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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - 6 M 59.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22939
OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - 6 M 59.11 (https://dejure.org/2011,22939)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2011 - 6 M 59.11 (https://dejure.org/2011,22939)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2011 - 6 M 59.11 (https://dejure.org/2011,22939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 1 S 1 WoGG 2 2009, § 24 Abs 2 S 1 WoGG 2 2009, § 11 Abs 1 S 1 WoGG 1985, § 14 S 1 SGB 1, § 60 SGB 1
    Bedarfsberechnung im Wohngeldrecht - Beurteilungszeitpunkt für Einkommensverhältnisse - Amtsermittlungs- und Beratungspflicht der Wohngeldbehörde

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 166 VwGO, § 114 ZPO, § 121 ZPO, § 15 Abs 1 S 1 WoGG 2009, § 24 Abs 2 S 1 WoGG 2009, § 11 Abs 1 S 1 WoGG 1985, § 14 S 1 SGB 1, § 60 SGB 1, § 66 SGB 1, § 20 SGB 10
    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; Einkommensverhältnisse; plausible Darlegung; Sachverhaltsaufklärung; Amtsermittlung; Mitwirkungspflichten; Ausschlussvorschrift; Präklusion; Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung; verspätetes Vorbringen; Bedarf; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 31
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2011 - 6 N 32.11

    Wohngeld; Antrag auf Zulassung der Berufung; Einkommensprognose; Jahreseinkommen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - 6 M 59.11
    Die Formulierung des § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG 2009 (juris: WoGG 2), wonach für die Einkommensermittlung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, schließt es nicht aus, objektiv erkennbare Umstände, die der Wohngeldbehörde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangen, bei der Entscheidung zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 14. Juni 2011 - OVG 6 N 32.11 -, Rn. 8 bei juris).

    Rn. 17 aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass die Formulierung des § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG 2009, wonach auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, es nicht ausschließt, objektiv erkennbare Umstände, die der Wohngeldbehörde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangen, bei der Entscheidung zu berücksichtigen (Beschluss vom 14. Juni 2011 - OVG 6 N 32.11 -, Rn. 8 bei juris).

  • VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898

    Wohngeld - Prozesskostenhilfe, materielle Beweislast des Antragstellers für sein …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - 6 M 59.11
    Das schließt die Pflicht ein, einen unkundigen Antragsteller in für ihn verständlicher Weise auf Mängel bei der Antragstellung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu eröffnen, diese Mängel zu beheben, indem er etwa dazu aufgefordert wird, als fehlend erscheinende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (VGH München, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 12 C 05.1898 -, Rn. 3 bei juris) oder aus Sicht der Behörde unplausible Angaben zu plausibilisieren.

    Das schließt die Pflicht ein, einen unkundigen Antragsteller in für ihn verständlicher Weise auf Mängel bei der Antragstellung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu eröffnen, diese Mängel zu beheben, indem er etwa dazu aufgefordert wird, als fehlend erscheinende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (VGH München, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 12 C 05.1898 -, Rn. 3 bei juris) oder aus Sicht der Behörde unplausible Angaben zu plausibilisieren.

  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - 6 M 59.11
    Rn. 23 (3) Die Auffassung des Senats steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 23. Januar 1990 - 8 C 58/89 - (BVerwGE 84, 278, Rn. 18 f. bei juris).
  • OVG Sachsen, 16.03.2023 - 3 A 206/21

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Prognoseentscheidung bei der Wohngeldbewilligung; …

    Ausgehend davon sind jedenfalls die bis zum Erlass des Wohngeldbescheids bekannt gewordenen Tatsachen zu berücksichtigen (…BayVGH, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 12 ZB 14.701 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. September 2011 - OVG 6 M 59.11 -, juris Rn. 17;… OVG Hamburg, Urt. v. 26. November 2015 - 4 Bf 96/14 -, juris Rn. 31).
  • VG Berlin, 17.11.2015 - 21 K 80.15

    Berücksichtigung späterer Erkenntnisse über die Einkommensverhältnisse bei der …

    Der für das Wohngeldrecht zuständige 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hatte mit Beschluss vom 23. September 2011 die Auffassung vertreten, die Formulierung des § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG, wonach für die Einkommensermittlung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, sowie des § 24 Abs. 2 Satz 1 WoGG 2009, wonach bei der Entscheidung über den Wohngeldantrag ganz allgemein die Verhältnisse im Bewilligungszeitraum, die im Zeitpunkt der Antragstellung zu erwarten sind, zu Grunde zu legen sind, schließe es nicht aus, objektiv erkennbare Umstände, die der Wohngeldbehörde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangen, bei der Entscheidung zu berücksichtigen (Beschluss vom 23. September 2011 - OVG 6 M 59.11 - Juris Rdnr. 17 f.).
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701

    Einkommensprognose für die Bewilligung von Wohngeld

    Lediglich bei objektiv erkennbaren Umständen, die der Wohngeldbehörde erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangt sind, kommt eine nachträgliche Berücksichtigung in Betracht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.9.2011 - OVG 6 M 59.11 - juris, LSe. 2-4, Rn. 17 ff.).
  • VG Berlin, 13.12.2011 - 21 K 137.10

    Bewilligung von Wohngeld

    Auch hier kann dahinstehen, ob es nur auf die der Wohngeldbehörde im Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Umstände ankommt (so die bisherige Rechtsprechung der Kammer), oder ob auch nachträglich bekannt gewordene und vom Antragsteller mitgeteilte Umstände, die im Zeitpunkt der Antragstellung bereits objektiv bekannt waren und der Wohngeldbehörde auf entsprechende Ermittlungen hätten unterbreitet werden können, berücksichtigt werden können (so ohne Einschränkungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 M 59.11 - Juris Rdnr. 17 ff. u.a. unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zu § 24 WoGG 2009, die allerdings eine Berücksichtigung nur bis zur Entscheidung der Behörde vorsieht, vgl. BT-Drs. 16/6543, S. 102 zu § 24 WOGG Abs. 3 letzter Satz).

