Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 10a S 1 GewStG 2002 vom 23.12.2003, § 10a S 2 GewStG 2002 vom 23.12.2003, § 163 S 1 AO, § 227 AO, Art 100 Abs 1 GG
Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortag: Sachliche Unbilligkeit, wenn im Festsetzungszeitpunkt der Mindeststeuer ein Ausschluss einer späteren Verlustnutzung feststeht - Anwendbarkeit des § 163 AO trotz evtl. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm - Bei ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung kann bei endgültiger Nichtberücksichtigung nicht ausgenutzter Fehlbeträge sachlich unbillig sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine Billigkeitsfestsetzung bzw. einen Erlass der Gewerbesteuer im Fall einer in Liquidation befindlichen Grundstücksentwicklungsgesellschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung kann bei endgültiger Nichtberücksichtigung nicht ausgenutzter Fehlbeträge sachlich unbillig sein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung kann sachlich unbillig sein
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06 B
- BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1576
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
Die Erhebung einer Steuer, der in Wirklichkeit keinerlei Zuwachs an Leistungskraft zu Grunde liege, verstoße gegen das Übermaßverbot und gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (BFH, Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 297).Rn. 34 Inhalt und Grenzen des Ermessens im Sinne von § 5 AO werden durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl. II 1972, 603; BFH, Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 297).
- BFH, 27.01.2006 - VIII B 179/05
GewStG : keine verfassungswidrige Belastung durch § 10a GewStG
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
Die bisher einhellige Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der zeitlichen Streckung des Verlustausgleichs (so etwa BFH, Beschluss vom 27. Januar 2006 VIII B 179/05, BFH/NV 2006, 1150, mit weiteren Nachweisen; FG München, Beschluss vom 31. Juli 2008 8 V 1588/08, EFG 2008, 1736; FG Nürnberg, Beschluss vom 17. März 2010 1 V 1379/2009, Juris) lässt sich auf den Bereich der sachlichen Unbilligkeit dahingehend übertragen, dass der Gesetzgeber mit der Einführung der Neuregelungen in § 10a Sätze 1 und 2 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG eine gewisse Härte, nämlich die (vorübergehende) Mindestbesteuerung, in Kauf genommen hat.Während der BFH die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Mindestbesteuerung für diesen Fall offen gelassen hat (so BFH in BFH/NV 2006, 1150), haben die Finanzgerichte München (in EFG 2008, 1736, zu § 10a GewStG) und Nürnberg (…a.a.O, Juris, zu § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 10d Abs. 2 EStG) im Rahmen von vorläufigen Verfahren verfassungsrechtliche Zweifel geäußert und Aussetzung der Vollziehung gewährt.
- BFH, 31.03.2004 - X R 25/03
Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
Der Bundesfinanzhof - BFH - habe mit Urteil vom 31. März 2004, X R 25/03, die Erhebung einer Steuer vor allem nur dann als unbillig angesehen, wenn sie im Einzelfall nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht zu rechtfertigen sei und dessen Wertungen zuwiderlaufe.Nach dem BFH sei die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns selbst dann nicht unbillig, wenn die bis 1984 entstandenen Verluste steuerlich unberücksichtigt geblieben seien (BFH, Urteil vom 31. März 2004 X R 25/03, BFH/NV 2004, 1212).
- FG München, 31.07.2008 - 8 V 1588/08
Beschränkung des Verlustausgleichs gem. § 10a GewStG bei Zusammentreffen mit § 7 …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
Die bisher einhellige Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der zeitlichen Streckung des Verlustausgleichs (so etwa BFH…, Beschluss vom 27. Januar 2006 VIII B 179/05, BFH/NV 2006, 1150, mit weiteren Nachweisen; FG München, Beschluss vom 31. Juli 2008 8 V 1588/08, EFG 2008, 1736; FG Nürnberg, Beschluss vom 17. März 2010 1 V 1379/2009, Juris) lässt sich auf den Bereich der sachlichen Unbilligkeit dahingehend übertragen, dass der Gesetzgeber mit der Einführung der Neuregelungen in § 10a Sätze 1 und 2 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG eine gewisse Härte, nämlich die (vorübergehende) Mindestbesteuerung, in Kauf genommen hat.Während der BFH die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Mindestbesteuerung für diesen Fall offen gelassen hat (…so BFH in BFH/NV 2006, 1150), haben die Finanzgerichte München (in EFG 2008, 1736, zu § 10a GewStG) und Nürnberg (…a.a.O, Juris, zu § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 10d Abs. 2 EStG) im Rahmen von vorläufigen Verfahren verfassungsrechtliche Zweifel geäußert und Aussetzung der Vollziehung gewährt.
