Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 14.12.2006 - 6 K 201/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verdeckte Einlage als steuerfreier Veräußerungsgewinn gemäß § 8b Abs. 2 KStG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verdeckte Einlagen im Zusammenhang mit der Veräußerung ausländischer Beteiligungen als Veräußerungsgewinn; Steuerfreiheit einer verdeckten Einlage vor dem Wirtschaftsjahr 2001; Unterpreisveräußerung bei Übertragung einer ausländischen Beteiligungen an einer GmbH zum ...
- Judicialis
KStG § 8b Abs. 2 S. 5; ; KStG § 8b Abs. 2 a.F.; ; EStG § 17 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8b Abs. 2
Körperschaftsteuer; Verdeckte Einlage; Veräußerungsgewinn; Buchwert; Unterpreisveräußerung; Anteilsverkauf - Verdeckte Einlagen bei Veräußerung ausländischer Beteiligungen unter Wert sind - auch vor Inkrafttreten des ab 2001 geltenden § 8b KStG - steuerfrei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verdeckte Einlagen im Zusammenhang mit der Veräußerung ausländischer Beteiligungen als Veräußerungsgewinn; Steuerfreiheit einer verdeckten Einlage vor dem Wirtschaftsjahr 2001; Unterpreisveräußerung bei Übertragung einer ausländischen Beteiligungen an einer GmbH zum ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verdeckter Einlagen bei Veräußerung ausländischer Beteiligungen unter Wert
Papierfundstellen
- EFG 2007, 611
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BFH, 06.07.2000 - I B 34/00
VGA bei Unterwertverkauf einer ausländischen Beteiligung
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2006 - 6 K 201/05
Zur Begründung verweist sie auf den BFH-Beschluss vom 6. Juli 2000 (I B 34/00, BStBl II 2002, 490), in dem der BFH ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsanweisung in R 41 Abs. 5 Satz 5 KStR 1995 geäußert habe, wonach die im Rahmen einer Unterpreisveräußerung entstehende verdeckte Gewinnausschüttung dem Anwendungsbereich des § 8b Abs. 2 KStG 1995 entzogen sein soll.aa) Gegen die Einbeziehung von verdeckten Einlagen in den Anwendungsbereich § 8b Abs. 2 KStG a.F. wird angeführt, dass bei verdeckten Einlagen kein Veräußerungsgeschäft vorliege und dementsprechend auch kein Veräußerungsgewinn entstehen könne (…Frotscher, KStG, 58. Lieferung 11/99 § 8b Rdz. 30 unter Hinweis auf die Unentgeltlichkeit der Einlage; Hessisches FG, Beschluss vom 12. Januar 2000 4 V 3043/99, EFG 2000, 330 -aufgehoben durch BFH-Beschluss vom 6. Juli 2000 I B 34/00, BStBl II 2002, 490- zur verdeckten Gewinnausschüttung).
(2) Demgegenüber verbietet sich bei der Bestimmung der Veräußerung und des Veräußerungsgewinns ein Rückgriff auf § 17 EStG (…so aber Frotscher, a.a.O., § 8b Rdz. 30; Hessisches FG, Beschluss vom 12. Januar 2000 4 3043/99, EFG 2000, 330), da die Bestimmung des Veräußerungsgewinns nach der für Kapitalgesellschaft geltender Normen (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG) unter Einschluss außerbilanzlicher Korrekturvorschriften (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juli 2000 I B 34/00, BStBl II 2002, 490 zur verdeckten Gewinnausschüttung) zu erfolgen hat.
Soweit sich diese Argumentation ausdrücklich auch auf die Definition der Veräußerung bezieht, ist ihr schon aufgrund der Unterschiede zwischen der Bestimmung eines steuerpflichtigen Vorgangs im Privatbereich (§ 17 EStG) und eines solchen im betrieblichen Bereich (§ 8b KStG) nicht zu folgen (siehe auch BFH-Beschluss vom 6. Juli 2000 I B 34/00, BStBl II 2002, 490).
- BFH, 21.09.1989 - IV R 115/88
Verdeckte Einlagen von Gesellschaftern einer steuerfreien landwirtschaftlichen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2006 - 6 K 201/05
Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften Vermögensvorteile zuwendet, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 21. September 1989 IV R 115/88, BStBl II 1990, 86 m.w.N.).Eine solche liegt insbesondere bei der Übertragung von materiellen Wirtschaftsgütern gegen ein unangemessen niedriges Entgelt vor (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1989 IV R 115/88, a.a.O.).
- FG Hessen, 12.01.2000 - 4 V 3043/99
Schachtelbeteiligung; Veräußerungsgewinn; verdeckte Gewinnausschüttung; …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2006 - 6 K 201/05
aa) Gegen die Einbeziehung von verdeckten Einlagen in den Anwendungsbereich § 8b Abs. 2 KStG a.F. wird angeführt, dass bei verdeckten Einlagen kein Veräußerungsgeschäft vorliege und dementsprechend auch kein Veräußerungsgewinn entstehen könne (…Frotscher, KStG, 58. Lieferung 11/99 § 8b Rdz. 30 unter Hinweis auf die Unentgeltlichkeit der Einlage; Hessisches FG, Beschluss vom 12. Januar 2000 4 V 3043/99, EFG 2000, 330 -aufgehoben durch BFH-Beschluss vom 6. Juli 2000 I B 34/00, BStBl II 2002, 490- zur verdeckten Gewinnausschüttung).(2) Demgegenüber verbietet sich bei der Bestimmung der Veräußerung und des Veräußerungsgewinns ein Rückgriff auf § 17 EStG (…so aber Frotscher, a.a.O., § 8b Rdz. 30; Hessisches FG, Beschluss vom 12. Januar 2000 4 3043/99, EFG 2000, 330), da die Bestimmung des Veräußerungsgewinns nach der für Kapitalgesellschaft geltender Normen (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG) unter Einschluss außerbilanzlicher Korrekturvorschriften (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juli 2000 I B 34/00, BStBl II 2002, 490 zur verdeckten Gewinnausschüttung) zu erfolgen hat.
