Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 196 BBauG, § 139 BGB, Art 20 Abs 3 GG
Zweitwohnungssteuersatzung; Berücksichtigung sogenannter Wohnlagekriterien bei der Bestimmung eines Lagewerts zur Differenzierung des Flächenmaßstabes; Bestimmtheitsgebot - Justiz Schleswig-Holstein
§ 52 Abs 3 S 2 GKG 2004, § 52 Abs 3 S 1 GKG 2004
Streitwert - offensichtlich absehbare Auswirkungen im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG 2004 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG SH § 2 Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; BauGB § 196
Berücksichtigung des relativierten Bodenrichtwertes zur Differenzierung des Steuermaßstabes im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer
Kurzfassungen/Presse
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und Pogeez nicht
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24.A
- OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2024 - 6 LB 5/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (40)
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2024 - 6 KN 2/24
Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Entscheidet sich die Gemeinde, bei Verwendung des sogenannten Flächenmaßstabs als Ersatzmaßstab zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer hinsichtlich des Wohnwerts eine weitere Differenzierung vorzunehmen, können als weitere differenzierende Faktoren die Gebäudeart, das Baujahr und der Lagewert herangezogen werden (Anschluss an OVG Schleswig, Urteile vom 24. April 2024 6 KN 1/24 und 6 KN 2/24 , beide in juris).Bei der in Rede stehenden Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die mit bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist (so bereits ausführlich zu Zweitwohnungssteuersatzungen anderer Kommunen: Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 1/24 -, juris Rn. 61 ff. und - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 47 ff.).
Fragen der materiellen Verfassungsmäßigkeit der Steuer bleiben ohne Einfluss auf die Normsetzungskompetenz, weil die Kompetenznormen des Grundgesetzes grundsätzlich keine Aussage zu materiellen Fragen enthalten (Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 53 m. w. N.).
Nicht erforderlich ist die Angabe der Vorschriften, aus denen sich formelle oder materielle Rechtmäßigkeitsanforderungen ergeben (Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 56 ;… vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 10.03.2022 - 2 LB 18/20 -, juris Rn. 68 m. w. N.).
Insbesondere ist es unschädlich, dass § 2 KAG insgesamt zitiert wird, obwohl es allein auf dessen Absatz 1 Satz 1 KAG ankommt ("Kommunale Abgaben dürfen nur aufgrund einer Satzung erhoben werden" (vgl. dazu ausführlich Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 57 m. w. N.).
Rn. 58 Das vom Bundesverfassungsgericht ausgeformte Rückwirkungsverbot für den Fall der echten und der unechten Rückwirkung anhand des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes (dazu Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 62 ) ist vorliegend nicht verletzt.
Entsprechend gibt es auch keinen Vertrauensschutz dahin, dass ein Abgabenpflichtiger wegen der Unwirksamkeit vorangegangener Abgabensatzungen von der Abgabe insgesamt verschont bleibt (Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 64 m. w. N.; OVG Weimar, Urt. v. 22.09.2008 - 3 KO 1011/05 -, juris Rn. 78).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die rückwirkende Satzung zu günstigeren Ergebnissen führt (vgl. Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 65 und v. 19.07.2024 - 6 LB 1/24 -, juris Rn. 93 m.w.N.).
Er ist als grundsätzlich in Betracht zu ziehender Ersatzmaßstab in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2003 - 9 C 3.02 -, juris Rn. 22; ausführlich dazu Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 70 ff. und - 6 KN 1/24 -, juris Rn. 107 ff. sowie Urt. d. Senats v. 09.10.2024 - 6 LB 6/24 - [zur Veröffentlichung vorgesehen], jeweils m.w.N.).
Dieses Institut nimmt weder hoheitliche Aufgaben wahr noch ist sonst gewährleistet, dass es - anders als der Gutachterausschuss - außerhalb des allgemeinen Aufbaus der kommunalen oder staatlichen Behörden selbständig, unabhängig und unparteiisch arbeitet (vgl. zum Gutachterausschuss Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 84 ).
Rn. 70 II. Die Unwirksamkeit der Regelung zum Steuermaßstab in § 6 Abs. 1 und 2 ZwStS 2024 hat zur Folge, dass die Zweitwohnungssteuersatzung insgesamt unwirksam ist (mit Ausnahme ihres § 11, der einzelne Ordnungswidrigkeitentatbestände definiert), weil die Regelung in einem untrennbaren Gesamtzusammenhang mit den Satzungsregelungen im Übrigen steht (vgl. Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 1/24 -, juris Rn. 149 und - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 112 ).
