Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 123 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 VwGO, § 124 VwGO
Unzulässigkeit eines Rechtsmittelantrags; Verstoß gegen die Hinweispflicht
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 07.09.2023 - 11 B 35/23
- OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
- OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 5 L 621/23
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Erst der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen oder aufrechtzuerhalten, löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus; die Beweislast für das Bestehen dieses Herstellungswillens als einer inneren Tatsache trägt der Ausländer (BVerwG…, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 11.10 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 30.03.2010 - 1 C 7.09 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 -, juris Rn. 4 m. w. N).Bei der im jeweiligen Einzelfall vorzunehmenden Bewertung, ob eine aufenthaltsrechtlich beachtliche tatsächliche Lebensgemeinschaft vorliegt oder lediglich eine Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, verbietet es sich angesichts der Vielfalt der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ausgestaltungsmöglichkeiten der familiären Lebensgemeinschaft allerdings, schematische oder allzu enge Mindestvoraussetzungen für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu formulieren (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, juris Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 10 ME 130/12
Voraussetzung für das Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 30 Abs. 1 …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Denn es ist Aufgabe eines Antragstellers, das von ihm (noch) verfolgte Begehren durch den Antrag im Beschwerdeverfahren klarzustellen (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2012 - 10 ME 130/12 -, juris Rn. 16 m. w. N.).Ein ausdrücklicher Antrag ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn aufgrund der Beschwerdebegründung das Rechtsschutzziel unzweifelhaft feststeht (OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2012 - 10 ME 130/12 -, juris Rn. 16;… VGH München, Beschl. v. 26.04.2012 - 11 CS 12.650 -, juris Rn. 12;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 21;… Kaufmann, in: Posser/Wolf/Decker, BeckOK VwGO, 67. Ed. Stand 01.01.2020, § 146 Rn. 13).
- VGH Bayern, 20.07.2017 - 1 CS 17.642
Anfechtung einer abgrabungsrechtlichen Anordnung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Rn. 10 Gleichwohl ist die Beschwerde bei Fehlen eines ausdrücklichen Antrags nicht stets unzulässig (vgl. VGH München, Beschluss vom 20.07.2017 - 1 CS 17.642 -, juris Rn. 2).D. h. das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags ist nur dann unschädlich, wenn sich für das Beschwerdegericht das mit der Beschwerde verfolgte Ziel und ihr Umfang eindeutig oder mit hinreichender Sicherheit aus dem übrigen Vorbringen des Beschwerde führenden Antragstellers ergeben (vgl. VGH München, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 1 CS 17.642 -, juris Rn. 2).
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Bei der im jeweiligen Einzelfall vorzunehmenden Bewertung, ob eine aufenthaltsrechtlich beachtliche tatsächliche Lebensgemeinschaft vorliegt oder lediglich eine Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, verbietet es sich angesichts der Vielfalt der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ausgestaltungsmöglichkeiten der familiären Lebensgemeinschaft allerdings, schematische oder allzu enge Mindestvoraussetzungen für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu formulieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, juris Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 -, juris). - BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09
Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Erst der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen oder aufrechtzuerhalten, löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus; die Beweislast für das Bestehen dieses Herstellungswillens als einer inneren Tatsache trägt der Ausländer (BVerwG…, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 11.10 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.03.2010 - 1 C 7.09 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 -, juris Rn. 4 m. w. N). - BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10
Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Erst der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen oder aufrechtzuerhalten, löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus; die Beweislast für das Bestehen dieses Herstellungswillens als einer inneren Tatsache trägt der Ausländer (BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 11.10 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 30.03.2010 - 1 C 7.09 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 -, juris Rn. 4 m. w. N). - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02
Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Denn es ist Aufgabe eines Antragstellers, das von ihm (noch) verfolgte Begehren durch den Antrag im Beschwerdeverfahren klarzustellen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2012 - 10 ME 130/12 -, juris Rn. 16 m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2023 - 1 MB 13/22
Baustopp für Flensburger Bahnhofshotel
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Das hat namentlich Bedeutung für einen etwaigen erstinstanzlichen Gehörsverstoß, der durch nachholendes Vorbringen im Beschwerdeverfahren und dessen Berücksichtigung durch das Beschwerdegericht (ohnehin) "geheilt" würde (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 14.02.2019 - 1 B 830/18 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 26.05.2023 - 1 MB 13/22 -, juris Rn. 28 ). - VGH Bayern, 26.04.2012 - 11 CS 12.650
Unschädlichkeit eines fehlenden Beschwerdeantrags