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
Rn. 34 Inhalt und Grenzen des Ermessens im Sinne von § 5 AO werden durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl. II 1972, 603; BFH, Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 297). - FG Nürnberg, 17.03.2010 - 1 V 1379/09
Ernstliche Zweifel bei der Anwendung des § 10d Abs. 2 EStG (Mindestbesteuerung), …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
Die bisher einhellige Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der zeitlichen Streckung des Verlustausgleichs (so etwa BFH…, Beschluss vom 27. Januar 2006 VIII B 179/05, BFH/NV 2006, 1150, mit weiteren Nachweisen; FG München, Beschluss vom 31. Juli 2008 8 V 1588/08, EFG 2008, 1736; FG Nürnberg, Beschluss vom 17. März 2010 1 V 1379/2009, Juris) lässt sich auf den Bereich der sachlichen Unbilligkeit dahingehend übertragen, dass der Gesetzgeber mit der Einführung der Neuregelungen in § 10a Sätze 1 und 2 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG eine gewisse Härte, nämlich die (vorübergehende) Mindestbesteuerung, in Kauf genommen hat. - FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 2 K 1674/07
Wiederaufleben eines aufgehobenen Feststellungsbescheids nach Aufhebung des …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
Die Klägerin könnte in diesem Fall zwar statt der von ihr erhobenen Verpflichtungsklage (s. oben unter 1.) eine isolierte Anfechtungsklage erheben, weil die Einspruchsentscheidung rechtswidrig ist, da ihr weder ein Ablehnungsbescheid noch ein Einspruch zu Grunde liegt (so FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2009 2 K 1674/07, EFG 2010, 2, unter I. der Gründe, Rev. beim BFH: III R 39/09). - BFH - III R 39/09 (anhängig)
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
Die Klägerin könnte in diesem Fall zwar statt der von ihr erhobenen Verpflichtungsklage (s. oben unter 1.) eine isolierte Anfechtungsklage erheben, weil die Einspruchsentscheidung rechtswidrig ist, da ihr weder ein Ablehnungsbescheid noch ein Einspruch zu Grunde liegt (so FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2009 2 K 1674/07, EFG 2010, 2, unter I. der Gründe, Rev. beim BFH: III R 39/09).
- BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung …
Auch sie verzichtet in Sanierungsfällen aber --allerdings antragsgebunden und aus Billigkeits-, nicht aus Rechtsgründen (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2010 6 K 6216/06 B, nicht veröffentlicht)-- bis zur Höhe des (durch den Erlass von Schulden veranlassten) Sanierungsgewinns auf die Beschränkung der Verlustverrechnung durch die sog. Mindestbesteuerung (BMF-Schreiben vom 27. März 2003, BStBl I 2003, 240 Tz. 8; zur Rechtsverbindlichkeit dieses Schreibens bei unternehmensbezogenen Sanierungen s. BFH-Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502). - BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1576 veröffentlicht. - FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12179/09
Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht …
c) Eine sachliche Unbilligkeit kann hingegen anzunehmen sein, wenn es nicht nur zu einer Beschränkung des Verlustausgleichs im Sinne einer zeitlichen Verschiebung bzw. Streckung kommt, sondern zu einem endgültigen Ausschluss des Verlustausgleichs aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 I B 49/10, BStBl II 2011, 826; FG München, Beschluss vom 31. Juli 2008 8 V 1588/08, EFG 2008, 1736 ; FG Nürnberg, Beschluss vom 17. März 2010 1 V 1379/2009, juris; FG BerlinBrandenburg, Urteil vom 15. Juni 2010 6 K 6216/06 B, EFG 2010, 1576; Niedersächsisches FG, Urteil vom 02. Januar 2012 6 K 63/11, juris).
- FG Düsseldorf, 17.05.2018 - 15 K 1458/17
Qualifizierung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründeten …
Soweit die Steuer - wie hier - noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, hat das Verfahren nach § 163 AO Vorrang vor einem Erlass im Steuererhebungsverfahren nach § 227 AO (vgl. Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 163 AO Tz. 8 unter Verweis auf Finanzgericht -FG- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.6.2010 6 K 6216/06 B, Entscheidungen der Finanzgericht -EFG- 2010, 1576). - FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
Begründung einer sachlichen Unbilligkeit durch Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. …
Denn in diesem Fall wird aus der (vom Gesetzgeber gedachten vorübergehenden) Mindestbesteuerung eine endgültige Steuerbelastung auf einen periodenübergreifend betrachtet nicht vorhandenen Gewinn (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2010 6 K 6216/06 B, EFG 2010, 1576). - FG Hessen, 20.09.2010 - 8 K 2285/09
Keine Verfassungswidrigkeit des § 10a GewStG bei dauerdefizitären Betrieb
Rn. 21 4. Ob im Streitfall eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO in Betracht kommt, wofür die rechtlichen Erwägungen in den Urteilsgründen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15.06.2010 6 K 6216/06 B, juris) sprechen könnten, ist im Streitfall nicht zu entscheiden, da hier nur die Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung angegriffen wurde. - FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 8212/06 In der jüngeren finanzgerichtlichen Rechtsprechung sind einige dieser Fälle aufgegriffen worden; die Finanzgerichte haben hierbei mehrfach Zweifel daran geäußert, ob die die Mindestbesteuerung regelnden Normen auch dann noch anzuwenden seien, wenn bereits feststehe, dass die Verlustvorträge, deren Nutzung durch die Mindestbesteuerung versagt werde, auch zukünftig endgültig nicht mehr genutzt werden könnten (vgl. FG München, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 8 V 1588/08, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2008, 1736; FG Nürnberg, Beschluss vom 17. März 2010 - 1 V 1379/2009; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2010 - 6 K 6216/06, jeweils veröffentlicht in juris).
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