Die Gemeinde Pogeez hat mit der Zweitwohnungssteuersatzung 2024 auf die Urteile des Senats vom 24. April 2024 (- 6 KN 1/24 -, juris und - 6 KN 2/24 -, juris) reagiert und beabsichtigt, Fehler im vorherigen Satzungsrecht zu heilen.
Aus dem Umstand, dass die Gemeinde Pogeez die Satzung vom 7. Juli 2022 - wohl als Reaktion auf die Urteile des Senats vom 24. April 2024 ( 6 KN 1/24 und 6 KN 2/24 ) - aufgehoben hat, kann nichts anderes gefolgert werden.
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2024 - 6 KN 1/24
Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Entscheidet sich die Gemeinde, bei Verwendung des sogenannten Flächenmaßstabs als Ersatzmaßstab zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer hinsichtlich des Wohnwerts eine weitere Differenzierung vorzunehmen, können als weitere differenzierende Faktoren die Gebäudeart, das Baujahr und der Lagewert herangezogen werden (Anschluss an OVG Schleswig, Urteile vom 24. April 2024 6 KN 1/24 und 6 KN 2/24 , beide in juris).Bei der in Rede stehenden Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die mit bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist (so bereits ausführlich zu Zweitwohnungssteuersatzungen anderer Kommunen: Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 1/24 -, juris Rn. 61 ff. und - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 47 ff.).
Er ist als grundsätzlich in Betracht zu ziehender Ersatzmaßstab in der Rechtsprechung anerkannt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2003 - 9 C 3.02 -, juris Rn. 22; ausführlich dazu Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 70 ff. und - 6 KN 1/24 -, juris Rn. 107 ff. sowie Urt. d. Senats v. 09.10.2024 - 6 LB 6/24 - [zur Veröffentlichung vorgesehen], jeweils m.w.N.).
Rn. 70 II. Die Unwirksamkeit der Regelung zum Steuermaßstab in § 6 Abs. 1 und 2 ZwStS 2024 hat zur Folge, dass die Zweitwohnungssteuersatzung insgesamt unwirksam ist (mit Ausnahme ihres § 11, der einzelne Ordnungswidrigkeitentatbestände definiert), weil die Regelung in einem untrennbaren Gesamtzusammenhang mit den Satzungsregelungen im Übrigen steht (vgl. Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 1/24 -, juris Rn. 149 und - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 112 ).
Die Gemeinde Pogeez hat mit der Zweitwohnungssteuersatzung 2024 auf die Urteile des Senats vom 24. April 2024 (- 6 KN 1/24 -, juris und - 6 KN 2/24 -, juris) reagiert und beabsichtigt, Fehler im vorherigen Satzungsrecht zu heilen.
Aus dem Umstand, dass die Gemeinde Pogeez die Satzung vom 7. Juli 2022 - wohl als Reaktion auf die Urteile des Senats vom 24. April 2024 ( 6 KN 1/24 und 6 KN 2/24 ) - aufgehoben hat, kann nichts anderes gefolgert werden.
- BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Insbesondere kann er wegen des auch von einer als ungültig erkannten Norm regelmäßig ausgehenden Rechtsscheins ihrer Wirksamkeit und mit Rücksicht auf den in ihr zum Ausdruck gekommenen Rechtssetzungswillen des Normgebers nicht stets darauf vertrauen, von einer entsprechenden Regelung jedenfalls für den Zeitraum dieses Rechtsscheins verschont zu bleiben (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17 -, juris Rn. 16 ff. und v. 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris Rn. 19, beide m. w. N.).Dies gilt jedenfalls solange, wie die Gründe für die Rechtswidrigkeit der Satzung in einer Weise behoben werden können, die den Charakter und die wesentliche Struktur der von Anfang an beabsichtigten Abgabe unberührt lässt; in diesem Fall wird den Belasteten durch die Rückwirkung nichts zugemutet, womit sie nicht ohnehin schon zu rechnen hatten (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris Rn. 22 und v. 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17 -, juris Rn. 18).