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Ein ausdrücklicher Antrag ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn aufgrund der Beschwerdebegründung das Rechtsschutzziel unzweifelhaft feststeht (…OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2012 - 10 ME 130/12 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschl. v. 26.04.2012 - 11 CS 12.650 -, juris Rn. 12;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 21;… Kaufmann, in: Posser/Wolf/Decker, BeckOK VwGO, 67. Ed. Stand 01.01.2020, § 146 Rn. 13). - VGH Hessen, 25.09.2002 - 12 TG 2216/02
Beschwerde: bestimmter Antrag erforderlich
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2024 - 6 MB 3/24
Verbleibende Zweifel am klaren Rechtsschutzziel können nicht dadurch beseitigt werden, dass angenommen wird, der Antragsteller wolle die erstinstanzliche Entscheidung in vollem Umfang anfechten bzw. die dort gestellten Anträge weiterverfolgen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 25.09.2002 - 12 TG 2216/02.A -, juris Rn. 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - 1 B 830/18
Versetzung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds an den neuen Dienstort; …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2022 - 4 MB 14/22
Aufenthalt von Ausländern; Maßnahmen zur Förderung der Ausreise
- OVG Sachsen, 14.07.2010 - 2 B 436/09
Einstweilige Verfügung, amtsangemessene Beschäftigung, Aktentransport
- OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 4 M 80/00
- OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 6 MB 5/25
Aufenthaltsrecht; Beschwerde; Beschwerdeausschluss; Widerspruchsbescheid; …
Ein ausdrücklicher Antrag ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn aufgrund der Beschwerdebegründung das Rechtsschutzziel unzweifelhaft feststeht, sich das mit der Beschwerde verfolgte Ziel und ihr Umfang also eindeutig oder mit hinreichender Sicherheit aus dem übrigen Vorbringen des Beschwerde führenden Antragstellers ergeben (vgl. Beschl. des Senats v.11.01.2024 - 6 MB 3/24 -, juris Rn. 9 -11 m.w.N.).Ebenso wie bei der Rüge von Verfahrensfehlern, namentlich der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu Beschl. des Senats v. 11.01.2024 - 6 MB 3/24 -, juris Rn. 17 m.w.N.), genügt es im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens in den von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO gezogenen Grenzen nicht, inhaltliche Versäumnisse der Vorinstanz aufzuzeigen.
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2025 - 6 MB 30/25
Fehlerhafte Bemessung der Ausreisefrist führt zur Rechtswidrigkeit der …
Vermeintlich unberücksichtigt gebliebenes Vorbringen ist deshalb mit der Beschwerdebegründung vorzutragen (Beschl. d. Senats v. 06.07.2025 - 6 MB 15/25 -, juris Rn. 14 und v. 11.01.2024 - 6 MB 3/24 -, juris Rn. 17 m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2025 - 6 MB 15/25
Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Beschwerde im Verfahren auf …
Vermeintlich unberücksichtigt gebliebenes Vorbringen ist deshalb mit der Beschwerdebegründung vorzutragen (Beschl. d. Senats v. 11.01.2024 - 6 MB 3/24 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
- OVG Thüringen, 23.10.2025 - 3 EO 357/25
Beschwerde: Darlegung der Beschwerdegründe durch Prozessbevollmächtigten
Es ermöglicht vielmehr in den von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO gezogenen Grenzen eine umfassende, nicht von der erfolgreichen Rüge eines Verfahrensfehlers abhängige Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht als zweite Tatsacheninstanz, sodass durch nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren auch ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß "geheilt" würde (Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 25. August 2025 - 3 EO 197/25 -, vom 28. Februar 2024 - 3 EO 631/23 - und vom 19. März 2021 - 3 EO 423/20 - ebenso u. a. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Januar 2024 - 6 MB 3/24 - juris Rn. 17). - OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2026 - 6 MB 23/26
Kein subjektives Recht auf Vollzug der Abschiebung dargelegt
Ein ausdrücklicher Antrag ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn aufgrund der Beschwerdebegründung das Rechtsschutzziel unzweifelhaft feststeht und sich das mit der Beschwerde verfolgte Ziel und ihr Umfang für das Beschwerdegericht eindeutig oder mit hinreichender Sicherheit aus dem übrigen Vorbringen des beschwerdeführenden Antragstellers ergeben (Beschl. d. Senats v. 11.01.2024 - 6 MB 3/24 -, juris Rn. 10 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2024 - 3 MB 16/24
Rückruf einer Lebensmittelcharge
Ein ausdrücklicher Antrag ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn aufgrund der Beschwerdebegründung das Rechtsschutzziel unzweifelhaft feststeht und sich das mit der Beschwerde verfolgte Ziel und ihr Umfang für das Beschwerdegericht eindeutig oder mit hinreichender Sicherheit aus dem übrigen Vorbringen der Beschwerde führenden Antragstellerin ergeben (… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.07.2024 - 6 MB 13/24 -, juris Rn. 3 ; OVG Schleswig, Beschl. v. 11.01.2024 - 6 MB 3/24 -, juris Rn. 10 m.w.N.;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 68;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 21). - OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2024 - 6 MB 13/24
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlenden Antrags
Ein ausdrücklicher Antrag ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn aufgrund der Beschwerdebegründung das Rechtsschutzziel unzweifelhaft feststeht und sich das mit der Beschwerde verfolgte Ziel und ihr Umfang für das Beschwerdegericht eindeutig oder mit hinreichender Sicherheit aus dem übrigen Vorbringen des Beschwerde führenden Antragstellers ergeben (Beschl. d. Senats v. 11.01.2024 - 6 MB 3/24 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
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