Rechtsprechung
| VG Cottbus, 08.05.2013 - 6 L 307/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 47 AO, § 157 AO, § 228 AO, § 229 AO, § 254 AO, § 6 Abs 1 Nr 1 VwVG BB
Schmutzwasseranschlussbeitrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10
Erhebung von Abwassergebühren
Auszug aus VG Cottbus, 08.05.2013 - 6 L 307/12
Der Bescheid des Antragsgegners vom 16. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. September 2012, mit dem die Antragstellerin durch isoliertes Leistungsgebot im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (dort als "Leistungsbescheid" bezeichnet, wobei der "Leistungsbescheid" nach dem VwVG Bbg dem "Leistungsgebot" i.S.d. Abgabenordnung entspricht; vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. April 2013 - OVG 9 S 82.12 -, S. 19 f. des E.A.; ferner Beschluss der Kammer vom 17. Dezember 2010 - 6 L 55/10 - zit. nach juris und vgl. zu diesem Begriff im VwVG des Bundes: Loose in Tipke/Kruse, AO, Kommentar, § 254 Rz. 4) lediglich zur Zahlung eines noch offenen Teilbetrages von 3.342,58 Euro des mit Bescheid vom 5. August 2009 bereits bestandskräftig festgesetzten Schmutzwasserbeitrags in Höhe von 4.178,22 Euro aufgefordert wurde, erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig.9 Soweit die Antragstellerin gegen die Höhe des Heranziehungsbetrages einwendet, der von ihr geleistete Betrag von 835, 64 Euro sei ausreichend, da ihr Grundstück unbebaut sei, verkennt sie, dass Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung im Rahmen der Überprüfung des Leistungsgebotes nicht relevant sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. April 2013, a.a.O. m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 17. Dezember 2010 a.a.O. und Beermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler [HHSp], § 254 AO Rz. 55).
Ein Leistungsgebot ist zwar Voraussetzung für die Vollstreckung (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG Bbg), jedoch nicht notwendiger Inhalt des Abgabenbescheides (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 4 b) KAG i.V:m. § 157 AO) und damit auch nicht Voraussetzung der Fälligkeit (…vgl. Rüsken in Klein, AO, Kommentar, 11. Auflage, 2012, § 157 Rz. 12 sowie Alber in HHSp, § 220 Rz. 22), die sich im Abgabenrecht unmittelbar aus der Satzung ergibt (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG zum Mindestinhalt von Abgabensatzungen sowie bereits Beschluss der Kammer vom 17. Dezember 2010, a.a.O.;… ferner Herrmann in Becker u.a., KAG Bbg, Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: Dezember 2011, § 12 Rz. 546).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2013 - 9 S 82.12
Erschließungsbeitragsrecht: nichtiger Erschließungsvertrag; …
Auszug aus VG Cottbus, 08.05.2013 - 6 L 307/12
Der Bescheid des Antragsgegners vom 16. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. September 2012, mit dem die Antragstellerin durch isoliertes Leistungsgebot im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (dort als "Leistungsbescheid" bezeichnet, wobei der "Leistungsbescheid" nach dem VwVG Bbg dem "Leistungsgebot" i.S.d. Abgabenordnung entspricht; vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. April 2013 - OVG 9 S 82.12 -, S. 19 f. des E.A.;… ferner Beschluss der Kammer vom 17. Dezember 2010 - 6 L 55/10 - zit. nach juris und vgl. zu diesem Begriff im VwVG des Bundes: Loose in Tipke/Kruse, AO, Kommentar, § 254 Rz. 4) lediglich zur Zahlung eines noch offenen Teilbetrages von 3.342,58 Euro des mit Bescheid vom 5. August 2009 bereits bestandskräftig festgesetzten Schmutzwasserbeitrags in Höhe von 4.178,22 Euro aufgefordert wurde, erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig.Dass der Antragsteller sie mit diesem Bescheid zugleich nur zu einer Zahlung von 835, 64 Euro heranzog, hat hingegen keine Auswirkungen auf die umfänglichere Beitragsfestsetzung; denn die Abgabenfestsetzung und das Leistungsgebot sind zwei voneinander unabhängige und eigenständige Verwaltungsakte, die lediglich miteinander verbunden werden können, aber nicht müssen (vgl. zur Eigenständigkeit: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. April 2013, a.a.O.).
9 Soweit die Antragstellerin gegen die Höhe des Heranziehungsbetrages einwendet, der von ihr geleistete Betrag von 835, 64 Euro sei ausreichend, da ihr Grundstück unbebaut sei, verkennt sie, dass Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung im Rahmen der Überprüfung des Leistungsgebotes nicht relevant sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. April 2013, a.a.O. m.w.N.;… Beschluss der Kammer vom 17. Dezember 2010 a.a.O. und Beermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler [HHSp], § 254 AO Rz. 55).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - 9 S 33.05
Anforderungen an die Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen …
Auszug aus VG Cottbus, 08.05.2013 - 6 L 307/12
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler sowie auf die Prüfung substantiierter Einwände des Antragsstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragsstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2005 - 9 S 33.05 -, S. 3 d.E.A.).
- VG Cottbus, 31.05.2017 - 6 L 247/15
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Rn. 11 Der Regelungsinhalt von Beitragsbescheiden kann - wie vorliegend der Fall, da einerseits ein Betrag von 44.422,60 Euro festgesetzt und andererseits ein Betrag von 26.120,17 Euro angefordert wurde - zwei verschiedene Gegenstände haben, die mit einander verbunden werden können, aber nicht müssen: Die Festsetzung des Beitrags einerseits und die Zahlungsaufforderung, das sogenannte Leistungsgebot andererseits (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. April 2013 - OVG 9 S 82.12 -, juris Rn. 69; Beschluss der Kammer vom 8. Mai 2013 - 6 L 307/12 -, juris Rn. 7;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand März 2007, Rn. 32 zu § 254 AO;… zu dieser Terminologie ferner Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 793 ff.). - VG Cottbus, 23.02.2021 - 6 L 443/20
Gebühren
Es bedarf also weder zur Beitreibung von Säumniszuschlägen noch von Vollstreckungskosten eines gesonderten Leistungsbescheides im Sinne des § 3 VwVGBbg bzw. eines dem inhaltlich entsprechenden (vgl. dazu VG Cottbus, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 6 L 307/12 -, juris Rn. 6 und zum VwVG des Bundes: Loose, in: Tipke/Kruse AO/FGO, 161. Lieferung 2020, § 254 AO Rn. 4), gesonderten Leistungsgebotes im Sinne der Abgabenordnung (AO).
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