.893;… Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 5 zu § 94 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 45 zu § 94; OVG SA vom 12.8.2009 Az. 2 L 180/05 ; HessVGH vom 11.12.2009 Az. 6 E 2989/09 ).
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