Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 27 Abs 19 S 1 UStG, § 27 Abs 19 S 3 UStG, § 27 Abs 19 S 4 UStG, § 46 Abs 2 AO, § 46 Abs 3 AO
Umsatzsteuer für Leistungen eines Bauunternehmers: Anspruch eines Bauträgers gegen den Bauunternehmer auf Rückabtretung abgetretener Umsatzsteuerrückerstattungsforderungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer für Leistungen eines Bauunternehmers an einen Bauträger - Nachforderungen und Abtretungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BFH, 22.08.2013 - V R 37/10
Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Rn. 3 Mit Urteil vom 22.08.2013 entschied der Bundesfinanzhof (- V R 37/10 -, BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128), dass die so praktizierte Vorgehensweise unzutreffend ist und der Leistungserbringer bzw. Werkunternehmer und nicht die Empfängerin der Leistung die Umsatzsteuer im Sinne von § 13 b UStG hätte abführen müssen bzw. fortan abzuführen hat.Rn. 23 Die Beklagte hatte mit ihren der Klägerin neu ausgestellten Rechnungen Umsatzsteuer eingefordert, die sie nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22.08.2013 - V R 37/10, BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128, DB 2018, 2778) gegenüber ihrem Finanzamt zu zahlen verpflichtet war.
Im vorliegenden Fall könnte das zuständige Finanzamt der Beklagten mitgeteilt haben, dass die Klägerin zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen der hier streitigen Rechnungen die Erstattung der von ihr entrichteten Umsatzsteuer für die erbrachten Bauleistungen gefordert habe und sodann ankündigen, die Beklagte aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2013 - V R 37/10 (BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128) nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG als Steuerschuldnerin für deren Leistungen an die Klägerin in Anspruch zu nehmen.
- BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17
Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers …
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Dann hat aber der Bauunternehmer - hier: die Beklagte - gegenüber dem Bauträger - hier: die Klägerin - nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch darauf, den Vergütungsanspruch um den Umsatzsteuerbetrag zu erhöhen und diesen Betrag von dem Bauträger nachzufordern (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 157/17 -, Baurecht 2018, 1403 - 1407 und KG, Urteil vom 25.09.2018 - 7 U 4/18 -, juris, Tz. 13/14).Rn. 36 Wie der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 157/17 aaO., Tz 24) bereits ausgeführt hat, bestand für die Beklagte die Gefahr, wegen der Heranziehung als Steuerschuldnerin die Umsatzsteuer abführen zu müssen.
- BFH, 23.02.2017 - V R 16/16
Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Selbst, wenn dieser Verfahrensvorschrift Rückwirkung zukommen würde, wäre diese im Hinblick auf die Änderungsvoraussetzung, dass der Beklagten ein korrespondierender Zahlungsanspruch gegen die Klägerin zusteht, den sie hat an das Finanzamt abtreten können, verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BFH, Urteil vom 23.02.2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760, Rn. 62;… BGH aaO.).
- BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Eine entsprechende Verkehrssitte besteht insbesondere bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Geschäften (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99, NJW 2000, 276 und zu verschiedenen Beispielen die Rechtsprechungsnachweise in Palandt, BGB, Kommentar, 2020, Rn. 4 zu § 151). - BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89
Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Rn. 24 Darauf, ob die Beklagte durch eine nach außen hervortretende eindeutige Betätigung des Annahmewillens (BGHZ 74, 352; 111, 97) diesen Antrag durch schlüssige Handlung, insbesondere durch Gebrauchshandlungen wie z.B. durch Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Finanzamt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - VIII ZR 370/97, NJW 1999, 2179) angenommen hat, was zwischen den Parteien im Streit steht, kommt es nicht an. - BGH, 10.01.2019 - VII ZR 6/18
Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers …
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Gleiches gilt auch, wenn der Bauträger die Umsatzsteuer nicht an die Finanzverwaltung abgeführt hat und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer entrichten zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2019 - VII ZR 6/18, NJW 2019, 346). - BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Rn. 24 Darauf, ob die Beklagte durch eine nach außen hervortretende eindeutige Betätigung des Annahmewillens (BGHZ 74, 352; 111, 97) diesen Antrag durch schlüssige Handlung, insbesondere durch Gebrauchshandlungen wie z.B. durch Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Finanzamt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - VIII ZR 370/97, NJW 1999, 2179) angenommen hat, was zwischen den Parteien im Streit steht, kommt es nicht an. - BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78
Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Rn. 24 Darauf, ob die Beklagte durch eine nach außen hervortretende eindeutige Betätigung des Annahmewillens (BGHZ 74, 352; 111, 97) diesen Antrag durch schlüssige Handlung, insbesondere durch Gebrauchshandlungen wie z.B. durch Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Finanzamt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - VIII ZR 370/97, NJW 1999, 2179) angenommen hat, was zwischen den Parteien im Streit steht, kommt es nicht an. - KG, 25.09.2018 - 7 U 4/18
Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers …
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Dann hat aber der Bauunternehmer - hier: die Beklagte - gegenüber dem Bauträger - hier: die Klägerin - nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch darauf, den Vergütungsanspruch um den Umsatzsteuerbetrag zu erhöhen und diesen Betrag von dem Bauträger nachzufordern (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 157/17 -, Baurecht 2018, 1403 - 1407 und KG, Urteil vom 25.09.2018 - 7 U 4/18 -, juris, Tz. 13/14). - BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 26/76
Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs
Auszug aus LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19
Der Mangel der Anzeige bewirkt also nicht etwa nur eine bloße Unwirksamkeit der Abtretung gegenüber dem Steuerfiskus (vgl zu § 159 AO a.F.: BGH, Urteil vom 30.11.1977 - VIII ZR 26/76, BGHZ 70, 75-79, m.w.N.). - RG, 05.01.1917 - VII 371/16
Pfandrecht an einer Forderung; Verpfändungsanzeige
- OLG Köln, 28.08.2018 - 19 U 31/18
Bauträger verlangt Umsatzsteuererstattung: Bauunternehmer hat Zahlungsanspruch!!
- BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen
und vom 28.09.2011 - VII R 52/10, BFHE 235, 111, BStBl II 2012, 92, Rz 7; zu § 159 AO in der bis zum 01.07.1975 geltenden Fassung [jetzt § 46 Abs. 2 AO]: BGH-Urteil vom 30.11.1977 - VIII ZR 26/76, BGHZ 70, 75; Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 22.04.2020 - 6 O 20/19, juris).
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Verfahrensgang
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