- BFH, 20.08.2003 - I R 61/01
Verlustabzug bei mittelbarer Anteilsübertragung
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2006 - 6 K 201/05
(5) Im Übrigen ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass von dem o.g. Grundsatz in Einzelfällen abgesehen werden kann, wenn sich die Gleichstellung aus dem Sinn und Zweck einer Norm eindeutig ergibt (BFH-Urteil vom 20. August 2003 I R 61/01, BStBl II 2004, 616 wird ebenfalls zur Gleichstellung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen beim § 8 Abs. 4 KStG, m.w.N.). - BFH, 04.04.1974 - I R 73/72
Schachtelprivileg - Inanspruchnahme - Begründende Beteiligung - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2006 - 6 K 201/05
Zwar entspricht es der Rechtsprechung des BFH, dass die Gleichstellung eines weitergehenden Tatbestandes mit dem unmittelbar gesetzlich geregelten grundsätzlich einer ausdrücklichen gesetzgeberischen Einbeziehung bedarf (z.B. BFH-Urteil vom 4. April 1974 I R 73/72, BStBl II 1974, 645 zur Gleichstellung von mittelbaren mit unmittelbaren Beteiligungen); derartige gesetzlicher Regelungen bedarf es jedoch nur, wenn es um die Erweiterung eines Tatbestandes zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geht.
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Rechtsprechung
| VG Aachen, 30.03.2005 - 6 K 201/05.A |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
EG VO Nr. 343/2003 Art. 10; AsylVfG § 26 a Abs. 1; AsylVfG § 29 Abs. 3 S. 2; AsylVfG § 31 Abs. 4; AsylVfG § 34 a
D (A), Griechenland (A), Verordnung Dublin II, Griechenland (A), Asylverfahren, Zuständigkeit - Wolters Kluwer
Ausgestaltung des Asylanspruchs eines über Griechenland in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten pakistanischen Staatsangehörigen unter Berücksichtigung der asylverfahrensrechtlichen Drittstaatenregelung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Berlin, 11.04.2011 - 23 L 84.11
Zuständigkeit für Asylverfahren und Dublin II
Dies ergibt sich daraus, dass Italien mit Schreiben des italienischen Innenministeriums vom 15. März 2011 nach Art. 19 Abs. 1 Dublin II-VO der Aufnahme des Antragstellers zugestimmt hat, so dass es nicht darauf ankommt, ob die Kriterien zur Rangfolge in Kapitel III der Dublin II-VO vorliegen (vgl. VG München, Urteil vom 29. April 2010 - M 17 K 09.50619 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 30. März 2005 - 6 K 201/05.A - juris, Rdnr. 16; a.A. VG Ansbach, Beschluss vom 9. März 2011 - AN 11 E 11.30089 -). - VG Berlin, 16.04.2013 - 23 K 508.12
Zuständigkeit für Asylantrag
Deshalb kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob die Kriterien zur Bestimmung der Rangfolge im Kapitel III der Dublin II-VO eingehalten worden sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. April 2011, VG 23 L 84.11 A; VG München, Urteil vom 29. April 2010 - M 17 K 09.50619 -, Juris; VG Ansbach, Urteil vom 30. März 2005 - 6 K 201/05.A - Juris; a.A. VG Ansbach, Beschluss vom 9. März 2011 - AN 11 E 11.30089 -). - VGH Hessen, 27.02.2006 - 9 UZ 1030/05 Die Beklagte sieht zu Recht die grundsätzliche Frage als in einem Berufungsverfahren klärungsbedürftig an, wie in einem asylrechttichen Fall wie dem vorliegenden - insbesondere im Hinblick auf die Regelung des § 29 Abs. 3 AsylVfG - zu verfahren ist, in dem ein in Deutschland um Asyl nachsuchender Ausländer aus einem Mitgliedsstaat (hier: Italien) eingereist ist, der die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens übernommen hat (vgl. zu dieser in der Rechtsprechung kontrovers behandelten Problematik neben den von der Beklagten in ihrer Antragsschrift vom 6. April 2005 benannten Entscheidungen etwa VG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2005 - A 18 K 10372/05 -, Juris, mit weiteren Nachweisen; VG Aachen, Urteil vom 30. Mai 2005 - 6 K 201/05.A -, Juris;… sowie die Darstellungen von Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, § 29 Rdnr. 58, § 35 Rdnr. 19, und Marx, AsylVfG, 6. Aufl. 2005, § 29 Rdnr. 41 ff.).
- VG Augsburg, 04.09.2013 - Au 2 S 13.30266
Dublin II-Verfahren; Überstellung nach Finnland
Somit kann hier offen bleiben, ob die Kriterien zur Bestimmung der Rangfolge in Kapitel III der Dublin II-Verordnung eingehalten worden sind (…vgl. VG Berlin, U.v. 16.4.2013 - 23 K 508.12 A - juris Rn. 21;… VG München, U.v. 29.4.2010 - M 17 K 09.50619 - juris Rn. 23;… U.v. 31.10.2008 - M 16 K 08.50372 - juris Rn. 20; VG Aachen, U.v. 30.3.2005 - 6 K 201/05.A - juris Rn. 16).
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