- OVG Schleswig-Holstein, 15.06.2021 - 2 LB 15/19
Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form; Unrichtigkeit einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Insoweit muss eine Abgabensatzung für alle in Betracht kommenden Anwendungsfälle insbesondere die Bemessung der Abgabe klar und berechenbar regeln und darf nicht eine wesentliche Maßstabsbestimmung der Entscheidung im Einzelfall überlassen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 15.06.2021 - 2 LB 15/19 -, juris Rn. 65 m.w.N.).Vielmehr ist der Grad der von Verfassungs wegen geforderten Regelungsbestimmtheit sowohl von der Eigenart des geregelten Sachverhalts und den jeweiligen (Grundrechts-) Auswirkungen der Regelung für die Betroffenen als auch von der Art und Intensität des zugelassenen behördlichen Eingriffs abhängig ( OVG Schleswig, Beschl. v. 26.01.2023 - 2 MB 8/21 -, juris Rn. 9 , Beschl. v. 15.06.2021 - 2 LB 15/19 -, juris Rn. 66 m.w.N.;… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 17.07.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 175;… BVerwG, Urt. v. 17.06.2013 - 3 C 8.12 -, juris Rn. 15).
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Insbesondere kann er wegen des auch von einer als ungültig erkannten Norm regelmäßig ausgehenden Rechtsscheins ihrer Wirksamkeit und mit Rücksicht auf den in ihr zum Ausdruck gekommenen Rechtssetzungswillen des Normgebers nicht stets darauf vertrauen, von einer entsprechenden Regelung jedenfalls für den Zeitraum dieses Rechtsscheins verschont zu bleiben (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17 -, juris Rn. 16 ff. und v. 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris Rn. 19, beide m. w. N.).Dies gilt jedenfalls solange, wie die Gründe für die Rechtswidrigkeit der Satzung in einer Weise behoben werden können, die den Charakter und die wesentliche Struktur der von Anfang an beabsichtigten Abgabe unberührt lässt; in diesem Fall wird den Belasteten durch die Rückwirkung nichts zugemutet, womit sie nicht ohnehin schon zu rechnen hatten (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris Rn. 22 und v. 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17 -, juris Rn. 18).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Denn durch die endgültige, aber noch nicht bestandskräftige Festsetzung hat sich der Vorauszahlungsbescheid vom 12. Januar 2021 nicht erledigt; letzterem kommt mit dem darin enthaltenen Zahlungsbefehl weiterhin ein eigenständiger Regelungsgehalt zu (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2017 - 2 LB 14/16 -, juris Rn. 29 bis 34, Urt. v. 30.01.2019 - 2 LB 90/18 -, juris Rn. 63 ).Nach dem in § 139 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken kommt die Feststellung der Nichtigkeit nur eines Teils einer Norm nur dann in Frage, wenn es keinem Zweifel unterliegt, dass der Normgeber die sonstige normative Regelung auch ohne den verfassungswidrigen Teil aufrechterhalten hätte ( OVG Schleswig, Urt. v. 30.01.2019 - 2 LB 90/18 -, juris Rn. 112 m.w.N.).
- BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Die vorgenannten Grundsätze gelten gerade auch für die rückwirkende Heilung kommunaler Abgabensatzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2019 - 9 C 3.19 - und - 9 C 4.19). - BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 3.19
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Die vorgenannten Grundsätze gelten gerade auch für die rückwirkende Heilung kommunaler Abgabensatzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2019 - 9 C 3.19 - und - 9 C 4.19). - BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Das Mitbenennen einer unzutreffenden Grundlage ist aber dann als Verstoß gegen das Zitiergebot anzusehen, wenn die Prüfung dadurch mehr als nur unwesentlich erschwert wird oder eine wahllose Überschüttung mit ungeprüften Zitierungen dem Sinn und Zweck des Zitiergebots zuwiderläuft (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 02.03.2023 - 1 KN 19/18 -, juris Rn. 41 , Urt. v. 13.02.2020 - 2 LB 16/19 -, juris Rn. 24 ; zu einer Verordnung: BVerfG, Beschl. v. 01.04.2014 - 2 BvF 1/12 -, juris Rn. 100). - BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Vielmehr ist der Grad der von Verfassungs wegen geforderten Regelungsbestimmtheit sowohl von der Eigenart des geregelten Sachverhalts und den jeweiligen (Grundrechts-) Auswirkungen der Regelung für die Betroffenen als auch von der Art und Intensität des zugelassenen behördlichen Eingriffs abhängig (… OVG Schleswig, Beschl. v. 26.01.2023 - 2 MB 8/21 -, juris Rn. 9 , Beschl. v. 15.06.2021 - 2 LB 15/19 -, juris Rn. 66 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 17.07.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 175;… BVerwG, Urt. v. 17.06.2013 - 3 C 8.12 -, juris Rn. 15). - OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 6/24
Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2006 - 1 A 11596/05
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Wege der Eilentscheidung
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Hinterbliebenenversorgung
- BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
- OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1993 - 22 A 3850/92
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer; Begriff des Innehabens einer Wohnung