    Dabei kann dahinstehen, ob es nur auf die der Wohngeldbehörde im Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Umstände ankommt (so die bisherige Rechtsprechung der Kammer), oder ob auch nachträglich bekannt gewordene und vom Antragsteller mitgeteilte Umstände, die im Zeitpunkt der Antragstellung bereits objektiv bekannt waren und der Wohngeldbehörde auf entsprechende Ermittlungen hätten unterbreitet werden können, berücksichtigt werden können (so ohne Einschränkungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 M 59.11 - Juris Rdnr. 17 ff. u.a. unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zu § 24 WoGG 2009, die allerdings eine Berücksichtigung nur bis zur Entscheidung der Behörde vorsieht, vgl. BT-Drs. 16/6543, S. 102 zu § 24 WOGG Abs. 3 letzter Satz).

  • VG Arnsberg, 03.04.2020 - 5 K 2919/19
    Rn. 34 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 12 A 1499/10 - (juris); OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - OVG 6 N 32.11 - und vom 23. September 2011 - OVG 6 M 59.11 - (jeweils juris); Verwaltungsgericht (VG) Freiburg, Urteil vom 6. April 2011 - 3 K 1467/10 - (juris).

    vom 23.Septmber 2011 - OVG 6 M 59.11 -, a.a.O.

  • VG Cottbus, 21.06.2021 - 8 K 998/16
    Ob in der Annahme, bei der anzustellenden Prognoseentscheidung seien alle bis zur Entscheidung über den Wohngeldantrag bekannten oder auf Anlass zu ermittelnden Daten zugrunde zu legen (so Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 05. März 2015 - OVG 6 M 6.15 - Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank Rn. 5), eine Einschränkung der Berücksichtigungsfähigkeit nachträglichen Vorbringens auch im Widerspruchsverfahren zu sehen ist (…ausdrücklich offengelassen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, a.a.O; ebenfalls nicht eindeutig bei Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2011 - OVG 6 M 59.11 -, juris Rn. 16), kann im konkreten Fall dahinstehen.
  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 12 ZB 16.2355

    Wohngeldantrag - Notwendigkeit der Vorlage von Original-Dokumenten

    Rn. 17 3. Ohne dass es hierauf entscheidungserheblich ankäme ist darauf hinzuweisen, dass (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.9.2011 - OVG 6 M 59.11 - juris, Leitsatz 6, Rn. 13) eine Wohngeldbehörde, will sie einen Wohngeldantrag wegen mangelnder Plausibilität der Einkommensverhältnisse nach materiellen Beweislastregeln ablehnen, bei Wohngeldantragstellern, deren bisherige und künftige Einkommens-, Vermögens- und sonstigen entscheidungserheblichen Verhältnisse sich schwierig gestalten, entweder den Betroffenen entsprechend ausführlich über die Erfordernisse einer plausiblen Darlegung der Einkommensverhältnisse belehren oder aber zu konkreten Mitwirkungshandlungen nach Maßgabe des § 66 SGB I auffordern muss.
  • OVG Sachsen, 27.02.2026 - 3 A 462/23

    Wohngeld; Mietzuschuss; Lastenzuschuss; geänderte Umstände; maßgeblicher …

    Rn. 47 Die vom Kläger geltend gemachten geringeren Einkünfte sind auch erst am ... Oktober 2018 und damit nach Erlass des Wohngeldbescheids bekannt geworden, so dass sie auch aus diesem Grund nicht berücksichtigungsfähig sind (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 16. März 2023 - 3 A 206/21 -, juris Rn. 27;… BayVGH, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 12 ZB 14.701 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. September 2011 - OVG 6 M 59.11 -, juris Rn. 17;… OVG Hamburg, Urt. v. 26. November 2015 - 4 Bf 96/14 -, juris Rn. 31).
  • VG Düsseldorf, 21.12.2023 - 21 K 5016/20

    Einkommen, Plausibilität, Deckungslücke, 80 %, Kinderzuschlag

    Rn. 47 vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 25.09.2012 - 14 E 896/12 -;vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.09.2011 - 6 M 59/11-, juris,.
  • OVG Sachsen, 03.12.2019 - 3 A 779/18

    Wohngeld; Amtsermittlung; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; …

    Rn. 11 Soweit sich der Kläger auf eine Divergenz zu einer Entscheidung des OVG Berlin- Brandenburg beruft (Beschl. v. 23. September 2011 - 6 M 59.11 -, juris), dringt er nicht durch, da es sich hierbei nicht um ein divergenzfähiges Gericht für ein hiesiges Verwaltungsgericht handelt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - 12 E 1017/18
  • OVG Sachsen, 01.12.2014 - 4 A 384/14

    Wohngeld, Einkommensverhältnisse, Zeitpunkt, Antragstellung, Änderung

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