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2004 - 12 A 11962/03
Abgabenrecht, Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallbeseitigungsgebühr, …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2023 - 1 KN 19/18
Erhaltung oder Einrichtung zentraler Versorgungsbereiche
- OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 24/16
Gemeinnützigkeit befreit nicht von der Fremdenverkehrsabgabe
- VGH Bayern, 16.08.2001 - 6 B 97.111
Anforderung an eine die Eigenbeteiligung nach Straßenkategorien abstufende …
- VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1343/11
Wiederaufleben einer Satzung durch rückwirkende Beseitigung einer Aufhebungsnorm
- BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband; …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.07.2024 - 6 LB 1/24
Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05
Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex
- OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 98/17
Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2022 - 3 K 362/20
Erhebung einer Kurabgabe; umlagefähige Kosten; Meldepflicht für …
- OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 1011/05
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparate; …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 MB 8/21
Abgabenrecht: Eilrechtsschutz gegen einen Vorausleistungsbescheid für …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 5 MB 1/21
Festsetzungsverjährung bei Spielgerätesteuern
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
- BFH, 30.09.2015 - II R 13/14
Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene …
- BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
- BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88
Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
- OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20
Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands; …
- VGH Bayern, 08.10.2020 - 4 ZB 20.1216
Erhebung von Zweitwohnungssteuer
- OVG Niedersachsen, 03.06.2026 - 9 LA 41/25
Wiederaufleben; Vorgängersatzung; Zweitwohnungsteuer; Eigennutzung; …
Diese Auslegung hat sich nach allgemeinen Grundsätzen an dem in der Bestimmung zum Ausdruck kommenden objektivierbaren Willen des Normgebers zu orientieren, der aus Wortlaut und Sinnzusammenhang zu ermitteln ist (vgl. OVG SH, Urteil vom 9.10.2024 - 6 LB 5/24 - juris Rn. 74; BayVGH…, Urteil vom 16.8.2001 - 6 B 97.111 - juris Rn. 22).Es kann dann nicht davon ausgegangen werden, dass die alte, als fehlerhaft erkannte und deshalb außer Kraft gesetzte Satzung nach dem Willen des Satzungsgebers für den Fall Geltung beanspruchen soll, dass sich die neuere Satzung als unwirksam erweist (vgl. OVG SH, Urteil vom 9.10.2024, a. a. O., Rn. 74; OVG MV…, Urteil vom 1.3.2022 - 3 K 362/20 OVG - juris Rn. 82).
- OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2026 - 6 KN 6/24
Straßenreinigungssatzung Wedel ist unwirksam
Vielmehr hat der Norminhalt eine eindeutige, unmissverständliche und ohne weiteres nachvollziehbare Regelungsaussage zu treffen, die insbesondere nicht in sich widersprüchlich ist (Urt. d. Senats v. 09.10.2024 - 6 LB 5/24 -, juris Rn. 64 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2026 - 6 KN 3/24
Normenkontrollantrag gegen eine Abwasserbeseitigungssatzung
Es muss dem Satzungsgeber selbst obliegen, den Inhalt der Satzung zu bestimmen (vgl. Urt. d. Senats v. 09.10.2024 - 6 LB 5/24 -, juris Rn. 69).Indes dürfen die im konkreten Anwendungsfall verbleibenden Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Verwaltungshandelns gefährdet sind (vgl. Urt. d. Senats v. 09.10.2024 - 6 LB 5/24 -, juris Rn. 62 m.w.N.).
- VG Schleswig, 26.11.2024 - 4 A 40/21
Tourismusabgabe bei Vermietern und Verpächtern von Reha- oder Kurkliniken
Das insbesondere im Abgabenrecht bedeutsame verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit und der Bestimmtheit verlangt, dass Abgaben begründende Tatbestände einschließlich der Bemessungsgrundlagen nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß so bestimmt gefasst und begrenzt sind, dass die Abgabenlast voraussehbar und für den Abgabenpflichtigen mess- und berechenbar ist (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 - juris Rn. 15; VGH Kassel…, Urteil vom 23. November 2005 - 5 UE 1546/05 - juris Rn. 22; OVG Münster…, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 - juris Rn. 26; OVG Schleswig, Urteil vom 9. Oktober 2024 - 6 LB 5/24 - juris Rn. 63 ). - VG Schleswig, 11.12.2025 - 4 A 165/24
Heranziehung zur Tourismusabgabe für die Jahre 2021 und 2022
Das insbesondere im Abgabenrecht bedeutsame verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit und der Bestimmtheit verlangt, dass Abgaben begründende Tatbestände einschließlich der Bemessungsgrundlagen nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß so bestimmt gefasst und begrenzt sind, dass die Abgabenlast voraussehbar und für den Abgabenpflichtigen mess- und berechenbar ist (BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436.88 - juris Rn. 15; VGH Kassel…, Urteil vom 23. November 2005 - 5 UE 1546/05 - juris Rn. 22; OVG Münster…, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 - juris Rn. 26; OVG Schleswig, Urteil vom 9. Oktober 2024 - 6 LB 5/24 - juris Rn. 63 ).
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| OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2024 - 6 LB 5/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 52 Abs 3 S 2 GKG 2004, § 52 Abs 3 S 1 GKG 2004
Streitwert - offensichtlich absehbare Auswirkungen im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG 2004
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
- OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2024 - 6 LB 5/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 5 O 2/21
Voraussetzungen für eine Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG 2004
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2024 - 6 LB 5/24
Mit ihr wollte der Gesetzgeber einer systematischen Unterbewertung von Streitwerten im Verhältnis zu der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung für den Kläger entgegentreten, die in solchen Rechtsstreitigkeiten auftritt, wenn der Streitwert auf ein Jahr begrenzt wird (…vgl. BT-Drs. 17/11471, S. 245;… vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 OA 271/14 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 4 ).Auf noch zu erlassende Beitragsbescheide wirkt sich die Entscheidung dann nicht aus (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 18.06.2019 - 4 O 20/19 -, juris Rn. 5 ;… OVG Bautzen, Urt. v. 03.09.2015 - 5 A 771/13 -, juris Rn. 42).
- OVG Niedersachsen, 16.10.2014 - 9 OA 271/14
Anwendbarkeit des § 52 Abs. 3 S. 2 GKG bei zu erwartenden in Zukunft …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2024 - 6 LB 5/24
Mit ihr wollte der Gesetzgeber einer systematischen Unterbewertung von Streitwerten im Verhältnis zu der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung für den Kläger entgegentreten, die in solchen Rechtsstreitigkeiten auftritt, wenn der Streitwert auf ein Jahr begrenzt wird (…vgl. BT-Drs. 17/11471, S. 245; vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 OA 271/14 -, juris Rn. 3;… OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 4 ). - OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 4 O 20/19
Restriktive Anwendung von § 52 Abs. 3 S. 2 GKG
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2024 - 6 LB 5/24
Auf noch zu erlassende Beitragsbescheide wirkt sich die Entscheidung dann nicht aus (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 18.06.2019 - 4 O 20/19 -, juris Rn. 5 ;… OVG Bautzen, Urt. v. 03.09.2015 - 5 A 771/13 -, juris Rn. 42). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - 19 E 818/16
Streitwerterhöhung um den Betrag der offensichtlich absehbaren zukünftigen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2024 - 6 LB 5/24
Ist anhand dieser Unterlagen nicht eindeutig bestimmbar, dass die Entscheidung Auswirkungen für zukünftige Zeiträume haben wird, so scheidet eine Erhöhung des Streitwerts nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG aus (OVG Münster, Beschl. v. 10.05.2017 - 19 E 818/16 -, juris Rn. 10 und v. 09.04.2019 - 19 E 818/16 -, juris Rn. 12). - OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 771/13
Niederschalgswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2024 - 6 LB 5/24
Auf noch zu erlassende Beitragsbescheide wirkt sich die Entscheidung dann nicht aus (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 18.06.2019 - 4 O 20/19 -, juris Rn. 5 ; OVG Bautzen, Urt. v. 03.09.2015 - 5 A 771/13 -, juris Rn. 42).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2026 - 6 LA 140/24
Keine Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vor Entstehung des …
§ 52 Abs. 3 Satz 2 GKG erfasst gerade auch kommunalabgabenrechtliche Rechtsstreitigkeiten, die beispielsweise bezogen auf ein Jahr geführt werden, sich aber offensichtlich, d.h. ohne umfangreiche Prüfung oder aufwändige Überlegungen, also auf den ersten Blick, auf eine Mehrzahl von Jahren auswirken (Beschl. des Senats v. 08.11.2024 - 6 LB 5/24 -, juris Rn. 3 f. m.w.N.).
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